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Regierungsbezirk | bpb.de

Regierungsbezirk

R. bezeichnet den Zuständigkeitsbereich einer öffentlichen Interner Link: Verwaltung unterhalb der Landesebene und oberhalb der Stadtkreise (kreisfreien Städten) bzw. der Landkreise.

In DEU ist R. in einigen Bundesländern (Interner Link: Bundesland) (BW, BY, HE, NI, NRW, RP) die Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung. Die Verwaltungsbehörde des Rs. (in BY: Regierung, in BW, HE und NI: Regierungspräsidium, in NRW und RP: Bezirksregierung) übt im Auftrag und unter Aufsicht der Landesregierung verschiedene Verwaltungsfunktionen aus, z. B. Umweltangelegenheiten oder die Rechtsaufsicht über die Interner Link: Kommunen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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