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Wiedervereinigung | bpb.de

Wiedervereinigung

W. bezeichnet die über staatsrechtliche Verträge (Interner Link: Vertrag) wiederhergestellte Einheit Deutschlands durch den Beitritt der DDR (Interner Link: Deutsche Demokratische Republik (DDR)) zur Interner Link: Bundesrepublik Deutschland (DEU) (BRD) am 3.10.1990 (Nationalfeiertag). Die W. erfolgte nach Art. 23 Abs. 2 GG.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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