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Die neue Staatenwelt nach 1918 | 1918/19 | bpb.de

1918/19 Editorial Deutschland und der Große Krieg - Essay Die paradoxe Revolution 1918/19 Weltkrieg und Verfassung als Gründungserzählungen der Republik Bismarck und die Weimarer Republik Die neue Staatenwelt nach 1918 Versailles und Weimar

Die neue Staatenwelt nach 1918

Lars Lüdicke

/ 15 Minuten zu lesen

Die Wirkungen des Weltkriegs lasteten als Hypothek auf der europäischen Nachkriegsordnung. Er hatte Tendenzen hervorgebracht, die den Zweiten Weltkrieg erst ermöglichen sollten.

Einleitung

Das ist kein Friede. Das ist ein Waffenstillstand für zwanzig Jahre", lautete die düstere Prognose des französischen Marschalls Ferdinand Foch, der als Oberbefehlshaber der Entente am 11. November 1918 die deutsche Kapitulation entgegengenommen hatte und der nun, ein halbes Jahr später, voraussagte, dass die Nachkriegsordnung keinen dauerhaften Frieden begründen würde. In der Tat bewahrheitete sich Fochs Vorahnung mit eigentümlicher Treffsicherheit: 20 Jahre später begann mit dem deutschen Angriff auf Polen ein neuer Krieg, der die Schrecknisse und Zerstörungen des gerade erst zu Ende gegangenen Weltkriegs noch übertraf.



Eine unausweichliche, zwangsläufige Folge des Ersten war der Zweite Weltkrieg freilich nicht, und dennoch lasteten dessen Wirkungen als schwere Hypothek auf der im Jahr 1919 geschaffenen Friedensordnung. Der Krieg hatte manche Entwicklungslinien des 19. Jahrhunderts verstärkt, manche abgebrochen, andere als neue Formen ausgeprägt und insgesamt eine Kontinuität von Strukturen und Systemen wie auch einen Bruch mit der Vergangenheit herbeigeführt, die von immenser Tragweite für das ganze Jahrhundert waren. Das galt zunächst für die Friedensverträge, die ein Produkt der vom Krieg beeinflussten Denktraditionen waren und die eine widersprüchliche Nachkriegsordnung schufen, an der sich überall in Europa die Forderungen nach Revision entzündeten.

Noch unter dem Eindruck des Krieges tagte ab Januar 1919 in Versailles der Friedenskongress der alliierten und assoziierten Mächte über die Hauptfrage, wie ein dauerhafter Frieden gewonnen werden könnte. Bereits Ende Oktober 1918, kurz vor Ende der Kampfhandlungen, hatte das französische Außenministerium gefordert, dass "das Werk Bismarcks zerstört werden" müsse, "um Europa einen dauerhaften Frieden zu sichern". Georges Clemenceau, der französische Ministerpräsident, hielt noch lange Zeit an dem Ziel fest, absolute Sicherheit gegenüber Deutschland mittels eines harten Friedensschlusses durchzusetzen, der auf einen Zerfall des Reiches und die Gewinnung der Rheingrenze hoffen ließ. Für ihn, der in traditionell-nationalstaatlichem Denken verhaftet blieb, stellte die einschneidende Begrenzung des deutschen Machtpotentials in territorialer, militärischer und wirtschaftlicher Hinsicht eine für Frankreichs Sicherheit unverzichtbare Forderung dar.

Damit gerieten die schier ausufernden französischen Sicherheitsinteressen in unauflöslichen Gegensatz zu den angelsächsischen Sicherheitsprämissen. Woodrow Wilson, der Präsident der USA, hatte bereits im Weltkrieg das Leitbild eines Weltfriedens aufgestellt, der auf dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und der internationalen Zusammenarbeit in einem "Völkerbund" aufbaute. Sein Vorhaben, die Welt safe for democracy zu machen, sollte die Wiederholung eines solch furchtbaren Krieges unmöglich machen. Zugleich markiert seine Vorstellung von einem Frieden der Gerechtigkeit, den er am 8. Januar 1918 in einem Vierzehn-Punkte-Programm unterbreitet hatte, auch eine Reaktion auf die Oktoberrevolution in Russland. Dem von Lenin verfolgten Ziel der proletarischen Weltrevolution und der Diktatur des Proletariats sollte, so Wilsons Vorsatz, mit einem demokratisch verfassten Europa begegnet werden. Deutschland, das sich zum Ende des Krieges und in der Revolution vom Kaiserreich zu einer parlamentarischen Demokratie westlichen Musters gewandelt hatte, kam in Wilsons Sicht dabei besondere Bedeutung zu: Als noch immer wirtschaftlich stärkstes Land auf dem Kontinent und als bevölkerungsstärkste Macht westlich der russischen Sowjetrepublik sollte das vom Militärstaat zur westlich orientierten Zivilgesellschaft gewandelte Deutschland künftig an der Friedenswahrung mitwirken. Zugleich hatte die idealistische Zielrichtung Wilsons eine praktische Implikation: Deutschland als demokratischen Staat gegen den Bolschewismus zu stabilisieren, folgte zugleich dem Kalkül, es als prosperierende, in die Weltwirtschaft integrierte Volkswirtschaft als Produzent und Markt zu erhalten, schon allein, um Reparationen abschöpfen zu können.

Versailler Vertrag

Am Ende der von so unterschiedlichen, ja in Teilen gegensätzlichen Interessen geprägten Verhandlungen stand für Deutschland der Versailler Vertrag. Dieser Minimalkompromiss zwischen der idealistischen Vision einer auf demokratischen Prinzipien beruhenden Weltfriedensordnung und dem von Furcht und Hass diktierten Sicherheits- und Machtinteresse der französischen Siegermacht erreichte das Gegenteil des Beabsichtigten, indem er die Konfliktlinien des Krieges in der Nachkriegsordnung fortsetzte und vermehrte Unsicherheiten schuf. Frankreich musste sich damit abfinden, dass das Reich, das auch als parlamentarische Demokratie seinen alten Namen behielt, als Großmacht potentiell weiter bestand und zur unversöhnlichen Revisionsmacht wurde.

In der Tat erschienen dem Großteil der Deutschen die auferlegten Bedingungen als kaum an- und nicht dauerhaft hinnehmbar. Die Gebietsabtretungen, von denen schwere wirtschaftliche Nachteile erwartet werden mussten, betrafen etwa ein Siebtel der Fläche und ein Zehntel der Bevölkerung und dienten fortan der revanchistischen Agitation. Wenngleich in den meisten der abzutretenden Gebiete eine mehrheitlich nichtdeutschsprachiger Bevölkerung lebte, verletzten die Bestimmungen doch das Gefühl einer Nation auf das Tiefste, die lange Zeit auf einen annexionistischen "Siegfrieden" gesetzt hatte. Hinzu trat, dass die (temporäre) Besetzung des Rheinlandes durch alliierte Truppen als erniedrigender Souveränitätsverlust aufgefasst wurde; die einschneidenden Demilitarisierungsbestimmungen galten als Demütigung der preußisch-deutschen Militärtradition. Empörend wirkte ebenso der Kriegsschuldartikel 231, der Deutschland und seinen Verbündeten die Alleinschuld am Krieg zuschob und auf den sich die Reparationen juristisch und politisch-moralisch gründeten. Seither war der Kampf gegen die "Kriegsschuldlüge" der alliierten Siegermächte "die Integrationsklammer der politischen Kultur Weimars".

Entrüstung lösten nicht zuletzt auch die als demütigend empfundenen Verhandlungen aus. Die deutsche Delegation war an den Gesprächen nicht beteiligt worden, sondern hatte am 7. Mai lediglich den Entwurf des Friedensvertrages empfangen dürfen, der mit der am 16. Juni 1919 übergebenen endgültigen Fassung nahezu identisch war. Substanzielle Veränderungen waren nicht zu erreichen, obwohl in unzähligen deutschen Noten Einwände und Gegenvorschläge formuliert worden waren. Vielmehr blieb nur die Alternative, den Vertrag zu unterzeichnen oder einen alliierten Truppenvorstoß zu riskieren, der das Reich dauerhaft in Einzelstaaten aufzuspalten und in separate Friedensverträge zu zwingen drohte.

Diese Zusammenhänge machen deutlich, warum der am 28. Juni 1919 geschlossene Vertrag vom weit überwiegenden Teil der Deutschen tatsächlich als "Diktat" empfunden wurde: Dass Deutschland die Unterschrift im Spiegelsaal des Versailler Schlosses leisten musste, in dem 48 Jahre zuvor Wilhelm I. zum Kaiser proklamiert und damit das Deutsche Reich begründet worden war, war ein demonstrativer Akt, in dem der französische Triumph und die deutsche Demütigung symbolisch Gestalt annahmen. Eine dauerhaften Frieden stiftende Neukonstruktion der europäischen Staatengemeinschaft zu schaffen, war in Paris nicht gelungen. Es hatte vor allem das Vermögen der von Furcht und Rache geleiteten Staatsmänner Frankreichs überfordert, die unheilvolle nationalstaatliche Machtpolitik der Vergangenheit zugunsten einer zukunftsweisenden Politik aufzugeben, um Deutschland in das demokratische Staatensystem zu integrieren.

Völkerbund

Die Deutschen vermochten es nicht, den Versailler Vertrag in realistischen Proportionen zu sehen und auch Vorteile und Chancen zu erkennen, die sich boten. Quer durch alle Bevölkerungsschichten und Parteien verlief die Ablehnung des unter ultimativem Druck der Alliierten angenommenen Vertrags. Dass der als demütigend empfundene Vertrag revidiert werden musste, war allgemeine, parteiübergreifende Überzeugung - die Frage war nur, auf welche Weise, mit welcher Absicht und welchem Ziel. Weithin verstellte die Empörung einen nüchternen Blick: Dass noch im März 1918 dem russischen Kriegsgegner in Brest-Litowsk ein Frieden diktiert worden war, der gegen eben jene Prinzipien verstoßen hatte, auf die Deutschland sich nun berief, spielte im öffentlichen Bewusstsein keine Rolle. Ebenso wenig wurde gesehen, dass die Friedensbedingungen noch härter hätten ausfallen können: Die Einheit des Reiches war erhalten geblieben; die Reparationspolitik musste in dem Maße nicht von Dauer sein, wie sich die negativen Konsequenzen für die deutsche und die Weltwirtschaft zeigten; und Deutschland hatte gute Aussichten, seine außenpolitische Lage zu verbessern.

Dazu gehörte die zunächst noch verwehrte Mitgliedschaft im Völkerbund, der am 16. Januar 1920 seine Arbeit aufnahm. In Deutschland galt diese Übertragung des liberaldemokratischen Parlamentarismus auf die Staatenwelt als Versuch, die Revision zu erschweren. Nach der Präambel nämlich übernahmen die Mitgliedstaaten die Verpflichtung, die internationalen Beziehungen im Geist von "Gerechtigkeit und Ehre" zu gestalten, das internationale Recht anzuerkennen und "nicht zum Kriege zu schreiten"; ferner versprachen sie, die "territoriale Unversehrtheit und die gegenwärtige politische Unabhängigkeit aller Bundesmitglieder zu achten und gegen jeden Angriff von außen her zu wahren". Deutschland musste - wie auch die anderen besiegten Staaten - diese Satzung als Bestandteil des Friedensvertrags übernehmen und seine Politik an die Grundsätze eines Gremiums binden, dem es selbst nicht angehörte.

Dass Deutschland - wie seine ehemaligen Verbündeten auch - nicht von Beginn an beteiligt wurde, war ein schwerwiegender Geburtsfehler, denn diese Diskriminierung kam gewissermaßen einer Verlängerung der in Sieger und Besiegte gespaltenen Nachkriegsordnung in jenes Gremium gleich, das doch seiner Grundidee nach die gleichberechtigte Beteiligung aller Staaten an internationalen Entscheidungen vorsah. Die Verletzung, ja Selbstwiderlegung des universalen Prinzips zeigte das Grundproblem des Völkerbunds. Wie sich im Versailler Vertrag die Kontinuität nationalstaatlichen Machtdenkens zeigte, so missglückte auch im Völkerbund der Übergang zu einer übernationalen Zusammenarbeit in einer Weltgesellschaft. Als strukturelle Vorbelastung erwies sich auch die Nichtbeteiligung der USA, deren Präsident Wilson maßgeblich auf die Einrichtung dieser Organisation zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens gedrängt hatte. Vom Senat abgelehnt, zogen sich die USA, die 1917 kriegsentscheidend auf dem europäischen Kontinent interveniert hatten, auf eine weithin passive, isolationistische Politik zurück. Auch das revolutionäre Russland blieb bei der Gründung des Völkerbundes ausgeschlossen, sodass sich unter dieser Konstellation ein Instrument zur Sicherung des Status quo im französischen Sinne herauszubilden drohte.

Vor diesem Hintergrund wurde in Deutschland der Völkerbund weithin als Allianz der Siegermächte und als Instrument zur Verewigung der Versailler Nachkriegsordnung angesehen. Insgesamt waren es die Bestimmungen des Vertrages wie auch die moralischen Diskriminierungen, die der Revisionsbewegung von seinem Inkrafttreten an Auftrieb gaben, wobei das Streben nach Revision und die Ablehnung des demokratischen Systems zwei Seiten ein und derselben Haltung bildeten. In der Tat erwiesen sich für die Weimarer Republik vor allem jene Geschichtslegenden als schwere Belastung, die den Deutschen eine Identifikation mit der westlichen Demokratie erschwerten. Die unrealistische Annahme, dass einer parlamentarischen Regierung ein Wilson'scher Friede zuteil werden würde, hatte die Demokratisierung Deutschlands wesentlich begünstigt. Ja, selbst die oberste militärische Führung hatte im Herbst 1918 den Kaiser bedrängt, den verlorenen Krieg in einem maßvollen Frieden zu beenden, und deshalb auf Parlamentarisierung gedrungen. Somit war die später weit verbreitete Auffassung objektiv falsch, nach der die Demokratie als eine von den Siegern aufgezwungene Staatsform galt. Doch als die Siegermächte dem Deutschen Reich den Versailler Vertrag trotz der unlängst etablierten parlamentarischen Demokratie geradezu diktierten, war damit in weiten Teilen des deutschen Volkes die neue Staatsordnung diskreditiert. Deutschland habe, "im Felde unbesiegt", die Waffen freiwillig und in der Erwartung eines "gerechten" Friedens niedergelegt und sei von den wortbrüchigen alliierten Demokratien in einen "Diktatfrieden" gezwungen worden, lautete fortan eine Variante der so genannten "Dolchstoßlegende", die von Beginn an als antidemokratische Hypothek auf der Weimarer Republik lastete.

Friedensverträge

Für die Ausbildung solcher Legenden fehlten Deutschlands Kriegsverbündeten die Grundlagen. Unter dem Ansturm der alliierten Angriffe hatten Bulgarien und das Osmanische Reich bereits Ende September bzw. Oktober, Österreich-Ungarn Anfang November 1918 kapituliert. Als Folge der militärischen Niederlagen gewann hier weder die Empörung über die Friedensverträge noch das Revisionsstreben eine solch prinzipielle Form wie in Deutschland. Nichtsdestoweniger brachten die als "Pariser Vorortverträge" bezeichneten Friedensschlüsse der Alliierten mit den ehemaligen Verbündeten Deutschlands für ganz Ost- und Südosteuropa gravierende Veränderungen.

Die geringsten bewirkte der am 27. November 1919 unterzeichnete Vertrag von Neuilly-sur-Seine, in dem Bulgarien Westthrakien abtreten musste und somit den Zugang zur Ägäis verlor. Einschneidender waren die Veränderungen infolge der im Weltkrieg untergegangenen Vielvölkerreiche, des Osmanischen Reichs und Österreich-Ungarns. Angesichts der heterogenen Zusammensetzung der Bevölkerung ließ sich hier das Nationalstaatsprinzip kaum verwirklichen. Ungarn verlor in dem am 4. Juni 1920 geschlossenen Friedensvertrag von Trianon etwa zwei Drittel seines Territoriums. Siebenbürgen etwa, ein mehrheitlich von Rumänen bewohntes Gebiet im südlichen Karpatenraum, in dem Ungarn 23 Prozent und Deutsche knapp zehn Prozent der Bevölkerung stellten, wurde Rumänien zugesprochen, ebenso die Bukowina und Arad. Des weiteren fielen die heutige Slowakei und die Karpaten-Ukraine an die neu gegründete Tschechoslowakei sowie Kroatien und Slawonien an Jugoslawien, einen multinationalen Neustaat im Süden.

Ungarn trat an die Seite der Revisionsmacht Deutschland, wie auch Österreich, das in dem am 10. September 1919 geschlossenen Vertrag von Saint-Germain Böhmen und Mähren an die Tschechoslowakei, Galizien an Polen, Südtirol und Istrien an Italien sowie einige weitere Territorien an Jugoslawien abzutreten hatte. Im Falle des nahezu ausschließlich von "Deutschösterreichern" bewohnten Südtirols handelte es sich ebenso um einen Verstoß gegen das Nationalitätenprinzip wie bei der Provinz Sudetenland, in dem es bei Demonstrationen für das Selbstbestimmungsrecht zu blutigen Unruhen kam. Den eklatantesten Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht bildete das im Vertrag von Saint-Germain fixierte Anschlussverbot, das sich schlicht nicht anwenden ließ: "Deutsch-Österreich" mit dem Reich verschmelzen zu lassen, wie es die provisorische Wiener Nationalversammlung vom November 1918 beschlossen hatte, hätte den besiegten Hauptgegner Deutschland nachträglich zum Hegemon Europas erhoben und das Kriegsergebnis ins Gegenteil verkehrt. Unmöglich war es angesichts der vor allem in Ost- und Südosteuropa heterogenen Bevölkerungsstruktur, leidlich homogene, also saturierte Nationalstaaten zu schaffen. Die Lösung schuf somit zugleich neue Probleme, indem die Errichtung zahlreicher Nachkriegsstaaten gewissermaßen das Nationalitätenproblem der untergegangenen Vielvölkerreiche vervielfachte.

Wie gefährdet der Frieden war, den die - notwendigerweise widersprüchlichen - "Pariser Vorortverträge" herzustellen versuchten, zeigt die Geschichte des am 10. August 1920 geschlossenen Vertrages von Sèvres. Darin wurden dem türkischen Staat, der aus dem untergegangenen Osmanischen Reich hervorging, weit reichende territoriale Abtretungen abverlangt, um die ehedem blutig unterdrückten Nationalitäten aus der Herrschaft der Türken zu lösen. Übrig bleiben sollte nach dem Willen der Alliierten lediglich ein zentralanatolischer Rumpfstaat, an den, so der Entwurf des Vertrages, Zonen grenzten, die von alliierten Mächten besetzt oder verwaltet werden sollten. Gegen die Besatzungstruppen erhob sich in den so genannten "Türkischen Befreiungskriegen" von 1919 bis 1923 der Widerstand der Türken, die in militärischen Siegen eine Rückgewinnung von Territorien erzwangen. In der Folge akzeptierten die Alliierten am 24. Juli 1923 im Vertrag von Lausanne eine Korrektur des ursprünglichen Friedensvertrages: Bis in die heutige Zeit wirkt nach, dass damals ein eigener Staat für das armenische Volk, an dem von türkischer Seite im Schatten des Weltkriegs ein Genozid verübt wurde, ebenso verhindert worden war wie eine Autonomie der Kurden. Die unmittelbare Folge dieser ersten Korrektur der Nachkriegsordnung bestand in der Modellwirkung, die sie auf den italienischen Diktator Benito Mussolini ausstrahlte.

Spaltung Europas

Um Italien zum Kriegseintritt an der Seite der Entente gegen die Mittelmächte zu veranlassen, waren dem Apenninstaat im Londoner Pakt vom April 1915 größere Territorien im Norden - etwa Südtirol - zugesagt worden. Dieses wurde Italien in den Pariser Verhandlungen zwar ebenso wie Trentino, Triest, Julisch-Venetien, Istrien und Teile Dalmatiens zugesprochen, jedoch gingen die italienischen Forderungen zum Ende des Krieges weit darüber hinaus. Da sich diese weit reichenden Forderungen weder mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker noch mit der Neuordnung des Balkans in Einklang bringen ließen, vermochte sich Italien in den Pariser Verhandlungen nicht durchzusetzen. Im Gefühl, als Siegermacht um die Beute betrogen worden zu sein, gewann auch in Italien die Revisionsbewegung stark an Zulauf, die sich hinter der Parole vom vittoria mutilata, vom "verstümmelten Sieg" versammelte. In der militärischen Besetzung der vor Albanien gelegenen Insel Korfu im August 1923 zeigte sich die Zielsetzung der im Vorjahr von Mussolini errichteten faschistischen Diktatur: Die anfangs als Revisionismus gedeckte imperialistische Expansionspolitik, die auf Hegemonie im Balkangebiet und im Mittelmeerraum, mithin auf eine Wiederherstellung der Ära des römischen Imperiums abzielte, gewann immer mehr Dynamik.

Italiens Sonderrolle, einerseits zu den Siegern des Weltkriegs und andererseits zu den Revisionsmächten der Nachkriegsordnung zu zählen, verwies auf den vielfach belasteten Frieden in einem Europa, das sich in einen "Klub konservativer Verteidiger oder doch Anhänger des Status quo" und in Revisionsstaaten zu spalten begann. Stark vereinfacht standen in den ersten Friedensjahren jene Staaten, denen Gebiete zugesprochen worden waren oder die gar ihre Staatlichkeit den "Vorortverträgen" zu verdanken hatten, gegen die Länder, die nach Rückgewinnung des Verlorenen strebten. Wie im Falle Italiens durchkreuzten die von nationalstaatlicher Machtpolitik diktierten Interessen jedoch häufig eine solch klare Unterscheidung.

Das galt auch für Polen, das in den Friedensverträgen seine Souveränität zurückerhielt und zum wichtigsten Pfeiler im Allianzsystems Frankreichs wurde: Es sollte nach Westen als Bündnis gegen Deutschland wirken und nach Osten - zusammen mit der Kleinen Entente, einem Bündnissystem zwischen der Tschechoslowakei, Jugoslawien und Rumänien - als Schutzgürtel, als Cordon sanitaire, das revolutionäre Russland abschirmen. Hauptsächlich deshalb wurden Polen auf Kosten Deutschlands und Russlands Landstriche zuerkannt, die über die nationalen Siedlungsgebiete hinausgingen: Oberschlesien, Posen und Westpreußen fielen im Westen an den wieder entstandenen Staat wie im Osten Wolhynien sowie Ost- und Westgalizien. Bereits im Jahr 1920 geriet Polen aus diesem Grund mit Sowjetrussland in einen Krieg, der mit dem im März 1921 geschlossenen Frieden von Riga endete. Polen sicherte sich in diesem Vertrag erhebliche Gebietsabtretungen, jedoch blieben die Ergebnisse hinter den ausufernden nationalistischen großpolnischen Träumereien zurück, die sich am Zuschnitt der zwischen 1569 und 1791 bestehenden "Adelsrepublik der polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen" orientiert hatten.

Die Türkischen Befreiungskriege, Mussolinis Korfu-Abenteuer und der polnisch-sowjetische Krieg waren nur drei militärische Konflikte, an denen sich die Instabilität der Nachkriegsordnung zeigte. Vieles, möglicherweise alles hing für die Bewahrung des europäischen Friedens davon ab, ob sich der Konflikt zwischen Frankreich und Deutschland um Bewahrung und Revision des Status quo entschärfen ließ. Da der deutsche Revisionismus nur solange ungefährlich blieb, wie das Reich schwach war, schien es den ersten französischen Nachkriegskabinetten um der Existenz ihres Landes willen als alternativlos, Deutschland, die potentiell mächtigste Revisionsmacht, im Zustand der (militärischen) Schwäche zu halten.

Als Frankreich im März 1923 einen Verzug deutscher Reparationslieferungen zum Anlass nahm, um in einer vorbereiteten Aktion das Ruhrgebiet militärisch zu besetzen, erreichte die europäische Krise ihren ersten Nachkriegshöhepunkt. Mit militärischer Gewalt setzte Frankreich in Zusammenwirken mit Belgien eine Politik der "produktiven Pfänder" um, die vor allem das Reparationssystem absichern sollte, das Deutschland niederhielt. Der konfrontative, "passive Widerstand", zu dem die Reichsregierung aufgerufen hatte, wurde erst im September 1923 abgebrochen und von Gustav Stresemann, mit dessen Namen sich eine bis 1929 währende Ära verbindet, zugunsten einer Verständigungspolitik zwischen Frankreich und Deutschland korrigiert, die Europa stabilisierte. Dass diese Wende der deutsch-französischen Beziehungen nur ein Zwischenspiel blieb, hatte nicht unwesentlich mit der europaweiten Demokratiekrise zu tun.

Europaweite Krise der Demokratie

Das aus dem Weltkrieg scheinbar als Sieger hervorgegangene parlamentarisch-demokratische System verlor in Europa zuungunsten nationalistischer und autoritärer Diktaturen immer mehr an Boden. Die Ursprünge dieser antidemokratischen Tendenz reichten bis weit vor den Weltkrieg zurück, wurzelten im 19. Jahrhundert, beruhten auf dem imperialistischen Denken der Vorkriegszeit und waren maßgeblich die Folge der radikalisierenden Weltkriegswirkung sowie das Ergebnis sozioökonomischer Spannungen. Den epochalen Auftakt bildete das ab Oktober 1922 in Italien errichtete faschistische System; es folgten in den 1920er und 1930er Jahren die ostmittel- und südosteuropäischen Nachkriegsdemokratien, die ihre Staatsordnung in autoritäre Regime umwandelten, ebenso die Entstehung der iberischen Diktaturen. In kaum einem der 1918/19 demokratisierten Staaten überdauerte die neue Staatsform die 1920er und 1930er Jahre.

In Deutschland, das von 1930 an einen antidemokratischen Weg einschlug, kam mit dem Nationalsozialismus eine totalitäre Bewegung an die Macht, die der Kriegs- und unmittelbaren Nachkriegszeit entstammte und die in ihrem Kern auf Entfesselung eines neuen Krieges zielte. Wie der Faschismus war der Nationalsozialismus nicht einfach eine Nachkriegserscheinung, die im Zeichen des Revisionismus der europäischen Friedensordnung den Kampf ansagte, sondern ein neuer Typus militanter, expansionistischer Massenbewegung, die sich gegen Demokratie und Sozialismus, jene beiden Strömungen also wandte, die - wie sie selbst - durch den Krieg Auftrieb erhalten hatten. Begünstigt worden war ihr Aufstieg maßgeblich durch die Belastungen der Nachkriegsordnung.

Dass 20 Jahre nach dem Ende des Ersten der Zweite Weltkrieg entfesselt wurde - die jeweils als europäische Kriege begannen -, war nicht die zwangsläufige, aber doch die mögliche, ja sogar wahrscheinliche Folge der Nachkriegsordnung gewesen. Der Erste Weltkrieg hatte Entwicklungen und Tendenzen hervorgebracht, die den Zweiten Weltkrieg erst ermöglichen sollten: Darin lag seine Bedeutung als "Urkatastrophe" des 20. Jahrhunderts, von der im Rückblick der amerikanische Historiker und Diplomat George F. Kennan sprach. Weit über den Ersten Weltkrieg hinaus reichten seine Wirkungen und Folgen, ja, im Grunde auch weit über den Zweiten Weltkrieg hinaus: Mit dem "eigentümlich zusammengeordneten Doppelereignis, dem Eintritt der Vereinigten Staaten in den Krieg und dem Ausbruch der Russischen Revolution" war 1917 zum Epochenjahr geworden. Das "europäische Zeitalter" endete und wurde abgelöst von zwei globalen Missionsideen, die dem 20. Jahrhundert seine Signatur verliehen: Sozialismus und Demokratie. Eine "neue universalgeschichtliche Epoche" begann sich abzuzeichnen, für die der Historiker Hans Rothfels die Bezeichnung "Zeitgeschichte" prägte. Diese - gekennzeichnet von der bipolaren Teilung der Welt - endete erst im Epochenjahr 1989/90, das den Auftakt zu einer Periode grundsätzlich neuer Probleme und Aufgaben markiert.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zit. nach: Winston Churchill, Der Zweite Weltkrieg, Bern-München-Wien 19952, S. 17.

  2. Denkschrift des französischen Außenministeriums vom 25.10. 1918, zit. nach: Gitta Steinmeyer, Die Grundlagen der französischen Deutschlandpolitik 1917 - 1910, Stuttgart 1979, S. 115.

  3. Ulrich Heinemann, Die Last der Vergangenheit. Zur politischen Bedeutung der Kriegsschuld- und Dolchstoßdiskussion, in: Karl Dietrich Bracher/Manfred Funke/Hans-Adolf Jacobsen (Hrsg.), Die Weimarer Republik 1918 - 1933, Bonn 1987, S. 385.

  4. Vertrag von Versailles, Präambel bzw. Art. 10.

  5. Hermann Graml, Zwischen Stresemann und Hitler. Die Außenpolitik der Präsidialkabinette Brüning, Papen und Schleicher (Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Bd. 83), München 2001, S. 15.

  6. George F. Kennan: Bismarcks europäisches System in der Auflösung: Die französisch-russische Annäherung 1875 - 1890, Frankfurt/M.-Wien-Berlin 1979, S. 12.

  7. Hans Rothfels, Zeitgeschichte als Aufgabe, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1 (1953), S. 6f.

M.A., geb. 1977; Lehrbeauftragter am Historischen Institut der Universität Potsdam, Am Neuen Palais 10, 14469 Potsdam.
E-Mail: E-Mail Link: lars.luedicke@uni-potsdam.de