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Das Recht am eigenen Bild
Ein Klick und schon ist jemand fotografiert. Ob beim Sonnenbad im eigenen Garten, auf dem Spielplatz mit den Kindern oder am Rednerpult einer Veranstaltung – ein ganz bestimmter Moment im Leben einer Person ist dann dauerhaft fixiert und kann – dank Smartphone und Internet – weit verbreitet oder gar manipuliert werden. Genau davor schützt das Recht am eigenen Bild. Jeder soll selbst darüber entscheiden können, ob und wie das eigene Bildnis öffentlich dargestellt wird. Bei dem Recht am eigenen Bild handelt es sich um das wichtigste besondere Persönlichkeitsrecht. Es ist spezialgesetzlich geregelt.
Neue Funktion
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Mehr als 100 Dossiers und Tausende Artikel auf bpb.de können Sie nun im EPUB- und PDF-Format kostenlos herunterladen. Wie das geht, erklären wir Ihnen hier.
[5 Kommentare Letzter Kommentar vom 05.06.2018 23:35]