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Duden Recht

Unmöglichkeit


unmögliche Leistung

unmögliche Leistung, Bezeichnung für eine Situation, in der im Unterschied zum Schuldnerverzug eine Leistung endgültig nicht erbracht werden kann. Es gibt verschiedene Fälle von Unmöglichkeit: objektive U. liegt vor, wenn die Leistung von niemandem bewirkt werden kann (z. B. wenn die geschuldete Sache vernichtet wurde), subjektive U. (Unvermögen) bedeutet, dass nur der bestimmte Schuldner die Leistung nicht erbringen kann (z. B. weil die zu beschaffende Sache einem Dritten gehört). Sodann wird unterschieden zwischen ursprünglicher U., die schon bei Vertragsschluss besteht, und nachträglicher U., die erst nach Vertragsschluss eintritt.

Verschuldensunabhängige Rechtsfolge nach § 275 Abs. 1 BGB ist, dass der Schuldner nicht mehr leisten muss. Hat der Schuldner die Unmöglichkeit allerdings verschuldet (z. B. wenn das zu einem bestimmten Zeitpunkt bestellte Taxi wegen Vergesslichkeit des Fahrers nicht erscheint und der Fahrgast deshalb seinen Zug verpasst), kann der Gläubiger Schadensersatz statt Leistung verlangen (§ 281 BGB). Liegt ein Verschulden nicht vor, hat der Schuldner, wenn er für den geschuldeten Gegenstand/die geschuldete Leistung einen Ersatz oder Ersatzanspruch erhalten hat (z. B. Versicherungsleistung oder Anspruch gegen die Versicherung), diesen an den Gläubiger herauszugeben (§ 285 BGB). Ist die Leistung zwar theoretisch möglich, wäre es jedoch mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, sie zu verwirklichen (man spricht hier von faktischer Unmöglichkeit), hat der Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht (§ 275 Abs. 2 BGB); er ist dem Gläubiger aber bei Verschulden zum Schadensersatz statt der Leistung verpflichtet (§ 283 BGB). Auch ein Vertrag, der auf eine von Anfang an unmögliche Leistung gerichtet ist, ist (im Gegensatz zum durch die Schuldrechtsreform abgelösten Recht) wirksam (§ 311 a BGB). Hat der Schuldner die ursprüngliche Unmöglichkeit zu vertreten, schuldet er dem Gläubiger entweder Schadensersatz oder Aufwendungsersatz.

Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.

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10. Februar 2012
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