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Migration
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Fakten

Die statistische Erfassung der (Spät-)Aussiedleraufnahme findet personenbezogen beim Bundesverwaltungsamt in Köln statt. Im Zeitraum von 1990 bis 2006 wanderten fast zweieinhalb Millionen Menschen im Rahmen des (Spät-)Aussiedlerzuzugs nach Deutschland ein (2.489.938). Es ist davon auszugehen, dass die überwiegende Mehrheit von ihnen dauerhaft in Deutschland bleibt.

Nachdem die Zuwanderung von Personen, die entweder als Aussiedler oder Spätaussiedler einschließlich ihrer Angehörigen nach Deutschland kamen, im Jahr 1990 ihren Höhepunkt erreichte (397.073), sind die Zuzugszahlen stetig zurückgegangen. Im Jahr 2000 sank der Zuzug erstmals auf unter 100.000 Personen. 2007 wurde mit 5.792 Personen der niedrigste (Spät-)Aussiedlerzuzug seit Beginn der Aussiedleraufnahme im Jahr 1950 registriert.

Der stetige Rückgang der (Spät-)Aussiedlerzahlen seit Mitte der 1990er Jahre resultiert vor allem aus der Abnahme des Zuzugspotenzials, der Änderung der Aufnahmevoraussetzungen (zuletzt: Sprachstandstests) und der zunehmenden Beseitigung der Ursachen für die Auswanderung.

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sank von 1999 bis zum Jahr 2005 auch die Anzahl der neu gestellten Aufnahmeanträge kontinuierlich. So wurden im Jahr 2005 nur noch 21.306 Aufnahmeanträge gestellt, gegenüber 34.560 im Jahr 2004 oder etwa 117.000 im Jahr 1999. Nach einem leichten Anstieg im Jahr 2006 fiel die Zahl der Aufnahmeanträge 2007 auf 11.056.

Insgesamt wurden 1990 bis 2006 etwa 2,75 Millionen Aufnahmeanträge gestellt. In den Jahren vor Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erhielten durchschnittlich etwa zwei Drittel der Antragsteller einen Aufnahmebescheid, 2005 und 2006 wurde nur noch etwa jeder achte Antrag genehmigt.

Nicht nur die Größenordnung, sondern auch die Zusammensetzung des (Spät-) Aussiedlerzuzuges nach Herkunftsgebieten hat sich seit Beginn der 1990er Jahre stark verändert. Kamen im Jahr 1990 noch 133.872 Aussiedler aus Polen und 111.150 aus Rumänien, so zogen im Jahr 2006 nur 80 bzw. 40 (Spät-)Aussiedler aus diesen Ländern nach Deutschland. Seit 1990 stellen Personen aus der ehemaligen Sowjetunion die zahlenmäßig stärkste Gruppe. Ihr Anteil am gesamten (Spät-)Aussiedlerzuzug liegt seit Jahren bei etwa 99 Prozent. Die größten Herkunftsgebiete im Jahr 2007 waren die Russische Föderation (3.735), Kasachstan (1.279), Ukraine (244) und Kirgisistan (211).

Die (Spät-)Aussiedlerzuwanderung wirkt sich – ebenso wie die Zuwanderung von Ausländern – positiv auf die Altersstruktur der Bevölkerung in Deutschland aus. Da die zuwandernden (Spät-)Aussiedler relativ jung sind, kommt es zu einem Verjüngungseffekt. So waren 64,0 Prozent der im Jahr 2006 zugezogenen (Spät-)Aussiedler unter 45 Jahre alt (2005: 72,9 Prozent), während im selben Jahr nur knapp 55 Prozent der Gesamtbevölkerung auf diese Altersgruppe entfielen. Und lediglich 11,1 Prozent der (Spät-)Aussiedler waren 2006 über 65 Jahre (2005: 7,0 Prozent), aber gut 19 Prozent der Gesamtbevölkerung.

Auf Basis von Zensusdaten aus einzelnen Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und Angaben des Auswärtigen Amtes ergibt sich eine Größenordnung von etwa 800.000 bis 820.000 deutschen Volkszugehörigen, die im Jahr 2006 noch in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion leben. Die Zahl der nichtdeutschen Familienangehörigen deutscher Volkszugehöriger ist nicht bekannt.

Da jedoch viele Antragsteller die sprachlichen Voraussetzungen für eine Aufnahme als (Spät-)Aussiedler nicht mehr erfüllen, geht das BAMF davon aus, dass die Zahl der aussiedlungsberechtigten Personen deutlich niedriger liegt. So haben seit dem Jahr 2000 jeweils mehr als die Hälfte der (Spät-)Aussiedlerbewerber, die sich dem Sprachtest stellten, diesen nicht bestanden (2006: 50,51 Prozent).

Datenquelle

Bundesverwaltungsamt; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Migrationsbericht 2006 (PDF-Version:
7.430 KB)


Begriffe, methodische Anmerkungen oder Lesehilfen

Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige, die unter einem so genannten Kriegsfolgenschicksal gelitten haben und die im Bundesvertriebenengesetz benannten Aussiedlungsgebiete nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten einen ständigen Aufenthalt im Bundesgebiet begründet haben. Wer deutscher Volkszugehöriger ist, bestimmt § 6 BVFG.

Wer erst nach dem 31. Dezember 1992 geboren wurde, ist kein Spätaussiedler mehr (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 BVFG). Hierdurch wurde ein langsames Auslaufen des Spätaussiedlerzuzuges eingeleitet.

Creative Commons License

Dieser Text ist unter der Creative-Commons-Lizenz
by-nc-nd/2.0/de lizenziert.

Zuzug von (Spät-)Aussiedlern und ihren Familienangehörigen

Nach Herkunftsgebieten, in absoluten Zahlen, 1990 bis 2007*

  1990 1991 1994 1997
insgesamt 397.073 221.995 222.591 134.419
davon:        
Russische Föderation 68.397 47.055
Kasachstan 121.517 73.967
Ukraine 3.139 3.153
Kirgisistan 10.847 4.010
Polen 2.440 687
Rumänien 6.615 1.777
sonstige Staaten 9.636 3.770

  2000 2003 2006 2007
insgesamt 95.615 72.885 7.747 5.792
davon:        
Russische Föderation 41.478 39.404 5.189 3.735
Kasachstan 45.657 26.391 1.760 1.279
Ukraine 2.773 2.711 314 244
Kirgisistan 2.317 2.040 183 211
Polen 484 444 80 70
Rumänien 547 137 40 21
sonstige Staaten 2.359 1.758 181 232

* ab 1991 Zahlen für Gesamtdeutschland

Quelle: Bundesverwaltungsamt; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Migrationsbericht 2006




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