Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index


Themen
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Zahlen und Fakten
Die soziale Situation in Deutschland
Bevölkerung
Lebensformen
und Haushalte
Familie und Kinder
Migration
Ausländische Bevölkerung
Ausländische Bevölkerung nach Ländern
Aufenthalts-
dauer
Staats-
angehörigkeit
Asyl
Einbürgerung
Wanderungen
Aussiedler
Migrations-
hintergrund I
Migrations-
hintergrund II
Bildung, Forschung und Entwicklung
Erwerbstätigkeit
Arbeitslosigkeit
Einkommen und Vermögen
Armut
Gesundheit
Alter und Alterssicherung
Finanzierung
Quiz
Downloads
Lernen
ZMI Universität Giessen Arte netzeitung.de Arte ZMI Universität Giessen taz Kulturstiftung des Bundes Berliner Konferenz Universität Duisburg-Essen Köln International School of Design SoSi SoSi
Suche
Dossier bpb.de

Migration
 6 / 10  weiter


PDF Version (161 KB)

Fakten

Im Jahr 2006 wurden in Deutschland nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 124.566 Ausländer eingebürgert. Ihren bisherigen Höchststand erreichte die Zahl der Einbürgerungen mit knapp 186.700 im Jahr der Einführung des neuen Staatsangehörigkeitsrechts (2000). Nachdem die Einbürgerungszahlen in der Folgezeit jedes Jahr sanken, stiegen sie 2006 gegenüber dem Vorjahr um 7.325 bzw. 6,2 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte (50,6 Prozent) der im Jahr 2006 Eingebürgerten waren männlich. Insgesamt wurden seit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts mehr als eine Million Personen (1.029.024) eingebürgert.

Die größte Gruppe der 2006 Eingebürgerten stellten wie schon in den Jahren zuvor Personen aus der Türkei (33.388). Allerdings ist die Zahl der Einbürgerungen von Personen mit türkischer Herkunft seit dem Jahr 2000 (82.861) deutlich zurückgegangen. Ihr Anteil sank von damals 44,4 Prozent auf 26,8 Prozent im Jahr 2006. Damit lag er zuletzt nur noch etwas höher als der Anteil der türkischen Staatsangehörigen an der ausländischen Bevölkerung insgesamt (25,8 Prozent).

An zweiter und dritter Stelle standen im Jahr 2006 Einbürgerungen von Personen aus den Gebieten des ehemaligen Serbien und Montenegro (10,1 Prozent) und Polen (5,5 Prozent). Darauf folgten Eingebürgerte aus der Russischen Föderation (3,8 Prozent), der Ukraine (3,6 Prozent), Israel (3,5 Prozent) und dem Irak (3,0 Prozent).

Im Jahr 2006 wurden 51,0 Prozent aller Einbürgerungen unter Fortbestehen der bisherigen Staatsangehörigkeit vollzogen (Ausnahmeregelungen § 12 StAG) – der höchste Wert seit dem Jahr 2000. In den Jahren 2000 bis 2006 lag der Anteil der Einbürgerungen mit fortbestehender Staatsangehörigkeit im Durchschnitt bei 45,2 Prozent. Bei der größten Einbürgerungsgruppe, den türkischen Staatsbürgern, lag der Anteil der Personen, bei denen die türkische Staatsangehörigkeit fortbesteht, im Jahr 2006 bei 15,9 Prozent. Die Ausnahmeregelungen des § 12 StAG greifen insbesondere bei Staatsangehörigen aus dem Iran, Marokko, Afghanistan, dem Libanon und Syrien, da diese Länder in der Regel eine Entlassung aus ihrer Staatsangehörigkeit verweigern. Auch bei Personen aus den EU-Mitgliedstaaten wie z.B. Polen, Italien und Griechenland wurden die Einbürgerungen unter genereller Hinnahme der früheren Staatsangehörigkeit vorgenommen.

Datenquelle

Statistisches Bundesamt: Einbürgerungsstatistik; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Migrationsbericht 2006 (PDF-Version: 7.430 KB)

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt in der Regel durch Geburt oder durch Einbürgerung. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts am 1. Januar 2000 haben Ausländer bereits nach acht Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung (§ 10 Abs. 1 StAG). Ehegatten und minderjährige Kinder können mit eingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren im Bundesgebiet aufhalten (§ 10 Abs. 2 StAG).

Der Einbürgerungswillige muss sich außerdem zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und erklären, dass er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die gegen diese Grundordnung gerichtet sind. Zusätzlich muss er den Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen grundsätzlich selbst bestreiten können, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben und er darf nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein. Zudem muss er über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Ferner sollen Einbürgerungsbewerber – gemäß des am 28. August 2007 in Kraft getretenen Richtlinienumsetzungsgesetzes – ab dem 1. September 2008 auch Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland aufweisen. Diese sind durch einen Einbürgerungstest nachzuweisen (§ 10 Abs. 5 StAG).

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.

Eingebürgerte Personen

Nach bisheriger Staatsangehörigkeit und nach Geschlecht, in absoluten Zahlen, 2000 bis 2006

  2000 2001 2002 2003
insgesamt 186.688 178.098 154.547 140.731

 

  2004 2005 2006
insgesamt 127.153 117.241 124.566
davon:      
männlich 64.560 59.923 63.049
weiblich 62.593 57.318 61.517
       
Türkei 44.465 32.661 33.388
ehemaliges
Serbien und Montenegro*
3.539 8.824 9.552
Polen 7.499 6.896 6.907
Russische Föderation 4.381 5.055 4.679
Ukraine 3.844 3.363 4.536
Israel 3.164 2.871 4.313
Irak 3.564 4.136 3.693
Iran 6.362 4.482 3.662
Marokko 3.820 3.684 3.546
Kasachstan 1.443 2.975 3.207
Afghanistan 4.077 3.133 3.063
vorstehende Staaten zusammen 86.158 78.080 80.546
sonstige 40.995 39.161 44.020

* ab August 2006 werden neben der Staatsangehörigkeit von Serbien und Montenegro auch die Staatsangehörigkeiten der beiden Nachfolgestaaten 'Serbien' und 'Montenegro' nachgewiesen.

Quelle: Statistisches Bundesamt: Einbürgerungsstatistik




Druck-Version
Artikel versenden
PDF-Version
Redaktion

Themengrafiken

Migration (230 KB)
Demografischer Wandel
(420 KB)
Lebensformen
(110 KB)
Einkommensverteilung und Vermögen
(190 KB)
Ausstattung mit Gebrauchsgütern
(220 KB)
Arbeitslosigkeit
(140 KB)
Links ins Internet

Statistisches Bundesamt

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Angebote der bpb

Dossier: Migration

Expertendatenbank Migration

Die Kapitel als PDF-Datei

Bevölkerung (500 KB)
Lebensformen und
Haushalte (290 KB)
Familie und Kinder
(370 KB)
Migration (450 KB)
Bildung (400 KB)
Erwerbstätigkeit
(430 KB)
Arbeitslosigkeit
(500 KB)
Einkommen und Vermögen (300 KB)
Armut (400 KB)
Gesundheit (380 KB)
Alter (330 KB)
Finanzierung (500 KB)
Quiz
Quiz – Bevölkerung
Testen Sie Ihr Wissen!
Wie viele Menschen leben in Deutschland? Wie hoch ist der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung? Wie viele Personen sind im Jahr 2006 aus der Kirche ausgetreten?
Quiz – Bevölkerung
Nutzungsbedingungen

Übersicht

 6 / 10  weiter
Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home