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Fakten

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kamen bis zum Zweiten Weltkrieg nur zwischen 8 und 13 Prozent aller Kinder außerhalb der Ehe zur Welt. In den letzten fünfzehn Jahren ist dieser Anteil erheblich angestiegen – eine Heirat scheint keine zwingende Voraussetzung mehr für die Gründung einer Familie mit Kindern zu sein. 1990 wurden in Deutschland 15 Prozent der Kinder nichtehelich geboren. Bis zum Jahr 2006 verdoppelte sich dieser Anteil auf 30 Prozent.

In Westdeutschland (ab 2001 ohne Berlin-West) vergrößerte sich der Anteil nichtehelicher Geburten zwischen 1990 und 2006 von zehn auf 24 Prozent. In Ostdeutschland (ab 2001 ohne Berlin-Ost) nahm der Anteil der außerhalb der Ehe geborenen Kinder bereits seit Ende der 1960er Jahre rapide zu. Diese Entwicklung dürfte auch auf die damaligen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für Alleinerziehende zurückzuführen sein. 1990 lag der Anteil nichtehelicher Geburten bei 35 Prozent und seit 2000 ist er höher als der Anteil der ehelich Geborenen. Im Jahr 2006 stieg der Anteil nichtehelicher Geburten auf rund 60 Prozent.

Im europäischen Vergleich finden sich zahlreiche Staaten, in denen der Anteil der nichtehelichen Geburten deutlich höher liegt als in Deutschland. So z.B. im Jahr 2005 in Österreich (37 Prozent), Großbritannien (43 Prozent), Frankreich (48 Prozent) und insbesondere in Norwegen (52 Prozent ), Schweden (55 Prozent) und Island (66 Prozent). Dagegen wiesen Griechenland (5 Prozent), Italien und die Schweiz (rund 14 Prozent) sowie einige osteuropäischen Länder deutlich niedrigere Werte als Deutschland auf.

Ein Kind hat mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Seit Anfang des Jahres 2000 kann auch ein Kind ausländischer Eltern, das in Deutschland geboren wird, von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dafür muss mindestens ein Elternteil acht Jahre oder länger rechtmäßig in Deutschland leben und eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen.

Von den 672.724 im Jahr 2006 geborenen Kindern besaßen 95,7 Prozent die deutsche und 4,3 Prozent eine ausländische Staatsangehörigkeit. Im selben Jahr besaßen bei 49,8 Prozent aller Kinder beide Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit und waren gleichzeitig verheiratet. Bei 27,1 Prozent aller Kinder hatte die Mutter die deutsche Staatsangehörigkeit, die Eltern waren aber nicht verheiratet. Die drittgrößte Gruppe war die der Kinder, deren Eltern verheiratet waren, aber nur ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besaß (12,0 Prozent).

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Geburtenzahl der deutschen Frauen – unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Partners – mit Ausnahme der Jahre 1996 und 1997 kontinuierlich gesunken: um 24 Prozent von rund 722.000 im Jahr 1991 auf rund 552.000 im Jahr 2006. Die Geburtenzahl der ausländischen Frauen stieg zwar von 1991 bis 1997 um 27 Prozent auf rund 137.000, danach ging aber auch sie zurück. Im Jahr 2006 lag die Zahl der Geburten ausländischer Mütter bei etwa 121.000. Damit hatten 82 Prozent aller Neugeborenen eine deutsche und 18 Prozent eine ausländische Mutter.

Datenquelle

Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2007 (PDF-Version: 6.430 KB), Geburten in Deutschland (PDF-Version: 520 KB)

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.

Lebendgeborene nach Staatsangehörigkeit und Familienstand der Eltern

In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 1995, 2005 und 2006

  Lebendgeborene,
in absoluten Zahlen
1995 2005 2006
insgesamt 765.221 685.795 672.724
  mit deutscher Staatsangehörigkeit
insgesamt 665.507 655.534 643.548
davon:      
Eltern verheiratet,
beide Deutsche
506.847 347.336 335.190
Eltern verheiratet,
ein Elternteil deutsch
47.446 81.028 80.635
Eltern nicht verheiratet,
Mutter Deutsche*
111.214 181.105 182.525
Eltern nicht verheiratet,
Vater Deutscher**
5.909 6.109
Eltern ausländisch*** 40.156 39.089
  mit ausländischer Staatsangehörigkeit
insgesamt 99.714 30.261 29.176
davon:      
Eltern verheiratet 88.052 21.644
Eltern nicht verheiratet**** 11.662 8.617

 

  Anteile an allen Lebendgeborenen,
in Prozent
1995 2005 2006
insgesamt 100,0 100,0 100,0
  mit deutscher Staatsangehörigkeit
insgesamt 87,0 95,6 95,7
davon:      
Eltern verheiratet,
beide Deutsche
66,2 50,6 49,8
Eltern verheiratet,
ein Elternteil deutsch
6,2 11,8 12,0
Eltern nicht verheiratet,
Mutter Deutsche*
14,5 26,4 27,1
Eltern nicht verheiratet,
Vater Deutscher**
0,9 0,9
Eltern ausländisch*** 5,9 5,8
  mit ausländischer Staatsangehörigkeit
insgesamt 13,0 4,4 4,3
davon:      
Eltern verheiratet 11,5 3,2
Eltern nicht verheiratet**** 1,5 1,3

* Vater Deutscher, Ausländer oder ohne Angabe
** Mutter Ausländerin
*** Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz erworben; einschl. nicht verheirateter ausländischer Mütter ohne Angabe zum Vater.
**** Mutter Ausländerin, Vater Ausländer oder ohne Angabe

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistisches Jahrbuch 2007, Geburten in Deutschland




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