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Zeitungsmarkt in der Krise - ein Fall für die Medienregulierung

Horst Röper

/ 15 Minuten zu lesen

Seit 2001 gehen die Werbeeinnahmen der Zeitungsverlage zurück. Die Konzerne setzen auf Stabilität durch Größe und fordern mehr Freiraum für Fusionen durch ein novelliertes Kartellrecht.

Einleitung

Die Zeitungsbranche steckt in einer Krise. Seit Anfang 2001 gehen die Werbeeinnahmen der Verlage deutlich zurück. Auch auf dem Lesermarkt haben Tageszeitungen Probleme: Die Gesamtauflage sinkt schon seit Jahren, wenngleich nur sehr langsam. Die Großverlage gehen davon aus, dass die Reste der einstigen Zeitungsvielfalt nur durch wirtschaftlich starke Unternehmen gesichert werden können, und fordern mehr Freiraum für Fusionen durch ein novelliertes Kartellrecht.


Deutlicher als die Bilanzen einzelner Verlage, die Einstellung von Themenseiten, ganzen Beilagen und Lokalausgaben oder die wiederkehrenden Entlassungswellen selbst bei den renommiertesten Titeln zeigen die Einbußen der Tageszeitungen auf dem Werbemarkt, wie es um die Branche steht: Gegenüber dem Jahr 2000 hatten die Tageszeitungen bereits bis Ende 2002 ein Viertel ihrer Werbeeinnahmen verloren. Dieser Negativtrend hat sich auch 2003 fortgesetzt, wenngleich für das vergangene Jahr noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Deutete zu Beginn der Krise im Jahr 2001 noch vieles darauf hin, dass die Verluste auf dem Werbemarkt konjunkturell begründet seien, zeichnet sich inzwischen immer deutlicher ab, dass die Tageszeitungen in einer strukturellen Krise stecken. Allein das Verhältnis der beiden Faktoren zueinander wird von den Verlagen unterschiedlich interpretiert.

Vorübergehende Flaute oder strukturelle Krise?

Diese Entwicklung rüttelt am Fundament des Zeitungsmarktes, der in den vergangenen Jahrzehnten anders als andere Medienbranchen von Konstanz und nicht von Veränderung geprägt war. Dem anhaltenden Verdrängungswettbewerb, den alljährlich hohen Konzentrationsraten und dem Schwund des einst vielfältigen Zeitungsangebots begegnete der Bundestag mit speziellen Regelungen im Kartellrecht Mitte der siebziger Jahre. Zwar konnte auch das als Kontrollinstanz eingesetzte Bundeskartellamt die Konzentrationsentwicklung nicht vollständig stoppen, das Tempo hat sich aber deutlich verlangsamt. Rund 25 Jahre lang ging es den verbliebenen Zeitungsverlagen überwiegend gut, sie prosperierten. Insbesondere in den neunziger Jahren erwirtschafteten die Verlage Gewinne wie kaum eine andere Branche. Damit wuchs auch die Anziehungskraft des Zeitungsmarktes auf Großunternehmen: Der Holtzbrinck-Konzern kaufte diverse Regionalzeitungen, und die Großverlage Gruner+Jahr, Bauer und Burda investierten plötzlich in den Zeitungsmarkt.

Ende der neunziger Jahre kamen dann sogar - zum ersten Mal seit Jahrzehnten - neue Zeitungen auf den Markt. Erste Gratis-Zeitungen, die im Rest Europas längst auf dem Siegeszug waren, wurden auch hierzulande gegründet. In Hamburg wagte die Ganske-Gruppe die Etablierung einer Wochenzeitung ("Die Woche"), die FAZ-Gruppe brachte - zunächst in der Stammregion, inzwischen bundesweit - eine Sonntagszeitung auf den Markt, und seit vielen Jahren erschien mit der "Financial Times Deutschland" erstmals wieder eine neue Tageszeitung. Langsam kam Bewegung in einen Markt, der trotz großer Vitalität - auf der Basis fast stetig steigender Werbeumsätze - in einen Dornröschenschlaf gefallen war. Wenig wahrgenommen wurde eine Vielzahl von Veränderungen des Zeitungsangebotes, weil diese jeweils nur kleine Teilmärkte betrafen. Lokalzeitungen mit einer Auflage von nur wenigen Tausend Exemplaren verschwanden, und immer wieder stellten Regionalzeitungen einzelne Lokalausgaben - in der Regel an den Rändern ihrer Verbreitungsgebiete - ein, wenn sie dort nur in der Position des Zweit- oder Drittanbieters waren. Da sich dieser Rückzug in manchen Regionen zum wechselseitigen Vorteil der jeweiligen Marktführer vollzog, wurde sukzessive auch die diesen Einzelschritten zugrunde liegende Strategie der Konkurrenzvermeidung durch Gebietskartellierung erkennbar. Auch bei den - in den einzelnen Jahren jeweils wenigen, in der längerfristigen Beobachtung aber doch bedeutsamen - Aufkäufen von einzelnen Verlagen wird deutlich, dass fast alle mittelgroßen Verlage insbesondere in ihrer Heimatregion expandierten und externes Wachstum nur selten durch Zukäufe disloziert vom eigenen Standort angestrebt haben.

Neuordnung des Zeitungsmarktes in Ostdeutschland

Diese Regel galt allerdings nicht, als nach dem Untergang der DDR der Zeitungsmarkt in Ostdeutschland neu geordnet wurde. Die damit beauftragte Treuhandanstalt hat die großen Verlage mit ihren für westdeutsche Verhältnisse ungewöhnlich hohen Auflagen an die führenden Verlagsgruppen aus dem Westen verkauft. Die schlichte Größe dieser Erwerbungen sowie die Marktstellung der ehemaligen SED-Titel hat letztlich dafür gesorgt, dass heute sowohl im Westen als auch im Osten ganze Regionen von einzelnen Titeln beherrscht werden, wobei die Monopolgebiete im Osten meist größer sind als im Westen. Hinzu kommt, dass - abgesehen von Berlin und seinem Umland - auch der Grad der Monopolisierung im Osten höher ist. Einerseits fehlen hier die typischen Heimatzeitungen, die im Westen in ihren jeweils eng begrenzten Verbreitungsgebieten vielfach für Wettbewerb sorgen. Andererseits haben die großen Titel die einst von der SED festgelegten Verbreitungsgebiete im Wesentlichen beibehalten. Damit fehlen in Ostdeutschland auch jene Überlappungen von Regionalzeitungen, die im Westen für einen wesentlichen - wenn auch schrumpfenden - Teil des noch vorhandenen Wettbewerbs verantwortlich sind.

Der Zeitungsleser im Osten hat heute nur noch in wenigen Gebieten die Wahl zwischen zumindest zwei Zeitungen, wenn er sich auch über das lokale Geschehen informieren will. Als Alternative gibt es mehr oder weniger flächendeckend lediglich die überregionale Tagespresse von "Bild" bis "Süddeutsche Zeitung". Diese Titel aus dem Westen - wenn man "Die Welt" mit ihrem neuen Standort Berlin sowie die "taz" einbezieht - haben aber in Ostdeutschland nach wie vor Akzeptanzprobleme und verzeichnen geringere Reichweiten als im Westen.

Im internationalen Vergleich ist dieser insgesamt geringe Marktanteil der überregionalen Tageszeitungen auffallend. In Deutschland dominieren Lokal- und immer stärker Regionalzeitungen den Markt (vgl. Tabelle 1 u. 2). Die Bedeutung der lokalen Information ist für Zeitungsleser hierzulande sehr groß. Das bestätigen alle Umfragen. Der Stellenwert lokaler Nachrichten zeigt sich selbst bei den Boulevardzeitungen. "Bild", die einzige überregionale Boulevardzeitung mit einer - in Relation zu allen anderen Zeitungen überragenden - Auflage von knapp vier Millionen Exemplaren, hat nur dort Absatzprobleme, wo die wenigen verbliebenen regionalen Boulevardzeitungen ihre lokale Verortung in den Wettbewerb einbringen.

Der Marktanteil der Boulevardzeitungen an der gesamten Tagespresse ist aber schon seit Jahren rückläufig. Inzwischen liegt er unter 25 Prozent. Insbesondere im Boulevardbereich sind anhaltende Wirtschaftsflaute und hohe Arbeitslosenzahlen bei sinkenden Verkaufszahlen spürbar (vgl. Tabelle 3).

Kernstück des deutschen Zeitungsmarktes sind die regionalen und lokalen Abonnementzeitungen mit einem Anteil von 70 Prozent an der Tagespresse. Ein großer Teil dieser Zeitungen ist erst rund 50 Jahre alt. Geburtshelfer dieser Titel waren nach dem Zweiten Weltkrieg die alliierten Besatzungsmächte, die bis zum In-Kraft-Treten des Grundgesetzes Lizenzen für neue Zeitungen an ausgewählte Personen vergeben haben. Als dann Anfang der fünfziger Jahre sukzessive die alten Zeitungen - die freiwillig oder gezwungenermaßen in die nationalsozialistische Pressepolitik eingebunden gewesen waren - wieder auf den Markt kamen, begann ein heftiger Wettbewerb. In den meisten Regionen war das Angebot an konkurrierenden Zeitungen üppig - zu üppig, wie sich schon bald erwies. Mit der ersten Wirtschaftskrise der noch jungen Republik in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre setzte im Zeitungsmarkt ein Konzentrationsprozess ein, der bis heute anhält. Inzwischen gibt es in rund 60 Prozent der Kreise und kreisfreien Städte nur noch eine Zeitung mit lokaler Information.

Anders als im Rundfunkbereich hatten die Alliierten im Pressemarkt auf privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen gesetzt, und diese agierten zunehmend nach dem Muster kapitalistischer Betriebe. Wachstum wurde zur Triebfeder unternehmerischen Handelns. Konnte dieses Wachstum zunächst noch über die insgesamt steigende Auflage der Tagespresse befriedigt werden, zeichnete sich mit dem allmählichen Erreichen der Marktsättigung ab, dass externes Wachstum für die Verlage an Bedeutung gewinnen würde. Es ging nicht mehr darum, neue Leser aus der Schar der Nichtleser zu gewinnen, sondern auch den konkurrierenden Blättern die Leser abzuwerben oder besser gleich Konkurrenzzeitungen zu übernehmen. Größere Verlage kauften in ihrer Region kleinere Blätter auf. Diese ökonomische Konzentration war fast regelmäßig von publizistischer Konzentration begleitet. Die übernommenen Zeitungen wurden eingestellt und ihre Abonnenten mit dem ehemaligen Konkurrenzblatt bedient.

Die Zeitungsdichte wurde damit sukzessive verringert. Die ersten Monopolgebiete entstanden. Für den übernehmenden Verlag entfielen im für ihn günstigsten Fall die Kosten des Wettbewerbs in einem Gebiet, und er konnte sich gestärkt auf den Wettbewerb in anderen Gebieten konzentrieren - auf zur nächsten Fusion. Diese schnellen Entwicklungsschritte wurden unterstützt durch ein Spezifikum des Zeitungsmarktes: In fast allen Branchen lässt sich der Wettbewerb durch die Übernahme von Konkurrenten allenfalls entschärfen. Fällt ein Wettbewerber aus, dringt ein neuer in den Markt.

Anders bei den Zeitungen: Schon bald erwies sich, dass die Neugründung von Zeitungen nicht funktionierte. Die Leser verhielten sich konservativ und blieben ihren alten Blättern treu. Die Anzeigenkunden setzten auf Auflagenhöhe und verschmähten die kleinauflagigen neuen Titel. In den achtziger Jahren scheiterten die meisten der ohnehin wenigen Versuche von Markterweiterungen durch den Aufbau neuer Lokalausgaben in der Nachbarschaft. Diese Gesetzmäßigkeiten gelten bis heute und haben dafür gesorgt, dass es neue Zeitungen außerhalb von Marktnischen - Beispiele sind die "taz" oder die "Financial Times Deutschland" - nicht gibt (vgl. Tabelle4).

Die Politik hat diesen Konzentrationsprozess lange Zeit nur beobachtet. Der Auftrag der Verfassung, für Vielfalt im Medienmarkt zu sorgen, war zwar eindeutig. Zugleich galten aber die Gesetze einer Marktwirtschaft, in der die Übernahme kleiner Anbieter durch größere der Normalfall ist. Erst als in der ersten Hälfte der siebziger Jahre auch hochauflagige Titel ihre Eigenständigkeit verloren, wurde die Politik aufmerksam. Die Verlagsgruppe Westdeutsche Allgemeine (WAZ) hatte in Nordrhein-Westfalen in rascher Folge gleich drei Zeitungen mit einer Auflage von 150 000 bis über 200 000 Exemplaren übernommen. Bei diesem Tempo der Konzentration war es nur eine Frage der Zeit, wann die Vielfalt im Zeitungsmarkt endgültig ein Ende haben würde.

Nach der Vorarbeit von Expertenkommissionen entschied der Bundestag Mitte der siebziger Jahre, zumindest die ökonomische Konzentration durch Fusionen zu begrenzen. Ein eigenständiges Medienrecht hatte sich nicht durchsetzen können. Die Parlamentarier sorgten sich um die Unabhängigkeit der Presse. Die Erinnerungen an den Nationalsozialismus waren noch zu frisch. Deshalb blieben auch gezielte Förderungen von bedürftigen Verlagen aus, wie sie längst in vielen Ländern Westeuropas üblich geworden waren. Stattdessen gab es Vergünstigungen nach dem Gießkannenprinzip. Für Vertriebserlöse zahlen die Verlage bis heute nur den reduzierten Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben Prozent - ob kleine Heimatzeitung oder hochauflagiger Titel. Zudem wurde über das Staatsunternehmen Deutsche Bundespost der Vertrieb der Presse lange Zeit kräftig subventioniert.

Um die Konzentration zu begrenzen, nutzte der Bundestag das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. In das Kartellrecht wurde eine so genannte Presseklausel eingefügt, nach der Fusionen schon ab einem gemeinsamen Jahresumsatz der betroffenen Unternehmen von damals 25, später 50 Millionen Mark durch das Bundeskartellamt auf ihre Folgen für den Wettbewerb zu untersuchen waren. Dieses Instrument hat sich als sehr wirkungsvoll erwiesen. Da Zeitungsverlage damals noch vor allem in ihren jeweiligen Heimatmärkten Zukäufe realisieren wollten, waren die angestrebten Fusionen sehr häufig mit Einschränkungen des Wettbewerbs verbunden. Wegen der zu erwartenden Untersagung durch das Bundeskartellamt sind sie dann aber unterblieben.

Reform des Kartellrechts

Mit dieser Novelle wurden zugleich auch dem grassierenden Verdrängungswettbewerb Schranken gesetzt. Bis zur Reform des Kartellrechts war es betriebswirtschaftlich sinnvoll, gerade kleinere Konkurrenten durch übermäßigen Wettbewerb zur Aufgabe und zum Verkauf ihrer Zeitungen zu zwingen. Da solche Übernahmen direkter Konkurrenten mit dem neuen Recht nicht mehr möglich waren, entfiel auch der Anreiz für den Verdrängungswettbewerb. Das Kartellrecht wirkt insbesondere für kleinere Verlage wie ein Schutzzaun, es ist aber keine Überlebensgarantie. Mit der Presseklausel wurde das Tempo der Konzentrationsentwicklung deutlich verlangsamt. Freilich wurde sie nie völlig gestoppt.

Im Zeichen der derzeitigen Krise und angespornt durch zeitweilige Verhandlungen über eine Ministererlaubnis zur Übernahme der "Berliner Zeitung" durch den Holtzbrinck-Konzern plant Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) nun eine Novellierung der Presseklausel im Kartellrecht. Die Vorbereitungen im vorparlamentarischen Raum sind weit gediehen, denn Clement hat seine Fachabteilung unter Zeitdruck gesetzt. Die Änderungen zum Pressemarkt sollen zusammen mit Anpassungen des nationalen Kartellrechts an EU-Regeln vom Parlament verabschiedet werden, und diese anderen Regelungen müssen noch im Frühjahr umgesetzt werden. Der damit gegebene Zeitdruck ist für die Presseregelungen nicht sachlich bedingt.

Anders als in den siebziger Jahren hat sich das Parlament bislang nicht auf die Debatte der pressespezifischen Regeln vorbereitet. Im Gegenteil: Seit damals hat der Bundestag sich nicht mehr gründlich mit dem Pressemarkt beschäftigt und das Thema allenfalls - etwa bei spezifischen Regelungen zum Datenschutz - gestreift. Dieses Versäumnis wiegt umso schwerer, als Clement die Presseklausel nicht nur modifizieren, sondern die Regelungen grundsätzlich ändern will. Die Erfassungsschwelle für die Zuständigkeit des Bundeskartellamts bei Fusionen soll erhöht werden. DerBundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hatte nach kontroverser interner Debatte eine Anhebung der Schwelle von derzeit 25 auf 100 Millionen Euro vorgeschlagen. Eine solche Neufassung würde vor allem den mittelgroßen Verlagen und deren Expansionswünschen entgegenkommen. Sie könnten künftig sogar direkte Konkurrenten übernehmen, ohne das Veto des Bundeskartellamts befürchten zu müssen. Die ökonomische Konzentration wäre ohne Zweifel wieder verstärkt mit publizistischer Konzentration verbunden. Denn betriebswirtschaftlich ist es für Verlage häufig nicht sinnvoll, in einem Gebiet zwei Zeitungen anzubieten. Das Wirtschaftsministerium hat die Forderung des BDZV aufgenommen, die Erfassungsschwelle allerdings deutlich niedriger angesetzt und in einem ersten Referentenentwurf auf 50 Millionen Euro festgeschrieben. Letztlich ist diese Erhöhung voluntaristisch festgelegt worden, denn über Folgeabschätzungen unterschiedlicher Regelungen ist nichts bekannt.

Weit folgenreicher wäre aber wohl ein in dem Referentenentwurf vorgesehener Einschnitt, der einem Paradigmenwechsel im Kartellrecht gleichkäme. Danach ist vorgesehen, dass das Kartellamt wettbewerbsschädliche Übernahmen selbst dann akzeptieren muss, wenn die publizistische Eigenständigkeit der übernommenen Titel gewährleistet ist. Dies soll dadurch erreicht werden, dass entweder der verkaufende Verleger oder ein beliebiger Dritter einen Anteil von 25,1 Prozent des Kapitals behält bzw. übernimmt und zudem bestimmte Rechte in Bezug auf Unternehmensentscheidungen mit publizistischen Folgen wahrnehmen kann.

Diese geplante Regelung birgt weitreichende Gefahren. Zum einen ist sie deutlich auf Großverlage zugeschnitten, die bereits heute über erheblichen publizistischen Einfluss verfügen. Zum anderen ist völlig unklar, wie die Rolle des vermeintlich unabhängigen Dritten juristisch abgesichert werden kann. Das geltende Kartellrecht ist für alle Beteiligten transparent, die Spruchpraxis des Kartellamts ist bekannt und über diverse, auch höchstrichterliche, Urteile abgesegnet. Die Neuregelung wäre diffus und öffnete dem Missbrauch Tür und Tor. Selbstverständlich verfügen alle Großverlage über eine Vielzahl von Kontakten zu Dritten, die sich beinahe spielend als Interessenvertreter der Mehrheitseigner instrumentalisieren ließen, ohne dass ihre tatsächliche Abhängigkeit bzw. Parteilichkeit gerichtsfest nachzuweisen wäre. In der Wirtschaftsgeschichte gibt es eine Fülle von Fällen mit so genannten Strohleuten.

Der Fall "Tagesspiegel"

Desaströs verlief der Zukauf des Berliner Verlags mit den beiden Haupttiteln "Berliner Zeitung" und "Berliner Kurier". Holtzbrinck hatte im Bieterstreit mit anderen gegenüber dem Verkäufer Gruner+Jahr sogar das absehbare kartellrechtliche Risiko übernommen und hat seitdem an dieser Bürde schwer zu tragen. Die langen Auseinandersetzungen wurden auch zu einer finanziellen Belastung, sind aber mehr noch ein Problem, weil sie die Manpower der kleinen Konzernzentrale in Stuttgart stetig fordern und zudem dem Ruf des Hauses Holtzbrinck deutlich geschadet haben.

Zunächst hatte - wie erwartet - das Bundeskartellamt die Übernahme untersagt, da Holtzbrinck in Berlin schon den "Tagesspiegel" besitzt und damit nach Ansicht der Richter eine Wettbewerbsbehinderung drohte. Um den eigenen Standpunkt zu untermauern, dass der gegenwärtige Wettbewerb in Berlin ruinös sei, nannte Holtzbrinck Daten zu den enormen Verlusten des "Tagesspiegels". Diese Verluste warfen dann öffentlich Fragen hinsichtlich der Managementqualitäten des Konzerns auf. Die Schlappe vor dem Bundeskartellamt sollte durch eine Ministererlaubnis wettgemacht werden. Im Zuge dieses Verfahrens bot Holtzbrinck für den "Tagesspiegel" ein Stiftungsmodell an, mit dem insbesondere die redaktionelle Unabhängigkeit gegenüber der "Berliner Zeitung" gewahrt werden sollte. Die vom Ministerium hinzugezogene Monopolkommission hat dieses Modell für eine ökonomische Konzentration bei Beibehaltung der publizistischen Unabhängigkeit nach eingehender Prüfung allerdings weitgehend verworfen. Zentral für das Verfahren der Ministererlaubnis war die Überprüfung der Holtzbrinck-These, der "Tagesspiegel" sei ohne Anbindung an andere Zeitungen in Berlin nicht lebensfähig. Auf dieser Annahme basierte der Antrag auf Ministererlaubnis ganz wesentlich. Nachdem sich für den "Tagesspiegel" Übernahmeinteressenten gefunden hatten, war Holtzbrincks These falsifiziert. Wegen der Aussichtslosigkeit hat der Konzern seinen Antrag schließlich zurückgezogen.

Der "Tagesspiegel" wurde im nächsten Akt nicht an den meistbietenden Bauer-Konzern verkauft, sondern an den ehemaligen Holtzbrinck-Manager Pierre Gerckens; dieser hatte eilig seine letzten Funktionen im Konzern aufgegeben, um Unabhängigkeit zu demonstrieren. Pierre Gerckens sollte also den "Tagesspiegel", der nach Aussage des Konzerns allein nicht lebensfähig war, in die schwarzen Zahlen führen. Was dem Unternehmen mit Gerckens nicht gelungen war, sollte dieser nun ohne den Konzern schaffen. Zudem hatte sich Holtzbrinck ein Rückkaufrecht und andere spezielle Klauseln ausbedungen, glaubte sich aber dennoch beim erneuten Übernahmeantrag für den Berliner Verlag auf der sicheren Seite. Das Bundeskartellamt hat der so genannte Verkauf des "Tagesspiegels" jedoch nicht überzeugt, und entsprechend hat es den Kauf des Berliner Verlags erneut abgelehnt. Dieser hängt damit weiterhin in der Schwebe: De jure gehört er nach wie vor dem Altbesitzer Gruner+Jahr; gegenüber diesem hatte der Holtzbrinck-Konzern allerdings das kartellrechtliche Risiko des Kaufs übernommen. Daher ist erneut Holtzbrinck am Zug, um das Interregnum zu beenden. Allein, der Konzern agiert nicht, hofft vielmehr auf eine für ihn günstige Kartellrechtsnovelle. Der letzte Akt auf der Berliner Bühne lässt auf sich warten. Bislang war Holtzbrinck der Verlierer. Die jetzige Konzernführung plagt sich mit einem Fehler, der offensichtlich bereits bei der Übernahme des "Tagesspiegels" begangen worden ist.

Ende der Zeitungsvielfalt?

Wirtschaftsminister Clement will mit den Neuregelungen offensichtlich erreichen, dass die Grenzen für betriebswirtschaftliches Wachstum von Großverlagen geschleift werden. Auf dem Markt sind diese Grenzen aber kaum noch vorhanden. Auch der Holtzbrinck-Konzern, dessen Aufkäufe in Berlin den Anlass für die geplante Neuregelung gaben, könnte heute fast überall problemlos Zeitungen übernehmen, unter Umständen nur in jenen Regionen nicht, in denen er bereits mit einer Zeitung am Markt agiert. Ähnliches gilt für die anderen Großverlage. Die von einigen Verlegern vorgebrachte Behauptung, die Kartellregeln führten zu einer Benachteiligung der deutschen Verlage und damit zu mangelnder internationaler Wettbewerbsfähigkeit der hiesigen Industrie, hält einer Überprüfung nicht stand.

Die führenden deutschen Verlage sind allesamt auch in ausländischen Märkten aktiv und überwiegend sehr erfolgreich. Gruner+Jahr erlöst schon seit vielen Jahren mehr als die Hälfte seines Umsatzes im Ausland. Bei Holtzbrinck, Springer, Burda, Bauer und der WAZ ist der Anteil geringer, gleichwohl sind auch deren Auslandsengagements stattlich. Mutmaßlich ist keine nationale Verlagsbranche im Ausland so erfolgreich tätig wie die deutsche. Dies gilt insbesondere in Ost- und Mitteleuropa, wo es kaum noch Verlage im inländischen Besitz gibt. Speziell die jeweils führenden Zeitungen und Zeitschriften werden sehr häufig von Unternehmen deutscher Verlage herausgegeben.

Clements Vision, die noch vorhandenen Reste publizistischer Vielfalt über betriebswirtschaftlich starke Großverlage abzusichern, beruht wohl auf Erfahrungen, die er selbst als Journalist gemacht hat. Vor seinem Eintritt in die Politik hat der SPD-Politiker u.a. für die "Westfälische Rundschau" in Dortmund gearbeitet und dort die Übernahme durch den WAZ-Konzern miterlebt. Die damals sanierungsbedürftige "Rundschau" blieb auch unter Federführung der WAZ zunächst redaktionell unabhängig; diese Eigenständigkeit wurde aber schleichend ausgehöhlt. Heute ist das redaktionelle Angebot der Dortmunder Ausgaben von "WAZ" und "Rundschau" an manchen Tagen bis zu einem Drittel identisch. Der Anzeigenteil ist ohnehin derselbe.

Ähnliches gilt auch für andere Gebiete, in denen das Modell redaktionell unterschiedlicher Zeitungen aus einem Verlag einen Rest an Vielfalt sichern sollte. In Bremen beispielsweise unterscheiden sich die Schwesterblätter "Weser-Kurier" und "Bremer Nachrichten" nur noch in der Politikberichterstattung. Alle anderen Seiten sind längst identisch, werden von zusammengelegten Redaktionen produziert. Ähnlich sieht die Zeitungslandschaft seit wenigen Wochen in der Region Aachen aus. Dort waren in den siebziger Jahren die beiden Tageszeitungen am Ort in einem Verlag zusammengeführt worden, um sie nach dem so genannten "Aachener Modell" redaktionell getrennt voneinander zu erhalten. Ende vergangenen Jahres wurden die meisten Lokalredaktionen von "Aachener Zeitung" und "Aachener Nachrichten" zusammengelegt; ähnlich wurde auch mit fast allen Ressorts für die überregionale Berichterstattung verfahren. Unterschiede weisen nur noch wenige Seiten mit Politikberichterstattung auf.

Auch wenn diese Modelle in Einzelfällen - z.B. in Stuttgart - noch funktionieren und ein Mindestmaß an publizistischer Vielfalt sichern, hat sich doch längst erwiesen, dass sie keine Garantie für Zeitungsvielfalt darstellen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass sowohl das Bundeskartellamt als auch die Monopolkommission von der geplanten Neuregelung nichts halten. Auch die Mediengewerkschaften lehnen das Vorhaben von Minister Clement entschieden ab. Allein der Verband der Zeitungsverleger hat sich noch nicht klar geäußert. Im BDZV sind sowohl die großen als auch die kleinen Verlage organisiert. Bei einer so heterogenen Mitgliedschaft ist eine einheitliche Linie nur mit großer Mühe zu erzielen. In seiner ersten Stellungnahme hatte der BDZV Neuregelungen aber nur zu Gunsten von kleineren Verlagen gefordert. Da der nun diskutierte Modellwechsel eindeutig die Großverlage bevorzugt, wäre eine Ablehnung durch den Verband nur konsequent.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die SED unterhielt einst in jedem Bezirk der DDR eine hochauflagige Regionalzeitung mit diversen Lokalausgaben. Da die Verbreitungsgebiete dieser so genannten SED-Bezirkszeitungen auch nach der politischen Wende fast unverändert geblieben sind, lässt sich am Zeitungsmarkt die Gliederung der DDR noch heute festmachen.

  2. Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.

  3. Die Fachzeitschrift "Media Perspektiven" veröffentlicht alle zwei Jahre eine Untersuchung zur Konzentration im Zeitungsmarkt; vgl. zuletzt: Zeitungsmarkt 2002. Wirtschaftliche Krise und steigende Konzentration, in: Media Perspektiven, 15 (2002) 10, S. 478 bis 490.

  4. Anmerkung der Redaktion: Siehe hierzu auch den Beitrag von Insa Sjurts in dieser Ausgabe.

Medienwissenschaftler, geb. 1952; Geschäftsführer des Formatt-Instituts in Dortmund.
Anschrift: Formatt-Institut, Baroper Str. 310B, 44227 Dortmund.
E-Mail: E-Mail Link: formatt-institut@t-online.de

Veröffentlichungen zu Medienthemen, insbesondere zu Medienpolitik und -ökonomie. Autor von Aufsatzreihen in der Fachzeitschrift Media Perspektiven: Formationen deutscher Medien-Multis, zuletzt für 2002, in: Media Perspektiven, 15 (2002) 9, S. 406 - 43; Zeitungsmarkt, zuletzt für 2002: Wirtschaftliche Krise und steigende Konzentration, in: Media Perspektiven, 15 (2002) 10, S. 478 - 490.