Zuordnungsbegriff für geistige Werte (geistige Schöpfungen, Immaterialgüterrechte). Das bürgerliche Recht kennt nur das Eigentum an Sachen. Der Schutz des geistigen Eigentums wird v. a. im Urheberrecht, im Patentrecht und im Recht der unerlaubten Handlung erreicht. Darüber hinaus ist geistiges Eigentum Gegenstand zahlreicher Übereinkommen, deren modernstes, das im Rahmen der Welthandelsorganisation ausgehandelte TRIPS-Übereinkommen (Abkürzung für englisch Trade Related Aspects on Intellectual Property Rights), nunmehr auch Regelungen zur effektiven Durchsetzung geistiger Schutzrechte enthält.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 1.
Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus 2007.
Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2007.
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