PDF Version (117 KB) Fakten
Der öffentliche Dienst deckt ein breites Spektrum öffentlicher Leistungen ab. Die personalintensivsten Bereiche sind das Bildungswesen, die soziale Sicherung, die innere und äußere Sicherheit sowie das Gesundheitswesen. Für die Erbringung dieser Leistungen werden sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer eingesetzt – im Jahr 2007 waren es insgesamt etwa 4,54 Millionen Personen.
Während die Altersversorgung der Arbeitnehmer über die gesetzliche Rentenversicherung und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes organisiert ist, werden die ehemals in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Beschäftigten und ihre Hinterbliebenen durch das öffentlich-rechtliche Alterssicherungssystem versorgt. Pensionäre und Hinterbliebene bilden zusammen die Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes.
Zwischen 1975 und 2007 erhöhte sich die Zahl der Versorgungsempfänger bei den Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) um 59,8 Prozent. Bei den übrigen Bereichen (Bahn, Post und mittelbarer öffentlicher Dienst) stieg die entsprechende Zahl um 9,3 Prozent. Insgesamt stieg die Zahl der Versorgungsempfänger bei den Gebietskörperschaften und den übrigen Bereichen von 1,03 Millionen im Jahr 1975 auf 1,42 Millionen im Jahr 2007 (plus 37,1 Prozent).
Dabei veränderte sich die Gesamtzahl der Versorgungsempfänger zwischen 1970 und 1980 nur geringfügig, in den 1980er Jahren war die Zahl sogar leicht rückläufig. Der rasante Anstieg in den 1990er Jahren ist vor allem darauf zurückzuführen, dass es in den 1960er und auch noch in den 1970er Jahren – vor allem in den Bereichen Schulen, Hochschulen und innere Sicherheit – zu einem Aufbau an Personal kam, das seit Beginn der 1990er Jahren in den Ruhestand trat.
Dieser Prozess bewirkte ein enormes Wachstum der Gesamtzahl der Versorgungsempfänger. Und dies, obwohl es parallel zwei gegenläufige Entwicklungen gab: Zum einen reduzierte sich zwischen 1975 und 2007 die Zahl der Versorgungsempfänger nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz um 85,0 Prozent von 237.300 auf 35.700 (Das Gesetz regelt die Bezüge für nach dem Zweiten Weltkrieg nicht übernommene Beamte, Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, Führer des Reichsarbeitsdienstes und sonstige Bedienstete mit Beamtenversorgung sowie ihrer Hinterbliebenen). Zum anderen sank die Zahl der Personen, die Witwen- oder Witwergeld bzw. Waisengeld beziehen, um 63.500 bzw. 14.700 (minus 14,3 bzw. 31,8 Prozent).
Nach Angaben des dritten Versorgungsberichts der Bundesregierung wird die Zahl der Versorgungsempfänger bis 2030 allein in den Gebietskörperschaften auf 1,536 Millionen ansteigen (plus 69 Prozent gegenüber 2007). Bis 2040 wird sie sich auf 1,591 Millionen weiter erhöhen und dann stabilisieren (2050: 1,587 Mio.). Die Länder haben dabei den größten Anteil an der Zunahme bis 2050 (plus 93 Prozent gegenüber 2007) – allein in Ostdeutschland wird die Zahl der Versorgungsempfänger von 6.000 im Jahr 2003 auf fast 100.000 im Jahr 2030 und weiter auf 127.000 im Jahr 2050 ansteigen. Weniger stark wird sich die Zahl der Versorgungsempfänger bei den Gemeinden erhöhen. Beim Bund wird die Zahl bis 2015 sogar rückläufig sein, um dann – vor allem durch die Versorgungsempfänger bei den Soldaten – wieder langsam zu steigen.
Weiter wird sich die Zahl der Versorgungsempfänger im mittelbaren öffentlichen Dienst zwischen 2007 und 2050 auf 54.000 erhöhen (plus 97 Prozent). Bei der Post und bei der Bahn wird sich die Zahl der Versorgungsempfänger bis 2050 reduzieren (minus 52 bzw. 84 Prozent). Während der Rückgang bei der Bahn kontinuierlich erfolgt, wird die Zahl der Versorgungsempfänger bei der Post noch bis 2020 auf 294.000 steigen.
Neben der Ausweitung des Aktivpersonals in der Vergangenheit sind drei weitere Gründe für die steigende Zahl der Versorgungsempfänger verantwortlich. Erstens hat der steigende Frauenanteil und die damit einhergehende Zunahme von Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubungen bei gleicher Stellenzahl eine wachsende Zahl beschäftigter Personen zur Folge, die später Versorgungsbezüge erhalten. Zweitens führt die im Vergleich zur übrigen Wohnbevölkerung höhere Lebenserwartung der Beamten zu längeren Pensionslaufzeiten. Drittens erhöht auch das geringe Ruhestandseintrittsalter – insbesondere bei Berufssoldaten – die Pensionslaufzeiten.
Steigende Versorgungsempfängerzahlen bei gleichzeitigen Gehalts- und Versorgungsanpassungen führten und führen zu einer starken Erhöhung der Versorgungsausgaben und damit zu einer Belastung der überwiegend steuerfinanzierten Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes.
Zwischen 1970 und 2003 erhöhten sich die Versorgungsausgaben in allen Bereichen kontinuierlich. Insgesamt stiegen sie von 6,6 Milliarden Euro im Jahr 1970 auf 34,5 Milliarden Euro im Jahr 2003 – eine Steigerung um mehr als 420 Prozent. Zwischen 2003 und 2006 entwickelten sich die Versorgungsausgaben uneinheitlich. Leichten Rückgängen bei den Gemeinden sowie etwas größeren bei Bahn und Post stand eine erneute Zunahme der gesamten Versorgungsausgaben von etwa 600 Millionen Euro gegenüber.
Nach Modellrechnungen im Versorgungsbericht der Bundesregierung könnten die Versorgungsausgaben allein der Gebietskörperschaften bei Bezügeanpassungen von 1,5 Prozent pro Jahr von 25,3 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf 55,2 Milliarden Euro im Jahr 2030 bzw. auf 74,6 Milliarden Euro 2050 steigen.
Datenquelle
Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern – Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes (PDF-Version: 560 KB), Pressemitteilungen; Dritter Versorgungsbericht der Bundesregierung (PDF-Version: 2.960 KB)
Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen
Weitere Informationen zum öffentlichen Dienst finden Sie hier.
Bei den langfristigen Vorausberechnungen handelt es sich nicht um Prognosen, sondern um Modellrechnungen.

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.
Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes
In absoluten Zahlen, 1975 bis 2007, Modellrechnungen für 2030 und 2050*
| |
1975 |
1980 |
1985 |
1990 |
1995 |
| in Tsd. |
| Versorgungsempfänger nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht |
1.034,7 |
1.076,3 |
1.077,6 |
1.097,6 |
1.165,0 |
| davon: |
|
| Bund |
71,7 |
87,9 |
97,2 |
110,2 |
139,1 |
| dar. Beamte und Richter |
44,4 |
51,9 |
54,3 |
58,5 |
64,5 |
| dar. Berufssoldaten |
27,3 |
35,9 |
42,9 |
51,7 |
74,6 |
| Länder |
392,5 |
411,8 |
424,0 |
441,9 |
467,7 |
| Gemeinden/ Gemeindeverbände |
104,2 |
106,1 |
104,0 |
102,5 |
103,4 |
| Bahn |
283,8 |
286,8 |
271,4 |
253,8 |
242,3 |
| Post |
172,6 |
172,7 |
169,1 |
176,8 |
195,5 |
| mittelbarer öffentlicher Dienst |
10,0 |
11,1 |
11,8 |
12,5 |
17,1 |
| Versorgungsempfänger nach Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG** |
237,3 |
200,6 |
166,2 |
134,3 |
104,1 |
| |
2000 |
2005 |
2007 |
2030 |
2050 |
| in Tsd. |
| Versorgungsempfänger nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht |
1.295,2 |
1.387,4 |
1.418,3 |
1.964 |
1.802 |
| davon: |
|
| Bund |
152,9 |
162,1 |
167,4 |
205 |
193 |
| dar. Beamte und Richter |
73,4 |
77,5 |
80,4 |
114 |
108 |
| dar. Berufssoldaten |
79,5 |
84,6 |
87,0 |
91 |
85 |
| Länder |
515,1 |
600,1 |
633,1 |
1.165 |
1.219 |
| Gemeinden/ Gemeindeverbände |
104,6 |
107,5 |
107,9 |
166 |
175 |
| Bahn |
243,4 |
223,5 |
211,9 |
110 |
33 |
| Post |
260,5 |
271,1 |
270,7 |
269 |
129 |
| mittelbarer öffentlicher Dienst |
18,8 |
23,1 |
27,4 |
49 |
54 |
| Versorgungsempfänger nach Kapitel I des Gesetzes zu Art. 131 GG** |
73,5 |
45,0 |
35,7 |
– |
– |
* bis 1992: Westdeutschland, ab 1993: Deutschland ** nach dem Zweiten Weltkrieg nicht übernommene Beamte, Berufssoldaten der früheren Wehrmacht, Führer des Reichsarbeitsdienstes und sonstige Bedienstete mit Beamtenversorgung sowie ihre Hinterbliebenen. Abwicklung der Versorgungsansprüche durch Bund und Länder zu Lasten des Bundeshaushaltes.
Quelle: Statistisches Bundesamt: Finanzen und Steuern – Versorgungsempfänger des öffentlichen Dienstes
|
 |