Die Zivilisierung der Religionen als Ziel staatlicher Religionspolitik?
Die religiös-weltanschauliche Pluralität in Deutschland hat sowohl durch die Wiedervereinigung als auch durch Migration zugenommen. Der Staat steht vor der Notwendigkeit einer aktiven, den religiösen Frieden und die Religionsfreiheit sichernden Religionspolitik.Einleitung
Im Rahmen der "Berliner Reden zur Religionspolitik" plädierte Justizministerin Brigitte Zypries angesichts der zunehmenden religiösen Vielfalt dafür, das Recht auf Religionsfreiheit mehr als bisher zu beschränken.[1] Die "ausufernde Auslegung" von Artikel 4 GG durch das Bundesverfassungsgericht sei nicht mehr zeitgemäß. Die Medien reagierten kritisch.[2] Die Rede der Ministerin verdient Anerkennung, weil sie eine aktive Religionspolitik anmahnt.Gegen das viel zitierte Böckenförde-Diktum von der Unfähigkeit des Staates, die eigenen Voraussetzungen garantieren zu können, stellt sie die These, dass "wir uns diese Passivität des Staates an diesem Punkte"[3] nicht mehr leisten können. In der alten Bundesrepublik war bereits der Begriff "Religionspolitik" tabu, weil er vielen als ein Angriff der Politik auf die schiedlich-friedliche Verteilung der Aufgaben zwischen Staat und Kirche erschien. Aber auch die so genannte "Trennung von Kirche und Staat" ist eine aktive religionspolitische Entscheidung gewesen. Sie setzt zugleich den unlösbaren Zusammenhang von Religion und Politik voraus. Denn beide, Religion und Politik, sind an Macht interessiert. Religiöse Menschen wollen wissen, was ihr Leben letztlich bestimmt und wie sie sich zu dieser Macht verhalten sollen. Sie fragen, welche Mächte und Gewalten sie akzeptieren und welche sie ablehnen wollen. Der Staat hingegen beansprucht ein Gewaltmonopol und muss sich um des inneren Friedens willen mit den Religionen und Weltanschauungen, die innerhalb seiner Grenzen existieren, arrangieren.
Die Länder, die durch die Aufklärung gegangen sind, haben dieses religionspolitische Problem ganz unterschiedlich gelöst. In den USA legt der Erste Verfassungszusatz fest, dass es dem Kongress untersagt ist, Gesetze zu erlassen, die auf ein staatliches "establishment of religion" hinauslaufen. Der Verzicht des Staates auf Einmischung in die religiösen Aktivitäten seiner Bürger heißt aber keineswegs, dass die amerikanische Politik nicht ein intimes Verhältnis zur Religion unterhält. "In God we trust" bekennt der amerikanische Staat mit jedem Dollar, den er druckt oder prägt, und beim täglichen Fahnenappell in den Schulen bekennen sich Kinder aller Konfessionen zur "one nation under God". Im katholischen Frankreich hingegen führte die Einführung des staatlichen Prinzips der laïcité im Jahre 1905 zu einer konsequenten Verdrängung des Katholizismus aus dem öffentlichen Leben - übrigens unter dem Beifall der protestantischen und jüdischen Minderheiten in Frankreich. In der Bundesrepublik Deutschland wiederum gilt ein Neutralitätsprinzip, das dem Staat aber durchaus die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Religionsgemeinschaften erlaubt. Auch ist es den Bundesländern nicht verwehrt, in ihren Verfassungen "die Ehrfurcht vor Gott" zum allgemeinen Bildungsziel zu erklären.[4] Der jüngste Streit um die Schulweihnacht und um den Weihnachtsbaum in Schweizer Schulen zeigt, wie kompliziert es für den säkularen Staat ist, die notwendige Äquidistanz zu den vorhandenen Religionskulturen zu halten.[5]