Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Sozialpolitik | bpb.de

Sozialpolitik

I) S. bezeichnet politische und verbandliche Aktivitäten sowie gesetzgeberische Maßnahmen, die sich auf die Absicherung existenzieller Risiken, die Verbesserung der Lebenssituation sozial Schwacher, Gefährdeter oder Schutzbedürftiger und die Regelung der spannungsreichen Interessenunterschiede zwischen Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen beziehen. In diesen sozialpolitischen Bereichen wirken in DEU traditionell unterschiedliche Interner Link: Institutionen und Akteure (Interner Link: Akteur, politischer), Maßnahmen und Instrumente:

1. Die wichtigsten Existenzrisiken werden (für den größten Teil der Interner Link: Bevölkerung) durch die Institutionen der a) Arbeitslosenversicherung, b) Krankenversicherung, c) Unfallversicherung und d) Rentenversicherung (Interner Link: Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)) und seit 1995 durch die e) Pflegeversicherung abgedeckt.

2. Die Verbesserung individueller Lebenslagen wird durch staatliche Sozialfürsorge angestrebt (z. B. Sicherung des Existenzminimums für Erwerbsfähige durch das sog. Arbeitslosengeld II (Hartz IV); Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und durch spezielle Schutzgesetze (Mutterschaftsschutz). Die staatlichen Interner Link: Behörden können auf eine gut entwickelte Infrastruktur freier Interner Link: Wohlfahrtsverbände zurückgreifen, die als Träger vieler sozialpolitischer Maßnahmen auftreten und professionelle sowie ehrenamtliche Ausführende stellen.

3. Zur Lösung des Konfliktes zwischen Interner Link: Kapital und Arbeit haben sich in DEU spezifische Institutionen herausgebildet (z. B. Tarifautonomie, Arbeitsschutzgesetzgebung), bei denen die Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, d. h. die Arbeitsbeziehungen, eine Schlüsselstellung einnehmen. Darüber hinaus verhalfen die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft (Interner Link: Soziale Marktwirtschaft) bisher zu einem relativen Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt. Aufgrund der zunehmenden Europäisierung und Interner Link: Globalisierung nicht nur der ökonomischen, sondern auch der sozialen Entwicklungen haben allerdings nationale Lösungen (der bisherige Bezugspunkt der S.) oft nur kurzfristigen Charakter.

II) Zur S. i. w. S. zählt auch die betriebliche S. Sie ist (z. T. wesentlicher) Bestandteil unternehmerischer Personalpolitik und dient v. a. zur Schaffung eines guten Arbeitsklimas und zur Bindung der Arbeitskräfte an das Interner Link: Unternehmen (z. B. betriebliche Altersversorgung).

Sozialpolitik

Sozialpolitik

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

Weitere Inhalte

Spicker
Nur als Download verfügbar

Sozialversicherung

Nur als Download verfügbar
  • Pdf

Mehr als 140 Jahre alt, aber noch lang kein Auslaufmodell: Die Sozialversicherung. Wie funktioniert sie, wie wird sie finanziert und vor welchen Herausforderungen steht sie?

  • Pdf
Sozialpolitik

Sozialpolitik und soziale Sicherung

Sozialpolitik soll Lebensrisiken absichern, erschwerte, sozial bedingte Lebenssituationen abmildern und die Altersversorgung gewährleisten. Sie finanziert sich im Wesentlichen durch…