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Das Urheberrecht und die Zukunft des Verlegens - Essay

Thomas Carl Schwoerer

/ 11 Minuten zu lesen

Selten war das Verlegen von Büchern so intensiv in der Diskussion, primär ausgelöst durch die Kontroverse um das Urheberrecht: Der Romanautor und Musiker Sven Regener fand mit einer Wutrede im Radio viel Beachtung, "Tatort“-Autoren kritisierten die "Umsonstkultur“, im "Handelsblatt“ kamen Kreativschaffende im Rahmen der Aktion "Mein Kopf gehört mir“ zu Wort. Diese Akteure machten deutlich, dass ein starkes Urheberrecht die Voraussetzung für die Entfaltung jeglicher Kultur ist, denn diese ist ohne Autoren, die vom Verkauf ihrer Texte leben können, nicht denkbar.

Zur Stärkung des Bewusstseins für das Urheberrecht fordern Autoren und die Buchbranche, dass Anbieter von Internetzugängen (Provider) daran mitwirken, ihren Kunden zuallererst Warnhinweise zu schicken, wenn diese sich raubkopierte Inhalte illegal herunterladen. Nach anerkannten Studien würden bis zu 70 Prozent der Nutzer ihr Verhalten daraufhin ändern, und die Anzahl der – umstrittenen – Abmahnungen könnte radikal verringert werden. Wäre das Zensur und eine Bedrohung der Meinungsfreiheit? Nein. Niemandem wäre verboten, einen Text herunterzuladen – er müsste nur dafür zahlen, sofern es sich nicht um eine reine Information handelte, ohne besondere Verarbeitung und Gestaltung.

Nach einer weiteren Studie finden Maßnahmen gegen Urheberrechtsverletzer zunehmend Zustimmung in der Bevölkerung. Die meisten Menschen halten es für angemessen, Anbieter von urheberrechtswidrigen Inhalten mit Bußgeldern zu belegen. Fast drei Viertel der Bevölkerung halten einen Warnhinweis des Providers vor rechtlichen Sanktionen für sinnvoll. Und 57 Prozent der Bevölkerung glauben an die Wirksamkeit von Warnhinweisen.

Warnhinweise wären wichtig, um das Urheberrecht durchzusetzen. Und das ist bitter nötig. Vergangenen Dezember kündigte die erfolgreiche spanische Autorin Lucia Etxebarria an, das Schreiben aufzugeben, weil zu viele Raubkopien ihrer Bücher heruntergeladen werden, an denen sie nichts verdient. Ihr und ihrer Familie wird dadurch die Lebensgrundlage entzogen. Bedroht es nicht die Meinungsfreiheit, wenn sich Kreativität nicht mehr lohnt, weil Gesetze nicht eingehalten werden, und damit Bücher nicht mehr erscheinen können? Von der Freigabe von Buchinhalten profitieren primär große Wirtschaftskonglomerate und Raubkopierer, dazu unten mehr im Zusammenhang mit ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement).

Das Urheberrecht mittels Warnhinweisen durchzusetzen, ist politisch umstritten. Diverse Politiker haben ihre Ablehnung eines Warnhinweismodells bekundet, "sofern dieses den Anfang rechtlicher Schritte darstellt“ – im Gegensatz zu einem unverbindlichen Vorwarnverfahren. Kulturstaatsminister Bernd Neumann fordert hingegen die Einführung eines Warnhinweismodells und übt scharfe Kritik an der Justizministerin: Die FDP verzögere die dringende Novellierung des Urheberrechts. In einem sehr lesenswerten Interview hat der Verleger Enno Lenze, welcher der Piratenpartei angehört, seine Zustimmung zu Verwarnungen signalisiert, "wenn der Traffic nicht flächendeckend (Hervorhebung T. C. Sch.) überwacht und persönliche Daten gespeichert werden. Wenn das nach einem vereinbarten und transparenten Modell abläuft, könnte es eine Lösung sein.“

Zur Durchsetzung des Urheberrechts lassen Verlage wie Campus schon heute monatlich EDV-gestützt prüfen, ob die Inhalte ihrer Autoren unerlaubt verwendet werden. Schon mehrfach ist es vorgekommen, dass sich beispielsweise Berater auf ihren Webseiten mit langen Auszügen aus den Büchern von Campus-Autoren geschmückt haben – ohne Hinweis auf Buch und Verlag.

ACTA hätte ebenfalls der Durchsetzung des Urheberrechts gedient und war ein Vertrag, der den 37 Unterzeichnerstaaten Mindeststandards für die Bekämpfung von Raubkopierern auferlegte. Artikel 33 hätte es ermöglicht, den Diebstahl geistigen Eigentums durch organisierte Kriminalität international zu verfolgen. Nach heutigem Recht musste eine Gruppe deutscher und internationaler Verlage für die Schließung der Plattformen "library.nu“ und "ifile.it“ einen sechsstelligen Eurobetrag aufwenden, um selbst Beweise zu sichern und einstweilige Verfügungen zu hinterlegen, deren Übersetzung und Zustellung alleine acht Wochen gedauert hat. Zuvor hatten "library.nu“ und "ifile.it“ in wenigen Monaten einen siebenstelligen Eurobetrag auf Kosten von Autoren und Verlagen eingenommen, indem sie über 400.000 E-Books illegal zum kostenlosen Download angeboten und damit Werbeeinnahmen generiert haben.

Wegen solcher Fälle bedarf es dringend einer Verbesserung der internationalen strafrechtlichen Zusammenarbeit beim Schutz von geistigem Eigentum, wie sie Artikel 33 des ACTA-Abkommens vorgesehen hätte. Am deutschen Urheberrecht würde sich durch solche völkerrechtlichen Verträge nichts ändern – aber sie würden Urhebern und ihren Verwertungspartnern in der EU bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegen organisierte Kriminelle entscheidend helfen.

Ist die Kulturflatrate eine Alternative zum bisherigen Urheberrecht? Die Netzpolitiker von Bündnis 90/Die Grünen, die weitgehend als einzige für eine Kulturflatrate eintreten, stehen in der Pflicht darzulegen, wie diese etwa, wie vorgeschlagen, mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort funktionieren könnte. Campus erhält jährlich 70.000 Euro von der VG Wort. Auf welchem Weg soll diese Gesellschaft finanziell so ausgestattet werden, dass der gesamte Verlagsumsatz, der das Hundertvierzigfache dieser 70.000 Euro beträgt, daraus gespeist würde? Und wie sähe eine Kulturflatrate aus, die nicht primär Massenpublikationen zugute käme? Bücher von Campus haben wegen ihrer Qualität Ladenpreise von teilweise über 20 Euro. Wie findet das bei einer Kulturflatrate Berücksichtigung? Wer entscheidet über die richtige Verteilung der Mittel im Vergleich zu Erlösen, die Taschenbücher unter zehn Euro, aber mit höheren Absatzzahlen erzielen? Und, ganz grundsätzlich: Wo bleibt bei einer Kulturflatrate der marktwirtschaftliche Mechanismus, mit eigenen Büchern erfolgsabhängig Geld zu verdienen, aus seinen Fehlern zu lernen – und gegen die Konkurrenz zu bestehen (das, was Joseph Schumpeter "schöpferische Zerstörung“ nannte)?

Die Unterscheidung zwischen kommerziellem und nichtkommerziellem Kopieren hilft ebenfalls nicht weiter. Für einen Autor, der von seinem Schreiben lebt, gibt es kein nichtkommerzielles Kopieren. Mit jeder Kopie entsteht für ihn ein kommerzieller Schaden. Auch eine Bagatellgrenze ist nicht hilfreich, etwa die Erlaubnis, bis zu zehn verbotene Downloads bereitzustellen, ohne dass Sanktionen drohen. Das wäre, wie es der Justiziar des Börsenvereins, Christian Sprang, ausdrückte, als wenn es beim Bäcker eine Bagatellgrenze gäbe: Bis zu drei Brötchen darf ich ohne zu zahlen mitnehmen, womit die Zukunft des Bäckers besiegelt wäre.

Auch zwei Vorschläge der Piratenfraktion Berlin in ihrem Entwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes vom 4. September 2012 helfen nicht weiter. Dass Werke erst dann geschützt werden sollen, wenn sie das "Durchschnittsschaffen überragen“, ist eine denkbar schwammige Kategorisierung. Und wenn ein Urheber ein eingeräumtes Nutzungsrecht nach fünf Jahren zurückrufen könnte, würde man ihm die Möglichkeit rauben, für einen längeren Zeitraum als fünf Jahre mit einem Verwertungspartner zu kontrahieren und sich dafür entsprechend besser honorieren zu lassen. Schon heute ist jeder Urheber frei, Vertragslaufzeiten zu begrenzen. Bei dieser Möglichkeit flexibler vertraglicher Regelungen durch die Marktteilnehmer – aus der in unserem Verlag nicht selten eine siebenjährige Vertragsdauer resultiert – sollte es bleiben. Eine gesetzliche Begrenzung würde den Urhebern bei der Durchsetzung ihrer individuellen Vorstellungen nicht nutzen, sondern schaden.

Der einzige sinnvolle Gegenstand einer Novellierung des Urheberrechts ist die soziale Kommunikation im Netz in bestimmten, genau zu definierenden Bereichen; so etwa "der Literaturfan, der zwei Seiten aus einem Roman auf seine Facebook-Seite stellt, um den Text mit seiner Community zu diskutieren“.

Digitales Angebot

Neben Warnhinweisen und einer verbesserten internationalen Zusammenarbeit ist die dritte, gleichwertige Stärkung des Urheberrechts das Angebot legaler, kundenfreundlicher Alternativen zum Raubkopierunwesen, möglichst ohne Kopierschutz.

Campus etwa hat sich als einer der ersten Verlage vertraglich die elektronischen Rechte von seinen Autoren übertragen lassen. Mittlerweile erscheinen, sofern es die individuelle Rechtelage zulässt, fast alle seiner Neuerscheinungen als E-Books. Diese werden schon bald zehn Prozent seines Umsatzes ausmachen. In den USA sind es bereits bis zu 50 Prozent, allerdings bei dickleibigen Krimis, die man weder mit sich herumtragen noch aufbewahren möchte. Für Sachbücher scheint das Plateau bei etwa 20 Prozent Umsatzanteil erreicht – Ausnahmen bestätigen die Regel.

In Deutschland entwickelt sich der B2C-Markt (business-to-consumer, der Verkauf einzelner E-Books an Leser) stark seit Aufkommen der E-Reader im Jahr 2009, vor allem durch den Markteintritt der internationalen Konzerne Apple 2010 und Amazon 2011. Dieser Markt erweitert sich durch den Trend zu multifunktionalen Smartphones und Tablets. Auch der Umsatz mit E-Readern verzeichnet hohe Wachstumsraten: Die fünf Millionen Euro bis Frühjahr 2012 dürften sich bis zum Jahresende verdoppeln. Marktführer ist derzeit der Kindle von Amazon.

Verlage, die hier reüssieren wollen, verfügen über eine gute vertriebliche Infrastruktur und werden attraktive E-Books mit kundenfreundlichen Serviceleistungen auf den großen Plattformen platzieren. Viele Verlage bieten mittlerweile über das Angebot des gedruckten Buches als E-Book hinaus Formate an, welche die (produktions-)technischen Möglichkeiten digitaler Formate verstärkt nutzen, etwa, wie die Campus Keynotes, kurze Debattenbeiträge in rein digitaler Form, welche die Lücke füllen zwischen dem gedruckten Buch – umfassend, aber produktionsbedingt langsamer – und dem Zeitungs-, Magazin- oder Blogartikel – schnell, doch meist nur an der Oberfläche kratzend. Dieses Format kommt offenbar an. So waren zwei der Campus Keynotes nach ihrem Erscheinen mehrere Tage unter den Top 10 der Amazon-E-Book-Verkäufe, nämlich "Der Ausweg aus der Krise“ von Wirtschaftsnobelpreisträger Paul Krugman und "Euro-Tsunami“ von Patrick Bernau, Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Für den B2B-Markt (business-to-business), den Verkauf von Inhalten an Firmen und Bibliotheken, wird es künftig darauf ankommen, vorhandenen content lösungsorientiert anzubieten und die Autorenmarken zu nutzen für Produkte, die über den content hinausgehen, beispielsweise für die Entwicklung von Weiterbildungsprogrammen.

Die Politik könnte die Digitalisierung und den elektronischen Markt stark fördern, wenn sie auch für diesen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einführen würde. Steuersätze sollten sich am Inhalt und nicht am Vermittlungsweg orientieren – letzteres ist nicht einsichtig.

Im Wissenschaftsbetrieb ist auch open access ein Thema, also der offene Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen. Darüber sprechen derzeit Wissenschaftsverleger und Wissenschaftsorganisationen auf Einladung der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan, miteinander. Diese Arbeitsgruppe hat sich vor einiger Zeit in zwei Unterarbeitsgruppen aufgeteilt, deren eine das Thema golden open access (also die öffentlich zugängliche Publikation von Anfang an) behandelt, während die zweite sich mit der Zweitveröffentlichung von Zeitschriftenbeiträgen und Sammelwerken in staatlichen Open-access-Repositorien nach Ablauf eines Embargozeitraums seit der Veröffentlichung (green open access) auseinandersetzt.

Während es in der Arbeitsgruppe zum golden open access gute Fortschritte und durchgängig konstruktive Gespräche gegeben hat, sind die Diskussionen zum green open access von grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten geprägt. Denn die Wissenschaftsorganisationen wollen weder über den Sinn von staatlichen Open-access-Repositorien diskutieren noch über das Ob einer zwingenden gesetzlichen Regelung, mit der Beiträge zu Zeitschriften und Sammelwerken nach Ablauf eines bestimmten Embargozeitraums von staatlichen Bildungseinrichtungen frei zugänglich ins Internet gestellt werden dürfen, sondern nur über das Wie. Ihnen schwebt ein Modell vor, in dem die Service- und Publikationsleistungen der Verlage nicht entlohnt werden.

Dagegen haben die Wissenschaftsverleger in den Gesprächen bislang – mit Hinweis auf die im Frühjahr veröffentlichte große PEER-Studie der EU – den Sinn der geplanten Repositorien insgesamt infrage gestellt und ihr Gefährdungspotenzial für das Geschäftsmodell von Subskriptionszeitschriften hervorgehoben. Entsprechend haben sie freiwillige, auf Lizenzierung durch die Verlage basierende Modelle empfohlen. Über die Möglichkeiten, diese auszugestalten, wollen sie mit den Vertretern der Wissenschaftsorganisationen sprechen.

Strukturelle Veränderungen

Wie der Zeitungsmarkt spürt der Buchmarkt die strukturellen Veränderungen durch die Ausbreitung von Smartphones, Tablets und die sozialen Netzwerke. Außerdem fühlen er und die Sachbuchverlage den Paradigmenwechsel des vergangenen Jahres: Bis zum Reaktorunglück in Fukushima, stellte Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo fest, „galt das eherne Gesetz, dass bei dramatischen Ereignissen besonders viele Zeitungen gekauft werden. Dem ist seither nicht mehr so. (…) Nach dem Reaktorunfall war jede noch so gut geschriebene Seite Drei zum Zeitpunkt ihres Erscheinens bereits überholt. (…) (W)eder mit dem arabischen Frühling, noch mit der Eurokrise oder dem Libyen-Krieg konnte Print am Kiosk einen Blumentopf gewinnen.“

Der Buchmarkt ist gerade in diesem Jahr davon geprägt, dass eine relevante Anzahl von Buchhandlungen, auch großer Filialketten, schließt. Der Handel leidet unter einer Verlagerung der Umsätze in Richtung Versandbuchhandel im Internet, vor allem Amazon.

Amazon tritt zunehmend auch als Verleger von Büchern auf. Umso mehr drängt sich die Frage auf: Welche Funktion haben heute noch Verlage? Zuvörderst besteht sie in einer intensiven Betreuung rund um die Entstehung und Vermarktung eines Buches. Hilfreich ist dafür, wenn Verlagsmarken über eine gewisse Strahlkraft verfügen (wie Diogenes in der Belletristik oder Campus als Sachbuch- und Wissenschaftsverlag), welche die Stärke der jeweiligen Autorenmarke ergänzt. In einigen Fällen werden Verlage außerdem gut beraten sein, das gedruckte Buch so ansprechend auszustatten, dass man es nicht nur aus inhaltlichen Gründen, sondern auch als schönen und wertigen Gegenstand aufbewahren oder verschenken, jedenfalls Bekannten empfehlen möchte – lieber noch als die elektronische Version.

Nicht zuletzt übernehmen Verlage über die Bandbreite ihrer jeweiligen Programme ein viel höheres kommerzielles Risiko, als dies den meisten Einzelautoren jemals möglich wäre. Sie können wirtschaftliche Rückschläge besser als diese verkraften.

Das wird schon daran augenfällig, dass nur ein Bruchteil der verlegten Bücher, ob von Campus oder anderen Verlagen, am hart umkämpften Markt reüssiert. Dies bleibt auch nach der zunehmenden Verlagerung von Print- zu E-Books so, deren Erfolg sich nicht leichter prognostizieren lässt. Oder wie John Maynard Keynes schon 1935 im "New Statesman“ schrieb: "Publishing is a gambling business, kept alive by occasional windfalls.“

Wie langweilig wäre es auch, es mit lauter sicheren Bänken zu tun zu haben – um wie viel schöner sind dagegen die oft überraschenden Erfolgserlebnisse! Gerade dieses Spekulative am Verlagsgeschäft macht es so reizvoll, wenn auch anstrengend. Dazu trägt der spannende Umgang mit den irrationalen Seiten bei, die Autoren gelegentlich zeigen müssen: Verlagsleute beeindruckt, wie sich Autorinnen und Autoren für die Verbreitung einer Idee engagieren, selbst wenn es sie viel Mühe kostet und wenig Lohn einspielt – und wie sie jenen vertrauen, die sie auf diesem Weg begleiten und diesem Vertrauen wiederum gerecht werden. Zu dieser Zusammenarbeit zwischen Autor und Verlag wird es noch lange kommen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Thomas Wilking, Ein Thema für die große Bühne, in: Buchreport Magazin, September 2012, S. 8.

  2. Hier und im Folgenden erwähne ich nur die Verlagsbranche, für andere Medien.

  3. Ihre Mitwirkung ist angemessen im Lichte des Traffics, von dem sie profitieren und der maßgeblich von illegaler Nutzung generiert wird.

  4. Vgl. Kölner Forschungsstelle für Medienrecht, Vergleichende Studie über Modelle zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, Januar 2012, online: Externer Link: www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Technologie-und-Innovation/warnhinweise-lang,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf (17.9.2012).

  5. Vgl. Gesellschaft für Konsumforschung, Studie zur Digitalen Content-Nutzung (DCN-Studie) 2012, Nürnberg 2012.

  6. So die Formulierung von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit Thomas Darnstädt/Holger Stark, Noch mal nachdenken, in: Der Spiegel, Nr. 24 vom 11.6.2012, S. 27.

  7. Vgl. Plädoyer für Warnhinweis, in: Börsenblatt. Wochenmagazin für den Deutschen Buchhandel, Nr. 34 vom 23.8.2012, S. 7.

  8. Zit. nach: Piraten kompromissbereit beim Urheberrecht, in: BuchMarkt Juli 2012, S. 34

  9. Vgl. die Aussage von Gottfried Honnefelder in: Eine Atempause, aber Geschichte wird gemacht, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 24.2.2012, S. 37.

  10. Vgl. Antrag D-02 des Bundesvorstands "Mehr Demokratie ist die Lösung“, zur 33. Ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen vom 25. bis 27.11.2011.

  11. Alexander Skipis, Brauchen wir Korrekturen?, 16.5.2012, online: Externer Link: www.boersenblatt.net/529849/ (19.9.2012).

  12. Derzeit gilt stattdessen der Steuersatz von 19 Prozent für E-Books und physische wie digitale Hörbücher, der ermäßigte von sieben Prozent hingegen nur für gedruckte Bücher.

  13. Vgl. Jenny Fry et al., PEER Behavioural Research: Authors and Users vis-à-vis Journals and Repositories. Loughborough University, August 2011, online: www.peerproject.eu/fileadmin/media/reports/PEER_D4_ final_report_29SEPT11.pdf (19.9.2012). Im Übrigen hat der Bundestagsabgeordnete Günter Krings dargestellt, weshalb der grüne Weg mit einer Beschneidung der Urheberrechte des akademischen Mittelbaus einhergehen kann und weshalb die Deutsche Forschungsgemeinschaft aus pekuniären Interessen und nicht wegen eines freieren Zugangs zu Informationen dafür eintritt: Günter Krings, Darauf wird sich die Politik nicht einlassen!, in: FAZ vom 26.10.2011.

  14. Giovanni di Lorenzo im Interview mit Ulrike Simon, Wir dürfen uns nicht anbiedern, in: Frankfurter Rundschau vom 4.4.2012, S. 35.

  15. Vgl. Maximilian Probst/Kilian Trotier, Gigant ohne Geist, in: Die Zeit, Nr. 35 vom 23.8.2012, S. 39ff., online: Externer Link: www.zeit.de/2012/35/Verlag-Buch-haendler-Amazon (20.1.2012).

Dipl.-Volkswirt, geb. 1957; seit 17 Jahren Verleger des Campus Verlags. Externer Link: http://www.campus.de