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Duden Recht

Geldwäsche



der Vorgang des Verheimlichens oder Verschleierns von Vermögenswerten illegaler Herkunft, besonders aus organisierter Kriminalität, durch komplizierte Finanztransaktionen, mit dem Ziel, den Eindruck zu erwecken, diese Vermögenswerte seien legal erworben. Das ursprünglich "schmutzige" Geld wird durch diesen Vorgang "gewaschen" und dann in den legalen wirtschaftlichen Kreislauf wieder eingeschleust. Nach § 261 StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer daran mitwirkt, einen Gegenstand (auch einen Geldbetrag), der aus bestimmten rechtswidrigen Taten eines anderen herrührt, zu verbergen, dessen Herkunft zu verschleiern oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung zu vereiteln oder zu gefährden. Als Vortaten kommen in Betracht: Verbrechen, Vergehen nach dem Betäubungsmittelgesetz, Vergehen durch Mitglieder einer Bande oder einer kriminellen Vereinigung. In besonders schweren Fällen (i. d. R. bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Begehung) wird Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren angedroht; Vermögensstrafe und erweiterter Verfall sind bei bandenmäßiger Begehung zulässig, Letzterer auch bei gewerbsmäßiger Begehung. Durch das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (kurz Geldwäschegesetz) vom 25. 10. 1993 wurden u. a. Kredit- und Finanzinstitute verpflichtet, bei Annahme und Abgabe von Bargeld, Wertpapieren und Edelmetallen im Wert ab 15 000 Euro die Identität des Kunden festzustellen und die entsprechenden Daten zu speichern und diese zehn Jahre aufzuheben. Soweit der Handelnde für fremde Rechnung auftritt, ist die Identität des Geschäftsherren zu ermitteln. Bei Verdacht der G. hat das Kredit- oder Finanzinstitut die Strafverfolgungsbehörden zu informieren (auch schon unterhalb der 15 000-Euro-Schwelle). Beim Umtausch von 2 500 Euro in eine andere Währung muss die Bank die Personalien registrieren.

Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.

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10. Februar 2012
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