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Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
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Fakten

Das deutsche Sozialsystem sowie die öffentlichen Ausgaben des Staates werden zu einem beträchtlichen Teil über Arbeitnehmereinkommen finanziert. Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung – die Arbeitgeberbeiträge werden hier außen vor gelassen – machen 16,3 Prozent des Durchschnittseinkommens aus. Die Lohnsteuerbelastungen beziffern sich auf 18,8 Prozent.

In der Summe ergibt sich also eine durchschnittliche Gesamtbelastung der Arbeitnehmereinkommen von rund 35 Prozent. Das heißt, dass zwischen dem Brutto- und Nettoeinkommen der Arbeitnehmer eine große Lücke klafft, die seit Beginn der 90er Jahre noch um 5 Prozent zugenommen hat.

Datenquelle

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.), Statistisches Taschenbuch 2004

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Bei den Abzugsquoten handelt es sich um Durchschnittsgrößen: Die Bruttolohn- und Bruttogehaltssumme, die hier als Maßstab dient, unterliegt nur teilweise der Beitragspflicht. Belastungsfrei sind beispielsweise Beamteneinkommen sowie Arbeitnehmerentgelte unterhalb der Geringfügigkeits- und oberhalb der Beitragsbemessungs-grenzen. Insofern liegt die durchschnittliche Sozialabgabenquote je beschäftigten Arbeitnehmer unter der Hälfte des Gesamtbeitragssatzes zur Sozialversicherung.

Durchschnittliche Abgabenbelastung je Arbeitnehmer

In Prozent des Bruttolohns, Deutschland 1991 bis 2003

  Steuerquote Beitragsquote Gesamtabzugsquote
1991 16,3 14,3 30,5
1992 17,1 14,5 31,6
1993 16,8 14,6 31,4
1994 17,2 15,4 32,6
1995 18,6 15,6 34,2
1996 19,3 15,9 35,2
1997 19,5 16,6 36,2
1998 19,5 16,6 36,1
1999 19,5 16,3 35,8
2000 19,3 16,2 35,4
2001 18,5 15,9 34,4
2002 18,7 16,0 34,7
2003 18,8 16,3 35,1

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Stand: 11.2004




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