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Raumordnungspolitik | bpb.de

Raumordnungspolitik

R. ist eine ressortübergreifende staatliche (in DEU durch Rahmengesetzgebung von Bund und Ländern gemeinsam wahrgenommene) Aufgabe, die das Ziel hat, die regionale Entwicklung, den Städtebau, den Ausbau der Infrastruktur (Interner Link: Infrastruktur/Infrastrukturpolitik) (Verkehr, Versorgung) etc. so aufeinander abzustimmen, dass den raschen ökonomischen, sozialen und ökologischen Veränderungen vorausschauend und rechtzeitig Rechnung getragen werden kann.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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