PDF Version (161 KB) Fakten
Im Jahr 2006 wurden in Deutschland nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 124.566 Ausländer eingebürgert. Ihren bisherigen Höchststand erreichte die Zahl der Einbürgerungen mit knapp 186.700 im Jahr der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts (2000). Nachdem die Einbürgerungszahlen in der Folgezeit jedes Jahr sanken, stiegen sie 2006 gegenüber dem Vorjahr um 7.325 bzw. 6,2 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte (50,6 Prozent) der im Jahr 2006 Eingebürgerten waren männlich. Insgesamt wurden seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts mehr als eine Million Personen (1.029.024) eingebürgert.
Die größte Gruppe der 2006 Eingebürgerten stellten wie schon in den Jahren zuvor Personen aus der Türkei (33.388). Allerdings ist die Zahl der Einbürgerungen von Personen mit türkischer Herkunft seit dem Jahr 2000 (82.861) deutlich zurückgegangen. Ihr Anteil sank von damals 44,4 Prozent auf 26,8 Prozent im Jahr 2006. Damit lag er zuletzt nur noch etwas höher als der Anteil der türkischen Staatsangehörigen an der ausländischen Bevölkerung insgesamt (25,8 Prozent).
An zweiter und dritter Stelle standen im Jahr 2006 Einbürgerungen von Personen aus den Gebieten des ehemaligen Serbien und Montenegro (10,1 Prozent) und Polen (5,5 Prozent). Darauf folgten Eingebürgerte aus der Russischen Föderation (3,8 Prozent), der Ukraine (3,6 Prozent), Israel (3,5 Prozent) und dem Irak (3,0 Prozent).
Im Jahr 2006 wurden 51,0 Prozent aller Einbürgerungen unter Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit vollzogen (Ausnahmeregelungen § 12 StAG) – der höchste Wert seit dem Jahr 2000. In den Jahren 2000 bis 2006 lag der Anteil der Einbürgerungen mit fortbestehender Staatsangehörigkeit im Durchschnitt bei 45,2 Prozent. Bei der größten Einbürgerungsgruppe, den türkischen Staatsbürgern, lag der Anteil der Personen, bei denen die türkische Staatsangehörigkeit fortbesteht, im Jahr 2006 bei 15,9 Prozent. Die Ausnahmeregelungen des § 12 StAG greifen insbesondere bei Staatsangehörigen aus dem Iran, Marokko, Afghanistan, dem Libanon und Syrien, da diese Länder in der Regel eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern. Auch bei Personen aus den EU-Mitgliedstaaten wie z.B. Polen, Italien und Griechenland wurden die Einbürgerungen unter genereller Hinnahme der früheren Staatsangehörigkeit vorgenommen.
Datenquelle
Statistisches Bundesamt: Einbürgerungsstatistik; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Migrationsbericht 2006 (PDF-Version: 7.430 KB)
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt in der Regel durch Geburt oder durch Einbürgerung. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 1. Januar 2000 haben Ausländer bereits nach acht Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung (§ 10 Abs. 1 StAG). Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren im Bundesgebiet aufhalten (§ 10 Abs. 2 StAG).
Der Einbürgerungswillige muss sich außerdem zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und erklären, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen diese Grundordnung gerichtet sind. Zusätzlich muss er den Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen grundsätzlich selbst bestreiten können, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben und er darf nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Zudem muss er über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.
Ferner sollen Einbürgerungsbewerber – gemäß des am 28. August 2007 in Kraft getretenen Richtlinienumsetzungsgesetzes – ab dem 1. September 2008 auch Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland aufweisen. Diese sind durch einen Einbürgerungstest nachzuweisen (§ 10 Abs. 5 StAG).

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Eingebürgerte Personen
Nach bisheriger Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht, in absoluten Zahlen, 2000 bis 2006
| |
2000 |
2001 |
2002 |
2003 |
| insgesamt |
186.688 |
178.098 |
154.547 |
140.731 |
| |
2004 |
2005 |
2006 |
| insgesamt |
127.153 |
117.241 |
124.566 |
| davon: |
|
|
|
| männlich |
64.560 |
59.923 |
63.049 |
| weiblich |
62.593 |
57.318 |
61.517 |
| |
|
|
|
| Türkei |
44.465 |
32.661 |
33.388 |
ehemaliges Serbien und Montenegro* |
3.539 |
8.824 |
9.552 |
| Polen |
7.499 |
6.896 |
6.907 |
| Russische Föderation |
4.381 |
5.055 |
4.679 |
| Ukraine |
3.844 |
3.363 |
4.536 |
| Israel |
3.164 |
2.871 |
4.313 |
| Irak |
3.564 |
4.136 |
3.693 |
| Iran |
6.362 |
4.482 |
3.662 |
| Marokko |
3.820 |
3.684 |
3.546 |
| Kasachstan |
1.443 |
2.975 |
3.207 |
| Afghanistan |
4.077 |
3.133 |
3.063 |
| vorstehende Staaten zusammen |
86.158 |
78.080 |
80.546 |
| sonstige |
40.995 |
39.161 |
44.020 |
* ab August 2006 werden neben der Staatsangehörigkeit von Serbien und Montenegro auch die Staatsangehörigkeiten der beiden Nachfolgestaaten 'Serbien' und 'Montenegro' nachgewiesen.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Einbürgerungsstatistik
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