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Territorialstaat | bpb.de

Territorialstaat

T. bezeichnet einen (Flächen-)Interner Link: Staat, bei dem sich der Herrschaftsanspruch der Regierenden (früher des Landesherrn) über ein bestimmtes (Hoheits-)Gebiet und die dort lebende Interner Link: Bevölkerung erstreckt. Ggt.: Interner Link: Stammesstaat oder Personenverbandsstaat.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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