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Wohnungslosigkeit in Deutschland | Wohnen | bpb.de

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Wohnungslosigkeit in Deutschland

Susanne Gerull

/ 14 Minuten zu lesen

Wohnungslosigkeit gehört zu den Phänomenen in Deutschland, über die in der Öffentlichkeit – und leider auch in der Politik – nur wenig bekannt ist. Mit wohnungslosen Menschen werden meist ältere, ungepflegt wirkende Männer mit Schnapsflasche auf einer Parkbank assoziiert, dabei machen auf der Straße lebende Wohnungslose nur einen kleinen Teil der Zielgruppe aus. Wohnungslose Menschen werden von der Gesellschaft ausgegrenzt und versuchen daher oft, unsichtbar zu bleiben. Nur "alte Hasen" der Wohnungslosenhilfe erkennen in dem Anzug tragenden Mann mit Aktentasche, der stundenlang in der S-Bahn umherfährt, den wohnungslosen Menschen, der so seine Zeit totschlägt. Dieses Unsichtbarmachen trifft im Besonderen auf wohnungslose Frauen zu, die häufig verdeckt wohnungslos leben und angebotene professionelle Hilfen aus Scham nicht annehmen.

Die Unkenntnis auch vieler politisch Verantwortlicher ist umso erstaunlicher, als Ursachen, Folgen und Rahmenbedingungen von Wohnungslosigkeit relativ gut erforscht sind. Forderungen nach einer Wohnungsnotfallstatistik und einer darauf aufbauenden nationalen Strategie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit und der Entwicklung gezielter Präventionsmaßnahmen werden weitgehend ignoriert. So laufen unter anderem die entsprechenden Forderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) seit Jahrzehnten ins Leere, oder Anträge der jeweiligen Oppositionsparteien werden, wie 2013 im Bundestag und im Land Berlin geschehen, abgelehnt. Auf der anderen Seite existiert in Deutschland, vor allem in den größeren Städten mit ihrer starken Anziehungskraft auf wohnungslose Menschen, ein vielfältiges Hilfesystem, das auf europaweit fast einzigartigen einklagbaren rechtlichen Ansprüchen basiert.

Dieser Beitrag versucht, etwas Licht ins Dunkel zu bringen: Nach einer gängigen Definition von Wohnungslosigkeit und der Darstellung ihres geschätzten Umfangs in Deutschland werden die Notlagen dieser Zielgruppe Sozialer Arbeit dargestellt. Neben individuellen Problemen werden auch strukturelle Ausprägungen der Ausgrenzung wohnungsloser Menschen und deren Folgen für die Betroffenen beschrieben. Anschließend wird ein Überblick über das Hilfesystem und seine rechtlichen Grundlagen gegeben. Im Fazit wird der aktuelle Handlungsbedarf aufgezeigt. Die Verhinderung von Wohnungsverlusten (Prävention) sowie die Versorgung von wohnungslosen Menschen mit Wohnraum sind weitere wichtige Themen und Arbeitsfelder der Wohnungsnotfallhilfe, aus Platzgründen fokussiere ich aber auf akut wohnungslose Menschen.

Definition und Ausmaß

In Deutschland existiert keine legale, das heißt offizielle und gesetzlich verankerte Definition von Wohnungslosigkeit. Die bekannteste und auch von vielen Kommunen und Landkreisen genutzte Definition ist Teil einer Begriffsbestimmung von Wohnungsnotfällen durch die BAG W, die im Wesentlichen drei Teilgruppen unterscheidet. Wohnungsnotfälle sind demnach

  • akut von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen ohne eigene mietvertraglich abgesicherte Wohnung (oder Wohneigentum),

  • unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, denen der Verlust ihrer Wohnung unmittelbar bevorsteht sowie

  • in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebende Menschen.

Aus der Formulierung "ohne eigene mietvertraglich abgesicherte Wohnung" geht bereits hervor, dass nicht nur auf der Straße lebende Menschen als wohnungslos gelten. Vielmehr umfasst diese Definition sowohl Menschen ohne jegliche Unterkunft als auch solche, die vorübergehend bei Freunden und Verwandten unterkommen oder in Behelfs- und Notunterkünften beziehungsweise in Unterkünften für Wohnungslose leben – institutionell untergebracht oder selbst zahlend. Wie viele Menschen dies jeweils betrifft, wird in Deutschland im Gegensatz zu einer ganzen Reihe von anderen europäischen Ländern nicht offiziell erfasst. So müssen wir auch bei der Frage nach dem Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland mit den Daten der BAG W vorlieb nehmen. Anhand eines komplexen Schätzmodells wurde durch die BAG W für 2012 eine Anzahl von insgesamt 284.000 wohnungslosen Menschen ermittelt, davon 35.000 in Ostdeutschland und 249.000 in Westdeutschland. Etwa 24.000 davon, das heißt 8,4 Prozent aller wohnungslosen Menschen, leben nach diesen Schätzungen auf der Straße. Etwa elf Prozent sind minderjährig, der Frauenanteil unter den Erwachsenen beträgt ungefähr 25 Prozent. Während sich die Verteilung auf Minderjährige, Männer und Frauen über die Jahre kaum verändert, steigt die Anzahl wohnungsloser Menschen insgesamt seit 2008 kontinuierlich an. Wenn auch die Daten der BAG W eine große Hilfe sind, um die Entwicklung der Wohnungslosenzahlen über einen großen Zeitraum hinweg vergleichen und analysieren zu können, so bleiben es doch Schätzungen. Leider wurde in Deutschland auch die Möglichkeit vertan, über den Zensus 2011 wenigstens einmalig die Anzahl wohnungsloser Menschen in Unterkünften zu erfassen. Dies wäre jedenfalls technisch möglich gewesen.

Individuelle Problemlagen

Wohnungslose sind keine homogene Gruppe. So finden sich darunter Menschen aus seit Generationen marginalisierten und benachteiligten Familien genauso wie ehemalige Professoren, Ärztinnen, Facharbeiter oder Künstlerinnen. Entsprechend unterschiedlich sind die Ursachen und Auslöser für ihre Wohnungslosigkeit sowie die Folgen aufgrund einer längeren Periode von Wohnungslosigkeit. Manchmal kann die Frage nach Henne und Ei auch nicht geklärt werden: Wurde jemand aus seiner Wohnung wegen Mietschulden geräumt, weil nach der Trennung von Frau oder Freundin der Schmerz im Alkohol ertränkt wurde und dadurch auch die Arbeit irgendwann verloren ging? Oder ist ein riskanter Alkohol- beziehungsweise Drogenkonsum die Folge von Arbeitslosigkeit und längeren Zeiten auf der Straße? Wurde keine Miete mehr gezahlt, weil sie durch Mietsteigerungen oder Sanktionen des Jobcenters objektiv nicht mehr bezahlbar war oder weil aufgrund einer Suchtmittelabhängigkeit oder Überschuldung falsche Verwendungsentscheidungen getroffen wurden? Unterschieden werden muss in diesem Kontext zwischen Ursachen und Auslösern. So sind vor Eintritt in die Wohnungslosigkeit häufig schon massive Probleme vorhanden, die bei einem kritischen Lebensereignis wie Trennung, Arbeitsplatzverlust oder Diagnose einer lebensbedrohlichen Erkrankung dann am Ende eines langen Wegs zu einem Verlust der Wohnung oder Wohnmöglichkeit führen.

In fast allen Fällen ist die Einkommenssituation wohnungsloser Menschen prekär. Die meisten von ihnen haben Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe und können diese Sozialleistungen auch ohne landeseinwohneramtliche Meldung beziehen, wenn ihre Erreichbarkeit durch eine Postadresse, beispielsweise bei einer Beratungsstelle, gesichert werden kann. Einige, vor allem psychisch kranke Wohnungslose sind dagegen nicht in der Lage, die Ansprüche der Ämter und Behörden für eine Antragstellung zu erfüllen. Aufgrund ihrer Erkrankung und den daraus resultierenden Einschränkungen sowie eventuell zusätzlich vorhandener sozialer Schwierigkeiten gelingt es ihnen oft nicht, professionelle Unterstützung zu nutzen. In einer qualitativ und quantitativ angelegten Studie zu wohnungslosen Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten wurden neben Arbeitslosigkeit, Suchtmittelmissbrauch und psychischen Erkrankungen auch überproportional niedrige Bildungsabschlüsse, Straffälligkeit, Gewalterfahrung sowie ein fehlendes soziales Netz als Problemlagen erfasst.

Geschlechtsspezifischer Blick auf Wohnungslosigkeit

Seit Beginn der 1990er Jahre liegt ein besonderer Fokus der Forschung auf der Wohnungslosigkeit von Frauen, was in einer ganzen Reihe von qualitativ angelegten Studien mündete. Eine der wesentlichsten Erkenntnisse – neben der hohen Gewaltbetroffenheit von wohnungslosen Frauen – ist die Tatsache, dass sie oft verdeckt wohnungslos leben. Häufig gehen sie sogenannte Zwangspartnerschaften ein, in denen sie, auch sexuell, ausgebeutet werden. Der oben angegebene Anteil von nur 25 Prozent an den erwachsenen Wohnungslosen ist überall dort höher, wo spezifische Einrichtungen für wohnungslose Frauen angeboten werden. Es kann also vermutet werden, dass die besonders stark ausgeprägte Scham von Frauen, sich wohnungslos zu melden, aber auch fehlende adäquate Hilfeangebote Gründe für den geringen Anteil von Frauen an der geschätzten Zahl von Wohnungslosen sind.

Erst seit Kurzem wird die geschlechtssensible Gestaltung von sozialarbeiterischen Hilfen in Forschung und Praxis diskutiert. Im Rahmen einer groß angelegten Studie durch einen Forschungsverbund hat sich der Fokus von der Frage der möglichen "Andersartigkeit" wohnungsloser Frauen auf die grundsätzlichen geschlechtsspezifischen Besonderheiten der Zielgruppe verschoben. So wurden in zwei Teilstudien die Deutungsmuster wohnungsloser Männer und Frauen untersucht. Während für wohnungslose Frauen die oben genannten Erkenntnisse noch einmal bestätigt wurden, konnte unter anderem festgestellt werden, dass wohnungslose Männer durch ihre Situation einen starken Autonomieverlust erleben, der oft mit einem Zusammenbruch ihrer Bewältigungsmöglichkeiten einhergeht. Diesem nicht frauen- sondern geschlechtsspezifischen Blick verdanken wir die neue, aber nicht erstaunliche Erkenntnis, dass wohnungslose Frauen anders sind als wohnungslose Männer – und wohnungslose Männer anders als wohnungslose Frauen. Die Situation wohnungsloser Frauen wird also nicht mehr als "Abweichung von der Norm" angesehen.

Ausgrenzung wohnungsloser Menschen

Die Ausgrenzung wohnungsloser Menschen hat in Deutschland eine lange Tradition. Während des Nationalsozialismus wurde eine bereits existierende Rechtsgrundlage um "Maßregeln der Sicherung und Besserung" ergänzt, um sogenannte Asoziale lebenslänglich in Arbeitshäusern festzuhalten oder in KZs systematisch zu vernichten. Das ursprüngliche Gesetz, das eine Geldstrafe bis zu fünfhundert Deutsche Mark oder eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen vorsah, wenn jemand beispielsweise "als Landstreicher" umherzog (Paragraf 361 Strafgesetzbuch (StGB) Nr. 3), galt in der Bundesrepublik noch bis 1969 fort. Auch in der DDR setzten sich Bestrafung und Diskriminierung von sogenannten Asozialen fort. "Arbeitsscheue", zu denen auch Wohnungslose gehörten (die es in der DDR offiziell gar nicht gab), konnten nach Paragraf 249 StGB bis zu zwei Jahre, nach einer Verschärfung des Strafrahmens 1974 sogar bis zu fünf Jahre inhaftiert werden.

Heutzutage darf niemand mehr aufgrund von Wohnungslosigkeit kriminalisiert werden. Die Mechanismen von Ausgrenzung und Diskriminierung wirken jedoch weiterhin, nur subtiler, fort. In der Langzeitstudie "Deutsche Zustände" wurden "Obdachlose" als eine von insgesamt elf Gruppen identifiziert, die "aufgrund gewählter oder zugewiesener Gruppenzugehörigkeit als ungleichwertig markiert und feindseligen Mentalitäten ausgesetzt" sind. Sie sind damit Teil eines Syndroms "Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit". Mit Zustimmungswerten zwischen 30 und 38 Prozent waren bundesweit repräsentativ Befragte im letzten Studiendurchgang 2011 der Meinung, Obdachlose seien unangenehm und arbeitsscheu, und bettelnde Obdachlose sollten aus den Fußgängerzonen entfernt werden.

Neben der Ausgrenzung durch Teile der Bevölkerung erfahren wohnungslose Menschen auch institutionelle Ausgrenzung. Am deutlichsten wird dies auf dem Wohnungsmarkt, wo sie mit (anderen) Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -Empfängern, Migrantinnen und Migranten sowie weiteren marginalisierten und benachteiligten Wohnungssuchenden um bezahlbaren Wohnraum konkurrieren. Wenn sie nicht schon an einer negativen Schufa-Auskunft scheitern, so ist spätestens die geforderte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eine nicht mehr zu meisternde Hürde. Selbst eine Positivbescheinigung kann durch den Namen und die Adresse der/des Ausstellenden (beispielsweise das Sozialamt oder ein Wohnheim) auf die Wohnungslosigkeit hinweisen und eine Ablehnung provozieren. Wohnungslose Menschen sind daher vor allem in Zeiten von Wohnungsknappheit auf spezifische Wohnungsversorgungsprogramme für sozial Benachteiligte angewiesen, obwohl sie in der Regel einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein mit besonderem Wohnbedarf besitzen. Räumliche Segregationsprozesse, etwa im Kontext von Gentrifizierung, können ebenfalls weiter benachteiligend auf wohnungslose und vor allem von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen wirken.

Aber auch untereinander grenzen wohnungslose Menschen besonders marginalisierte Gruppen aus. Ein Beispiel ist ihre Abwehr gegen wohnungslose EU-Bürgerinnen und -Bürger vor allem aus den osteuropäischen Mitgliedstaaten, wenn diese die niedrigschwelligen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe wie Notübernachtungen und Wohnungslosentagesstätten nutzen. Der Titel eines Aufsatzes zu einer empirischen Studie macht das Problem aus Sicht der "einheimischen" Wohnungslosen deutlich: "Die Polen essen uns die Suppe weg!" Hier kommt es somit zu einer Transformation der eigenen Ungleichheit in die Abwertung Anderer, was der Sozialforscher Wilhelm Heitmeyer als "Instrument der Ohnmächtigen" bezeichnet. Allerdings hat die Autorin der genannten Studie neben den Wohnungslosen selbst auch die in den Einrichtungen arbeitenden professionellen Helferinnen und Helfer als ausgrenzend identifiziert. Deren Rassismus und die von ihnen ausgehende Diskriminierung fanden laut den befragten wohnungslosen Migrantinnen und Migranten vor allem dann statt, wenn es keine Zeuginnen oder Zeugen gab.

Hilfesystem für wohnungslose Menschen

Das Hilfesystem für wohnungslose Menschen in Deutschland basiert auf gesetzlichen Grundlagen, die in Europa fast einzigartig sind. Auf der einen Seite garantieren die Polizei- beziehungsweise Ordnungsgesetze der 16 Bundesländer einen Unterbringungsanspruch für jeden Menschen, der unfreiwillig wohnungslos ist. Dies bedeutet in der Theorie, dass die Sozialämter (die in der Regel die entsprechenden ordnungsbehördlichen Aufgaben übernehmen) niemanden mit Verweis auf fehlende Unterkünfte abweisen dürfen. Im Zweifelsfall muss beispielsweise ein Hotelzimmer finanziert, ein freies Bett in einem Seniorenheim angeboten oder in Katastrophenfällen eine Turnhalle mit Feldbetten zur Verfügung gestellt werden – und zwar noch am Tag der Vorsprache. Ein aktuelles Urteil bekräftigt, dass dies unabhängig von einem Anspruch auf Sozialleistungen oder auch gefestigten Aufenthaltsstatus erfolgen muss, und auch die Anforderungen an eine menschenwürdige Unterkunft sind durch einschlägige Urteile geregelt. Auf der anderen Seite kann niemand gezwungen werden, in eine Unterkunft für wohnungslose Menschen zu ziehen. Ein wohnungsloser Mensch kann somit entscheiden, die Straße (oder eine "Platte", wie es im Jargon der Betroffenen heißt) einer Unterkunft vorzuziehen.

In der Praxis sieht es manchmal anders aus. So werden immer noch – nicht nur aus rechtlicher Unkenntnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern – wohnungslose Menschen ohne Vermittlung einer Unterkunft weggeschickt oder Wohnungslose durch die Polizei aus dem öffentlichen Straßenland vertrieben. Grundsätzlich ergibt sich aber aus den genannten rechtlichen Regelungen die Verpflichtung der Sozialbehörden, geeignete Unterkünfte in ausreichender Zahl für wohnungslose Menschen vorzuhalten. Vor allem in den deutschen Großstädten hat sich ein differenziertes Hilfesystem entwickelt, das im niedrigschwelligen Bereich von Notunterkünften und Beratungsstellen bis hin zu Streetwork, Bahnhofsdiensten und Wohnungslosentagesstätten ("Wärmestuben") reicht. Für mittel- und längerfristige Unterbringungen werden kommunale Unterkünfte wie auch Wohnheime von freigemeinnützigen und zum Teil gewerblichen Trägern durch die Sozialämter vermittelt. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterstützen in den meisten dieser Hilfeangebote die wohnungslosen Menschen bei der Überwindung ihrer Notlagen und, wenn gewünscht, bei der Suche nach angemessenem eigenen Wohnraum. Aufgrund einer fehlenden nationalen Strategie zur Überwindung von Wohnungslosigkeit sind die regionalen Unterschiede allerdings groß, und zwar nicht nur zwischen Stadt und Land.

Neben der existenzsichernden Unterkunft ist eine sozialarbeiterische Unterstützung gesetzlich garantiert, wenn besondere soziale Schwierigkeiten mit besonderen Lebensumständen verknüpft sind und die Betroffenen selbst nicht zur Überwindung ihrer Schwierigkeiten in der Lage sind (Paragraf 67ff. Sozialgesetzbuch XII). Als besonderer Lebensumstand gilt auch Wohnungslosigkeit, sodass die Rechtsnorm für diese Zielgruppe regelmäßig genutzt wird. Die Hilfe wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht (Paragraf 68 Absatz 2 Satz 1), wobei die Kosten für die notwendigen Dienstleistungen zwischen etwa 20 Euro täglich für ambulante Unterstützung bis hin zu dreistelligen Eurobeträgen für die Rund-um-die-Uhr-Hilfe in Kriseneinrichtungen betragen können. Wenngleich die Namen für die entsprechenden Einrichtungen (im Behördensprech "Leistungstypen") in den einzelnen Bundesländern differieren können, so haben sich als klassische Unterstützungsformen im ambulanten Bereich betreute Einzel- oder Gruppenwohnformen etabliert sowie im (teil-)stationären Bereich Wohnheime, die auch als spezifische Clearing- oder Kriseneinrichtungen ausgelegt sein können. Zu den oben genannten Kosten für die erbrachte sozialarbeiterische Unterstützung (Information, Beratung, Begleitung) kommen die gesondert auszuweisenden Kosten für die Unterkunft, die wie reguläre Mietkosten von den Bewohnerinnen und Bewohnern allein gezahlt werden müssen oder als Teil einer Arbeitslosengeld-II- beziehungsweise Sozialhilfeleistung beantragt werden können. Neben den Hilfen für akut wohnungslose Menschen werden in der Wohnungsnotfallhilfe auch präventive Hilfen für die Vermeidung von Wohnungslosigkeit geleistet.

Wie an anderer Stelle bereits deutlich wurde, haben wohnungslose Menschen vielfältige Probleme und Benachteiligungen, die nicht alle im System der Wohnungslosenhilfe abgemildert oder überwunden werden können. So ergeben sich unter anderem Schnittstellen zur Eingliederungshilfe (Hilfen für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung Bedrohte), zur Jugendhilfe (Jugendliche und Heranwachsende) sowie zu den Jobcentern und Arbeitsagenturen (arbeitslose und arbeitssuchende Menschen). Durch die starke Versäulung des deutschen Hilfesystems mit den jeweiligen Ressorts und Budgets kommt es hier zu vielen Problemen, da trotz gesetzlich definierter Abgrenzungen im Sinne eines Vor- und Nachrangs der Hilfen immer wieder diskutiert werden muss, welche Hilfen individuell adäquat und passend sind. Oftmals werden auch aus finanziellen Erwägungen psychisch kranke oder heranwachsende Wohnungslose in die preiswertere Wohnungslosenhilfe "abgeschoben". Kooperation und Vernetzung finden nicht immer ausreichend statt. Ein psychisch kranker wohnungsloser Mensch mit besonderen sozialen Schwierigkeiten beispielsweise muss sich oft entscheiden, welches Problem für ihn vorrangig ist – wenn dies nicht die Akteurinnen und Akteure der jeweiligen Hilfesysteme für ihn entscheiden. Die in der Sozialarbeit notwendige ganzheitliche Sicht auf die Hilfesuchenden bleibt dabei oft auf der Strecke.

Fazit und Handlungsbedarf

Wohnungslose Menschen weisen multiple und oft existenzielle Problemlagen auf. Die Zielgruppe ist heterogen zusammengesetzt und bedarf individuell ausgerichteter Hilfeangebote, um ihre Notlagen überwinden zu können. Das Hilfesystem in Deutschland ist ausdifferenziert und basiert auf starken gesetzlichen Grundlagen. In der Praxis kommt es jedoch zu den geschilderten vielfältigen Problemen. Eingangs wurde bereits darauf hingewiesen, dass es in Deutschland keine geregelte Erfassung von wohnungslosen Menschen gibt. Wir wissen schlichtweg nicht, wie viele Menschen in Deutschland wohnungslos sind. Die Ablehnung einer Wohnungslosenstatistik wird wahlweise mit der Zuständigkeit auf kommunaler Ebene, bereits ausreichend vorliegenden Daten oder fehlender Machbarkeit begründet. Da andere europäische Länder wie Finnland, Schweden und Dänemark uns vormachen, dass eine solche Statistik nicht an technischen Problemen scheitert, ist anzunehmen, dass die politisch Verantwortlichen die Einführung einer bundesdeutschen Wohnungsnotfallstatistik entweder aus Unkenntnis oder aber bewusst ablehnen.

Einer der Gründe könnte sein, dass wohnungslose Menschen in der Regel kein Wählerpotenzial darstellen. Aufgrund ihrer häufig vorhandenen Scham, basierend auf Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungen, sind sie zudem meist darauf bedacht, sich unsichtbar zu machen. Im Gegensatz zu anderen benachteiligten Gruppen wie beispielsweise Menschen mit Behinderung gibt es kaum Selbsthilfe- beziehungsweise Betroffenengruppen. Eine Ausnahme ist der Armutsnetzwerk e.V., der bestrebt ist, "in Kooperation mit anderen regional, bundesweit und international aktiven Initiativen und Organisationen von Menschen mit Armutserfahrungen, Obdach- und Wohnungslosen sowie sogenannten Randgruppen den Kampf gegen Armut und Ausgrenzung zu verstärken" und dies mittlerweile sogar auf internationalem Parkett erfolgreich leistet. Noch reicht jedoch die Lobby für wohnungslose Menschen, zu denen auch die öffentlich finanzierte BAG W und regional aktive Arbeitskreise im Kontext der Wohnungsnotfallhilfe gehören, nicht aus, um Strategien zur Überwindung von Wohnungslosigkeit bei den politisch Verantwortlichen erfolgreich einzufordern.

Eine fach- und ressortübergreifende Maßnahmenplanung mit überprüfbaren Handlungszielen setzt neben Daten zu Ausmaß und Ausprägung von Wohnungslosigkeit und sonstigen Wohnungsnotfällen auch den politischen Willen voraus. Die BAG W macht in ihrem aktuellen "Aufruf zu einer Nationalen Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut in Deutschland" deutlich, dass Wohnungsnotfall-Rahmenpläne auf allen Ebenen – bundesweit, auf Länderebene und lokal – erforderlich sind. Eine nationale Strategie müsse Teil einer – bisher vergeblich von der EU geforderten – Nationalen Strategie zur Armutsbekämpfung werden. Der Weg dorthin erscheint jedoch noch weit, und bis dahin werden die Sozialbehörden und freigemeinnützigen Träger immer nur auf eine steigende (oder sinkende) Anzahl von Hilfesuchenden oder veränderte Zielgruppen wie migrantische Wohnungslose mit ihren spezifischen Bedürfnissen verspätet reagieren statt vorausschauend agieren können.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, BT-Drs. 17/14013 vom 17.6.2013; Abgeordnetenhaus Berlin, 17. Wahlperiode, Ausschuss für Gesundheit und Soziales, Beschlussprotokoll der 24. Sitzung am 3.6.2013.

  2. Vgl. BAG W, Wohnungsnotfalldefinition der BAG Wohnungslosenhilfe e.V., verabschiedet vom Vorstand der BAG W am 23.4.2010, S. 1ff., Externer Link: http://www.bagw.de/media/doc/POS_10_BAGW_Wohnungsnotfalldefintion.pdf (25.3.2014). Die Differenzierung von Wohnungsnotfällen in die genannten drei Teilgruppen geht auf eine Definition des Deutschen Städtetags von 1987 zurück und wird seither regelmäßig weiterentwickelt.

  3. Ebd., S. 1f.

  4. Vgl. BAG W, Umfang der Wohnungsnotfälle 2008–2012, 1.8.2013, Externer Link: http://www.bagw.de/de/themen/zahl_der_wohnungslosen (1.4.2014).

  5. Vgl. Susanne Gerull, Census 2011 in Germany. The Use of Population Register Data for Quantifying Certain Subgroups of Homeless People (Paper for MPHASIS Project), 2009, Externer Link: http://www.trp.dundee.ac.uk/research/mphasis/papers/MphasisReport-Germany.pdf (1.4.2014).

  6. Vgl. Susanne Gerull/Manfred Merckens, Erfolgskriterien in der Hilfe für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Folgestudie: Aktenanalyse und Diskussion der Gesamtergebnisse, Uckerland 2012, S. 86f.

  7. Vgl. beispielsweise Carla Wesselmann, Biografische Verläufe und Handlungsmuster wohnungsloser Frauen im Kontext extrem asymmetrischer Machtbalancen, Leverkusen–Opladen 2009.

  8. Vgl. Uta Enders-Dragässer/Brigitte Sellach, Frauen in dunklen Zeiten. Persönliche Berichte vom Wohnungsnotfall: Ursachen – Handlungsspielräume – Bewältigung, Frankfurt/M. 2005; Jörg Fichtner, "Dass die Leute uns nich’ alle über einen Kamm scheren" – Männer in Wohnungsnot. Eine qualitative Untersuchung zu Deutungsmustern und Lebenslagen bei männlichen Wohnungsnotfällen, Frankfurt/M. 2005.

  9. Vgl. Wolfgang Ayaß, "Asoziale" im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995.

  10. Vgl. Sven Korzilius, Asozialität mit Tradition. Die Entstehung und Entwicklung des §249 StGB der DDR, in: Horch und Guck. Zeitschrift zur kritischen Aufarbeitung der SED-Diktatur, 17 (2008) 2, S. 14–19.

  11. Wilhelm Heitmeyer, Die Ideologie der Ungleichwertigkeit. Der Kern der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit, in: ders. (Hrsg.), Deutsche Zustände, Folge 6, Frankfurt/M. 2008, S. 18f.

  12. Vgl. ebd., S. 19.

  13. Vgl. ders. (Hrsg.), Deutsche Zustände, Folge 10, Frankfurt/M. 2011. Mit "Obdachlosen" waren vermutlich auf der Straße lebende Wohnungslose gemeint.

  14. Vgl. Stephan Nagel, Neue Wohnungsnot und die Zugänglichkeit des Wohnungsbestandes für Wohnungslose, in: Wohnungslos, 55 (2013) 2/3, S. 71–76.

  15. Marie-Therese Reichenbach, "Die Polen essen uns die Suppe weg!", in: Wohnungslos, 54 (2012) 2, S. 65–67.

  16. Vgl. W. Heitmeyer (Anm. 11), S. 41.

  17. Vgl. M.-T. Reichenbach (Anm. 15).

  18. Vgl. Karl-Heinz Ruder/Frank Bätge, Obdachlosigkeit. Sozial- und ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung, Kronach 2008.

  19. Vgl. S. Gerull/M. Merckens (Anm. 6), S. 98.

  20. Eine bereits 1996 von der damaligen Bundesregierung in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie hat die mögliche Umsetzung detailliert dargelegt. Vgl. Christian König, Machbarkeitsstudie zur statistischen Erfassung von Wohnungslosigkeit, Wiesbaden 1998.

  21. Armutsnetzwerk e.V., Charta, Externer Link: http://www.armutsnetzwerk.de/index.php/mitglied-werden/grundsaetze (1.4.2014). Siehe auch die vom Armutsnetzwerk betriebene Webseite Externer Link: http://www.berber-info.de.

  22. BAG W, Aufruf zu einer Nationalen Strategie zur Überwindung von Wohnungsnot und Armut in Deutschland, Berlin 2014.

  23. Vgl. ebd., S. 5.

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Dipl.-Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin, geb. 1962; Professorin für Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit, Alice Salomon Hochschule Berlin, Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin.
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