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Grundgesetz

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Inhalt
Einleitung und Präambel
I. Die Grundrechte (Art. 1-19)
II. Der Bund und die Länder (Art. 20-37)
III. Der Bundestag (Art. 38-49)
IV. Der Bundesrat (Art. 50-53)
IVa. Gemeinsamer Ausschuß (Art. 53 a)
V. Der Bundespräsident (Art. 54-61)
VI. Die Bundesregierung (Art. 62-69)
VII. Die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70-82)
VIII. Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung (Art. 83-91)
VIIIa. Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91 a und 91 b)
IX. Die Rechtsprechung (Art. 92-104)
X. Das Finanzwesen (Art. 104 a-115)
Xa. Verteidigungsfall (Art. 115 a-115 l)
XI. Übergangs- und Schlußbestimmungen (Art. 116-146)
Auszug aus der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 (Weimarer Verfassung)
IVa. Gemeinsamer Ausschuß (Art. 53 a)

Artikel 53a

[Zusammensetzung; Informationspflicht der Bundesregierung]


(1) Der Gemeinsame Ausschuß besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages, zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Die Abgeordneten werden vom Bundestage entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen bestimmt; sie dürfen nicht der Bundesregierung angehören. Jedes Land wird durch ein von ihm bestelltes Mitglied des Bundesrates vertreten; diese Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden. Die Bildung des Gemeinsamen Ausschusses und sein Verfahren werden durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Bundestage zu beschließen ist und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

(2) Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Ausschuß über ihre Planungen für den Verteidigungsfall zu unterrichten. Die Rechte des Bundestages und seiner Ausschüsse nach Artikel 43 Abs. 1 bleiben unberührt.



Quelle: Bundesministerium der Justiz/juris GmbH


21. Juli 2010
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10. Februar 2012
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Rechtsreihe
Textausgabe zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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Diese Broschüre (12/18,5-cm-Hochformat) enthält den im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegten Verfassungstext mit Stand vom Juli 2010 (aktueller Stand).
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Am 1. September 1948 traf in Bonn zum ersten Mal der Parlamentarische Rat zusammen, um das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland auszuarbeiten. Viele Fragen mussten beantwortet werden: Wie sollte der neue Staat aussehen? Nach welchen Prinzipien sollte er funktionieren?
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