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Haager Abkommen/Haager Konventionen | bpb.de

Haager Abkommen/Haager Konventionen

1) H. A., H. K. werden verschiedene völkerrechtliche Verträge genannt, die in Den Haag abgeschlossen wurden, insb.: das Haager Kulturgüterschutzabkommen von 1954 (das Kulturgüter im Kriegsfall schützt), die Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907 (die definiert, wer Kriegsführender ist, die Stellung von Kriegsgefangenen bestimmt, die Verwendung bestimmter Waffen etc. einschränkt und die Rechte auf besetztem Gebiet festlegt; sie wird durch die Vereinbarungen von Genf von 1929 und 1949 ergänzt) und das Haager Luftpiraterieübereinkommen von 1970 (das Luftpiraten weltweiter Verfolgung aussetzt).

2) H. A., H. K. werden auch Vereinbarungen zum internationalen Privatrecht (zwischenstaatliche Rechtshilfe), Familienrecht (Vormundschaft, Eheschließung, Scheidung) und Zivilprozessrecht genannt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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