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Sicherheit durch präventive Stadtgestaltung - Deutschland und Großbritannien

Herbert Schubert Holger Spieckermann Katja Veil Herbert Schubert / Holger Spieckermann / Katja Veil

/ 16 Minuten zu lesen

Der Beitrag betrachtet den Ansatz einer situativen Kriminalprävention durch Stadtgestaltung im Vergleich zwischen Deutschland und Großbritannien. In Deutschland wird der situative Ansatz stärker mit wohlfahrtsstaatlichen Interverntionen kombiniert.

Einleitung

Der Wandel von Steuerungsfunktionen des Wohlfahrtsstaates, dessen Versorgungsarrangements unter Druck geraten sind, tangiert auch die Herstellung der inneren Sicherheit. Mit der Rückführung des Staates auf seine "Kernaufgaben" im Rahmen der Übertragung des angelsächsischen "New Public Management" in den deutschen Städten und Gemeinden im Laufe der 1990er Jahre treten Funktionen des Regulierens und der Steuerung von Rahmenbedingungen in den Vordergrund. Die Rolle des öffentlichen Trägers verschiebt sich vom versorgenden Organisator und Anbieter zum ermöglichenden Koordinator. Staatliche und kommunale Agenturen behalten zwar die Gesamtverantwortung für und die Steuerungshoheit über eine angemessene Versorgung, versuchen aber die Aufgaben wieder verstärkt nach den klassischen Maximen des Subsidiaritätsprinzips zu organisieren. Soziale Leistungen müssen folglich zunehmend zivilgesellschaftlich, also von der Bürgerschaft selbst erbracht werden. Dies gilt sowohl für den Bereich der Sicherheit als auch für jenen der Prävention. War es bisher allein die Aufgabe staatlicher Behörden, durch hoheitliche soziale Kontrolle für "Sicherheit" zu sorgen, so wird diese Aufgabe vermehrt auf zivile Akteure und Sachsysteme übertragen. Die daraus hervorgehenden Sicherheitskonzepte werden in der Stadtforschung seit einiger Zeit kritisch beobachtet. Die Kritik bezieht sich auf den zunehmend privaten Charakter sozialer Kontrolle, der zur Durchsetzung partikularer Vorstellungen von Sicherheit und sozialer Ordnung führen kann, weil die Modernisierung nach Kriterien betriebswirtschaftlicher Rationalität erfolgt und das traditionelle staatliche Kontrollmonopol an Bedeutung verliert. Bekannte Beispiele dafür sind private Sicherheitsdienste in Shopping Malls und Bahnhöfen oder auch abgeschlossene Wohnviertel ("gated communities"). Sicherheit vor Kriminalität und Delinquenz stellt eine grundsätzliche Qualität urbanen Zusammenlebens dar und ist einem gesamtgesellschaftlichen Ziel verpflichtet, das individuelle Rechte nicht einschränkt, sondern fördert. Kriminalprävention wird daher zunehmend als zivilgesellschaftliches Projekt formuliert, bei dem die Bürgerschaft mehr Pflichten, aber auch Rechte an der Herstellung innerer Sicherheit erhält. Die zivilgesellschaftliche Restrukturierung von sozialer Kontrolle basiert auf mentalen Modellen und Praxisansätzen, die im Folgenden erläutert werden.

Die Entwicklung der situativen Kriminalprävention

Die Grundlagen der städtebaulich und sozialräumlich ausgerichteten Kriminalprävention wurden vor allem von der so genannten "situativen Kriminalprävention" (SCP) in den 1990er Jahren geschaffen. Es handelt sich um ein Bündel von Maßnahmen, das unerwünschtes Handeln zu behindern und die Risiken der Bestrafung zu erhöhen versucht. Neben der formellen Überwachung ist insbesondere das soziale Umfeld für die Beeinflussung des Handelns entscheidend, wenn es auf "natürlichem" Weg Kontrolle ausübt.

Zur Operationalisierung einer "situativen Strategie" der städtebaulichen Kriminalprävention wurden drei Handlungsansätze formuliert: erstens die Erhöhung des Aufwandes bzw. die Erschwerung der physischen Möglichkeiten einer kriminellen Handlung, zweitens die Erhöhung des Risikos der Beobachtung als Beeinflussung der Kosten und Risiken und drittens die Verminderung des möglichen "Ertrags". Im Blickpunkt des situativen Präventionsverständnisses steht folglich nicht der potenzielle Täter, sondern die Tatgelegenheit. Markus Felson und Ronald Clarke halten diese Form der Prävention der bisherigen Praxis einer sozialen Kriminalprävention ethisch für überlegen, weil letztere auf Vorannahmen über Verhaltensdispositionen beruhe und in der Regel bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminiere.

Präventive Stadtgestaltung

Einer der ersten, der sich gezielt mit der räumlichen Gestaltung der Sicherheit im Stadtquartier beschäftigte, war Oscar Newman. Er prägte den Begriff des "Defensible Space" (zu verteidigender bzw. verteidigungsfähiger Raum). Die Proportionen und Dimensionen des Stadtquartiers werden an Sichtbarkeit und Überschaubarkeit orientiert. Vier grundsätzliche Ansatzpunkte werden dabei hervorgehoben:

    Erstens:

Mit der Territorialität wird eine Zonierung (privater, halbprivater, halböffentlicher, öffentlicher Raum) angestrebt, die gegenüber Fremden Barrieren schafft und den Bewohnerinnen und Bewohnern die soziale Kontrolle erleichtert. Insbesondere im halbprivaten/halböffentlichen Bereich benutzen Bewohner Symbole und Zeichen, um Ansprüche des Eigentums oder der Einflussnahme an einen Raum zu stellen (Gestaltung von Grenzen durch reale Barrieren wie Mauern, Zäune und Türen; Markierung des Übergangs zum öffentlichen Raum durch symbolische Barrieren wie offene Tore, Treppen, Bepflanzungen und Bodentextur).

Zweitens: Auch die natürliche Überwachung in der Nachbarschaft lässt sich mit planerischen Mitteln erzeugen. An vorderster Stelle steht die Ausrichtung der Fenster auf den öffentlichen Raum der Straße.

Drittens: Mit der Imageförderung durch städtebauliche und architektonische Mittel wird das Ziel verfolgt, ein negatives Stigma durch ästhetisch ansprechende und akzeptierte Gebäudeformen und Umfeldgestalten zu vermeiden. In einem Wohngebiet mit gutem Image wird privates Investment und immaterielles Engagement der Bewohnerschaft stimuliert.

Viertens: Die Schaffung von Milieus erfolgt durch eine städtebauliche Anordnung der Gebäude. Soziale Kontrolle wird durch einheitliche städtebauliche Rahmenbedingungen gefördert (z.B. Haustypen, Hausgrößen, Vorgärten, Baumaterialien, Architekturstil). Bei Mehrfamilienhäusern soll ein Verhältnis von relativ wenigen Haushalten je Hauseingang bestehen. Das CPTED-Modell (Crime Prevention Through Environmental Design) führte das Programm fort, Sicherheit durch die architektonische, freiraumplanerische sowie städtebauliche Gestaltung von Siedlungen und durch die Organisation einer Verbundenheit in der Nachbarschaft zu erzeugen. Durch Planung und Gestaltung soll die physische Umwelt so strukturiert werden, dass das menschliche Verhalten im Raum durch Zugangskontrolle, Übersichtlichkeit und Beleuchtung beeinflusst und gegenseitige soziale Kontrolle informell generiert wird.

Das Crime Lifecycle Modell der englischen Universität von Salford repräsentiert eine aktuelle Weiterentwicklung, indem die Entstehung von Kriminalität und die Produktion städtebaulicher Gestalten integriert betrachtet werden. Das Ziel ist es, den Entwurfs- und Gestaltungsprozess in allen Entwicklungsstadien auch auf die Relevanz für Sicherheit zu überprüfen und dabei möglichst viele gestalterische Möglichkeiten zu berücksichtigen. Dadurch kündigt sich der Paradigmenwechsel an, nicht mehr Leitsätze der kriminalpräventiven städtebaulichen Gestaltung auf Pläne anzuwenden, sondern Sicherheitsaspekte als integralen Bestandteil eines interdisziplinären Planungs- und Gestaltungsprozesses aufzufassen. Dies wird auch bei der Betrachtung der institutionellen Entwicklung der Initiativen zur städtebaulichen Kriminalprävention deutlich.

Sicherheit und Stadtgestaltung in Deutschland

Um die Stadtentwicklung unter Sicherheitsgesichtspunkten konstruktiv zu unterstützen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland für einen räumlich ausgerichteten Handlungsansatz der städtebaulichen Kriminalprävention - als Alternative zu rein technischen Mechanismen des Überwachens - plädiert. § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB bietet einen Ansatzpunkt dafür; es heißt dort: "Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen 1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung." In der kommunalen Planungspraxis wird dieses Gebot fast ausschließlich auf die Verkehrssicherheit bezogen. Obwohl das Planungs- und Baurecht für die Schaffung sicherer Siedlungen genutzt werden kann, werden z.B. Nutzungsfestlegungen, städtebauliche Gebote oder die Regelung städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen für kriminalpräventive Ziele kaum ausgeschöpft.

Nach dem Leitbild der präventiven Stadtgestaltung sollen menschliches Verhalten im Raum positiv beeinflusst und kritische Verhaltensweisen oder Ereignisse verhindert werden. Unter der Bewohnerschaft von Wohnquartieren wird durch städtebauliche, architektonische und freiraumarchitektonische Planungen, die Sichtachsen, Transparenz und Blickbeziehungen im öffentlichen und halböffentlichen Raum einen hohen Stellenwert einräumen, die informelle (d.h. "natürliche") soziale Kontrolle gefördert. Weitere Ziele sind eine moderate Belebung des Wohnumfeldes, Vermeidung großflächiger Monostrukturen der Zwischenstadt, eine kleinteilige Gliederung des Siedlungsraums und eine hohe Aufenthaltsqualität durch ansprechende Gestaltungsmuster. Über begleitende Partizipationsprozesse wird angestrebt, dass Bewohnerinnen und Bewohner sich in nachbarschaftlichen Kontakten engagieren und mehr Verantwortung im öffentlichen und halböffentlichen Raum übernehmen.

Anders als in den angelsächsischen Ländern - wie z.B. Großbritannien und USA - wurde das Modell der situativen Prävention in Deutschland nicht eng geführt übernommen. Denn im Kontext der langen Tradition der "Sozialpolitik" genießt die soziale Prävention in Deutschland einen hohen Stellenwert. Der Schwerpunkt liegt hier traditionell auf der sozialen Prävention, die beispielsweise dem kommunalen sowie wohnungswirtschaftlichen Belegungsmanagement und der sozialpädagogischen Integration einen hohen Stellenwert einräumt. Der situative und der sozialpolitische Ansatz wurden daher in Deutschland auf mehreren Handlungsebenen zum umfassenden Präventionsansatz ISIS integriert:

    ISIS-Modell der präventiven Stadtgestaltung:

    Integrationsmaßnahmen

Im Zentrum - auf der mikrosozialen Ebene - stehen sozialpädagogische Präventionsansätze zur Integration und Aktivierung gefährdeter Personen und Personengruppen.

Sozialmanagement
Auf dieser Ebene ist die Belebung der Nachbarschaften wichtig, damit eine natürliche, d.h. informelle soziale Kontrolle entstehen kann. Wenn beispielsweise die Wohnbevölkerung vom Sozialmanagement der Wohnungsgesellschaften aktiviert und beteiligt wird, stabilisieren sich Sicherheit fördernde Kräfte im Wohnumfeld.

Intermediäre Kooperation
Auf der korporativen Ebene entwickelt sich aus der Zusammenarbeit zwischen Professionellen, Organisationen und Institutionen ein präventives Milieu im Wohnquartier und im Stadtteil. Exemplarisch sind hier kommunale Präventionsräte, aber auch Netzwerke zwischen Polizei, Wohnungswirtschaft und Stadtplanung zu nennen.

Städtebauliche Gestaltung
Diese Ebene bezieht sich auf den gesamten Siedlungsraum. Nach dem situativen Präventionsansatz kommt es hier darauf an, den städtischen Raum so zu gestalten, dass Tatgelegenheiten minimiert und Angst erzeugende Bereiche planerisch ausgeschlossen werden. Insgesamt ist das ISIS-Modell durch eine konzentrische Bündelung der Maßnahmen gekennzeichnet. Der Ansatz deckt sich mit Erkenntnissen, nach denen die Wirksamkeit von Kriminalprävention bei integrierten Programmansätzen besonders günstig ausfällt, weil mehrere Maßnahmen und Ebenen komplementär ineinander greifen.

Sicherheitsgefühle werden auf den Ebenen vermittelt durch: (a) Bekanntheit und Kontakte der Nutzer im Raum; (b) koordiniertes Handeln korporativer Akteure; (c) zeitnahe Intervention bei Regelverletzungen; (d) Wert symbolisierendes Material und Image fördernde Gestaltung; (e) verträgliche Mengen/Frequenzen durchlaufender Nutzungen; (f) Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit; und (g) Signale der Identifikation und Verantwortlichkeit.

Soziale Kontrolle in der städtischen Umwelt wird durch folgende Faktoren begünstigt: (a) Induzierung von Belebtheit ...; (b) Ausgestaltung von Sichtachsen zur Sicherung von Blickbeziehungen ...; (c) Transparenz/Übersichtlichkeit der Nahräume ..., (d) hinreichende Orientierung im Siedlungsraum ...; (e) Zonierung und Grenzlinien zur Markierung sozialer Ansprüche im Raum ...; (e) Gelegenheiten zur personalisierten Verantwortung für Territorien bzw. Teilräume im Wohnumfeld und (f) gute Belichtung des öffentlichen Raums zu Tages- und Nachtzeiten.

Initiativen zur Implementierung von Maßnahmen der präventiven Stadtgestaltung gehen in Deutschland vor allem von den Bundesländern und Kommunen aus. Folglich sind unterschiedliche Ansatzpunkte der Kriminalprävention entwickelt worden. In einem Sachstandsbericht des schleswig-holsteinischen Innenministeriums scheint als "roter Faden" der präventiven Strategie durch, einerseits eine Kooperation zwischen Polizei und Stadtplanung zu institutionalisieren und andererseits Bürgerverantwortung in präventiven Räten zu aktivieren. Folgende Ergebnisse lassen sich besonders herausstellen:

    Baden-Württemberg

hat im Jahr 2000 eine Checkliste zur städtebaulichen Kriminalprävention entwickelt. Die städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Kriminalprävention soll durch Leitbilder und zu entwickelnde Verfahren implementiert werden. So wurde das Themenfeld "Kriminalprävention" in die Ausschreibungen des Programms "Soziale Stadt" integriert. Damit ein Stadtteil Fördergelder aus dem Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" beantragen kann, ist auch eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidirektion notwendig. Auf der Ebene der Polizeidirektionen bzw. Landkreise wurden Ansprechpartner für das Thema "Städtebauliche Kriminalprävention" benannt. Es wurde ein Fortbildungskonzept für den Bereich "Städtebauliche Kriminalprävention" entwickelt und in Seminaren mit Polizeibeamten und Vertretern aus Kommunen und Landkreisen umgesetzt. Im Jahr 2005 fand ein Fachsymposium mit 120 Architekten, Stadtplanern und Vertretern der Polizei statt.

Niedersachsen hat im Jahr 2002 die Handreichung "Sicheres Wohnquartier - gute Nachbarschaft" herausgegeben, die zur Grundlage des Modellvorhabens "Sicheres Wohnen ist planbar" geworden ist. Das Landeskriminalamt entwickelte ein praxistaugliches Verfahren zur Berücksichtigung von kriminalpräventiven Aspekten im Städtebau. Das Vorhaben wurde von einer Lenkungsgruppe begleitet, der die zuständigen Landesministerien, Wissenschaftler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Polizei und der beteiligten Kommunen angehörten. Die Umsetzung erfolgte in den Jahren 2004 bis 2006 in ausgewählten Bau- und Planungsvorhaben von drei niedersächsischen Städten. Im 2005 wurde eine "Sicherheitspartnerschaft im Städtebau" zwischen den beteiligten Ministerien, den Polizeibehörden, dem Landespräventionsrat, einschlägigen Berufs- und Fachverbänden des Planungsbereiches sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen unterzeichnet.

In Nordrhein-Westfalen hat das Landeskriminalamt im Jahr 2000 ein Handbuch "Städtebauliche Kriminalprävention" für die Polizeiinspektionen erarbeitet. In fünf Städten werden Modellvorhaben zur Kooperation von Kommunen, Wohnungsgesellschaften und Polizei bei städtebaulichen Projekten durchgeführt. In 46 Kreispolizeibehörden gibt es direkte Ansprechpartner zur Kriminalprävention. Der Landespräventionsrat hat eine Reihe von Informationsveranstaltungen und Workshops durchgeführt sowie Leitfäden herausgegeben. Das Institut für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW führt seit Jahren Fortbildungskurse für Polizeibeamte durch.

In Rheinland-Pfalz wurde der Leitfaden "Städtebau und Kriminalprävention" flächendeckend an alle Kommunen verteilt. Im Jahr 2005 wurde vom Landeskriminalamt ein Seminar durchgeführt, um die Leitungen von Polizei- und Kriminalinspektionen mit dem Modell der präventiven Stadtgestaltung vertraut zu machen und für Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft und kommunalen Fachbereichen für Stadtplanung vorzubereiten.

In Schleswig-Holstein gibt es keine landesweiten Initiativen, aber punktuelle lokale Kooperationen in Einzelvorhaben mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunktsetzungen. Zum Thema Städtebau und Prävention wurden 2004 und 2005 zwei Informationsveranstaltungen durchgeführt. Weitere Aktivitäten und Tagungen beziehen sich überwiegend auf den Bereich Sicherheitstechnik.

In Hamburg wurde 2006 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die systematische Beteiligung der Polizei an verkehrs- und städtebaulicher Prävention initiieren soll. 2005 hat die Tagung "Kriminalprävention für die wachsende Stadt" einen Impuls für die Kooperation zwischen der Planungsbehörde, der Wohnungswirtschaft und der Polizei gegeben. Diese Beispiele verdeutlichen, dass in vielen Bundesländern Initiativen zur Institutionalisierung der städtebaulichen Kriminalprävention im Gange sind. Die Thematik wird über ein Marketing wie die Veranstaltung von Tagungen und die Verbreitung von Informationsbroschüren multipliziert. Die Länder Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein beschäftigen sich seit Jahren intensiv mit dem Thema und haben bereits organisatorische Strukturen geschaffen, um eine Kultur der städtebaulichen Kriminalprävention langfristig zu etablieren.

Seit Anfang der 1990er Jahre wurden acht Landespräventionsräte und ca. 2000 kommunale Präventionsgremien in Deutschland gegründet. Die kommunalen Präventionsräte leisten die Vernetzungsarbeit zwischen den professionellen Akteuren im Stadtteil und gelten als geeignetes Instrument für den Wissens- und Informationstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis auf der lokalen Ebene. Andererseits werden diese Vernetzungspotenziale auf der kommunalen Ebene noch nicht ausreichend ausgeschöpft. Da Präventionsräte freiwillige Initiativen repräsentieren und demokratisch nicht legitimiert sind, besitzen sie keine Handlungsbefugnisse und können die Bürgerschaft nur begrenzt aktivieren.

Sicherheit und Stadtgestaltung in Großbritannien

Eine gesetzliche Grundlage für die Verankerung von kriminalpräventiven Aspekten in der britischen Stadtplanung bietet der Crime and Disorder Act von 1998. Durch diesen sind Gemeinden und Kommunen in Großbritannien dazu verpflichtet, jede Planung auf kriminalpräventive Aspekte hin zu überprüfen. Durch dieses Gesetz wurde Kriminalprävention zur verbindlichen Aufgabe der Kommunen, wobei an dieser Aufgabe alle relevanten öffentlichen Träger teilhaben müssen. Mit dem Ziel der Übertragung der Kriminalprävention auf andere Akteure als das Justizsystem und die Polizei sollte einerseits eine Entlastung dieser Akteure, zum anderen aber auch eine bessere Ausschöpfung der öffentlichen Ressourcen erfolgen. In welcher Form die Gemeinden dabei auf städtebauliche Maßnahmen zurückgreifen, bleibt jedoch weitgehend unbestimmt. Die Initiative für die Sicherung von gebauten Strukturen durch Gestaltung wird trotz des Gesetzes weiterhin eher von den Polizeibehörden und nicht von den Planungsbehörden getragen. Dafür wurden so genannte liaison officers geschult, welche bei Bauvorhaben beratend tätig werden.

Zusätzlich zu diesen Bemühungen, am Prozess des Planungsverfahrens beratend mitzuwirken, entwickelte sich aus der polizeilichen Arbeit heraus eine Initiative, das Projekt der städtebaulichen Kriminalprävention auf einem weiteren Weg zu fördern. Secured by Design (SCB) lautet das entwickelte Produkt, mit dem das Ziel verfolgt wird, das Baugewerbe anzuregen, Wohngebäude und städtebauliche Strukturen unter Berücksichtung von Sicherheitskriterien zu planen und zu implementieren. Dabei werden Wohngebäude und andere gebaute Strukturen nach festgelegten Kriterien überprüft, und gegebenenfalls wird ein SCB-Zertifikat ausgestellt. Die Ziele, die dabei berücksichtigt werden sollen, sind die Reduktion von Tatgelegenheiten, die Verbesserung des Sicherheitsempfindens und allgemein die Planung von sicheren und robusten städtebaulichen Strukturen. Secured by Design ist ein Label, das Eigentum der Association of Chief Police Officers (ACPO) ist und sowohl vom Innenministerium als auch dem für Planung zuständigen Ministerium unterstützt wird.

Das SCB-Label findet vor allem bei Versicherungen Beachtung und bietet indirekte Anreize, den Marktwert der Immobilie zu erhöhen. Durch die polizeiliche Initiative wurde einerseits ein Schwerpunkt auf Gestaltungsfragen im Rahmen der Kriminalprävention gelegt, andererseits wurden dabei jedoch Elemente der situativen Kriminalprävention und der städtebaulichen Gestaltung nicht aufgegriffen, denn der Fokus von SCB konzentriert sich weitgehend auf die technischen Aspekte der Sicherung von Gebäuden, etwa durch geeignete Türen, Fenster oder auch Alarmanlagen. Diese relativ direkten und effizienten Möglichkeiten der Sicherung von Gebäuden decken jedoch weder das Spektrum der situativen Kriminalprävention noch das der städtebaulichen Gestaltung ab. Die Stadtplanung wurde dabei kaum integriert.

Seit dem Bericht der Urban Task Force Towards an Urban Renaissance im Jahr 2000 und der darauf aufbauenden nationalen Planungsstrategie ist die Stärkung der Wohn- und Lebensqualität in urbanen Bereichen auch zu einem Ziel der britischen Planung erklärt worden. Dabei wurde die objektive und subjektive "Sicherheit" als ein Merkmal der Attraktivität und damit im weiteren Sinne auch der sozialen und ökonomischen Nachhaltigkeit erfasst. Dies gab der aus der polizeilichen Kriminalprävention stammenden städtebaulichen Kriminalprävention neue Impulse. Die Initiative, Sicherheitsaspekte in die Planung aufzunehmen, erhielt dadurch einen neuen politischen Stellenwert. Damit veränderte sich jedoch auch der Zielfokus; es ging nicht mehr um die Entlastung des Justizsystems durch situative Kriminalprävention, sondern um die Nutzungsqualität und die Wertigkeit der gebauten Strukturen. Unter gemeinsamer Leitung des Home Office, des britischen Innenministeriums, des Design Councils und des Departments of Trade and Industry wurde die Forschungsinitiative Design against Crime (DAC) initiiert. Dabei wurde das Potenzial von Planung in eine umfassendere Perspektive gestellt und vor allem als Gestaltungsprozess aufgegriffen. Das Ziel von DAC ist bisher vor allem das Sammeln von guten Beispielen, die dann zur Erzeugung von Lernprozessen veröffentlicht werden.

Design against Crime versteht sich als ein Forschungsprojekt, das durch die Qualifizierung von Designern und Architekten Sicherheitsaspekte in die Planung einbringen will. Vielversprechend ist, dass dieser Ansatz im Denken und Handeln des Gestaltens verankert ist, was es ermöglicht, ein verbessertes interdisziplinäres Verständnis zu entwickeln und zugleich neue innovative Wege zu gehen. Feste Gestaltungsvorgaben erwiesen sich in den kreativen Disziplinen bisher als wenig durchsetzungsfähig. Das Aufzeigen von guten Beispielen und das Offenhalten von Wegen, die zur Lösung führen, entsprechen der Idee von Gestaltung besser. DAC versucht in dieser Hinsicht junge Designer durch Wettbewerbe zu ermutigen, kreativ mit dem Thema "Sicherheit" zu arbeiten. Um die Sensibilität für dieses Thema zu erhöhen, wird weniger Wert auf Gestaltungsregeln gelegt, sondern in der Ausbildung von Designern vermittelt, auch Verantwortung für die soziale Wirkung von Produkten zu übernehmen - so genanntes "socially responsible design".

Resümee

Sicherheitsaspekte werden in Großbritannien zu einem "Mainstream"-Aspekt der Planung. Damit werden die zivilgesellschaftlichen Potenziale zur Ausübung sozialer Kontrolle unterstützt. Getragen wird diese Entwicklung durch die verpflichtende Verankerung der Kriminalprävention auf der kommunalen Ebene seit dem Crime and Disorder Act. Alle relevanten Akteure werden einbezogen, auch die Planungsbehörden. Kennzeichnend für die Entwicklung der städtebaulichen Kriminalprävention in Großbritannien ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen polizeilichen Behörden und den Organisationen, die für die Steuerung, Planung und Architektur relevant sind. Die Entwicklung der städtebaulichen Kriminalprävention weist dabei in Richtung zunehmend flexibler Instrumente. Diese werden durch einen ständigen Prozess der wissenschaftlichen Forschung und der Evaluation von Praxisbeispielen weiterentwickelt.

Während sich in Großbritannien die städtebauliche Kriminalprävention vor allem an dem Prinzip der Kriminalprävention durch soziale Kontrolle orientiert hat, erfolgt in Deutschland der Zugang auch über ein wohlfahrtsstaatliches Interventionsverständnis. In Deutschland gibt es auf der Bundesebene keine Initiativen, hier sind die Bundesländer federführend. Die wesentlichen Anstöße zur Beachtung städtebaulicher Kriminalprävention sind aus einzelnen Bundesländern gekommen, die Handbücher und Gestaltungsrichtlinien entwickelt haben sowie Erfahrungen in Modellprojekten sammeln. In den meisten Bundesländern ist präventive Stadtgestaltung jedoch noch kein Qualitätsstandard des Planungsprozesses. Im Vergleich zu Großbritannien wird in Deutschland vor allem die Verbindung planerischer Maßnahmen und sozialer Maßnahmen als zukunftsweisend betrachtet. Zur Anwendung eines integrierten Modells sind Infrastrukturen der Steuerung notwendig, die in Deutschland in Form von Quartiermanagement teilweise bereits vorhanden sind.

Ansatzpunkte für einen deutschen Weg des Mainstreaming von präventiver Stadtgestaltung bestehen in einer stärkeren Berücksichtigung des Themas "Sicherheit" in den Programmen der Stadterneuerung (wie dem Bund-Länder-Programm "Die soziale Stadt"), in einer entsprechenden Organisationsentwicklung der kommunalen Fachbereiche für Stadtplanung und Stadtentwicklung und einer gezielten Kooperation mit der Polizei sowie einer strategischen Aufnahme dieser Perspektive in den Kanon der Qualifizierung und Weiterbildung.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. David Garland, Culture of Control. Crime and Social Order in Contemporary Society, Oxford-New York 2001.

  2. Vgl. z.B. Jan Wehrheim, Die überwachte Stadt. Sicherheit, Segregation und Ausgrenzung, Opladen 2002.

  3. Vgl. Ronald Clarke (Ed.), Situational Crime Prevention: Successful case studies, New York 1992.

  4. Vgl. Markus Felson/Ronald Clarke, The ethics of situational crime prevention, in: Graeme Newman/Ronald Clarke/Giora Shoham (Eds.), Rational Choice and Situational Crime Prevention, Aldershot 1997.

  5. Oscar Newman, Crime prevention through town-planning and architecture, in: Bundeskriminalamt (Hrsg.), Städtebau und Kriminalität, Wiesbaden 1979, S. 103 - 134.

  6. Vgl. Barry Poyner, Design against crime: beyond defensible space, London 1983; ders./Barry Webb, Crime free housing, Oxford-Boston 1989.

  7. Vgl. Gerda R. Wekerle/Carolyn Whitzman, Safe cities: guidelines for planning, design, and management, New York 1995.

  8. Vgl. Stephen Town/Caroline Davey/Andrew Wootton, Design against Crime. Secure urban environments by design. Guidance for the design of residential areas, Salford 2003.

  9. In Niedersachsen hat das Landeskriminalamt in den Jahren 2004/2005 in drei Städten in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ämtern für Stadtplanung Modellvorhaben der städtebaulichen Kriminalprävention durchgeführt. Vgl. auch Niedersächsisches Innenministerium (Hrsg.), Sicheres Wohnquartier - Gute Nachbarschaft, Kriminalprävention im Städtebau und bei der Wohnungsbewirtschaftung, Hannover 2002; Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (Hrsg.), Städtebau und Kriminalprävention - eine Broschüre für die planerische Praxis, Stuttgart 2004.

  10. Vgl. Anna Brassard, Integrating the Planning Process and Second-Generation CPTED, in: The CPTED-Journal, (2003) 2, S. 46 - 53.

  11. Vgl. Herbert Schubert (Hrsg.), Sicherheit durch Stadtgestaltung: Städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Kriminalprävention, Köln 2005, S. 59

  12. Vgl. Dieter Rössner/Britta Bannenberg/Marc Coester, Empirisch gesicherte Erkenntnisse über kriminalpräventive Wirkungen, Gutachten für die Landeshauptstadt Düsseldorf, Marburg-Düsseldorf 2001.

  13. Vgl. Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Landeskriminalamt, Zentralstelle Polizeiliche Kriminalprävention, Sachstandsbericht Kriminalprävention im Städtebau "Soziale und sichere Stadt - Sozialraum-Management", Kiel 2006.

  14. Niedersächsisches Innenministerium (Anm. 9).

  15. Z. B. Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Sicherheit durch Gestaltung der Städte, Dokumentation einer Fachtagung mit der Fachhochschule Köln, Düsseldorf 2005.

  16. Z. B. Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen (Hrsg.), Kommunale Kriminalprävention, Ein Leitfaden zur Planung, Durchführung und Evaluation kriminalpräventiver Projekte, Düsseldorf 2004.

  17. Kriminalprävention für die "Wachsende Stadt". Dokumentation der Fachveranstaltung am 17.11.2005 in der bahrena Hamburg, hrsg. v. Bezirksamt Hamburg-Altona, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Hansestadt Hamburg und Polizei Hamburg 2005.

  18. Vgl. Verena Schreiber, Regionalisierung von Unsicherheit in der Kommunalen Kriminalprävention, in: Georg Glasze/Robert Pütz/ Manfred Rolfes (Hrsg.), Diskurs - Stadt - Kriminalität. Städtische (Un-)Sicherheiten aus der Perspektive von Stadtforschung und Kritischer Kriminalgeographie, Bielefeld 2005, S. 59 - 103, hier S. 66.

  19. Vgl. Henning van den Brink, Kommunale Kriminalprävention, Mehr Sicherheit in der Stadt? Eine qualitative Studie über kommunale Präventionsgremien, Frankfurt/M. 2005, S. 101ff.

  20. Vgl. ACPO, Secure by Design Principles, www.securedbydesign.com/guides, Stand 2004.

  21. Vgl. DETR, Our Towns and Cities: The Future - Delivering an Urban Renaissance (The Urban White Paper), London 2000; DETR, Towards an urban renaissance: final report of the Urban Task Force, London 1999.

  22. Vgl. Stephen Town/Caroline Davey/Andrew Wootton, Design against Crime. Secure urban environments by design. Guidance for the design of residential areas, Salford 2003.

Dr. phil. Dr. rer. hort. habil., geb. 1951; Professor an der Fachhochschule Köln, Mainzer Str. 5, 50678 Köln.
E-Mail: E-Mail Link: herbert.schubert@fh-koeln.de
Internet: Externer Link: www.sozial-raum-management.de

M.A., geb. 1964; Geschäftsführer des Instituts für Management und Organisation in der Sozialen Arbeit e.V. Köln (mano), Mainzer Str. 5, 50678 Köln.
E-Mail: E-Mail Link: holger.spieckermann@mano-koeln.de
Internet: Externer Link: www.mano-koeln.de

Dipl.- Ing., geb. 1974; Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Fachhochschule Köln, Mainzer Str. 5, 50678 Köln.
E-Mail: E-Mail Link: katja.veil@fh-koeln.de
Internet: www.sozial-raum- management.de