Zusatzprotokoll
Z. dienen (insb. in den Internationalen Beziehungen) der Regelung spezifischer Sachverhalte, die im Hauptvertrag nicht geregelt sind oder zusätzliche (den Hauptvertrag ergänzende) Nebenaspekte betreffen. Z. müssen von den Vertragspartnern zusätzlich ratifiziert werden.Siehe auch:
Internationale Beziehungen
Amendment
Diplomatie
Vertrag
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.