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Zivilverteidigung | bpb.de

Zivilverteidigung

Z. bezeichnet alle Maßnahmen, die neben der militärischen Interner Link: Verteidigung zum Schutz der zivilen Interner Link: Bevölkerung getroffen werden. Hierzu zählen Schutz der Bevölkerung (Leben, Gesundheit) und der staatlichen Einrichtungen (zur Aufrechterhaltung der Regierungs- und Interner Link: Staatsgewalt) sowie die Versorgung von Interner Link: Militär und Zivilbevölkerung.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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