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Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2017 | Bundestagswahl 2017 | bpb.de

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Fragen und Antworten zur Bundestagswahl 2017

/ 6 Minuten zu lesen

Hier klären wir alle wichtigen Fragen zur Bundestagswahl 2017: Wer darf wählen? Wie viele Wahlkreise gibt es? Wie viele Stimmen habe ich? Wie erfolgt die Sitzverteilung im gewählten Bundestag?

Eine Wählerin gibt ihre Stimme zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai 2017 in einem Wahllokal in Aachen ab. (© picture-alliance/dpa)

Wer wird gewählt?

Die mindestens 598 Abgeordneten des Deutschen Bundestags.

Die Zahl kann sich durch sogenannte Überhangmandate erhöhen (siehe "Wie erfolgt die Sitzverteilung im Bundestag?"). Dem 18. Deutschen Bundestag Externer Link: gehören derzeit 630 Abgeordnete an (Stand: Juni 2017).

Wann wird gewählt?

Am 24. September 2017 von 8 bis 18 Uhr.

Seit wann wird der Bundestag gewählt?

Der erste Deutsche Bundestag Interner Link: wurde am 14. August 1949 gewählt.

Die erste Bundestagswahl im vereinigten Deutschland fand am 2. Dezember 1990 statt. An diesem Tag wurde der zwölfte Deutsche Bundestag gewählt. Mit der Bundestagswahl 2017 wird der 19. Deutsche Bundestag gewählt.

Wie oft wird gewählt?

Die Wahlperiode des Deutschen Bundestags beträgt vier Jahre. Interner Link: Die letzte Bundestagswahl war am 22. September 2013.

Wer darf wählen? (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag sind alle Deutschen, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (siehe "Wer darf nicht wählen?"). Alle Wählerinnen und Wähler werden im Wählerverzeichnis des zuständigen Stimmbezirks geführt.

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die für längere Zeit im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie sind jedoch auch wahlberechtigt, sofern sie nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie müssen bis zum 3. September einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wer darf nicht wählen?

Neben den Menschen, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen (weil sie z.B. keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder zu jung sind), können Menschen in Deutschland aus anderen Gründen vom Wahlrecht ausgeschlossen sein:

Das betrifft zum einen Menschen, deren Angelegenheiten in allen Lebensbereichen ein Betreuer bzw. eine Betreuerin regelt. Menschen, die nur in manchen Bereichen aber keine "Totalbetreuung" benötigen, Interner Link: dürfen dagegen wählen.

Ebenfalls vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Menschen, die nach einer begangenen Straftat aufgrund einer seelischen Störung als "schuldunfähig" eingestuft und in ein psychatrisches Krankenhaus eingewiesen worden sind.

Zudem kann Menschen ausschließlich bei bestimmten politischen Straftaten (z.B. Landesverrat, Wahlfälschung und Propagandadelikte) das aktive und passive Wahlrecht durch ein Gerichtsurteil für zwei bis maximal fünf Jahre entzogen werden. Dies ist in Deutschland jedoch die Ausnahme.

Wie viele Menschen sind wahlberechtigt?

Zur Bundestagswahl 2017 dürfen rund 61,5 Millionen Menschen wählen. Das Externer Link: schätzt der Bundeswahlleiter. Darunter sind auch rund drei Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler.

Wer ist wählbar? (passives Wahlrecht)

Wählbar ist jede oder jeder volljährige Deutsche, die/der das 18. Lebensjahr vollendet hat und das aktive Wahlrecht besitzt. Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Was ist ein Wahlkreis? Was ist ein Wahlbezirk?

Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Für die Bundestagswahl 2017 hat der Gesetzgeber auf der Grundlage des Gebietsstandes vom 29. Februar 2016 gegenüber der bisherigen Wahlkreiseinteilung Externer Link: insgesamt 34 Wahlkreise neu abgegrenzt.

Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke bzw. Stimmbezirke unterteilt. Darunter versteht man einen örtlichen Bereich, dessen Bewohner in dem gleichen Wahllokal wählen dürfen. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie geführt werden. Es sei denn, sie beantragen bis zum 22. September einen Wahlschein, der sie dazu berechtigt, in einem anderen Bezirk ihres Wahlkreises zu wählen.

Wie und wo kann ich wählen?

Gewählt wird in den Wahllokalen in den verschiedenen Wahlbezirken. In welchem Wahllokal man wählen darf, steht in der Wahlbenachrichtigung. Die bekommt jede und jeder im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte vor der Wahl per Post zugeschickt. Wer am Wahltag z.B. nicht zu Hause ist und trotzdem wählen will, kann Externer Link: Briefwahl beantragen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Erst- und Zweitstimme

Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Bundestagswahl über zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird auf der linken Hälfte des Stimmzettels vergeben, auf der rechten Hälfte vergibt man die Zweitstimme. Auf jeder Hälfte des Stimmzettels darf nur ein Kreuz gemacht werden, ansonsten ist dieser ungültig.

Was ist die Erststimme?

Mit der Erststimme wird der oder die Abgeordnete des eigenen Wahlkreises gewählt (Direktwahl). Parteien dürfen pro Wahlkreis nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen. Auch parteilose Kandidaten können sich für die Erststimme zur Wahl stellen.

Was ist die Zweitstimme?

Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei - also keine einzelnen Kandidaten. Auf dieser sogenannten geschlossenen Liste stehen in einer festen Reihenfolge Kandidaten, die für die jeweilige Partei in den Bundestag einziehen sollen. Diese Reihenfolge legen die Parteien intern auf Parteitagen fest.

Wie viele Parteien stehen zur Wahl?

Externer Link: 42 Parteien treten zur Bundestagswahl an: 34 von ihnem mit eigenen Landeslisten, acht nur mit Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten. Wichtig ist: Nicht alle Parteien treten in allen Bundesländern zur Wahl an.

Der Bundeswahlausschuss hatte Interner Link: 48 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen. Ursprünglich wollten 63 Parteien und politische Vereinigungen an der Bundestagswahl teilnehmen. Um als Parteien anerkannt und in Deutschland zu Wahlen zugelassen zu werden, müssen politische Vereinigungen Interner Link: verschiedene Bedingungen erfüllen.

Wer ist gewählt?

Der Bundestag besteht aus mindestens 598 Abgeordneten. Davon werden 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt. Wer als Direktkandidat die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein.

Die übrigen Parlamentssitze werden mit Bewerberinnen und Bewerbern von den Landeslisten der Parteien besetzt. Ausschlaggebend für die Gesamtzahl der Sitze, die eine Partei im Bundestag erhält, ist deren Anteil an den gültigen Zweitstimmen.

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Bundestag?

Fünf-Prozent-Hürde

Für die Verteilung der Sitze ist vor allem das Verhältnis der Zweitstimmen maßgeblich. Parteien, die bundesweit nicht mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben (Fünfprozenthürde bzw. Sperrklausel) und in weniger als drei Wahlkreisen ein Direktmandat erhalten haben (Grundmandatsklausel), sind von der anteilsmäßigen Verteilung der Sitze ausgeschlossen. Errungene Direktmandate dieser Parteien oder von Bewerbern ohne Landesliste bleiben außerhalb der anteilsmäßigen Verteilung erhalten.

Die anteilsmäßige Verteilung passiert in zwei Schritten:

Zuerst wird die Mindestanzahl der Sitze einer Partei im Deutschen Bundestag berechnet. Dabei werden für jedes Bundesland im Verhältnis zur dortigen deutschen Bevölkerung Sitzkontingente – insgesamt 598 Sitze - ermittelt und den Parteien entsprechend ihres Anteils an den Zweitstimmen zugeschlagen. Hat eine Partei in einem Land mehr Direktmandate gewonnen, als ihr Sitze über die Zweitstimme zustehen würden, wird ihre Sitzanzahl in diesem Land entsprechend erhöht.

Dann findet die tatsächliche Verteilung der Sitze auf die Parteien statt und zwar zuerst auf Bundesebene. Anschließend werden die Sitze innerhalb der Parteien auf die jeweiligen Landeslisten verteilt. Dabei wird die Gesamtanzahl der Sitze so lange erhöht, dass jede Partei mindestens die im ersten Schritt errechnete Mindestanzahl an Sitzen erhält. Eine durch Direktmandate erhöhte Mindestsitzanzahl einer Partei (Überhangmandate) wird somit durch die Erhöhung der Sitzanzahl bei den anderen Parteien (Ausgleichsmandate) aufgewogen und die anteilsmäßige Verteilung der Parlamentssitze nach Zweitstimmenanteil bewirkt. Dadurch kann sich die Anzahl der Gesamtsitze im Bundestag deutlich erhöhen. Dem 18. Deutschen Bundestag gehören derzeit 630 Abgeordnete an (Stand: Juni 2017).

Wann tritt der neue Bundestag zusammen?

Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammen - also spätestens am 24.10.2017.

Die wichtigsten Termine bis zur Bundestagswahl