Die bpbBestellenNewsletterPressePartnerImpressumKontakt

Home
   
FAQ Index
Suche

Themen
Publikationen
Veranstaltungen
Wissen
Lexika
Gesetze
Links
Netzwerk
Zahlen und Fakten
Infografiken
Quiz
Lernen


Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG)

IV. Teil: Schlußvorschriften


Inhalt

§ 98 Ruhestand

§ 99 (weggefallen)

§ 100 Übergangsbezüge

§ 101 Bisheriges Amt

§ 102 Verhältnis mehrerer Bezüge

§ 103 Anwendung der Vorschriften für Bundesrichter

§ 104 bisherige Rechtsanwälte und Notare

§ 105 Ruhestand, Entlassung

§ 106 Inkrafttreten

§ 107 (weggefallen)

§ 98 Ruhestand
(1) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts tritt mit Ablauf der Amtszeit (§ 4 Abs. 1, 3 und 4) in den Ruhestand.

(2) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen.

(3) Ein Richter des Bundesverfassungsgerichts ist auf Antrag ohne Nachweis der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn er sein Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts wenigstens sechs Jahre bekleidet hat und wenn er
  1. das 65. Lebensjahr vollendet hat oder
  2. Schwerbehinderter im Sinne des § 1 des Schwerbehindertengesetzes ist und das 60. Lebensjahr vollendet hat.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 4 Abs. 4 sinngemäß.

(5) Ein Richter im Ruhestand erhält Ruhegehalt. Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der Bezüge berechnet, die dem Richter nach dem Gesetz über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts zuletzt zugestanden haben. Entsprechendes gilt für die Hinterbliebenenversorgung.

(6) § 70 des Beamtenversorgungsgesetzes gilt entsprechend.
Themen | Wissen | Veranstaltungen |
Publikationen | Lernen |
Die bpb | Bestellen | Newsletter | Presse | Partner |
Impressum | Datenschutz | Kontakt | Home
10. Februar 2012
Druck-Version
Artikel versenden
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht und Verfassungsgerichte der Länder
Bundesverfassungs-
gericht und Verfassungsgerichte der Länder

Das Bundesver-
fassungsgericht ist die Kontrollinstanz für die Verfassungsmäßigkeit des politischen Lebens. Es interpretiert die Regelungen des Grundgesetzes und passt die Interpretation immer wieder dem gesellschaftlichen Wandel an.
Bundesverfassungsgericht und Verfassungsgerichte der Länder
Themengrafik
Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungs-
gericht

"Der Schutz des Grundgesetzes" - das ist die wichtigste Aufgabe des Bundesverfassungs-
gerichts. Aber auch in Streitfällen zwischen den Ländern oder den Ländern mit dem Bund entscheidet Karlsruhe.
Bundesverfassungsgericht