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Organstreitigkeiten/Organstreitverfahren | bpb.de

Organstreitigkeiten/Organstreitverfahren

Verfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen obersten Bundesorganen (Interner Link: Oberste Bundesorgane) oder mit eigenen Rechten aus dem Interner Link: Grundgesetz (GG) ausgestatteten Teilen dieser Organe können in einem Organstreitverfahren durch Interner Link: Beschwerde vor dem Interner Link: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geklärt werden (Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG). Bei O. geht es häufig um (Interner Link: Minderheiten)-Rechte aus dem Grundgesetz von Interner Link: Abgeordneten, Interner Link: Fraktionen und Interner Link: Parteien sowie um Fragen der Interner Link: Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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