Das deutsche Sozialsystem sowie die öffentlichen Ausgaben des Staates werden zu einem beträchtlichen Teil über Arbeitnehmereinkommen finanziert. Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung – die Arbeitgeberbeiträge werden hier außen vor gelassen – machen 16,3 Prozent des Durchschnittseinkommens aus. Die Lohnsteuerbelastungen beziffern sich auf 18,8 Prozent.
In der Summe ergibt sich also eine durchschnittliche Gesamtbelastung der Arbeitnehmereinkommen von rund 35 Prozent. Das heißt, dass zwischen dem Brutto- und Nettoeinkommen der Arbeitnehmer eine große Lücke klafft, die seit Beginn der 90er Jahre noch um 5 Prozent zugenommen hat.
Datenquelle
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (Hrsg.), Statistisches Taschenbuch 2004
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Bei den Abzugsquoten handelt es sich um Durchschnittsgrößen: Die Bruttolohn- und Bruttogehaltssumme, die hier als Maßstab dient, unterliegt nur teilweise der Beitragspflicht. Belastungsfrei sind beispielsweise Beamteneinkommen sowie Arbeitnehmerentgelte unterhalb der Geringfügigkeits- und oberhalb der Beitragsbemessungs-grenzen. Insofern liegt die durchschnittliche Sozialabgabenquote je beschäftigten Arbeitnehmer unter der Hälfte des Gesamtbeitragssatzes zur Sozialversicherung.
Durchschnittliche Abgabenbelastung je Arbeitnehmer
In Prozent des Bruttolohns, Deutschland 1991 bis 2003
Steuerquote
Beitragsquote
Gesamtabzugsquote
1991
16,3
14,3
30,5
1992
17,1
14,5
31,6
1993
16,8
14,6
31,4
1994
17,2
15,4
32,6
1995
18,6
15,6
34,2
1996
19,3
15,9
35,2
1997
19,5
16,6
36,2
1998
19,5
16,6
36,1
1999
19,5
16,3
35,8
2000
19,3
16,2
35,4
2001
18,5
15,9
34,4
2002
18,7
16,0
34,7
2003
18,8
16,3
35,1
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Stand: 11.2004
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