überkommener Begriff des Arbeitsrechts zum innerbetrieblichen Schadensausgleich im Zuge von Schäden durch tätige Arbeitnehmer; es gelten die Regeln der Arbeitnehmerhaftung.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1.
Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007.
Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
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