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Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland
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Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland |

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Zwei-plus-Vier-Vertrag
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| Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihre Erklärungen, daß von deutschem Boden nur Frieden ausgehen wird. Nach der Verfassung des vereinten Deutschland sind Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, verfassungswidrig und strafbar. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklären, daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen. |
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10. Februar 2012
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Dossier |
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Deutsche Teilung - Deutsche Einheit
13. August 1961: In den frühen Morgenstunden beginnt der Bau der Mauer. Die Teilung bekommt eine konkrete Gestalt. Auch 20 Jahre nach dem "Mauerfall" ist Deutschland in vielem ein Land mit zwei Gesellschaften. |
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