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Wirtschaft, Gesellschaft und Außenpolitik Japans | Asien | bpb.de

Asien Editorial Asien nach dem "Wunder": Auf dem Weg in eine bessere Zukunft? Asien an der Schwelle zum 21. Jahrhundert Wirtschaft, Gesellschaft und Außenpolitik Japans China - die kommende Großmacht Sonnenschein über Pyöngyang

Wirtschaft, Gesellschaft und Außenpolitik Japans

Klaus Schlichtmann

/ 19 Minuten zu lesen

Der Beitrag stellt Japan in den aktuellen, historischen Zusammenhang. Fast unbemerkt vom "Rest der Welt" hat sich in den letzten Jahrzehnten dort eine viel kritisierte "Kultur des Friedens" herausgebildet.

Einleitung

"Japan ist wahrscheinlich die einzige Nation der Erde, die bis zum neunzehnten Jahrhundert ihre Nachbarn nie als Feinde betrachtete. Der Begriff eines ,Nationalfeinds', der bei anderen so häufig vorkommt, fehlte auffälligerweise in Japan."

I. Der geschichtliche Hintergrund

Bereits im 16. Jahrhundert unterhielt das Inselreich Handelsniederlassungen in Südostasien. Die Regierung förderte den Außenhandel; 1582 gelangte eine Gesandtschaft nach Rom und an den Hof des spanischen Königs Philip II. Der Wunsch, sich das Außenhandelsmonopol zu bewahren, der Erhalt innerer Stabilität und Furcht vor spanischen Missionaren führten zum Verbot des Christentums und zur "Abschließung" des Landes. Nach 1635 unterhielt Japan nur noch mit den Holländern und Chinesen in Nagasaki Handelsbeziehungen, die vom Shogunat (der Statthalterregierung) streng kontrolliert wurden. Der Shogun, der von Edo aus (heute: Tokio) regierte, sicherte über zweihundert Jahre lang den Landesfrieden und eine kulturelle Blüte, die der europäischen durchaus ebenbürtig war.

Durch das Studium westlicher Wissenschaften bereitete Japan sich im 18. Jahrhundert auf das moderne Zeitalter vor. Die Öffnung zur Außenwelt erfolgte 1854, einerseits durch den zunehmenden Druck der Intellektuellen, andererseits durch das Erscheinen der von US-Präsident Filmore entsandten "schwarzen Schiffe" unter Kommodore Perry in der Bucht von Edo. Die in der Folge mit den USA und dann auch mit Großbritannien, Russland, den Niederlanden, Frankreich, Portugal und Preußen geschlossenen "ungleichen Verträge", wie sie die Kolonialmächte zuvor schon mit China abgeschlossen hatten, brachten allerdings wenig Vorteile. Die Öffnung japanischer Häfen für die ausländischen Händler stieß auf heftigen Widerstand. Innere Machtkämpfe führten 1869 zur Restauration des Kaisertums. Durch geschickte Diplomatie, die Übernahme westlicher Standards und vor allem durch die "vorbildlich" geführten und gewonnenen Kriege gegen China (1894/95) und Russland (1904/05) konnte 1899 eine Revision der Verträge und 1911 schließlich die Zollautonomie durchgesetzt werden. Danach konnte sich Japan, als Verbündeter der Alliierten im Ersten Weltkrieg, eine Stellung als asiatische Großmacht sichern.

Politisch hatte Japan sich bis dahin trotz starker liberaler Strömungen der autoritären preußischen Staatsidee verpflichtet und nach dem Sieg Preußens über Frankreich auch dessen Militarismus übernommen. Mit der Einführung der Wehrpflicht und der Schulpflicht mussten 1872 die Samurai (Angehörige des Kriegeradels) ihre Privilegien aufgeben; damit wurden die Voraussetzungen für eine fortschritts- und leistungsorientierte, egalitäre Gesellschaft geschaffen. Großhandelsgesellschaften wie Mitsui, die schon um 1680 von der Hauptstadt aus Börsengeschäfte betrieb und Zweigstellen in Osaka und Kyoto besaß (um 1761 gab es mehr als 200 Handelshäuser!) bildeten die Grundlage, auf der die japanische Wirtschaft nach der Öffnung mit Erfolg aufbauen konnte. Die erste moderne Verfassung, nach preußischem Muster, trat 1889 in Kraft.

Japan hatte am Ersten Weltkrieg verdient. Obwohl es in Versailles vergeblich versuchte, sich Zugang zu den Kolonialmärkten zu verschaffen, indem es vorschlug, in den Vertrag eine Klausel über die Rassengleichheit aufzunehmen, übte es im Völkerbund einen äußerst positiven Einfluss aus. So gilt die Taishô-Ära (1912-1926) allgemein als liberal, dem Internationalismus und der demokratischen Erneuerung verpflichtet. Mit Kijûrô Shidehara war zwischen 1924 und 1932 ein Außenminister im Amt, der eine konziliante und konstruktive Politik gegenüber China und den Mächten verfolgte. Ein modernes Japan, in einer "Welt ohne Krieg", in der freier Handel sowie wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt gesichert würden, war das Ziel. Shidehara scheiterte an den inneren und äußeren Widerständen, die schließlich im Zusammenbruch der Völkerbundordnung und dem Aufstieg der Militärs gipfelten .

II. Die Nachkriegsordnung

Sein zügelloser, auf Beherrschung der asiatischen Welt ausgerichteter Militarismus hatte Japan ins Verderben gestürzt. Erst mit dem folgenschweren amerikanischen Atombombenabwurf auf die Städte Hiroshima und Nagasaki am 6. und 9. August 1945 und der darauf folgenden bedingungslosen Kapitulation am 14. August war der Krieg beendet. Die Sowjetunion hatte Japan jedoch noch am 8. August den Krieg erklärt und besetzte am 15. September die japanischen Kurilen-Inseln südlich der Kamtschatka. Mit der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde begann nun für Japan eine fast siebenjährige Besatzung durch die alliierten Streitkräfte unter General Douglas MacArthur.

Die japanische Bevölkerung begrüßte die neue Lage. Anders als in Deutschland setzte eine japanische Regierung die Direktiven der vorwiegend aus Amerikanern bestehenden Besatzungsmacht praktisch um. Zwischen Oktober 1945 und Mai 1946 wurden unter dem liberalen Shidehara, jetzt als Ministerpräsident, die Demobilisierung und Rückführung der Truppen durchgeführt, politische Säuberungen in die Wege geleitet, die Verfassungsreform durchgesetzt, das Parteiensystem wieder eingeführt und allgemeine Reformen in Angriff genommen. In einer Rundfunkansprache verkündete Shidehara einen 48 Punkte umfassenden Regierungsplan, dessen Ziel u. a. sein sollte, "eine Außenpolitik in die Wege zu leiten, die der internationalen Gerechtigkeit entpricht." Besondere Bedeutung komme dem Grundsatz zu, wonach "fortschrittliche Erziehungsprinzipien an die Stelle des Systems des Militarismus und des Zwanges treten sollen." Zugleich kündigte der Ministerpräsident eine "strenge Bestrafung aller japanischen Regierungsbeamten, die die Rechte des japanischen Volkes missachtet haben", an .

Wie in Nürnberg fanden auch in Japan Kriegsverbrecherprozesse statt. Das Internationale Militärtribunal Fernost (I.M.T.-F.E.) verurteilte 25 ehemalige Angehörige der japanischen Regierung wegen Verschwörung, Verbrechens gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit; sieben der Hauptangeklagten wurden gehängt. Außerhalb Japans wurden zusätzlich ca. 5 000 Personen verurteilt, davon 920 zum Tode. Die am 4. Januar 1946 angeordneten Säuberungen erfassten insgesamt rund 200 000 Personen, darunter ca. 167 000 ehemalige Mitglieder der Streitkräfte.

Zu den wichtigsten Wirtschaftsreformen gehörten die Auflösung der großen Zaibatsu (Industriefirmen) wie Mitsubishi, Mitsui und Sumitomo und die Bodenreform (Nôchi Kaikaku). Zwischen 1946 und 1952 fanden gut zwei Millionen Hektar Ackerland, mehr als 1,3 Millionen Hektar Brachland und 410 000 Hektar Weide einen neuen Besitzer. "Die Bodenreform veränderte die soziale Struktur auf dem Dorfe grundlegend." Die bereits im November 1945 von den Zaibatsu beschlossene "Selbstauflösung" führte bis Mitte 1948 zur Reorganisation von insgesamt 18 Zaibatsu mit 83 Holdinggesellschaften und ca. 4 000 Filialen. Ein Antimonopolgesetz löste die patriarchalischen Herrschaftsstrukturen auf.

Auch Bildungswesen, Verwaltung, Zivil- und Strafrecht wurden reformiert. Nationalistische und chauvinistische Tendenzen wurden eliminiert, die Schulpflicht von sechs auf neun Jahre erhöht; das "alleinige Entscheidungsrecht" (Koshuken) des männlichen Familienoberhaupts wurde abgeschafft und die Gleichberechtigung der Frau durchgesetzt. Ein allgemeines Wahlrecht, demokratisches Mehrparteiensystem, Gewerkschaften, und eine neue Verfassung wurden geschaffen.

Die Reform der Meiji-Verfassung von 1889, die für die Exzesse der Japaner im Zweiten Weltkrieg verantwortlich war, wurde auf der Moskauer Konferenz am 26. Oktober 1945 beschlossen. Auch die japanische Regierung hatte im Oktober informell eine Kommission zur Untersuchung der Verfassungsfrage (Kempô Mondai Chôsakai) bestellt. Damit begann eine äußerst lebhafte öffentliche Diskussion. Selbst die kommunistische Partei trat mit Vorschlägen in Erscheinung . Der einzige Vorschlag, der Beachtung fand und umgehend vom GHQ (General Headquarters) ins Englische übersetzt wurde, war jedoch der Entwurf der Kempô Kenkyûkai (Vereinigung zum Studium der Verfassung), der in der liberalen Tradition des 19. Jahrhunderts und der Taishô-Demokratiebewegung stand . Er wurde im Dezember veröffentlicht und dem Shidehara-Kabinett unterbreitet. Die Kongruenz amerikanischer Vorstellungen und japanischer liberaler Verfassungstradition führte dazu, dass schließlich die Amerikaner stellvertretend für Japan als Verfassungsgeber in Erscheinung traten. Der am 1. Februar 1946 bekannt gewordene konservative Verfassungsentwurf der Kempô Mondai Chôsakai wurde als inakzeptabel vom GHQ zurückgewiesen.

Nachdem am 24. Januar Shidehara und MacArthur in einer langen Sitzung noch einmal die wichtigsten Themen der Verfassung besprochen hatten: die Stellung des Tenno, Abschaffung des Krieges und des Hochadels sowie den Staatshaushalt, fertigte vom 4. bis 10. Februar MacArthurs politische Abteilung ihren eigenen Entwurf an. Neben den Bestimmungen über den Tenno und die Volkssouveränität sowie einem beachtlichen Grundrechtskatalog enthielt der Entwurf in Art. 8 (später Art. 9, mit geringfügigen Änderungen) eine "Kriegsächtungsklausel" mit folgendem Wortlaut:

"Der Krieg als ein souveränes Recht der Nation ist abgeschafft. Auf die Androhung oder Ausübung von Gewalt als ein Mittel zur Regelung internationaler Streitigkeiten wird für alle Zeiten verzichtet. Ein japanisches Heer, eine Flotte, Luftwaffe oder anderes Kriegspotential werden niemals zugelassen, und ein Kriegführungsrecht wird niemals dem Staat übertragen werden."

Die ersten freien Wahlen am 10. April ließen, wie bis zur Einführung des Verhältniswahlrechts 1994 üblich, nur Einzelkandidaten zu. Die neue japanische Verfassung (JV) mit ihrem staatsrechtlich einzigartigen Kriegsverbot trat, nach ausführlicher Debatte im Parlament, am 3. Mai 1947 in Kraft. Der gleichzeitig einsetzende Kalte Krieg führte jedoch bald zur Unterminierung des pazifistischen Verfassungsgrundsatzes.

Im Februar 1950 schlossen die Sowjetunion und China einen Pakt gegen Angriffe "Japans und mit ihm verbündeter Staaten". Der bald darauf mit dem Angriff Nordkoreas am 25. Juni begonnene Krieg zwang MacArthur, von den Besatzungstruppen Kontingente abzuziehen und zur Unterstützung der UNO-Truppen an die Front zu schicken. Japanische Firmen lieferten Jeeps, Ausrüstungsgegenstände und Ersatzteile für die UNO-Truppen. Um das durch den notwendigen Abzug der Truppen entstehende Defizit auszugleichen, gab im Juli das alliierte Hauptquartier Order, zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung eine "Nationale Polizeireserve" (Keisatsu Yobitai) aufzustellen. Sie bestand zunächst aus 75 000 Mann, die den "Kern der späteren Selbstverteidigungsstreitkräfte" (SVS, jap. Jieitai) bildeten . Damit begann eine äußerst kontrovers geführte Debatte, bei der es auf der einen Seite um die Verfassungsmäßigkeit der SVS und andererseits um Japans Beitrag zu Friedensmissionen der Vereinten Nationen ging.

Der damalige Außenminister Shigeru Yoshida hatte bereits im September 1947 gefordert, dass die USA Japans Sicherheit garantieren sollten, solange die UNO ihre in der Charta vorgesehene Aufgabe nicht wahrnehmen könnte . Noch Anfang Juni 1950 hatte MacArthur die Forderungen Yoshidas unterstützt und sich dem Begehren des amerikanischen Außenministers John Foster Dulles, Japan solle sich wieder bewaffnen, widersetzt. Der Koreakrieg änderte all dies. Japan war zu einem "unentbehrlichen Eckstein" im pazifischen Verteidigungsring (Karl F. Zahl) der USA geworden.

Im Oktober 1950 schlug Präsident Truman den Japanern Verhandlungen zur Vorbereitung eines Friedensvertrages vor. Als die Amerikaner auch den Punkt "Wiederbewaffnung" aufführten, protestierte die japanische Regierung und forderte statt dessen: "Wiederherstellung der vollen japanischen Souveränität, wirtschaftliche Meistbegünstigung . . . und Garantie der Sicherheit Japans durch die amerikanische Militärmacht bei einem Mindestmaß an eigener Bewaffnung." Dulles musste die japanische Position akzeptieren, statt Aufrüstung wurde die wirtschaftliche Entwicklung in den Vordergrund gestellt. Der parallel zu den Friedensverhandlungen ausgearbeitete japanisch-amerikanische Sicherheitsvertrag bestimmt in Art. X zudem, dass das Abkommen seine Gültigkeit verliert, sobald die Vereinten Nationen in der Lage sein werden, die ihnen zugedachte Aufgabe der kollektiven Friedenssicherung zu erfüllen.

Für eine "aggressive" Bündnispolitik war Japan, obwohl es bereits in den achtziger Jahren zur siebtgrößten Militärmacht aufrückte, von begrenztem Nutzen. Seine hochentwickelten Waffensysteme entsprechen lediglich den Anforderungen einer defensiven Verteidigung. Man verzichtete auf offensive Waffensysteme wie Bomber, Trägerraketen, Flugzeugträger usw., es gibt kein in der Verfassung verankertes Ministerium, keine Wehrpflicht, keine Militärparaden, Aufmärsche, Staatsempfänge mit militärischem Dekor usw. An Maßnahmen kollektiver Selbstverteidigung will es ebenso wenig teilnehmen wie an UNO-Missionen, die den Waffengebrauch einschließen. So wird Japan häufig als "Trittbrettfahrer" der USA charakterisiert, als ein Land, das sich unter dem nuklearen Schirm der Großmacht seine Sicherheit und seinen Wohlstand bewahrt. In Wirklichkeit könnte man jedoch auch die USA als Nutznießer bezeichnen, die in Okinawa und an strategischen Orten in Japan eine Truppe von etwa 5 000 Mann (mit Zivilpersonal) unterhalten, für die die Japaner auch noch einen beträchtlichen Anteil - rund sechs Milliarden Dollar jährlich oder 70 Prozent der Gesamtkosten - bezahlen. Als "strategischer" Partner bei der containment-Politik gegenüber der Sowjetunion erfüllte Japan während des Kalten Krieges zweifellos eine Schlüsselfunktion.

III. Wirtschaft

Anfang 1949 setzte die US-Regierung ein Paket von Maßnahmen durch, um - mit den Worten des damaligen Ministerpräsidenten Yoshida - Japan "wirtschaftlich zu stärken. . . und das Wachsen kommunistischer Einflüsse" zu drosseln. Obwohl sich das Handelsvolumen mit China zwischen 1947 und 1950 verzehnfacht hatte, wurden mit den Wahlen im Januar 1949 die Weichen für eine klare, an westlichen, vor allem amerikanischen Interessen orientierte Politik gestellt.

Der Pazifismus hat als nationale Sicherheitspolitik "eine wichtige wirtschaftliche Dimension, die es in Europa nicht gibt" (Peter Katzenstein). Unter Eisaku Satô (Ministerpräsident 1964-72) stieg das Bruttosozialprodukt zum zweitgrößten der Welt auf. In den achtziger Jahren rückte Japan als globale Wirtschaftsmacht auf Platz Nummer eins. Da es selbst über nur geringe natürliche Ressourcen verfügt, ist es als Industrie- und Handelsnation darauf angewiesen, mit allen Staaten freundschaftliche Beziehungen zu pflegen und sich Marktanteile sowie den Zugang zu Rohstoffen und Bodenschätzen zu sichern. Obwohl die Automatisierung im Produktionsbereich weit fortgeschritten ist (58 Prozent), streben Industrie und öffentliche Hand nach wie vor die Vollbeschäftigung an. Dies wird zum großen Teil durch den stark arbeitsintensiven Dienstleistungssektor erreicht. Doch beträgt die Arbeitslosigkeit inzwischen fast fünf Prozent.

Die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Unternehmen bildet eine wirtschaftliche Grundkonstante. Dabei machten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst 1990 nur 7,9 Prozent der Gesamtbeschäftigten aus (Deutschland: 14,6 Prozent). Die Zusammenarbeit kann jedoch durch Widerstände kleiner und mittlerer Firmen sowie der landwirtschaftlichen Kooperativen und Verbraucherverbände gestört werden, wenn diese sich bei Politikern Gehör verschaffen.

Der Erfolg der japanischen Wirtschaft beruhte auf einem "bürokratischen Kapitalismus" (John Dower), wobei eine "Synthese von Staatskapitalismus auf oberster und Privatkapitalismus auf allen unteren Ebenen" "zentrale Planung (MITI ) mit begrenzter Marktwirtschaft" verband .

Die Ölkrise des Jahres 1973 traf auch Japan schmerzlich. Es kam zu Firmenschließungen, Vermehrung der Staatsschulden und Streiks. Die veränderten Rahmenbedingungen in der Weltwirtschaft verstärkten den Trend zu mehr Rationalisierung und Investitionen (z. B. in arabische Länder). Zwischen 1975 und 1980 wurde ein Siebtel der staatlichen Gelder an die Industrie vergeben. Außerdem baute die Verwaltungsreform Stellen im öffentlichen Dienst ab. Staatliche Unternehmen wie Eisenbahnen, die Telefongesellschaft NTT und das Salz- und Tabakmonopol wurden privatisiert. Als 1989 die Staatsverschuldung dennoch 200 Billionen Yen betrug, wurde eine Konsumsteuer von drei Prozent eingeführt, die 1997 auf fünf Prozent erhöht wurde.

Das Ende der "bubble economy" begann im Februar 1990; 1995/96 befand Japan sich in der schwersten Rezession nach dem Krieg, die im November 1997 u. a. zur Schließung dreier großer Banken führte. Trotz spekulationsbedingter Währungsturbulenzen und einer anhaltenden Finanzkrise ist Japan noch die zweitgrößte Volkswirtschaft der Erde. Zwar ist das Bruttosozialprodukt (BSP) von ca. fünf (1995) auf etwa vier Billionen US-Dollar (1999) zurückgegangen, aber es liegt immer noch wesentlich über dem der Bundesrepublik. Und obwohl die USA etwa doppelt so viel erwirtschaften wie Japan, liegt Japan mit seinem Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt über dem der USA. Diese Leistung spiegelt sich jedoch nicht stringent in der Einkommensstruktur wieder, zumal ein japanischer Arbeitnehmer bis zu 500 Stunden mehr im Jahr arbeitet als sein deutscher Kollege.

Um der Finanzkrise in Asien entgegenzuwirken, schlug im Herbst 1997 Finanzminister Kiichi Miyazawa die Einrichtung eines Asian Monetary Fund vor. 100 Milliarden US-Dollar sollten zur Währungsstabilisierung beitragen. Die Ausführung der Idee scheiterte bislang, scheint aber beim neuen Leiter des Internationalen Währungsfonds (IWF), Horst Köhler, Anklang gefunden zu haben. Japans Zahlungs- und Handelsbilanz sowie Goldreserven und Devisen (1997) sind weiterhin beachtlich (s. die Tabelle). Da zunehmend auch Wechselkursschwankungen die japanische Exportwirtschaft beeinträchtigt haben, wurden - bei gleichzeitiger Liberalisierung der Einfuhrbestimmungen - Produktionskapazitäten ins Ausland verlegt. Wirtschaft und Banken befreien sich mehr und mehr von der Bevormundung durch die Bürokraten - eine langfristig positive Entwicklung.

IV. Gesellschaft

Die Bedeutung der Gemeinschaft und eine gewisse Verbundenheit der Bevölkerung mit der Monarchie sind anerkannt. Das japanische Kaisertum reicht in seinen Anfängen bis in die vorchristliche Zeit zurück. Allerdings lebte der Tenno (Kaiser) häufig "losgelöst vom Volk" und hielt sich von den Regierungsgeschäften fern. Das Tenno-"system" ist bekanntlich missbraucht worden, um viele Japaner zum Krieg zu motivieren. Trotz ihres Festhaltens an Traditionen können Japaner sich "einer sich ständig verändernden Situation" schnell anpassen (Sepp Linhard). Dabei ist Japan auf dem Gebiet der Sozialleistungen eher unterentwickelt. Die Überalterung der Gesellschaft führt dazu, dass viele Rentner ihr Ruhegehalt mit Nebenbeschäftigungen aufbessern müssen.

Die Auseinandersetzungen um die "richtige" Friedenspolitik und "korrekte" Auslegung der Verfassung führten in den fünfziger, sechziger und siebziger Jahren wiederholt zu Streiks und Massenprotesten. Während der Verhandlungen um den japanisch-amerikanischen Sicherheitsvertrag streikten landesweit die Lehrer für die Friedensidee der Verfassung. Der in der neuen japanischen Verfassung zum Ausdruck kommende Internationalismus bildete auch die Grundlage für eine eigenständige, unabhängige und vom "Rest der Welt" kaum bemerkte japanische Friedensforschung, die an das Friedensrecht der Verfassung anknüpfte. Intellektuelle haben beträchtlichen Einfluss auf die öffentliche Meinung. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Bevölkerung den Nachkriegspazifismus, wie er in der JV zum Ausdruck kommt, verinnerlicht hat . Kein Zweifel, "politisch-ideologisch ist die japanische Friedensverfassung nach wie vor von höchster Bedeutung". (Hartwig Hummel)

Verschiedentlich wurde der Streit um die Verfassungsmäßigkeit der Selbstverteidigungskräfte auch aufgrund von Klagen von Bürgerinitiativen und Provinzregierungen vor japanischen Gerichten ausgetragen, die letztendlich jedoch zu dem Ergebnis kamen, es handele sich um eine politische und keine juristische Frage. Allerdings wird das US-japanische Sicherheitsbündnis von den Parteien und der Bevölkerung inzwischen meist positiv gesehen. Es gibt auch in Japan einen "Historikerstreit", bei dem es z. B. um die Bewertung des japanischen "Engagements" in Asien während des Zweiten Weltkrieges geht . In Zeitschriften wie Chuô Kôron, Sekai und Gunshuku Mondai Shiryô wird zu politisch-historischen, sozialen und ökonomischen Problemen ausführlich Stellung genommen.

Im Umweltbereich kam es nach 1967 immer häufiger zu Protesten und Gerichtsverfahren gegen die Umweltverschmutzung. 1971 wurde ein Umweltamt eingerichtet. Gegenwärtig sind 53 Atomkraftwerke mit einer Gesamtleistung von ca. 45 000 Megawatt in Betrieb. Japan hat im November 1994 erstmals genauere Angaben über seine Plutoniumvorräte gemacht und ist nach eigener Darstellung das erste Land, das die Vorräte genau bekannt gab.

Das japanische Umweltgrundlagengesetz von 1993 enthält Bestimmungen zum Schutz von Luft, Wasser, Boden, zum Naturschutz und zum Schutz vor Lärm (Art. 14, 16). Der nationale Umweltschutzplan vom Dezember 1994 und die regionalen Umweltpläne sollen vor allem praktische Anwendung finden, Umweltverträglichkeitsprüfungen veranlassen, informieren sowie die Förderung privater Verbände, adäquate Technologieentwicklung, pädagogische Maßnahmen, Förderung der Benutzung umweltfreundlicher Produkte und Entschädigungen im Hinblick auf auftretende finanzielle Belastungen gewährleisten. Das Atomdesaster von Tokaimura Ende September 1999 hat das Bewusstsein in Bezug auf die Gefahren der Atomenergie geschärft. Engagierte Gruppen (NGOs) und Wissenschaftler haben verschiedentlich atomgeschädigte Kinder aus Tschernobyl nach Japan eingeladen, um auf das Problem aufmerksam zu machen.

V. Außenpolitik

Sofort nach dem Beitritt zur UNO im Jahre 1956 verkündete Außenminister Mamoru Shigemitsu die "Drei Prinzipien zur Außenpolitik" (Nihon Gaikô San Gensoku): Erstens Zentralität der Vereinten Nationen, zweitens Zusammenarbeit mit den wirtschaftlich fortgeschrittenen westlichen Nationen und drittens Japans Identität als asiatische Nation. Japan unterwarf sich der Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Hinzu kommen die 1968 verabschiedeten drei nichtnuklearen Grundsätze (Hikaku San Gensoku): Nicht-Besitz, Nicht-Herstellung und Nicht-Einführung von Atomwaffen.

Der Golfkrieg 1990/91 führte zu einem "Erwachen" aus dem sicherheitspolitischen Schlaf. Als Ende August 1998 eine von Nordkorea gestartete dreistufige Rakete vom Typ Taepo Dong-1 über japanisches Territorium flog, "jagte [dies] den Japanern einen dem Sputnikschock vergleichbaren Schrecken ein". (taz, 8. 7. 2000) Sollte Japan, wie angekündigt, Teil des US-amerikanischen Raketenabwehrsystems (NMD) werden, will die VR China offensive Gegenmaßnahmen ergreifen - Aussichten, die auf Indien wiederum alarmierend wirken.

Die chinesischen Atomtests 1965 hatte Japan verurteilt. Ministerpräsident Tanaka konnte jedoch 1972 bei seinem Besuch in Peking eine Normalisierung der bilateralen Beziehungen erreichen, und 1978 wurde ein Friedensvertrag unterzeichnet. Zur Sowjetunion waren die Beziehungen bereits im Oktober 1956 im Zusammenhang mit der japanischen UNO-Mitgliedschaft wiederhergestellt worden. Ein Friedensvertrag kam jedoch wegen der umstrittenen Südkurilen, welche Japan für sich beansprucht, bis heute nicht zustande.

Trotz des pazifistischen Verfassungsgrundsatzes bildet Japan mit Europa und den USA einen der "drei Pfeiler" der freien Welt. Nicht nur die Bevölkerung hat den Art. 9 verinnerlicht. Wiederholt wurde auch vor der UNO auf die "basic philosophy" in der JV hingewiesen und deutlich gemacht, dass Japan bereit ist, "seine Verantwortung als ständiges Sicherheitsratsmitglied wahrzunehmen, [jedoch] im Einklang mit der Philosophie der Nichtanwendung von Gewalt, wie sie in der japanischen Verfassung verkörpert ist" . Der große Sozialphilosoph Masao Maruyama (1914-1996) bezeichnete Art. 9 als "richtungweisend im nuklearen Zeitalter" .

Andere Autoren stellen jedoch zunehmend in Frage, ob die alten Grundsätze und Politiken beibehalten werden können, wie z. B. die lange Zeit geltende Erklärung, auf den amerikanischen Atomschirm zu verzichten und die SVS abzurüsten, wenn erst einmal die Vereinten Nationen diese Aufgabe wahrnehmen könnten .

Es wird kritisiert, dass der angebliche "Verzicht auf nationale Souveränität" in Japan "zur Abhängigkeit vom guten Willen anderer Staaten des internationalen Systems" geführt habe. Dieser Verzicht "auf jegliche politisch-strategische Rolle in der internationalen Politik" mache das Land zu einem "Ausnahmestaat" (Tokushu Kokka). Realisten fordern daher, Japan solle seinen exklusiven "one-nation pacifism" (Ikkoku Heiwa Shugi) aufgeben, mehr internationale Verantwortung übernehmen und einen seiner wirtschaftlichen Stärke angemessenen militärischen Beitrag zur kollektiven Verteidigung, z. B. bei Friedenssicherungsmaßnahmen der Vereinten Nationen, leisten. Besonders der "Weg Deutschlands in die Normalisierung" wird seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Teilnahme der Bundeswehr an Friedensmissionen der UNO (PKO) als vorbildlich verkauft. Hier wurde festgestellt, dass auch "Bündnisse kollektiver Selbstverteidigung . . . Systeme gegenseitiger kollektiver Sicherheit" sein können . Ein Land, das sich "als internationaler Akteur, ja als ständiges Mitglied im Sicherheitsrat der VN positionieren will", darf sich - so wird argumentiert - nicht "auf Dauer seiner Verantwortung für Frieden und Stabilität in der Welt entziehen" . Diese Versuche könnten sich jedoch als kontraproduktiv erweisen und den Trend zur "hochgradigen Militarisierung der Weltgesellschaft" fördern, zumal immer noch "Kriegsfähigkeit. . . als Nachweis politischer Souveränität [gilt]" .

Gebhard Hielscher, langjähriger Japankorrespondent, schrieb in der Süddeutschen Zeitung vom 15. Januar 2000: "Der Golfkrieg von 1991 hat Japan und Deutschland gezwungen, ihr Verhältnis zu den eigenen Streitkräften neu zu überdenken. Die ,Normalisierung' der deutschen UNO-Einsätze wird in Japan teils bewundert, teils für gefährlich erachtet; die Teilnahme der Bundeswehr an den NATO-Einsätzen gegen Jugoslawien sogar ohne Zustimmung der UNO findet kaum Verständnis. Umgekehrt ist die japanische Zurückhaltung gegenüber UNO-Militäreinsätzen in Deutschland nur schwer nachzuvollziehen." Tatsächlich entspricht die japanische Haltung einer restriktiven Auslegung des Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen .

Nichtsdestoweniger verdreifachten sich die Verteidigungsausgaben zwischen 1975 und 1990 von 1,3 auf 4 Billionen Yen. Von 1992 bis 1996 stiegen sie um 25,6 Prozent (China 28,3 Prozent, Taiwan 34,7 Prozent, Südkorea 39,3 Prozent). Für Rüstungsimporte gab Japan zwischen 1988 und 1992 9,2 Milliarden US-Dollar aus und wurde damit weltweit zweitgrößter Waffenimporteur (Südkorea 3,5 Milliarden US-Dollar, China 1,5 Milliarden US-Dollar, Taiwan 2,2 Milliarden US-Dollar und Nordkorea 3,1 Milliarden US-Dollar). Dennoch liegt der Rüstungsetat mit weniger als einem Prozent des Bruttosozialproduktes weit unter dem anderer Industrieländer und es gibt, von einigen "dual-use"-Produkten abgesehen, keine Rüstungsexporte.

Die japanische Friedenspolitik äußert sich auch als Entwicklungspolitik. Seit 1978 ist Japans Einfluss und Ansehen in den Drittweltländern stark gestiegen, die Mittel für Entwicklungshilfe verdoppelten sich und erreichten 1990 12,7 Milliarden US-Dollar. Mehrmals stand Japan danach unter den Geberländern an erster Stelle. Bis zu zwei Drittel der Gelder gingen nach Ost- und Südostasien.

VI. Aussichten

Ob die Nachkriegsutopie vom "ewigen Frieden", von Wohlstand und sozialer Gerechtigkeit gescheitert ist, ist zumindest offen. Michael J. Green, Direktor des Edwin O. Reischauer-Zentrums für Ostasiatische Studien an der John Hopkins Universität, hält es für fraglich, dass es in Japan in absehbarer Zukunft zu mehr als schrittweisen Veränderungen kommen wird. Vieles hängt von Entwicklungen ab, die sich außerhalb Japans abspielen. Die Fortführung der Militärdoktrin der Abschreckung, vor der Jonathan Schell jüngst in der renommierten Zeitschrift Foreign Affairs gewarnt hat, würde die Lösung der großen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Probleme des 21. Jahrhunderts längerfristig sicher verhindern. Andererseits könnten Europa, Japan und Indien, wenn sie z. B. permanent im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vertreten wären, zusammen mit den USA, Russland, China und anderen diesen Trend umkehren.

Internetverweise des Autors zum Thema:

Japanisches Außenministerium: http://www.mofa.go.jp/

Japanisches Wirtschaftsministerium: http://www.mof.go.jp/englisch/

JAPAN ECHO (Online-Zeitschrift): http://www.japanecho.co.jp/

Far Estern Economic Review: http://www.feer.com/

Liste von Verfassungsartikeln (mit Artikel 9 JV vergleichbar): http://www.worldcitizen.org/references/listof.shtml

Fussnoten

Fußnoten

  1. Ben-Ami Shillony, Das Fehlen fremder Besatzung als zentraler Faktor für die Ausgestaltung der japanischen Kultur, in: Shmuel N. Eisenstadt (Hrsg.), Kulturen der Achsenzeit II. Ihre institutionelle und kulturelle Dynamik, Teil 1, "China, Japan", Frankfurt/M. 1992, S. 266.

  2. Merkwürdigerweise wird Shidehara von manchen Historikern überhaupt nicht erwähnt, obwohl er, wie sein Amtskollege Gustav Stresemann, in den zwanziger Jahren eine durchweg positive Rolle spielte.

  3. Kieler Nachrichtenblatt der Militärregierung vom 11. 10. 1945.

  4. Rudolf Hartmann, Geschichte des modernen Japan. Von Meiji bis Heisei, Berlin 1996, S. 216. Da ich in diesem Aufsatz vorwiegend allgemein nachvollziehbare, "westliche" Literatur benutzen wollte, verweise ich den japankundigen Leser auf die darin genannten japanischen Autoren.

  5. Vgl. Courtney Whitney, MacArthur: His Rendevous with History, New York 1956, S. 247.

  6. Vgl. Theodore McNelly, The Origins of Japan's Democratic Constitution, Lanham-New York-Oxford 2000, S. 60 f. u. 98 f.; detailliert: Makiyo Hori, The Constitution of Japan: A Logical Extension of the Ueki Draft Constitution (1881) and the American Constitution's Bill of Rights, in: Barton Starr, The United States Constitution. Its Birth, Growth and Influence in Asia, Hong Kong 1988, S. 232, mit Quellen.

  7. Nach Wilhelm Röhl, Die japanische Verfassung, Frankfurt/M. und Berlin 1963, S. 160 (Anhang D).

  8. Vgl. Reinhard Neumann, Änderung und Wandlung der Japanischen Verfassung, Köln u. a. 1982, S. 82.

  9. Vgl. Shunsaku Katô, Postwar Japanese Security and Rearmament - With Special Reference to Japanese-American Relations, in: D.C.S. Sissons (Hrsg.), Papers on Modern Japan - 1968, Canberra 1968, S. 64-65.

  10. Karl F. Zahl, Die politische Elite Japans nach dem 2. Weltkrieg (1945-1965), Wiesbaden 1973, S. 210.

  11. Das mächtige Ministerium für internationalen Handel und Wirtschaft.

  12. Vgl. Thomas Immoos, Japan - Archaische Moderne, München 1990, S. 89.

  13. Vgl. z. B. Peter J. Katzenstein/Nobuo Ôkawara, Japan's National Security, in: International Security, 17 (Frühjahr 1993) 4, S. 84-118; Thomas U. Berger, From Sword to Chrysanthemum, Japan's Culture of Anti-Militarism, in: ebd., S. 119-150.

  14. Zwei neueste Veröffentlichungen machen diese Trends deutlich. Kanji Nishio, Nihon Kokumin no Rekishi (Geschichte der japanischen Nation), Tokio 1999, und Yousetsu Nihon Rekishi (Wesen und Bedeutung der japanischen Geschichte), Tokio 2000. Der erstgenannte Band wird wegen seines offenbaren Reaktionismus z. Z. stark kritisiert.

  15. Ryutarô Hashimoto am 24. September 1996; Auswärtiges Amt: http://www. mofa.go.jp/policy/un/index.html.

  16. Masao Maruyama, Kempô daikyûjô o meguru jakkan no kôsatsu, in: Tadakazu Fukase (Hrsg.), Sensô no hôki, Tokio 1980² (1977), S. 155-73.

  17. Vgl. den informativen Bericht von Michael J. Green, State of the Field Refort: Research on Japanese Security Policy, in: NBR Publications: Assess Asia Review, 2 (1998) 1. (NBR = National Bureau of Asian Research).

  18. Kenneth B. Pyle, Die Zukunft des japanischen Nationalcharakters, in: Ulrich Menzel (Hrsg.), Im Schatten des Siegers: Japan - Weltwirtschaft und Weltpolitik, Frankfurt/M. 1989, S. 149 und 147.

  19. Bundesverfassungsgericht: Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats vom 12. Juli 1994, Karlsruhe 1994, Punkt 5b.

  20. Bericht, Veranstaltung des Japanisch-Deutschen Zentrums Berlin (JDZB) und des Institute for International Policy Studies (IIPS) über deutsche Einsätze zur Friedenserhaltung (PKO) am 10. 2. 2000 in Tokio, in: JDZB-Echo, (Februar 2000) 50, S. 4. (Das JDZB entstand 1985 nach einer Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Helmut Kohl und Ministerpräsident Nakasone im Jahre 1983. Das JDZB war bis März 1998 im Gebäude der ehemaligen japanischen Botschaft in Berlin-Tiergarten untergebracht.)

  21. Ekkehart Krippendorff, Kritik der Außenpolitik, Frankfurt/M. 2000, S. 128 und 44.

  22. "Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied . . . keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat."

Dr. phil., geb. 1944; Lektor an der Sophia-Universität und am Goethe-Institut.

Anschrift: Sophia Universität, Fakultät für vergleichende Kulturwissenschaften, 4 Yonban-cho, Chiyoda-ku, Tokyo 102-0081, Japan.

Veröffentlichungen: Shidehara Kijûrô, Staatsmann und Pazifist. Eine politische Biographie. Diss., Hamburg 1998; zahlreiche weitere Veröffentlichungen zur Geschichte der Diplomatie und der internationalen Organisation Japans und Indiens.