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Fakten

Von den mindestens 598 Bundestagsmandaten werden 299 direkt in den Wahlkreisen vergeben. Hier erhält derjenige Kandidat das so genannte Direktmandat, der die meisten Erststimmen der Wählerinnen und Wähler in seinem Wahlkreis auf sich vereinigen kann.

Die verbleibenden 299 Sitze werden über so genannte Landeslisten vergeben. Die Listen können nur von Parteien eingereicht werden. Sie bestimmen die Reihenfolge, in der die Kandidaten die Bundestagssitze besetzen, die ihrer Partei in einem Bundesland zustehen.

Bei der Bundestagswahl 2002 entfielen die meisten Direktmandate auf die SPD (171). An zweiter Stelle stand die CDU/CSU mit 125 Direktmandaten. Die PDS gewann zwei Wahlkreise und konnte damit zwei Abgeordnete in den Bundestag entsenden. Bündnis 90/Die Grünen gewannen zum ersten Mal in ihrer Geschichte durch Hans-Christian Ströbele ein Direktmandat. Die FDP erhielt in keinem Wahlkreis ein Direktmandat.

Im Verlauf der Legislaturperiode gingen der SPD zwei Direktmandate verloren (Tod und Mandatsverzicht). Aufgrund der Überhangmandate der SPD wurden beide Direktmandate nicht nachbesetzt. Die Union verlor ebenfalls ein Direktmandat (durch Ausschluss des Abgeordneten Martin Hohmann, der seitdem als fraktionsloser Abgeordneter im Bundestag saß). Die Gesamtzahl der Sitze des 15. Deutschen Bundestages reduzierte sich im Verlauf der Legislaturperiode entsprechend von 603 auf 601.

Datenquelle

Der Bundeswahlleiter: www.bundeswahlleiter.de

Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ist erst der Zusammenschluss von mindestens fünf Prozent der Mitglieder mit gleicher politischer Ausrichtung eine Fraktion. Die PDS besaß daher im 15. Deutschen Bundestag keinen Fraktionsstatus.

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