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Der beschwerliche Weg zur rechtsstaatlichen Demokratie in Südostasien | Demokratie in der Dritten Welt | bpb.de

Demokratie in der Dritten Welt Editorial Informelle Politik und ökonomische Krisen in jungen Demokratien Demokratie in Lateinamerika Der beschwerliche Weg zur rechtsstaatlichen Demokratie in Südostasien Autoritäre Präsidialregime statt Parteiendemokratien in Zentralasien

Der beschwerliche Weg zur rechtsstaatlichen Demokratie in Südostasien

Jörn Dosch

/ 19 Minuten zu lesen

Welche Defizite und Schranken bestehen hinsichtlich der Verwirklichung rechtsstaatlicher Herrschaft in Südostasien? Und inwieweit konnten entsprechende Mängel bereits überwunden werden?

I. Die ambivalente politische Entwicklung Südostasiens

Die "Dritte Welle" der Demokratisierung, die Mitte der Siebzigerjahre in Südeuropa ihren Anfang nahm, Lateinamerika erfasste und schließlich die Gestade des asiatisch-pazifischen Raumes erreichte, ist auch in Südostasien nicht wirkungslos geblieben, ohne jedoch einen tief greifenden politischen Wandel zu verursachen. Laut Freedom House Index hat sich das Profil politischer Rechte und bürgerlicher Freiheiten in der Region insgesamt bis zum Ende der Neunzigerjahre kaum zum Positiven gewandelt, auch wenn gegenüber dem ersten Berichtsjahr (1972) in einigen Ländern Verbesserungen zu beobachten sind . Ist damit die seit dem Ende des Ost-West-Konflikts besonders in Europa und Amerika gehegte Hoffnung auf eine rasche Ausbreitung demokratischer Werte in Asien unerfüllt geblieben? Richtig ist, dass in Staaten wie Brunei, Laos, Myanmar noch keine und in Vietnam kaum Anzeichen einer politischen Liberalisierung erkennbar sind. Freilich kann jedoch nicht behauptet werden, der Region sei jeder politische Wandel fremd. Die Philippinen entledigten sich 1986 der autoritären Herrschaft des Marcos-Clans. Thailand befindet sich seit 1992 auf einem erfolgreichen Weg demokratischer Institutionalisierung. Indonesien erlebte im Juni 1999 seine ersten ausreichend freien und fairen Parlamentswahlen seit mehr als vier Jahrzehnten und erfüllt damit zumindest die minimalste Bedingung von Demokratie. Gleichzeitig sind in anderen Staaten Rückschritte zu beobachten. 1997 putschte sich Hun Sen zum alleinigen Machthaber Kambodschas und stoppte damit den ersten Gehversuch auf demokratischem Terrain. Auch die Wahlen des darauf folgenden Jahres konnten den zumindest partiellen Rückfall des Landes in autokratische Systemstrukturen nicht aufhalten. In Malaysia setzte sich nach dem ökonomischen Schock der Jahre 1997/98 der Prozess einer graduellen Reduzierung politischer und bürgerlicher Rechte fort.

Ohne die "asiatische Wertedebatte" der letzten Tage des 20. Jahrhunderts wieder aufrollen zu wollen , sei kurz an die Schwierigkeit einer Konzeptionalisierung des Demokratiebegriffes gerade bei einer Auseinandersetzung mit den politischen Systemen Asiens erinnert. Im Mittelpunkt der Debatte, die vor allem vor Ausbruch der Asienkrise im Juli 1997 Konjunktur hatte, aber allmählich wieder an Relevanz zu gewinnen scheint, steht die Frage, ob in Konkurrenz zur westlich-liberalen Demokratie eine asian style democracy existiert. Besonders von malaysischer und singapurischer Seite ist vielfach argumentiert worden, dass zentrale "asiatische Werte" wie der Vorrang der Gemeinschaftsinteressen vor den Partikularbedürfnissen des Individuums eine positive Einstellung gegenüber Macht, Autorität und Hierarchien sowie das Streben nach Konsens und sozialer Harmonie mit der Realität "westlicher" Demokratie inkompatibel seien. Kurzum, die "asiatische" Demokratie als Ausdruck dieses Werteverständnisses sei besser geeignet, politische Ordnung, ökonomische Wohlfahrt und damit good governance zu gewährleisten als jede andere Herrschaftsform . Jenseits aller kultureller Spezifika und divergierender Lehrmeinungen besteht jedoch selbst unter den Verfechtern einer "asiatischen Demokratie" zumindest in einem Punkt weitgehendes Einvernehmen: Demokratische Wahlen bleiben als Garant von good governance wirkungslos, wenn sich Staatshandeln nicht im Rahmen des Rechts vollzieht . Diese Aussage mag Interpretationsspielraum lassen, impliziert in letzter Konsequenz jedoch die Erkenntnis, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit funktional miteinander verbunden sind. So bezeichnen Wolfgang Merkel und Aurel Croissant gleichsam den Idealtypus eines demokratischen Systems als "rechtsstaatliche Demokratie". Sie ist durch die gleichzeitige Anwesenheit dreier institutioneller Dimensionen charakterisiert: 1. universales Wahlrecht, 2. ein effektives Regierungsmonopol der demokratisch legitimierten Repräsentanten sowie 3. Rechts- und Verfassungsstaatlichkeit .

Die folgende Darstellung wird sich mit dem zweiten und dritten Kriterium befassen und jene sechs südostasiatischen Staaten einbeziehen, in denen politische Herrschaft durch demokratische Wahlen legitimiert ist . Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, welche Defizite und Schranken hinsichtlich der Verwirklichung rechtsstaatlicher Herrschaft in Südostasien bestehen und inwieweit entsprechende Mängel bereits überwunden werden konnten. Verfügen die gewählten Volksvertreter tatsächlich über das Gesetzgebungsmonopol? Existiert Gewaltenkontrolle und besitzt die Justiz Unabhängigkeit? Sind der Einzelne und die Gesellschaft vor staatlicher Willkür geschützt? Behindern Veto-Akteure die Herausbildung rechtsstaatlicher Verfahren? Bei der Beschäftigung mit diesen Aspekten gilt dem Verhältnis zwischen informellen und formellen Institutionen besondere Aufmerksamkeit. Es wird angenommen, dass in Südostasien informelle Verfahren die vollständige Etablierung rechtsstaatlicher Institutionen blockieren und bereits bestehende formelle Normen und Verfahren unterminieren oder sogar konterkarieren . Die Situation stellt sich jedoch je nach Land differenziert dar. So behindern auf den Philippinen und in Thailand ausgedehnte Patronagenetzwerke und eine Instrumentalisierung der Staatsorgane für die Partikularinteressen einzelner Akteure die vollständige Herausbildung einer rechtsstaatlichen Demokratie. In Singapur und Malaysia beschneidet die Exekutive politische Rechte und bürgerlicher Freiheiten aus Furcht vor dem Erstarken oppositioneller Akteure, die - aus Sicht der herrschenden Elite - die fragile politische und innergesellschaftliche Stabilität und den wirtschaftlichen Entwicklungsprozess in Gefahr bringen könnten. In Indonesien besteht die latente Gefahr eines Staatsstreiches als letzter Handlungsmöglichkeit des Militärs, dem hauptsächlichen Veto-Akteur politischer Liberalisierung. In Kambodscha schließlich ist politisch motivierte Gewalt bis hin zu einer vollständigen Missachtung formaldemokratischer Spielregeln durch die Regierungselite zu konstatieren.

1. Philippinen und Thailand: Informelle Schranken demokratischer Konsolidierung

Auf den Philippinen und in Thailand ist die Konsolidierung der Demokratie bereits so weit fort-geschritten, dass Freedom House beide Staaten inzwischen als "frei" kategorisiert . Aber auch bei den südostasiatischen Musterschülern bestehen sowohl innerhalb des Regierungs- und Verwaltungsbereichs als auch zwischen staatlichen und gesellschaftlichen Akteuren "alte Seilschaften fort, die sich über das Gesetz stellen und die von den demokratisch legitimierten Repräsentanten der neuen Ordnung kaum beeinträchtigt werden" . Die politische Oligarchie der Philippinen kennzeichnet eine erstaunliche Beharrungsfähigkeit und Flexibilität, indem sie sowohl revolutionäre Herausforderungen, die martial law-Epoche unter Marcos als auch die 1986 einsetzende Re-Demokratisierung des politischen Systems beinahe unbeschadet überstanden hat. Nicht viel mehr als hundert einflussreiche Familienclans dominieren in der Tradition autoritär-klientelistischer Herrschaft den politischen Prozess. Zusätzlichen Druck verursachte zumindest bis vor einigen Jahren das Militär. Von sieben letztlich gescheiterten Putschversuchen seit 1986 richteten sich fünf gegen die Verabschiedung der neuen liberalen Verfassung oder zielten auf die Verhinderung ökonomischer Reformvorhaben . Erst eine 1995 geschlossene Vereinbarung zwischen der damaligen Ramos-Regierung und den zur Rebellion neigenden Gruppen innerhalb der Armee hat die Gefahr künftiger Staatsstreiche deutlich gebannt. Durch ein Abkommen mit der Moro National Liberation Front (MNLF) im folgenden Jahr reduzierte sich darüber hinaus die politisch destabilisierende Wirkung muslimischer Sezessionsbewegungen . Während Fidel Ramos somit Erfolge bei der Eliminierung antirechtsstaatlicher Faktoren aufweisen konnte, sieht sich der jetzige Präsident Joseph Estrada einer wachsenden Kritik ausgesetzt, weil er jenseits wohlklingender Rhetorik keine wirklichen Anstrengungen unternommen hat, die Dominanz spezifischer gesellschaftlicher Interessen im politischen Entscheidungsprozess zu reduzieren. Mehr noch: Malacañang, der Sitz des Präsidenten, gilt als "Palast der Kumpanen und Schlitzohren" , eine Anspielung auf die einer öffentlichen Kontrolle kaum zugängliche Verschmelzung politischer und wirtschaftlicher Interessen. Zumindest ist es Oppositionspolitikern und der katholischen Kirche als einem der einflussreichsten zivilgesellschaftlichen Akteure der Philippinen jedoch gelungen, Estradas Pläne einer Verfassungsänderung zu vereiteln, die nach Meinung ihrer Kritiker vor allem den Partikularinteressen der polit-ökonomischen Elitennetzwerke gedient hätte.

In Thailand sind bereits deutlichere Ansätze erkennbar, Korruption und Kumpanei im öffentlichen Sektor effektiv einzudämmen. Der Regierung von Premierminister Chuan Leekpai ist es als Ergebnis einiger, wie es bislang scheint, erfolgreicher Reformmaßnahmen unter anderem gelungen, die Position des Militärs in der politischen Arena zu schwächen und gleichzeitig Rolle und Stellung der politischen Parteien zu stärken. Bislang galten die Parteien eher als "Seilschaften politischer Unternehmer mit sehr partikularen Interessen, fragmentiert und ohne Machtbasis" und konnten auf diese Weise nur bedingt zur Artikulation und Aggregation gesellschaftlicher Interessen beitragen . Die institutionelle Basis einer möglichen Weiterentwicklung Thailands zu einem Rechts- und Verfassungsstaat bildet vor allem die neue liberale Verfassung von 1997. Sie enthält umfangreiche Normen- und Regelkataloge unter anderem zur Verschärfung der Gewaltenkontrolle, zur Ausweitung bürgerlicher Freiheiten und zur Korruptionsbekämpfung, die allerdings erst noch ihre Geltungskraft unter Beweis stellen müssen. Vor allem die Stärkung der Legislative, die Schaffung von mehr Transparenz im politischen Entscheidungsprozess und neue Wahlgesetze besitzen das Potenzial, die Bedeutung informeller Verfahren zu reduzieren. So wurde der Senat, das thailändische Oberhaus, dem die neue Verfassung zentrale Kontrollkompetenzen zuweist, im März 2000 erstmals direkt vom Volk gewählt. Bislang hatte der König die 200 Senatoren ernannt, wobei vor allem Militärs, Unternehmer und hohe Beamte Berücksichtigung fanden. Um eine größtmögliche Unabhängigkeit des Senats von informellen Netzwerken zu gewährleisten, dürfen die Bewerber weder Mitglied einer politischen Partei noch aktuelles Mitglied des Repräsentantenhauses sein. Außerdem ist es ihnen verboten, nach Registrierung ihrer Kandidatur selbst oder durch andere Wahlwerbung zu betreiben. Diese Regeln sollen die verbreitete Praxis des Stimmenkaufes deutlich einschränken und die Chance für neue politische Kräfte wie zum Beispiel Bürgergruppenvertreter auf die Erringung eines Senatssitzes verbessern. Mit der Einrichtung eines Constitutional Court hat Thailand einen weiteren Schritt in Richtung eines Rechts- und Verfassungsstaates unternommen. Die Entscheidungen dieses obersten Gerichtes hinsichtlich der Interpretation, des Erlasses und der Anwendung von Recht sind endgültig und bindend für alle Staatsorgane.

Fraglich ist aber, bis zu welchem Grad die Regierungsbürokratie zu Reformen bereit und fähig ist. Sie gilt als konservativer Akteur der Patronagepolitik, dem es trotz gradueller Modernisierungen seit dem Beginn der Demokratisierung 1992 weiterhin schwer fällt, das Handeln demokratisch legitimierter Repräsentanten als verbindlich zu akzeptieren . Zu einer rechtsstaatlichen Einbettung ihrer Rolle scheint hingegen die Armee bereit zu sein. Das Militär, welches nicht weniger als 17-mal in der Geschichte des Landes putschte, hat sich freiwillig der zivilen Herrschaft unterstellt, wodurch sich die Wahrscheinlichkeit weiterer Staatsstreiche verringert hat. Zwei Gründe sprechen für diese Annahme: Zum einen ist die Toleranzschwelle zivilgesellschaftlicher Organisationen gesunken, politische Interventionen des Militärs hinzunehmen . Zum anderen ist eine neue Generation von Offizieren herangewachsen, die in einer modernen, sich globalisierenden Welt militärische Eingriffe in das Regierungshandeln als antiquiertes Instrument vordemokratischer Gesellschaften betrachtet und ablehnt .

Thailand könnte es somit gelingen, sich des Attributes "Gangster-Demokratie" zu entledigen, das Carl Trocki auch auf die Philippinen anwendet. Er spielt damit vor allem auf die kriminellen Verstrickungen der Polizei und Armee sowie auf mafiaähnliche Strukturen in Politik und Gesellschaft an . In beiden Ländern sind Teile der Judikative korruptionsanfällig, erpressbar und von der Exekutive instrumentalisiert worden, können Polizei und Geheimdienste jenseits einer effektiven zivilen Kontrolle nach eigenen Maßstäben handeln. Mit dem Ziel einer schnelleren Annäherung an das rechtsstaatliche Ideal des Schutzes des Einzelnen vor staatlicher Willkür fordert die neue Verfassung die Einrichtung eines National Human Rights Committee. Die entsprechende gesetzliche Grundlage, die nach einigen innenpolitischen Querelen im Oktober 1999 vom Senat verabschiedet wurde, sieht zu diesem Zweck die Schaffung einer staatlichen Behörde vor, die der Überprüfung durch das Parlament unterliegt .

2. Indonesien und Kambodscha: Liberalisierung und die Schatten der Vergangenheit

Die negative Wirkung informeller Institutionen zeigte sich besonders anschaulich im Indonesien Suhartos. Gleichzeitig besitzen die in mehreren Jahrzehnten eingeübten Prozeduren das schädliche Potenzial, als historisches Erbe die gegenwärtigen Bemühungen um die Etablierung rechtsstaatlicher Verfahren zu unterminieren. Im größten Staat Südostasiens hatten sich im Verlauf der gut 30-jährigen, fast schon sultanistischen Herrschaft Suhartos inzestuöse Netzwerkbeziehungen zwischen der Präsidentenfamilie, der Militärbürokratie, den Großunternehmern und den Banken des Landes herausgebildet.

Die hauptsächliche Gefahr einer Unterwanderung des noch jungen Liberalisierungsprozesses geht vom Militär aus, das bisher keine Neudefinition seiner eigenen Rolle gefunden hat, worüber auch rhetorische Bemühungen wie die Umbenennung in Tentara Nasional Indonesia (TNI - Nationales Militär Indonesiens) nicht hinwegtäuschen sollten. Das Militär versteht sich traditionell nicht nur als Garant der territorialen Integrität des Landes, sondern auch als Hüter der inneren Ordnung Indonesiens. Die hohen Ämter, die Militärs auf allen Regierungs- und Administrationsebenen einnehmen, und die lukrative Teilhabe der Armee am Wirtschaftsprozess sind sichtbarer Ausdruck der hervorgehobenen innenpolitischen Stellung. Selbst wenn Persönlichkeiten der TNI-Führungsebene versichern, trotz verschiedener Gelegenheiten in den vergangenen Monaten bewusst der Versuchung zum Staatsstreich widerstanden zu haben und auch in Zukunft nicht den politischen Reformprozess stören zu wollen, bleibt das Verhältnis zwischen militärischer und ziviler Führung kritisch. Der Oberkommandierende der Streitkräfte, Admiral Widodo, wird mit den viel sagenden Worten zitiert, die "Geduld der Militärs mit den Zivilisten habe dort ihre Grenze, wo die Regierung die traditionellen Institutionen herausfordere" . Die Drohung richtet sich dabei vor allem gegen den neuen Präsidenten Abdurrahman Wahid, der seinen festen Willen bekundet hat, den ehemaligen Armee-Chef General Wiranto wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen in Ost-Timor anklagen zu lassen. Weiterhin bestehen seitens der Regierung Bestrebungen, korrupte Großunternehmer im Zusammenhang mit dem Kollaps des Finanzsektors vor Gericht zu stellen. Es wäre jedoch vorschnell, diese Vorhaben als sichere Zeichen wachsender Rechtsstaatlichkeit zu deuten. Sie sind eher Ausdruck eines nach überwundener autokratischer Herrschaft typischen Bedürfnisses, die Schlüsselfiguren des alten Regimes für ihre Handlungen zur Verantwortung zu ziehen. Aber auch Indonesien wird wie andere postautoritäre Systeme eine Balance zwischen dem Wunsch nach Gerechtigkeit und der Notwendigkeit zur Versöhnung finden müssen, um die Zahl der Veto-Akteure gering zu halten und damit den Liberalisierungsprozess zu stabilisieren. Eindeutige qualitative Fortschritte lassen sich derzeit am ehesten bei der Ausweitung bürgerlicher Freiheiten erkennen. Hierzu zählen die uneingeschränkte Gewährung der Presse- und Meinungsfreiheit und, was vor wenigen Monaten noch undenkbar erschien, die sukzessive Rücknahme von Gesetzen der Suharto-Epoche, welche die Gruppe der ethnischen Chinesen und andere Minderheiten diskriminierten. So sind inzwischen chinesischsprachige Zeitungen wieder zugelassen.

Eine zentrale Herausforderung besteht in der Reform oder Neuschöpfung der Verfassung, um vor allem ein wirksames System der checks and balances zu schaffen. Die Gretchenfrage der politischen Entwicklung zielt jedoch auf die Bewahrung der nationalen Einheit sowie die Eliminierung ethnisch und religiös bedingter innergesellschaftlicher Gewalt. Gus Dur, wie Wahid in Indonesien genannt wird, ist ein liberaler Demokrat aus tiefer Überzeugung (wie Personen, die ihm nahe stehen, versichern), jedoch haben weder er noch Vizepräsidentin Megawati Sukarnoputri bislang der fortschreitenden nationalen Desintegration Indonesiens effektiv entgegenwirken können. Nach der von gewalttätigen Protesten begleiteten Unabhängigkeit Ost-Timors könnte sich ein weiteres Auseinanderbrechen der kaum je gefestigten Nation als Ende aller Liberalisierungshoffungen erweisen. Sollte es Aceh und anderen Provinzen gelingen, die Selbständigkeit zu erzwingen, würde das Militär seine derzeit geübte politische Zurückhaltung wahrscheinlich aufgeben und könnte bei dem Versuch, die territoriale und nationale Einheit Indonesiens zu bewahren, auf die Zustimmung weiter Teile der javanischen Bevölkerungsmehrheit hoffen. Außerdem könnten die religiösen Konflikte, die sich gegenwärtig vor allem in blutigen Auseinandersetzungen zwischen christlichen und muslimischen Fundamentalisten auf den Molukken entladen, den Ruf nach einer erneuten autoritären politischen Führung laut werden lassen .

Während in Indonesien der Prozess politischer Liberalisierung somit durch die Entstehung neuer innerstaatlicher Konflikte erschwert wird, blockiert im Falle Kambodschas die Kontinuität alter Konfliktlinien die Herausbildung demokratischer Institutionen. Sieben Jahre nach den ersten von der internationalen Beobachtergemeinschaft als hinreichend demokratisch eingestuften Wahlen von 1993 sind noch keine Grundzüge eines Rechts- und Verfassungsstaates zu erkennen. Durch seinen Putsch gegen den ersten Premierminister Ranariddh 1997 , in dessen Folge politische Rechte und bürgerliche Freiheiten empfindlich beschnitten wurden, demonstrierte Hun Sen, dass den nach 1989 unter schwierigen Bedingungen und massiver internationaler Assistenz etablierten formaldemokratischen Institutionen im politischen Alltag kaum eine strukturierende Bedeutung zukommt. Diesen Eindruck haben auch die in Verlauf und Ergebnis umstrittenen Wahlen von 1998, aus denen Hun Sen offiziell als Sieger hervorging, nicht revidieren können. Schwere Einschüchterungen und Behinderungen der Opposition und mindestens 20 politisch motivierte Morde in der unmittelbaren Nachfolge der Wahlen, die nur die Spitze der von informellen Verfahren durchsetzten politischen Herrschaftsausübung bilden, lassen auf einen Rückfall in autokratische Verhältnisse schließen. Frederick Brown und David Timberman nennen drei Faktoren, die maßgeblich Kambodschas demokratische Entwicklung hemmen: Erstens seien alleine durch Wahlen die Probleme der hochgradig konfliktbeladenen kambodschanischen Gesellschaft nicht zu lösen. Zweitens könne eine demokratische Machtteilung in einem politischen Umfeld, das aufgrund seines historischen Erbes durch Nullsummenspiele geprägt sei, schwerlich funktionieren, solange nicht eine Ursachenbekämpfung der Konfliktkultur in Angriff genommen werde. Drittens schließlich habe die internationale Gemeinschaft einen folgenschweren Fehler begangen, nach den Wahlen 1993 den Schwerpunkt auf ökonomische Unterstützung zu legen, statt vor allem Ressourcen zur Hilfe bei der Entwicklung rechtsstaatlicher Institutionen bereitzustellen und, wie hinzuzufügen wäre, einem warlord wie Hun Sen kontinuierlich politische Unterstützung zu gewähren und damit Legitimität zu verschaffen.

3. Malaysia und Singapur: Autokratische Herrschaftszüge hinter demokratischer Fassade

Die Evolution des malaysischen Regierungssystems kann als Anpassung eines demokratischen Erbes an illiberale Praktiken verstanden werden . Premierminister Mahathir Mohamad gelang es, die Asienkrise und in ihrem Gefolge die Forderung einer zivilgesellschaftlichen Protestbewegung nach Liberalisierung politisch zu überleben, indem er staatliche Akteure, Institutionen und die Judikative zu seinen Gunsten manipulierte und auf diese Weise unter anderem seinen hauptsächlichen Widersacher, den ehemaligen Finanzminister Anwar Ibrahim, niederringen konnte. Seit vielen Jahren bemühen sich führende Politiker der seit der Unabhängigkeit 1957 ununterbrochen im Zentrum der Macht stehenden United Malays National Organization (UMNO), durch eine zum Teil indirekte und verdeckte Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen und Medienkonzernen informelle Beziehungen zwischen dem staatlichen und gesellschaftlichen Bereich mit dem Ziel einer dauerhaften Herrschaftsabsicherung zu verfestigen. Die Strategie, durch eine Infiltration nichtstaatlicher Bereiche UMNO einen Vorteil gegenüber der Opposition zu verschaffen, funktioniert inzwischen aber nur noch bedingt. Zwar erzielte die Regierungskoalition Barisan Nasional (BN) auch bei den Wahlen im November 1999 wieder eine Zweidrittelmehrheit, doch verlor UMNO als führende Partei des Bündnisses 22 Parlamentssitze an die Opposition. Außerdem gelang es der Parti Islam Sa-Malaysia (PAS), ihre Mehrheit im Bundesstaat Kelantan ausbauen und einen weiteren (Terengganu) hinzuzugewinnen. Viele Wähler nutzten die Abstimmung als Protest gegen das Vorgehen der Regierung in der Anwar-Affäre. Die Unzufriedenheit einiger Bevölkerungsteile mit den Leistungen der Regierung bedeutet alleine jedoch noch nicht, dass etwa eine Rückkehr zu den vor 1969 bestehenden Systemstrukturen bevorsteht, die sich eher den Kriterien rechtsstaatlicher Demokratie annäherten. Die ethnischen Unruhen in jenem Jahr gaben der Regierung Anlass, rechtsstaatliche Verfahren mit dem Argument einer Wahrung des interethnischen Friedens zwischen den malaiischen, chinesischen und indischen Volksgruppen zu reduzieren. Die "Neue Ökonomische Politik" (1971) setzte diesen Prozess fort. In ihrer Folge kam es unter anderem zu einer Stärkung der Exekutive, einer Beschneidung der Pressefreiheit, der Abschaffung von Kommunalwahlen und der Einsetzung des Internal Security Act, der es erlaubt, Personen ohne Anklageerhebung und gerichtliches Verfahren bis zu zwei Jahre in Haft zu nehmen . Besonders seit dem Amtsantritt Mahathirs 1981 scheint nicht nur das Argument interethnischer Stabilität, sondern auch der Hinweis auf die Notwendigkeit einer starken exekutiven Hand im ökonomischen Entwicklungsprozess fast alle Mittel einer Aushöhlung noch verbliebener Elemente rechtsstaatlicher Demokratie, zum Beispiel des Parlamentarismus, zu billigen.

Ähnlich stellt sich die Situation in Singapur dar. Häufig wird jedoch dem Stadtstadt eine Ausnahmestellung zugesprochen, die vor allem darin bestehe, dass Singapur zwar ingesamt nicht die Kriterien einer liberalen Demokratie erfüllt, aber als Rechtsstaat gelten kann. Versteht man unter Rechtsstaatlichkeit aber mehr als nur eine funktionierende Strafgerichtsbarkeit und ein Erwartungssicherheit garantierendes Wirtschaftsrecht, zeigen sich bald Lücken in der Argumentation. Ein Staat, der elementare Bürgerrechte, wie die Meinungs- und Pressefreiheit, einschränkt, die Justiz bewusst einsetzt, um die Arbeit der legalen politischen Opposition zu behindern, und mehrfach die Verfassung de facto mit dem primären Ziel ändert, einem bestimmten politischen Akteur überproportionale Vorteile bei Wahlen zu verschaffen (in diesem Fall der regierenden People's Action Party - PAP), kann bei näherem Hinsehen kaum als Rechtsstaat gelten. Auch in Singapur ist evident, dass die politische Herrschaftselite Recht und Gesetz zum Zwecke des Machterhalts in ihrem Sinne gestaltet und interpretiert und, wann immer ihr dies nötig erscheint, revidiert. In Singapur (und in etlichen anderen Ländern der Region) gilt die Formel rule by law, not rule of law . Interessanterweise scheint es aber gerade das singapurische Modell zu sein, das etlichen politische Eliten innerhalb der Region als besonders attraktiv und letztlich erstrebenswerter als die Verwirklichung rechtsstaatlicher Demokratie erscheint. Die Kombination einer demokratischen Fassade mit einem gewissen Grad an Rechtssicherheit bei gleichzeitiger Einschränkung bürgerlicher Freiheiten und einer Machtkonzentration in den Reihen der Exekutive und Bürokratie gilt manchen Akteuren in Vietnam, Kambodscha und andernorts (vor allem in der VR China) als besserer Garant politischer Stabilität, wirtschaftlicher Entwicklung und damit nicht zuletzt internationaler Wertschätzung als die (aus einer solchen Perspepektive) mit vielen Unwägbarkeiten verbundene rechtsstaatliche Demokratie.

II. Ausblick: Mangelnde Stabilisierung von außen

Keiner der betrachteten sechs südostasiatischen Staaten erfüllt heute bereits vollständig die Kriterien rechtsstaatlicher Demokratie, wenngleich die Philippinen und Thailand und - freilich von einem niedrigen Niveau aus startend - Indonesien Fortschritte auf dem Weg in diese Richtung verzeichnen können. Weder bestehen Regierungsmonopole der durch Wahlen legitimierten Volksvertreter noch besitzen rechtsstaatliche Normen und Verfahren (sofern sie überhaupt schon in größerem Umfang existieren) die Kraft, das Handeln staatlicher Akteure effektiv zu strukturieren. Auch besteht de facto kein unabhängiger Justizsektor.

Ob die rechtsstaatliche Demokratie in Südostasien eine Heimat finden wird, hängt jedoch nicht nur von der Überwindung informeller Strukturen, sondern auch von externen Faktoren ab. Südostasien scheint beispielsweise gegenüber den jungen Demokratien Osteuropas und Lateinamerikas im Nachteil zu sein, da die Akteure des internationalen Umfeldes in geringerem Maße eine fördernde Wirkung auf die Prozesse politischer Liberalisierung und demokratischer Konsolidierung ausüben. Natürlich hat der politische Druck der USA auf das Marcos-Regime den Systemwechsel auf den Philippinen begünstigt, wie Washington später durch die uneingeschränkte Solidarität mit der Aquino-Regierung die Vereitelung mehrerer Putschversuche begünstigte. Selbstverständlich bemüht sich die Europäische Union durch eine außenpolitische Isolierung Myanmars, das dortige Militärregime zur Kapitulation zu zwingen. Und es steht außer Frage, dass westliche Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) Demokratisierungsprozesse unterstützen und nicht zuletzt die deutschen politischen Stiftungen hierbei eine wirksame Hilfestellung leisten.

Was den fragilen politischen Systemen Südostasiens fehlt, ist die stabilisierende Wirkung des unmittelbaren regionalen Umfeldes. Spanien oder Portugal und seit dem Ende des Ost-West-Konfliktes die osteuropäischen Staaten verdanken ihre rasche demokratische Konsolidierung maßgeblich einer positiven Involvierung der Europäischen Gemeinschaft bzw. Union. In ähnlicher Weise bemüht sich die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) um eine Festigung der jungen Demokratien Lateinamerikas. Die 1967 gegründete und inzwischen alle Länder der Region umfassende Assoziation Südostasiatischer Staaten (ASEAN) ist jedoch bislang nicht in der Lage, konstruktiven Einfluss auf die politische Entwicklung ihrer Mitglieder zu nehmen. Selbst wenn innerhalb der Organisation seit zwei Jahren eine Debatte über deren künftigen Kurs geführt wird, die sich mit Schlagworten wie flexible engagement und enhanced interaction verbindet, gilt die Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Mitgliedsstaaten noch immer als weitgehend tabu. Auch bei der Unterstützung des politischen Wandels in Kambodscha in den Neunzigerjahren ist das tatsächliche Engagement der ASEAN deutlich hinter der politischen Rhetorik zurückgeblieben. Die Demokratisierungsprozesse in Südostasien werden somit nicht nur durch ein internes Funktionsdefizit behindert, sondern sind auch einem externen Stabilisierungsmangel ausgesetzt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Donald Emmerson, Southeast Asia After the Crisis. A Tale of Three Countries, in: Journal of Democracy, 10 (1999) 4, S. 35-54, hier S. 36 und Anmerkung 2. Freedom House bewertet die Verwirklichung politischer Rechte (zum Beispiel Abhaltung freier und fairer Wahlen, Verantwortlichkeit der Regierenden gegenüber den Wählern) und bürgerlicher Freiheiten (zum Beispiel Meinungs- und Pressefreiheit) auf einer Skala von 1 (höchstmöglicher Grad) bis 7 (fast vollständige Abwesenheit der Rechte und Freiheiten aufgrund staatlicher Unterdrückung). Nach Addition der beiden Werte erfolgt die Einordung der entsprechenden politischen Systeme in die Kategorien free (2-4 Punkte), partialy free (5-8) und not free (9-14).

  2. Siehe hierzu den in einem Meer polemisierender Beiträge erfreulich ausgewogenen und sachlichen Aufsatz von Manfred Mols/Claudia Derichs, Das Ende der Geschichte oder ein Zusammenstoß der Zivilisationen? Bemerkungen zu einem interkulturellen Disput um ein asiatisch-pazifisches Jahrhundert, in: Zeitschrift für Politik, 42 (1995) 3, S. 225-249.

  3. Die ökonomischen und politischen Turbulenzen der vergangenen drei Jahre haben jedoch deutliche Zweifel an der Richtigkeit dieser These aufkommen lassen.

  4. Vgl. Donald Emmerson, Americanizing Asia?, in: Foreign Affairs, 77 (1998) 3, S. 46-56, hier S. 54.

  5. Vgl. Wolfgang Merkel/Aurel Croissant, Formale und informale Institutionen in defekten Demokratien, in: Politische Vierteljahresschrift, 41 (2000) 1, S. 3-33.

  6. Die Frage, ob in allen sechs Fällen die Kriterien freier und fairer Wahlen vollständig erfüllt sind, ist nicht unumstritten, kann jedoch an dieser Stelle aus Platzgründen nicht ausführlicher diskutiert werden. Siehe hierzu Jürgen Rüland, Politische Systeme in Südostasien. Eine Einführung, Landsberg am Lech 1998, S. 142-159.

  7. Institutionen werden hier verstanden als die "Spielregeln einer Gesellschaft" (Douglas North, Institutionen, institutioneller Wandel und Wirtschaftsleistung, Tübingen 1992, S. 3). Formelle Institutionen sind zum Beispiel Verfassungen und Gesetze, informelle Institutionen bezeichnen unter anderem Traditionen und Bräuche. "Formal" und "formell" bzw. "informal" und "informell" werden in diesem Kontext synonym verwendet. Vgl. auch den Beitrag von Jörg Faust in diesem Heft.

  8. Siehe zu dieser These im Allgemeinen zum Beispiel Aurel Croissant/Wolfgang Merkel, Die Demokratisierung in Ost- und Südostasien, in: Wolfgang Merkel, Systemtransformation. Eine Einführung in die Theorie und Empirie der Transformationsforschung, Opladen 1999, S. 305-375, hier S. 371, und den Beitrag von Jörg Faust in diesem Heft.

  9. Siehe Freedom House, Freedom in the World: The Annual Survey of Political Rights and Civil Liberties, 1998-1999, New Brunswick 1999.

  10. J. Faust (Anm. 8), S. 4.

  11. Vgl. Viberto Selochan, The Armed Forces of the Philippines and Political Instability, in: ders. (Hrsg.), The Military, State, and Development in Asia and the Pacific, Boulder-Oxford 1991, S. 83-121. Siehe auch A. Croissant/W. Merkel (Anm. 8), S. 339-343; Gunter Schubert/Mark R. Thompson, Demokratische Institutionalisierung in Ost- und Südostasien: Verlaufsmuster und Perspektiven in Taiwan, Südkorea, Thailand und den Philippinen, in: Wolfgang Merkel/Eberhard Sandschneider/Dieter Segert (Hrsg.), Systemwechsel 2. Die Institutionalisierung der Demokratie, Opladen 1996, S. 381-416, hier S. 398. Sie gehen allerdings von acht Versuchen eines Staatsstreiches aus.

  12. Vgl. Jörn Dosch, Democracy in Southeast Asia: The Cases of Indonesia, the Philippines and Thailand, in: ASEAN Forum, 1 (1997) 1, S. 4-26, hier S. 16.

  13. Act II for Estrada, in: Asiaweek vom 21. Januar 2000, S. 15-17, hier S. 17.

  14. Jürgen Rüland, Thailand: Finanzkrise und politische Transformation, in: Jörn Dosch/Jörg Faust (Hrsg.), Die ökonomische Dynamik politischer Herrschaft. Lateinamerika und das pazifische Asien, Opladen 2000, hier zitiert nach Manuskript, S. 17.

  15. Vgl. A. Croissant/W. Merkel (Anm. 8), S. 359.

  16. Vgl. Suchit Bunbongkarn, Thailand's Successful Reforms, in: Journal of Democracy, 10 (1999) 4, S. 54-68, hier S. 65.

  17. Vgl. ebd., S. 67.

  18. Siehe auch Harold A. Trinkunas, Ensuring Democratic Civilian Control of the Armed Forces in Asia, Honolulu 1999.

  19. Vgl. Carl A. Trocki, Democracy and the State in Southeast Asia, in: ders. (Hrsg.), Gangsters, Democracy, and the State in Southeast Asia, Ithaca/New York 1998, S. 7-16.

  20. Vgl. Rights bill passed upper house, in: Bangkok Post vom 4. Oktober 1999.

  21. Dies ist gleichzeitig der alte, aus der Zeit des Unabhängigkeitskampfes stammende Name.

  22. Jürgen Dauth, Indonesiens Militärs suchen die Kraftprobe mit Wahid, in: Frankfurter Rundschau vom 21. Dezember 1999.

  23. Zumindest ist es Gus Dur jedoch gelungen, sowohl die Separatisten in Aceh als auch die Konfliktparteien auf den Molukken international zu isolieren. Keiner der beteiligten Akteure erhält Unterstützung von Staaten, Religionsgemeinschaften oder anderen gesellschaftlichen Gruppen. Vgl. Andreas Bänziger, Der General verweigert den Befehl, in: Süddeutsche Zeitung vom 3. Februar 2000, S. 9.

  24. Man könnte jedoch auch argumentieren, dass diese Konflikte schon seit langem latent vorhanden waren und erst nach dem Ende der Suharto-Herrschaft aufbrachen.

  25. In einer weltweit einmaligen Form der Machtteilung war nach den Wahlen 1993 dem ersten Premierminister Ranariddh mit Hun Sen ein praktisch gleichberechtigter zweiter Premierminister zur Seite gestellt worden. Durch seinen Putsch gegen Ranariddh etablierte sich Hun Sen als einziger Machthaber.

  26. Vgl. Frederick Z. Brown/David G. Timberman, Introduction: Peace, Development, and Democracy in Cambodia - Shattered Hopes, in: dies. (Hrsg.), Cambodia and the International Community. The Quest for Peace, Development, and Democracy, Singapore 1998, S. 13-32, hier S. 26-28.

  27. Vgl. D. Emmerson (Anm. 1), S. 45.

  28. Vgl. Zakaria Haji Ahmad, Malaysia: Quasi-Democracy in a Divided Society, in: Larry Diamond/Juan J. Linz/Seymour Martin Lipset (Hrsg.), Democracy in Developing Countries. Vol. 3: Asia, Boulder/Colorado 1989, S. 348-381; J. Rüland (Anm. 6), S. 36 f.

  29. Vgl. J. Rüland (Anm. 6), S. 171, der sich im Konsens mit einer großen Anzahl (süd)ostasiatischer Rechts- und Sozialwissenschaftler bewegt.

Dr. phil, geb. 1967; Fulbright-Gastwissenschaftler am Asia/Pacific Research Center der Stanford University/USA.

Anschrift: Asia/Pacific Research Center (APARC), Stanford University, Encina Hall, C 335, Stanford, CA 94305-6055.

Veröffentlichungen u. a.: Die ASEAN - Bilanz eines Erfolges, Hamburg 1997; (zus. mit Christian Wagner) ASEAN und SAARC. Regionale Kooperation in Asien, Hamburg 1999.