PDF Version (322 KB) Fakten
Die Parteien sind ein verfassungsrechtlich notwendiger Bestandteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit. Das Parteiengesetz regelt, wie sich Parteien finanzieren und in welcher Höhe sie staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten.
Im Jahr 2007 hatte die SPD mit 157,0 Millionen Euro die höchsten Einnahmen von allen Bundestagsparteien. Darauf folgten die CDU (142,5 Mio. Euro), die CSU (43,5 Mio. Euro), die FDP (31,7 Mio. Euro), Bündnis 90/Die Grünen (26,1 Mio. Euro) und Die Linke (22,4 Mio. Euro).
Neben den Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen sowie Spenden haben auch die staatlichen Mittel eine große Bedeutung für die Finanzierung der Parteien. Der Anteil, den die staatlichen Mittel an den gesamten Einnahmen der Bundestagsparteien haben, lag im Jahr 2007 zwischen 24,6 Prozent bei der CSU und 39,3 Prozent bei der Partei Die Linke.
Die Verteilung der staatlichen Mittel wird vom Erfolg, den eine Partei bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielt, von der Summe ihrer Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträge sowie vom Umfang der von ihr eingeworbenen Spenden bestimmt. Bis zu den ersten vier Millionen Stimmen erhalten die Parteien jährlich 85 Cent je Stimme, für jede weitere Stimme 70 Cent. Außerdem bekommen sie für jeden Euro, den sie als Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder als Spende erhalten haben, 38 Cent. Allerdings werden dabei nur Zuwendungen bis zu 3.300 Euro je Person berücksichtigt. Das jährliche Gesamtvolumen staatlicher Mittel, das höchstens ausgezahlt werden darf, beträgt 133 Millionen Euro.
Die Einnahmen aus staatlichen Mitteln waren im Jahr 2007 bei der CDU am höchsten (44,8 Mio. Euro / 2008: 43,6 Mio. Euro). Es folgten die SPD (43,5 Mio. Euro / 2008: 43,5 Mio. Euro), die CSU (10,7 Mio. Euro / 2008: 11,3 Mio. Euro), Bündnis 90/Die Grünen (10,1 Mio. Euro / 2008: 10,2 Mio. Euro), die FDP (10,0 Mio. Euro / 2008: 10,1 Mio. Euro) und Die Linke (8,8 Mio. Euro / 2008: 9,5 Mio. Euro).
Anspruch auf staatliche Mittel haben Parteien, die nach dem endgültigen Wahlergebnis der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent oder einer Landtagswahl 1,0 Prozent der für die Listen abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Für das Jahr 2008 haben insgesamt 20 Parteien grundsätzlich Anspruch auf staatliche Finanzierung.
Datenquelle
Deutscher Bundestag: Rechenschaftsberichte nach dem Parteiengesetz (PDF-Version: 360 KB), Veröffentlichung: Festsetzung der staatlichen Mittel für das Jahr 2008 (PDF-Version: 45 KB)

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