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"Vorsorgende Wohlfahrtsarbeit am Volkskörper" | Militär | bpb.de

Militär Editorial Militärgeschichte. Perspektiven auf Militär und Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert "Vorsorgende Wohlfahrtsarbeit am Volkskörper". Militär und militärische Interessen als Impulsgeber staatlicher Sozialpolitik Soldat sein. Sozialwissenschaftliche Debatten über den Wandel des Soldatenberufs Nicht ganz dicht am rechten Rand? Rechtsextremismus und Rechtspopulismus als Probleme der Bundeswehr Von Leistungsgrenzen und Trendwenden. Was soll und kann die Bundeswehr? Militär und Politik in Demokratien und Autokratien "Wenn du Frieden willst, bereite Krieg vor". Über liberalen Militarismus

"Vorsorgende Wohlfahrtsarbeit am Volkskörper" Militär und militärische Interessen als Impulsgeber staatlicher Sozialpolitik

Herbert Obinger

/ 17 Minuten zu lesen

Geleitet von außenpolitischen Machtambitionen des Staates, haben auch militärische Interessen, Krieg und die Kriegsfolgenbewältigung die staatliche Sozialpolitik geprägt. Vereinzelt war das Militär ein relevanter sozialpolitischer Akteur.

Im Verlauf des 19. Jahrhunderts schufen alle westeuropäischen Staaten ihre ersten Sozialgesetze. Den Auftakt machte die Arbeiterschutzgesetzgebung, die vorerst auf Kinder und Jugendliche beschränkt blieb, später auf Frauen und schließlich die gesamte Industriearbeiterschaft ausgedehnt wurde. Ab den 1880er Jahren erfolgte ausgehend vom Deutschen Kaiserreich der Durchbruch der Sozialversicherung, und am Vorabend des Ersten Weltkrieges hatten bereits alle westeuropäischen Staaten zumindest ein Sozialversicherungsprogramm geschaffen. Nach dem Ersten Weltkrieg fand die Arbeitslosenversicherung in Europa rasch Verbreitung, und rund um den Zweiten Weltkrieg wurden erstmals staatliche Geldleistungen für Familien eingeführt.

Die Entstehung und Expansion des modernen Sozialstaates hat viele Ursachen. Neben tief greifenden sozialen und wirtschaftlichen Umwälzungen im Zuge der Industriellen Revolution und dem damit verbundenen Aufstieg der Arbeiterbewegung spielten auch die Entstehung von Nationalstaaten, die Legitimationsnöte autokratischer Regime sowie Säkularisierungs- und Demokratisierungsprozesse eine wichtige Rolle. Die Entstehungsgeschichte des Sozialstaates hat jedoch auch dunkle Seiten. Geleitet von außenpolitischen Machtambitionen des Staates, haben auch militärische Interessen, Krieg und die Kriegsfolgenbewältigung die staatliche Sozialpolitik geprägt. Vereinzelt war sogar das Militär ein relevanter sozialpolitischer Akteur, und zwar nicht nur, wenn es um die soziale Sicherung von Armeeangehörigen und ihren Familien ging.

Ein Einfluss des Militärs und militärischer Interessen auf Sozialpolitik mag auf den ersten Blick überraschen. Bei näherer Betrachtung zeigen sich jedoch eine Reihe von Schnittstellen, die dann augenscheinlich werden, wenn die Veränderungen in der Militärorganisation und -technologie, die tief greifenden sozioökonomischen Umbrüche sowie die steigenden internationalen Spannungen im späten 19. Jahrhundert in der Zusammenschau betrachtet werden.

Fast alle kontinentaleuropäischen Länder führten in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die allgemeine Wehrpflicht ein. Gleichzeitig machte die Militärtechnologie enorme Fortschritte: Die Entwicklung des Maschinengewehrs und technische Innovationen bei der Artillerie und Marine erhöhten massiv Feuer- und Zerstörungskraft der Waffensysteme. Transportmittel wie die Eisenbahn, die Motorisierung der Streitkräfte und neue Kommunikationstechnologien wie Telegraf und Telefon beschleunigten die räumliche Ausdehnung von Kriegen. All das trug zu einer Totalisierung der Kriegführung bei, die nun darauf abzielte, den Gegner vollständig zu unterwerfen und seine militärischen und wirtschaftlichen Kapazitäten zu vernichten. Die steigenden Spannungen zwischen den europäischen Nationalstaaten machten dieses Szenario immer wahrscheinlicher, bis es schließlich 1914 grausame Realität wurde.

Diese Umwälzungen in der Militärtechnologie und Armeeorganisation fielen zeitlich in eine Phase fortschreitender Industrialisierung und demografischer Umbrüche. Infolge der Wanderungsbewegung in die meist urbanen Industriezentren lösten sich die familialen und berufsförmigen Sozialschutzeinrichtungen der alten, agrarisch-handwerklich geprägten Welt auf, während der neue kapitalistische Arbeitsmarkt die Arbeitgeber von jeglicher sozialen Fürsorgepflicht entkoppelte, sodass auch Kinder und Jugendliche durch Fabrikarbeit zur Existenzsicherung beitragen mussten. Mit dem Aufkommen des industrialisierten Massenkriegs rückten die Quantität und Qualität der Bevölkerung und damit verbundene Implikationen für die "Volks- und Wehrkraft" in den Blickpunkt. Aus diesem Zusammenhang resultierten wichtige Impulse für sozial- und bildungspolitische Reformen sowie ein gesteigertes Interesse des Militärs an diesen Fragen. Handlungsleitend waren rein machtstrategische und militärfunktionale Motive, die bereits in der Phase der Kriegsplanung sozialpolitischen Niederschlag fanden. Bei Kriegsausbruch wurden militärisch motivierte Legitimations- und Motivationsaspekte sozialpolitisch bedeutsam, während nach Kriegsende die Demobilisierung der Millionenheere und die Bewältigung des kriegsinduzierten Massenelends die Expansion des Sozialstaats antrieben.

Pronatalistische Bevölkerungspolitik

Im Zeitalter des Massenkriegs rückte die Bevölkerungspolitik in den Fokus militärstrategischer Planungen. Das von den Militärs abschätzig meist als "Menschenmaterial" bezeichnete Potenzial an mobilisierbaren Soldaten zog Ende des 19. Jahrhunderts durch den einsetzenden demografischen Übergang, also die lange und mehrstufige Transformation von sehr hohen zu niedrigen Geburten- und Sterberaten, zunehmend Aufmerksamkeit auf sich. Für das Militär war primär die Größe der wehrfähigen Bevölkerung von Interesse, vor allem die Geburtenrate. Die modernisierungsbedingten demografischen Veränderungen waren in der Tat enorm, zwischen 1870 und 1940 sank die Geburtenhäufigkeit in der westlichen Welt um etwa 50 Prozent. Diese Transformation erfolgte in Abhängigkeit des nationalen Modernisierungs- und Industrialisierungsgrades jedoch zeitversetzt. Ungewöhnlich früh setzte der Rückgang der Geburtenrate in Frankreich ein. Aufgrund der vergleichsweise geringen Geburtenziffern kursierten dort seit den 1880er Jahren massive Depopulationsängste. Demografische Untergangsszenarien ("finis Galliae") und die traumatische Niederlage im deutsch-französischen Krieg 1870/71 gaben Anstoß für eine pronatalistische Bevölkerungspolitik, die über breiten Rückhalt in Politik und Militär verfügte. Neben Propaganda wurde die Sozial- und Steuerpolitik als Instrument entdeckt, die Geburtenrate zu steigern und die Kindersterblichkeit zu bekämpfen. So wurde Frankreich zum Pionier staatlicher Familienpolitik. Noch vor dem Ersten Weltkrieg wurden Steuerbegünstigungen und selektive Transferleistungen für kinderreiche Familien sowie 1931 universelle Geldleistungen für Familien eingeführt.

Als der demografische Übergang mit Verspätung in Deutschland und Italien einsetzte, tauchten im Kontext der militärischen Expansionsbestrebungen des italienischen Faschismus und des deutschen Nationalsozialismus ähnliche demografische Untergangsszenarien auf. Die Einwohnerzahl eines Landes wurde mit Macht und Weltgeltung gleichgesetzt. Benito Mussolini forderte 1927 für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts den Anstieg der Bevölkerung Italiens auf 60 Millionen, denn "was sind 40 Millionen Italiener gegen 90 Millionen Deutsche und 200 Millionen Slawen?" Die Nationalsozialisten sahen im Geburtenrückgang einen Vorboten des drohenden "Volkstods". Für einen Apologeten des totalen Krieges wie Erich Ludendorff war der Geburtenschwund eine "unermeßliche Gefahr", die "sich in der Wehrmacht fühlbar machen muß". Daher forderte er eine pronatalistische und nach eugenischen Prinzipien ausgerichtete Bevölkerungspolitik. Dadurch entstünde ein "gesundes, sich mehrendes Geschlecht, das dem Heere zahlreichen und kraftvollen Ersatz gibt und fähig ist, den totalen Krieg zu führen und zu ertragen".

Ludendorff sprach aus Erfahrung. Als faktischer Chef der 3. Obersten Heeresleitung (OHL) beauftragte er im Ersten Weltkrieg angesichts der hohen Verluste und der zunehmend desaströsen Versorgungslage den preußischen Generalstabsarzt und Leiter des Feldsanitätswesens Otto von Schjerning mit der Ausarbeitung einer aus sozialpolitischer Sicht bemerkenswerten Denkschrift. Ausgehend von der These, dass Macht und Wohlfahrt eines Staates auf der Zahl und Kraft seiner Bevölkerung gründet, wird darin konzediert, dass erst der Weltkrieg die Relevanz dieser Faktoren drastisch vor Augen geführt hat. Konkret werden in der Denkschrift der Rückgang der Geburtenziffer, die hohe Säuglingssterblichkeit und die hohen direkten und indirekten Kriegsverluste beklagt. Zur "Wiederherstellung und Hebung der deutschen Volks- und Wehrkraft" werden dutzende Maßnahmen vorgeschlagen, die einem sozialpolitischen Aktionsprogramm gleichkommen: Zuschüsse und günstige Kredite für Hausstandsgründungen, die Besserstellung von Verheirateten im Erwerbsleben, Steuerentlastungen für Verheiratete bei höherer Besteuerung von Unverheirateten sowie bessere Wohnverhältnisse in den Städten zur Bekämpfung von Hygieneproblemen, Kinderarmut und Kindersterblichkeit. Letztere sollte durch bessere Säuglingsernährung und Säuglingspflege, den Bau von "Gebäranstalten", ein Hebammengesetz sowie Stillprämien eingedämmt werden. Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz umfassen den Ausbau von Kinderkrippen und Kindergärten, die Einführung flächendeckender schulärztlicher Untersuchungen, die Ausweitung des Turnunterrichts, bessere Hygienebedingungen in Schulen, die Bereitstellung von Milch und die höhere Besteuerung von Tabak und Alkohol. Breiten Raum nehmen in der Denkschrift auch Maßnahmen zur Abgeltung familienbedingter Mehrkosten ein. Dazu zählen eine (private) Mutter- und Elternschaftsversicherung, eine mit steigender Kinderzahl progressive steuerliche Entlastung von Familien, die höhere Besteuerung von Kinderlosen und Schulgeldnachlässe für kinderreiche Familien. Ähnliche Maßnahmen wurden auch im Reichstag diskutiert, wegen fehlender Mittel und politischen Widerstands blieben konkrete Maßnahmen in der späten Kriegsphase aber aus.

Die Nationalsozialisten knüpften an einige dieser familienpolitischen Vorschläge an. Die Einführung der Ehestandsdarlehen, des Kindergelds und die Reform der Steuerklassen diente pronatalistisch-völkischen Zielen und war nicht zuletzt militärisch motiviert. Militärische Expansionsbestrebungen lagen auch dem Pronatalismus des italienischen Faschismus zugrunde, wo neben Propaganda und einer Verschärfung des Abtreibungsrechts auch mit sozial- und steuerpolitischen Maßnahmen versucht wurde, die Geburtenraten zu erhöhen. Hierzu zählten Strafsteuern für Ledige und kinderlose Paare, Steuerentlastungen für kinderreiche Familien, Kindergeld, die Bevorzugung verheirateter Personen mit Kindern bei Beschäftigung und im Wohnungswesen sowie diverse Maßnahmen zur Verbesserung des Mutterschutzes und zur Eindämmung der Kindersterblichkeit. Ein Effekt auf die Geburtenrate blieb aus, was den Frankfurter Journalisten und Kommunalpolitiker Ernst Kahn zur spöttischen Bemerkung veranlasste, dass "die Macht des italienischen Diktators vor dem Schlafzimmer ein Ende findet, denn trotz aller Bemühungen sinkt die Fruchtbarkeit in Italien von Jahr zu Jahr".

Stärkung der Wehrkraft

Neben der Menge an Soldaten wurde im Kontext der geschilderten militärtechnologischen und sozioökonomischen Umwälzungen auch die "Qualität" der Bevölkerung von zunehmender militärischer Relevanz. Allen voran galt dies für den Gesundheits- und Bildungsstand potenzieller Rekruten. Der Übergang von der Agrar- zur Industriegesellschaft blieb auch für die Armee nicht folgenlos. Anstelle physisch kräftiger junger Männer vom Land traten immer mehr städtische Industriearbeiter vor die Musterungskommissionen. Die Musterungen lieferten erstmals Massendaten zum Gesundheits- und Bildungsstand der männlichen Bevölkerung. In Ländern wie Österreich-Ungarn waren bis zu 70 Prozent der gemusterten jungen Männer untauglich. Mit Blick auf nationale Wehrkraft und hohe Mobilisierungsstärke waren diese Zahlen angesichts sinkender Geburtenziffern spätestens im Kriegsfall für die Militärs besorgniserregend.

In der Tat gibt es hinreichend Belege, dass die schlechte körperliche Verfassung der jungen Bevölkerung sozialpolitische Maßnahmen zur Verbesserung der Volksgesundheit mit angestoßen hat. Im Zentrum standen neben der Arbeitsschutzgesetzgebung auch gesundheitspolitische Programme, die auf die Verringerung der Säuglings- und Kindersterblichkeit abzielten. Eines der ersten Beispiele ist das preußische "Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken" vom 9. März 1839. Den Impuls lieferte ein Landwehrgeschäftsbericht des preußischen Generalleutnants Heinrich Wilhelm von Horn aus dem Jahr 1828, in dem er auf sinkende Rekrutenzahlen aufgrund der weitverbreiteten Kinderarbeit in den rheinländischen Industrieregionen hingewiesen hatte. Dieses Regulativ umfasste Arbeitsschutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche und koppelte eine zulässige Erwerbsarbeit Minderjähriger an einen Schulbesuch. Zwar spielen militärische Argumente im Entscheidungsprozess keine Rolle mehr, dennoch kann dieses frühe Sozialgesetz als ein Beleg für eine militärisch inspirierte Staatstätigkeit in der Sozial- und Bildungspolitik in einer Pioniernation der allgemeinen Wehrpflicht angesehen werden. Auch in der späteren deutschen Arbeiterschutzgesetzgebung tauchen wiederholt militärische Motive auf – allen voran der Beitrag der Arbeiterschutzgesetzgebung zur Stärkung der Wehrkraft. Es waren von wenigen Ausnahmen abgesehen aber nicht Militärs, sondern die politischen Eliten, die Argumente dieser Art bemühten. Selbst die Sozialdemokraten versuchten, mit dem Wehrkraftargument die Konservativen von der Sinnhaftigkeit potenzieller Sozialreformen zu überzeugen. Die bereits erwähnte Denkschrift der 3. OHL regte ebenfalls Arbeitsschutzmaßnahmen an, etwa die Ausdehnung des Fabrikarbeiterschutzes bis zum 18. Lebensjahr oder einen besseren Schutz für werdende Mütter sowie Frauen in körperlich anspruchsvollen Berufen. Auch das nationalsozialistische Jugendschutzgesetz (1938) und das Mutterschutzgesetz (1942) standen in der Tradition einer militärisch motivierten Sozialpolitik.

Dieser Nexus zwischen Arbeiterschutz und Wehrkraft war keinesfalls auf Deutschland beschränkt, sondern findet sich auch in den Begründungen für die schweizerische Fabrikgesetzgebung oder die Arbeiterschutzreformen der Habsburgermonarchie in den 1880er Jahren. In Großbritannien wurde das militärische Desaster der Burenkriege mit den negativen Folgen der Industrialisierung ("soziale Degeneration") im Mutterland in Verbindung gebracht und gab in der Folge Anstoß für Sozialreformen im Bereich der Kinder- und Jugendfürsorge. In Japan waren es sogar rechtsnationale Militärs, die im Kontext eines Expansionskriegs Sozialreformen initiierten. Angesichts einer Untauglichkeitsquote von 40 Prozent wurde 1938 auf Betreiben des Generals und Militärarztes Chikahiko Koizumi ein Wohlfahrtsministerium geschaffen, dessen Leitung er später übernahm. Zentrale Maßnahme war eine massive Ausweitung der Krankenversicherung, deren Deckungsgrad von 3,9 Millionen im Jahr 1937 auf über 50 Millionen Versicherte im Jahr 1944 anstieg. Die 1942 eingeführte Rentenversicherung diente nicht zuletzt auch der Kriegsfinanzierung.

Der rapide (militär-)technologische Fortschritt erhöhte auch die Qualifikationserfordernisse in den Volksheeren. Zwar wurden durch die allgemeine Wehrpflicht nun auch die gebildeteren Bevölkerungsschichten in die Armee eingezogen, dennoch war im 19. Jahrhundert vor allem in den südöstlichen Regionen Europas der Analphabetismus noch weitverbreitet. Die Bedienung und Wartung der technologisch immer ausgereifteren Waffen- und Kommunikationssysteme erforderten jedoch basale Lese-, Schreib- und Rechenkenntnisse. Auch militärische Propaganda und Massenindoktrination setzen eine einheitliche Landessprache und Lesekenntnisse der Bevölkerung voraus. In multinationalen Streitkräften wie in Österreich-Ungarn kam der Erwerb von Sprachkenntnissen zur Sicherstellung einer effektiven militärischen Kommunikation hinzu. Bildung wurde daher zunehmend militärisch bedeutsam. Zum einen unterhielten die Armeen Bildungseinrichtungen, organisierten Alphabetisierungsprogramme und wurden damit sprichwörtlich zu einer "Schule der Nation". Zum anderen gibt es Evidenz, dass militärische Niederlagen und militärische Rivalitäten zwischen Staaten zu staatlichen Bildungsreformen und höheren Bildungsausgaben führten. Ein Beispiel ist das österreichische Reichsvolksschulgesetz von 1869, das die achtjährige Schulpflicht festlegte und ein Jahr nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht verabschiedet wurde. Beide Reformen wurden durch die Niederlage gegen Preußen in der Schlacht bei Königgrätz (1866) mit angestoßen. Als eine Ursache der Niederlage wurde der höhere Bildungsstand in Preußen identifiziert. Demgegenüber sei – so ein anonymer Autor in der "Militär-Zeitung" – die östliche Hälfte Österreichs ein "reiner Agrikulturstaat" mit "einer Volksbildung, die an’s Asiatische streift". In der gleichen Zeitschrift schrieb wenige Wochen später ein Militär: "Für die eigentliche Ursache unserer Niederlagen betrachte ich aber: ‚Das allzu starre Festhalten an Formen auf Kosten der selbstständigen Idee – des selbstdenkenden Geistes‘". Die Kampfweise der Preußen "bewies, daß sie dem denkenden Geist jedes einzelnen Kommandanten ein höheres Recht einräumten, als der rohen Gewalt oder der strikten Form und dies war die Ursache ihrer taktischen Erfolge. Freilich ist es in Österreich nicht so leicht, der Idee einen so freien Spielraum zu lassen, wie in Preußen, weil die Intelligenz nicht so weit vorangeschritten ist, wie dort. (…) Mehr und mehr müßte aber die Intelligenz im ganzen Staate durch zweckentsprechenderen und ausgebreiteten Volksunterricht befördert werden, damit auch in die Masse und in jeden Einzelnen der Masse ein gewisser Ideenkreis verpflanzt würde." Ähnlich wie für die deutsche Arbeiterschutzgesetzgebung gilt aber auch hier, dass militärische Aspekte zwar einen Reformimpuls gaben, jedoch nicht das Hauptmotiv bei der Verabschiedung des Gesetzes bildeten. Dennoch verteidigte der Unterrichtsminister das Reichsvolksschulgesetz im Parlament mit den Worten: "Nicht bloß auf dem Schlachtfelde, sondern auch auf dem Felde, welches der Ackersmann bebaut, überall ist die Volksschule entscheidend."

Sicherung von Massenloyalität

Spätestens mit Ausbruch des Ersten Weltkrieges erkannten die Sozialreformer den militärischen Wert der Sozialpolitik. Der moderne Krieg – so der Generalsekretär der Gesellschaft für Soziale Reform, Waldemar Zimmermann – sei ein Volkskrieg, der "letzten Endes durch die Tüchtigkeit, die körperliche und sittliche Kraft der breiten Volksmassen entschieden wird". Die deutsche Arbeiterschutz- und Sozialversicherungsgesetzgebung habe die Arbeits- und Hygienebedingungen, die medizinische Versorgung und den Schutz des "kindlichen Nachwuchs, dieses stärksten Quelles der Wehrkraft des Volkes", verbessert und zur "Stärkung der inneren Verbundenheit aller Volksklassen mit dem Staate" beigetragen. Deshalb sei die Sozialpolitik ein wichtiges Element "sozialer Kriegsrüstung", "vorbeugende Wohlfahrtsarbeit am Volkskörper" und eine "starke Helferin zur kriegerischen Tüchtigmachung des deutschen Volkes". Für den Präsidenten des Reichsversicherungsamtes Paul Kaufmann war die Arbeiterversicherung gar eine "Quelle deutscher Kriegsbereitschaft", und er sah Ende 1914 im patriotischen Fieber in den Errungenschaften der Sozial- und Bildungspolitik den Grund für den Sieg: "Die Schlacht von Königgrätz hat bekanntlich der deutsche Schulmeister gewonnen. Jetzt siegen deutsche Schul- und Sozialpolitik."

Es kam bekanntlich anders. Die bestehende Sozialpolitik war nicht in der Lage, das soziale Elend eines unerwartet langen, industriellen Massenkriegs zu lindern, während der nötige Ausbau in Kriegszeiten durch die exorbitanten Militärausgaben blockiert wurde. Das verschärfte aber die sozialen Spannungen und schuf Legitimationsprobleme. In dieser Situation wurde die Sozialpolitik zu Propagandazwecken instrumentalisiert. Zur Stärkung des Durchhaltewillens und der Kampfmoral der Truppen verwiesen deutsche Militärbehörden im Rahmen des sogenannten Vaterländischen Unterrichts auf die sozial- und bildungspolitischen Errungenschaften des Kaiserreichs für die Arbeiterschaft. In einem Erlass des stellvertretenden Generalkommandos des XIX. Armeekorps aus dem Jahr 1917 hieß es: "Die ganze soziale Gesetzgebung in ihren Grundlinien ist darzulegen. Es ist hinzuweisen auf die Millionensummen, die bisher von der Sozialversicherung an die Arbeiter gezahlt worden sind und täglich gezahlt werden. Vor allem ist hier zu betonen, daß die Zuschüsse, die das Reich zur Sozialversicherung beisteuert, ganz außerordentlich hohe sind. Hier ist nachdrücklich hervorzuheben, daß diese Leistungen Deutschlands für seine Arbeiter einzig in der Welt dastehen." Selbst die "Sozialdemokratische Feldpost" verwies 1917 auf die Versicherungsgesetzgebung, die deutsche Sozialpolitik und mächtige Arbeiterorganisationen als verteidigungswürdige deutsche Errungenschaften.

All das wiederholte sich im großen Stil im Zweiten Weltkrieg. Große Sozialstaatsversprechen und der Kampf für eine gerechtere Nachkriegsordnung wurden den Entbehrungen und Schrecken des Krieges entgegengesetzt. Bekannte Beispiele sind Franklin D. Roosevelts "Bill of Economic Rights" oder der britische Beveridge-Plan. Beide Regierungen erklärten die Gewährleistung sozialer Rechte mit der Atlantik-Charta sogar zu einem offiziellen Kriegsziel der Alliierten. Selbst ein totalitäres Regime wie das nationalsozialistische Deutschland war auf ein gewisses Maß an interner Kohäsion angewiesen und instrumentalisierte daher die völkische Sozialpolitik zur Sicherung von Massenloyalität. Die Nazis versprachen den größten und vorbildlichsten Wohlfahrtsstaat der Welt für die Nachkriegszeit, und die Deutsche Arbeitsfront verfolgte mit dem "Sozialwerk des deutschen Volkes" noch in den ersten Kriegsjahren entsprechende Planungen. Die propagandistische Instrumentalisierung der Sozialpolitik war nun stärker nach außen gerichtet. Deutsche Kurzfassungen des Beveridge-Reports wurden von der Royal Air Force über Deutschland abgeworfen, während die Nazis auf internationaler Bühne ihr Gesellschaftsmodell propagierten. Schon kurz nach dem Erscheinen des Beveridge-Reports hatte das Reichsarbeitsministerium eine deutsche Übersetzung angefertigt. Der ganze Report würde – so ist im Vorwort zu lesen – lediglich die Rückständigkeit Englands auf dem Gebiet der Sozialpolitik illustrieren. Intern aber befürchtete das Ministerium negative Auswirkungen auf die Stimmung der deutschen Arbeiter, sollten die Vorzüge des Beveridge-Plans in Deutschland bekannt werden, und forderte daher sozialpolitische Zugeständnisse. Wie später im Kalten Krieg wurde die Sozialpolitik zum Gegenstand eines ideologischen Systemwettbewerbs. Nicht zufällig setzte sich in Großbritannien in den 1940er Jahren in Abgrenzung zum nationalsozialistischen warfare state der Begriff welfare state durch, der zuvor lediglich in intellektuellen Kreisen kursierte und eher negativ konnotiert war.

Sozialpolitische Kriegsfolgenbewältigung

Der durch beide Weltkriege aufgestaute, ungeheure soziale Problemdruck entlud sich in der Nachkriegszeit unter veränderten politischen Kräfteverhältnissen in umfangreichen Sozialreformen. Die Demobilisierung der Millionenheere, politische Unruhen und Revolutionsängste verstärkten nach Ende des Ersten Weltkrieges den Legitimations- und Handlungsdruck, öffneten aber auch gleichzeitig ein (kurzes) Reformfenster. Fast überall wurden eigenständige Arbeits- oder Sozialministerien geschaffen. Die neuen Sozialprogramme konzentrierten sich zunächst auf die Versorgung von Kriegsinvaliden und Hinterbliebenen sowie die Eingliederung von Veteranen. Diese Programme beanspruchten kurzfristig viele Ressourcen, enthielten aber auch innovative Elemente, die langfristig auch auf den "zivilen" Sozialstaat, allen voran die Behindertenpolitik, ausstrahlten. Im Kontext der militärischen Demobilisierung wurden Arbeitslosenhilfeleistungen eingeführt, die später in den kriegsgebeutelten europäischen Staaten durch Arbeitslosenversicherungen ersetzt wurden. Im Arbeitsrecht ist die Einführung des Achtstundentags und von Kündigungsschutzregelungen zu nennen. Auf internationaler Ebene wurde mit der Gründung der Internationalen Arbeitsorganisation (1919) die grenzüberschreitende, sozialpolitische Zusammenarbeit forciert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg lösten die Demokratien ihre Sozialstaatsversprechen ein, und die sozialpolitischen Verheißungen der Atlantik-Charta fanden 1948 Eingang in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die erstmals soziale Rechte festschrieb. Auf nationaler Ebene wurde neben dem Um- und Ausbau bestehender sozialer Sicherungssysteme mit universellen Geldleistungen für Familien ein neuer Programmzweig eingeführt. Wiederum mussten unzählige militärische und zivile Kriegsopfer versorgt und Millionen von Veteranen in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt integriert werden. Die sozialpolitische Kriegsfolgenbewältigung bewirkte einen massiven, langfristigen Anstieg der öffentlichen Sozialausgaben und ist – wie im Fall der Kriegsopferversorgung – bis zum heutigen Tag im Sozialbudget sichtbar.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Jens Alber, Vom Armenhaus zum Wohlfahrtsstaat, Frankfurt/M.–New York 1982.

  2. Zu den Theorien des Sozialstaates vgl. Herbert Obinger/Manfred G. Schmidt (Hrsg.), Handbuch Sozialpolitik, Wiesbaden 2019, Teil 2.

  3. Für die USA vgl. etwa Jennifer Mittelstadt, The Military Welfare State, Cambridge MA 2014.

  4. Vgl. Roland G. Foerster, Die Wehrpflicht. Entstehung, Erscheinungsformen und politisch-militärische Wirkung, München 1994.

  5. Vgl. Richard Titmuss, War and Social Policy, in: ders., Essays on the Welfare State, London 1958, S. 75–87.

  6. Vgl. Michael S. Teitelbaum/Jay M. Winter, The Fear of Population Decline, London 1985, S. 14.

  7. Vgl. Richard Tomlinson, The "Disappearance" of France, 1860–1940. French Politics and the Birth Rate, in: The Historical Journal 2/1985, S. 405–415; Nikolas Dörr, "As far as numbers are concerned, we are beaten". Finis Galliae and the Nexus Between Fears of Depopulation, Welfare Reform and the Military in France During the Third Republic, 1870–1940, in: Historical Social Research 2020 (i.E.)

  8. Zit. nach David Victor Glass, Italian Attempts to Encourage Population Growth, in: The Review of Economic Studies 2/1936, S. 106–119, hier S. 106.

  9. Vgl. Eckart Reidegeld, Krieg und staatliche Sozialpolitik, in: Leviathan 4/1989, S. 479–526.

  10. Erich Ludendorff, Der totale Krieg, München 1937, S. 23.

  11. Vgl. Denkschrift der Obersten Heeresleitung über die deutsche Volks- und Wehrkraft, BArch-Militärarchiv PH 3/446, S. 1–52.

  12. Vgl. Nikolas Dörr/Lukas Grawe, Military Influence on German Pronatalism Before and During the First World War, in: Contemporanea. Rivista di storia dell’800 e del ’900 2020 (i.E.).

  13. Vgl. Klaus-Jörg Ruhl, Die nationalsozialistische Familienpolitik (1933–1945). Ideologie – Maßnahmen – Bilanz, in: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 8/1991, S. 479–488.

  14. Vgl. Glass (Anm. 8), S. 3; Lauren E. Forcucci, Battle for Births. The Fascist Pronatalist Campaign in Italy 1925 to 1938, in: Journal of the Society for the Anthropology of Europe 1/2010, S. 4–13.

  15. Ernst Kahn, Der internationale Geburtenstreik. Umfang, Ursachen, Wirkungen, Gegenmaßnahmen?, Frankfurt/M. 1930, S. 49.

  16. Vgl. Heinrich Hartmann, Der Volkskörper bei der Musterung. Militärstatistik und Demographie in Europa vor dem Ersten Weltkrieg, Göttingen 2011.

  17. Vgl. Emmerich Tálos, Staatliche Sozialpolitik in Österreich, Wien 1981.

  18. Horns Bericht ist verschollen, erhalten ist aber die Reaktion von Friedrich Wilhelm III. darauf, siehe GStA PK, I. HA Rep. 120, Ministerium für Handel und Gewerbe, BB VII 3, Nr. 1, Bd. 1, 85 VS.

  19. Vgl. Nikolas Dörr/Lukas Grawe/Herbert Obinger, The Military Origins of Labor Protection Legislation in Imperial Germany, in: Historical Social Research 2020 (i.E.).

  20. Vgl. Lukas Grawe, "Im Interesse der Volksgesundheit und der Wehrhaftmachung des deutschen Volkes". Militärische Motive in der Genese des Jugendschutzgesetzes von 1938, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 2020 (i.E.).

  21. Vgl. Deborah Dwork, War is Good for Babies and Other Young Children. A History of the Infant and Child Welfare Movement in England, 1898–1918, London 1987.

  22. Vgl. Gregory J. Kasza, War and Welfare Policy in Japan, in: Journal of Asian Studies 2/2002, S. 417–435, hier S. 425.

  23. Vgl. Christa Hämmerle, Ein gescheitertes Experiment? Die Allgemeine Wehrpflicht in der multiethnischen Armee der Habsburgermonarchie, in: Journal of Modern European History 2/2007, S. 222–243.

  24. Vgl. Thomas M. Duffy, Literacy Instruction in the Military, in: Armed Forces and Society 3/1985, S. 437–467; Michael Epkenhans/Gerhard P. Groß (Hrsg.), Das Militär und der Aufbruch in die Moderne 1860–1890, München 2003; Ute Frevert, Die kasernierte Nation, München 2001.

  25. Vgl. Philippe Aghion/Torsten Persson/Dorothee Rouzet, Education and Military Spending, The National Bureau of Economic Research, NBER Working Paper 18049/2012.

  26. Anonym, Österreichs Heeresfrage, in: Militär-Zeitung, 19.12.1866, S. 843f., hier S. 844. Für den Verfasser war dies ein Argument gegen die Wehrpflicht.

  27. Anonym, Noch einmal über unsere militärischen Mißerfolge, in: Militär-Zeitung, 23.1.1867, S. 45f.

  28. Vgl. Lukas Grawe, The Influence of Military Considerations on the 1869 "Reichsvolksschulgesetz" in Imperial Austria, in: Historical Social Research 2020 (i.E.).

  29. Stenographisches Protokoll Abgeordnetenhaus, 191. Sitzung, I. Sitzung, 23.4.1869, S. 5800.

  30. Vgl. Friedrich Zahn, Deutsche Sozialpolitik und der Krieg, in: Annalen des Deutschen Reichs für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft, München 1916.

  31. Waldemar Zimmermann, Krieg und Sozialpolitik (Soziale Kriegsrüstung), Berlin 1915, S. 16f., S. 34.

  32. Paul Kaufmann, Die Arbeiterfürsorge – eine Quelle deutscher Kriegsbereitschaft, in: Monatsblätter für Arbeiterversicherung 10–11/1914, S. 129–144.

  33. Ders., Soziale Fürsorge und deutscher Siegeswille, in: Deutsche Reden in schwerer Zeit, hrsg. von der Zentralstelle für Volkswohlfahrt und dem Verein für volkstümliche Kurse von Berliner Hochschullehrern, Berlin 1915, S. 32–62, hier S. 47.

  34. Auszug aus den Richtlinien für den "Vaterländischen Unterricht" im Bereich des stellv. Generalkommandos des XIX. Armeekorps vom 15.12.1917, in: Militär und Innenpolitik im Weltkrieg 1914–1918, bearb. von Wilhelm Deist, Düsseldorf 1970, S. 889–894, hier S. 892.

  35. Vgl. Anne Lipp, Meinungslenkung im Krieg. Kriegserfahrungen deutscher Soldaten und ihre Deutung 1914–1918, Göttingen 2002, S. 206.

  36. Vgl. Götz Aly, Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt/M. 2005.

  37. Vgl. Reidegeld (Anm. 9), S. 3; Ronald Smelser, Robert Ley. Hitlers Mann an der "Arbeitsfront" – Eine Biographie, Paderborn 1989, S. 260ff.

  38. Vgl. Sandrine Kott/Kiran Klaus Patel (Hrsg.), Nazism Across Borders. The Social Policies of the Third Reich and their Global Appeal, Oxford 2018.

  39. Vgl. Reichsarbeitsministerium, Der Beveridgeplan. Nur für den Dienstgebrauch als Manuskript gedruckt, Berlin 1943.

  40. Vgl. Karsten Linne, "Die Utopie des Herrn Beveridge". Zur Rezeption des Beveridge-Plans im nationalsozialistischen Deutschland, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts 4/1999, S. 62–82.

  41. Vgl. Klaus Petersen/Jørn Henrik Petersen, Confusion and Divergence: Origins and Meanings of the Term "Welfare State" in Germany and Britain, 1840–1940, in: Journal of European Social Policy 1/2013, S. 37–51.

  42. Vgl. Herbert Obinger/Klaus Petersen/Peter Starke, Warfare and Welfare. Military Conflict and Welfare State Development in Western Countries, Oxford 2018; Herbert Obinger/Carina Schmitt, World War and Welfare Legislation in Western Countries, in: Journal of European Social Policy, 31.12.2019 (online first).

  43. Vgl. Herbert Obinger/Lukas Grawe/Nikolas Dörr, Veteranen- und Kriegsopferversorgung und Sozialstaatsentwicklung in Australien, Deutschland, Österreich und den USA, in: Politische Vierteljahresschrift 2020 (i.E.).

  44. Vgl. Herbert Obinger/Carina Schmitt, Total War and the Emergence of Unemployment Insurance in Western Countries, in: Journal of European Public Policy, 27.11.2019 (online first).

  45. Vgl. Patrick Emmenegger, The Power to Dismiss. Trade Unions and the Regulation of Job Security in Western Europe, Oxford 2014.

  46. Vgl. Herbert Obinger/Carina Schmitt, The Impact of the Second World War on Postwar Social Spending, in: European Journal of Political Research 2/2018, S. 496–517.

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ist Professor für Vergleichende Staatstätigkeitsforschung und vergleichende Sozialpolitik an der Universität Bremen und Direktor der Abteilung Politische Ökonomie des Wohlfahrtsstaates am Socium – Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik. E-Mail Link: herbert.obinger@uni-bremen.de