Recht, das sich nicht auf eine Sache bezieht, sondern auf ein immaterielles Gut (Geistesprodukt, technischer Gedanke, Unternehmenskennzeichen, ästhetische Gestaltung, Kunstwerk) und das seine ausschließliche Nutzung und Verwertung umfasst (so im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Urheber- und Geschmacksmusterrecht). Immaterialgüterrecht ist auch die Bezeichnung des die Immaterialgüter betreffenden Teils der Rechtswissenschaft; deckt sich auch mit dem Begriff "geistiges Eigentum".
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1.
Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007.
Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
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