Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

Nachhaltige Familienpolitik - Essay | Familienpolitik | bpb.de

Familienpolitik Editorial Nachhaltige Familienpolitik - Essay Zeit, Infrastruktur und Geld: Familienpolitik als Zukunftspolitik Der ökonomische Charme der Familie Familien auf der Suche nach der gewonnenen Zeit Kindertages einrichtungen: Bedarf und nachhaltige Finanzierung

Nachhaltige Familienpolitik - Essay

Sandra Gruescu Bert Rürup Sandra Gruescu · Bert Rürup

/ 8 Minuten zu lesen

Das Konzept einer nachhaltigen Familienpolitik hat eine Steigerung der Geburtenrate sowie eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen zum Ziel. So können negative Einflüsse auf das Wirtschaftswachstum vermieden bzw. abgemildert werden.

Einleitung

Nachhaltige Familienpolitik strebt die Erhöhung der Geburtenrate und eine Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen an. Damit unterscheidet sie sich in ihrer Grundkonzeption von einer eher konservativ definierten Familienpolitik, die das Ziel der Erhöhung der Geburtenrate mit dem einer Reduktion der Frauenerwerbstätigkeit verband. Nachhaltige Familienpolitik ist darauf gerichtet, die Beteiligung von Müttern am Erwerbsleben zu verbessern und somit Armut von Familien bzw. Kindern abzubauen. Traditionellen Vorstellungen entspricht demgegenüber, dass zum Abbau der Armut in Familien die finanziellen Transfers ausgeweitet werden.

In der nachhaltigen Familienpolitik spielt folglich die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer eine entscheidende Rolle. Die Erfahrung anderer Länder wie zum Beispiel Norwegen oder Island zeigt, dass eine hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen nicht mit einer geringeren Geburtenrate einhergehen muss. Geburtenzahl und hohe Erwerbsquoten sind keine sich widersprechenden Ziele, sondern können als Ergänzungen aufgefasst werden.

Ein wichtiges Instrument einer nachhaltigen Familienpolitik stellt neben dem Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und Dienstleistungsangeboten für Eltern das Elterngeld dar. Es soll zukünftig jenen Eltern gezahlt werden, die ihre Berufstätigkeit unterbrechen, um sich der Betreuung und Erziehung eines Kindes zu widmen. In der Höhe orientiert es sich an dem vor der Erwerbsunterbrechung verdienten Lohn. Die Begründung für die Einführung eines Elterngelds basiert auf dem Opportunitätskostenprinzip.

Opportunitätskosten, d.h. mögliche Nutzen und Erträge einer Alternativaktivität, die dem Individuum aufgrund einer Aktivität oder Mittelverwendung entgehen, sind eine wichtige Determinante des Geburten- bzw. Fertilitätsverhaltens. Dies bedeutet im Falle der Familiengründung: Wer Kinder bekommt und aufzieht, kann andere Tätigkeiten und den damit verbundenen Nutzen nicht wahrnehmen. Sich rational verhaltende Individuen wägen Kosten und Erträge von Alternativsituationen ab und wählen die Alternative, die - bezogen auf die eigenen Präferenzen - den höchsten Nutzen erwarten lässt. Die Entscheidung zur Gründung einer Familie wird bekannterweise nicht nur von Rationalität beeinflusst. Die hier beschriebene Sichtweise reduziert die Entscheidung der Familiengründung auf ein Kosten-Nutzen-Kalkül. Eine solche Analyse kann und will nicht die gesamte Realität abbilden, sondern einen wichtigen Aspekt herausarbeiten. Allerdings bestätigen Umfragen, dass Argumente, die gegen eine Familiengründung sprechen, häufig ökonomisch motiviert sind, so dass eben auch rationale Gründe eine nicht unwesentliche Rolle spielen.

Opportunitätskosten von Kindern sind aufgrund einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit das individuelle Einkommen und die damit verbundenen Rentenansprüche. Zu den Opportunitätskosten zählen aber auch die Geldsummen, die man nicht anderweitig verwenden kann, da Aufwendungen für Kinder notwendig sind; das niedrigere Arbeitslosigkeitsrisiko von erwerbstätigen Nicht-Eltern im Vergleich zu erwerbstätigen Eltern, da Kinderlose mehr Flexibilität aufweisen und der Nutzen einer stetigen Beschäftigung bezüglich des eigenen Humankapitals. Nichtmonetäre Opportunitätskosten schlagen sich in Formen der Diskriminierung von Müttern insbesondere junger Kinder am Arbeitsplatz ("Rabenmutter") oder darin nieder, dass Frauen mit Kindern bei wichtigen Projekten aufgrund der erwarteten kinderabhängigen Zeitpräferenzen weniger berücksichtigt werden, Letzteres vor allem in qualifizierten Berufen.

Je höher das aktuelle Einkommen ist, desto höher wird auch das zukünftige Einkommen und damit die spätere Rente sein und desto umfangreicher sind die gesamten Opportunitätskosten einer Unterbrechung der Erwerbstätigkeit. Dies bedeutet, dass die Opportunitätskosten besser qualifizierter und gut verdienender Frauen höher sind als die gering verdienender Frauen - unter der realistischen Annahme, dass die Kinderbetreuung in den meisten Familien in erster Linie von den Frauen übernommen wird.

In Deutschland ist Kinderlosigkeit, die zudem überdurchschnittlich bei gut qualifizierten Frauen auftritt, das eigentliche demographische Problem. Im europäischen Vergleich bleiben hier die meisten Frauen dauerhaft kinderlos. Ein Trend zur Ein-Kind-Familie ist nicht feststellbar. Eine Frau, die hierzulande ein Kind erwartet, bekommt sehr wahrscheinlich auch ein zweites. Daher muss der Schwerpunkt einer Familienpolitik darauf liegen, die Ursachen dafür zu beseitigen, dass sich ein Paar generell gegen die Umsetzung eines Kinderwunsches entscheidet.

Notwendigkeit nachhaltiger Familienpolitik

Der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung wird ab dem Jahr 2010 merklich zurückgehen. Demgegenüber wird der Anteil der über 65-Jährigen ansteigen. Dieser demographische Wandel bewirkt einen Rückgang des zukünftigen Arbeitskräftepotenzials und eine Zunahme des Altenquotienten - der (Zahlen-)Relation der Gruppe der älteren Menschen zur Gruppe der Menschen im Erwerbsalter.

Da sich negative Effekte des Arbeitskräfterückgangs auf das wirtschaftliche Wachstum vorhersagen lassen, kann auf dem Wege einer nachhaltigen Familienpolitik versucht werden, den zahlenmäßigen Rückgang der Erwerbstätigen zu entschärfen. Eine solche Politik verfolgt daher die Steigerung der Geburtenrate, um der demographischen Entwicklung entgegenzuwirken und die Erhöhung der Frauenerwerbstätigenquote, um den zukünftigen Arbeits- bzw. Fachkräftemangel zu vermeiden oder zumindest abzumildern.

Die Erhöhung des Altenquotienten - und damit auch die des Rentnerquotienten - bedeutet, dass die Erwerbstätigen eine immer größer werdende Zahl von Personen unterstützen, die nicht mehr im Erwerbsprozess stehen. Aufgrund der Bevölkerungsschrumpfung wird das Arbeitsangebot sinken, wobei das Ausmaß des Rückgangs auch von den Erwerbsquoten der Frauen und älteren Beschäftigten beeinflusst wird. Eine Erhöhung der Erwerbsquoten kann den durch den demographischen Wandel induzierten Rückgang des Arbeitskräfteangebots zumindest teilweise abmildern und daher einen positiven Einfluss auf die Entwicklung des Sozialprodukts haben.

Geht man begründeterweise davon aus, dass das Humankapital der Menschen von großer Bedeutung für die Wachstumsdeterminante "Technischer Fortschritt" ist, wirkt sich die Schrumpfung des Arbeitskräftepotenzials negativ auf dessen Quantität aus. Somit kommt der Qualität des Humankapitals eine Schlüsselfunktion zu. Auch ohne die häufig behauptete, aber bislang wenig bewiesene Annahme, dass die Innovationsfähigkeit mit zunehmenden Alter nachlässt, kann man von einer teilweise sinkenden Qualität des Humankapitals im Alter ausgehen, da ältere Arbeitnehmer seltener an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen als jüngere.

Dessen ungeachtet ist die Wirkungsrichtung des Einflusses der Bevölkerungsentwicklung auf den technischen Fortschritt - erhöhte Risikoaversion zum einen, aber zum anderen ein größerer Anreiz, in neue Technologien zu investieren, wenn die Arbeitskräfte knapp werden - eher unsicher. Daher bleibt als politisch zu beeinflussende Größe das Erwerbspersonenpotenzial, d.h. die Erhöhung der Anzahl der Erwerbstätigen (und ihres Humankapitals) in einer schrumpfenden Bevölkerung. Kurzfristig kann dies durch eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung geschehen, mittel- bis langfristig mit einer Erhöhung der Geburtenrate kombiniert werden. Zuwanderung kann im Übrigen allenfalls eine sehr begrenzte Lösung des Alterungsproblems bedeuten. Wie von den Vereinten Nationen in der Studie "Replacement Migration" berechnet, würden die quantitativen Ausmaße der notwendigen Zuwanderung, um z.B. den Altenquotienten konstant zu halten, das politische Fassungsvermögen mit jährlich durchschnittlich 3,4 Millionen Zuwanderern bei weitem übersteigen.

Das Elterngeld als Instrument einer nachhaltigen Familienpolitik

Um die "Nachfrage nach Kindern" und damit die Fertilitätsrate zu erhöhen, müssen die Opportunitätskosten von Kindern verringert werden. Der Leitgedanke einer nachhaltigen Familienpolitik besteht darin, den Einkommensverlust in der Familiengründungsphase abzumildern. An den Elternteil, der seine Erwerbstätigkeit unterbricht, um das Kind zu erziehen, wird daher für die Dauer von 12 Monaten, ein Elterngeld ausgezahlt, das - orientiert an der Ersatzrate des Arbeitslosengeldes (mit Kindern) - 67 Prozent des Nettolohns des/der Antragstellers/in vor der Geburt beträgt. Das heutige Erziehungsgeld entfällt.

Dieses einkommensorientierte, relativ hohe Elterngeld ist notwendig, um die Opportunitätskosten, die durch eine Erwerbsunterbrechung entstehen, niedrig zu halten. Fiskalische Zwänge erlauben es nicht, ein höheres Elterngeld zu zahlen. Für die vorgeschlagene Höhe von 67 Prozent hat das Fraunhofer- Institut Kosten in Höhe von 4,3 Milliarden Euro errechnet. Allerdings gilt auch, dass z.B. eine Auszahlung eines Elterngeldes in Höhe von 100 Prozent des Nettolohnes einer Absenkung der durch Erwerbsunterbrechung entstehenden Opportunitätskosten auf null entspräche. Dann würde man aber die Tatsache ausblenden, dass Kinder einen individuellen Nutzen für die Eltern stiften. Der "wahre" Wert muss also für jedes Individuum unter 100 Prozent liegen.

Jedem Elternteil stehen jeweils bis zu drei Monate bezahlter Elternzeit zu, wobei diese Teile nicht übertragbar sind. Zusätzlich können weitere sechs bezahlte Monate Elternzeit frei zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden. Für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes kann eine unbezahlte Elternzeit genommen werden, für welche die heutigen Regelungen der Elternzeit bezüglich des Teilzeitarbeitsanspruches und der Wiederbeschäftigungsgarantie gelten.

Die Länge der Elternzeit stellt einen Kompromiss aus den Überlegungen hinsichtlich der Opportunitätskosten, der möglichst frühzeitigen Wiederbeschäftigung im Beruf, und aus Aspekten bezüglich der Gesundheit des Kindes und der Mutter dar. Im Modell ist die Betreuung des Kleinstkindes zu Hause durch einen Elternteil bis zur Vollendung des 14. Lebensmonates gesichert. In diesem Alter ist der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für viele Kinder in anderen Ländern bereits Normalität. Da medizinische Untersuchungen und Gesundheitsorganisationen aufzeigen, dass es für das Kind das Beste ist, die ersten sechs Monate voll gestillt zu werden, kann die Mutter genau dies tun.

Die gesamte Elternzeit wird im Vergleich zur heutigen Regelung nicht verkürzt. Es ist weiterhin möglich, bis zum dritten Lebensjahr des Kindes die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen. Eine Verkürzung der (unbezahlten) Elternzeit auf z.B. den Zeitpunkt der Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes erscheint heute nicht angebracht, da die Kinderbetreuungsmöglichkeiten (zumindest in den alten Bundesländern) noch lange nicht ausreichend sind, um der Mutter einen Wiedereinstieg in den Beruf nach der Vollendung des zweiten Lebensjahres ihres Kindes zu ermöglichen. Längerfristig sollte aber darauf gezielt werden, die Erwerbsunterbrechung der Eltern, insbesondere der Mütter, relativ kurz zu halten, um der Entwertung des Humankapitals und damit einer Dequalifizierung entgegenzuwirken.

Schlussbemerkung

Eine nachhaltige Familienpolitik, d.h. eine Familienpolitik, die gleichermaßen eine Steigerung der Erwerbstätigkeit von Frauen wie auch bessere Voraussetzungen für (mehr) Kinder zum Ziel hat, ist aus ökonomischer Sicht erforderlich, weil:

erstens die Bevölkerungsschrumpfung und damit die Verringerung des Erwerbstätigenpotenzials negative Effekte auf das wirtschaftliche Wachstum hat;

zweitens Kinder - als zukünftige Erwerbstätige - positive externe Effekte für die Gesellschaft haben und

drittens Armut in Familien - insbesondere bei Alleinerziehenden hauptsächlich hervorgerufen durch die Nicht-Erwerbstätigkeit von Müttern - die zukünftigen Chancen von Kindern vermindert und zu negativen externen Effekten führt.

Das Elterngeld wirkt nicht im luftleeren Raum. Damit es den gewünschten Erfolg hat, muss es mit eltern- und kindgerechter Infrastruktur in Form von guter und gut ausgebauter Kinderbetreuung und flexiblen, d.h. familienorientierten Arbeitszeiten unterstützt werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. dazu im Detail Bert Rürup/Sandra Gruescu, Nachhaltige Familienpolitik im Interesse einer aktiven Bevölkerungsentwicklung, Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin 2003, Seite 49ff.

  2. Es lässt sich zeigen, dass der Bevölkerungsrückgang und der zeitgleich einhergehende Anstieg des Altenquotienten jeweils für sich genommen zu einer Beeinträchtigung des Sozialprodukts führen. Vgl. B. Rürup/S. Gruescu (Anm. 1), S. 45ff.

  3. Vgl. Weltgesundheitsorganisation, Nutrition - Infant and young child, Genf 2004. Im Internet: www.who.int/child-adolescent-health/NUTRITION/ infant_exclusive.htm (Stand: 24.3. 2005).

Dipl. Volkswirtin, geb. 1971; seit Oktober 1999 Doktorandin an der Technischen Universität Darmstadt
E-Mail: E-Mail Link: Gruescu@vwl.tu-darmstadt.de

Dr. Dr. h.c.; geb. 1943; Universitätsprofessor für Finanz- und Wirtschaftspolitik an der TU Darmstadt; Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. TU Darmstadt, Residenzschloß, 64283 Darmstadt
E-Mail: E-Mail Link: Ruerup@vwl.tu-darmstadt.de