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Größtes anzunehmendes Experiment | Endlagersuche | bpb.de

Endlagersuche Editorial Größtes anzunehmendes Experiment. Einführung in die Endlagerfrage Kleine Geschichte der Atomkraft-Kontroverse in Deutschland Gorleben als kulturelles Erbe. Die Anti-Atom-Bewegung zwischen Historisierung und Aktualität Die Stecknadel auf der Atomlandkarte. Wie wir in Deutschland zu einem Endlager für hochradioaktive Abfälle kamen Das Wunder von Onkalo? Zur unerträglichen Leichtigkeit der finnischen Suche nach einem Endlager

Größtes anzunehmendes Experiment Einführung in die Endlagerfrage - Essay

Michael Bauchmüller

/ 13 Minuten zu lesen

Was Menschen vor, sagen wir, 3.000 Jahren so getrieben haben, lässt sich heute bestenfalls grob rekonstruieren: ein Job für Archäologen. Was aber werden sie in 3.000 Jahren machen? Für den Umgang mit dem deutschen Atommüll ist das keine ganz unbedeutende Frage, sie beschäftigt Experten seit Jahren. Wie hält man künftige Generationen davon ab, genau dort tiefe Löcher zu bohren, wo in grauer Vorzeit – genauer: im 21. Jahrhundert – einmal hochradioaktiver Abfall vergraben wurde? CD-Laufwerke wird es dann vermutlich schon lange nicht mehr geben, und einen USB-Stick werden künftige Archäologen vielleicht so rätselnd in Händen halten wie ihre Ahnen eine getöpferte Grabbeigabe. Wenn es ein Problem gibt, das die Herausforderung Endlagersuche verdeutlicht, dann die Übermittlung des genauen Lageplans. Gesucht wird ein Ort, um die Hinterlassenschaft von vielleicht drei Generationen sicher zu deponieren. Doch gefährlich bleibt diese Hinterlassenschaft rund 30.000 Generationen lang, bis zu einer Million Jahre.

Eine Million Jahre, schon dieser Zeitraum ist unvorstellbar. Ein Endlager soll die Abfälle für diesen Zeitraum sicher aufnehmen. Aber wie findet man einen Ort, von dem sich das hoffen lässt? Und wie lässt sich ein Endlager errichten – angesichts all der Ängste und Vorbehalte, die Bürgerinnen und Bürger völlig zu Recht mit radioaktiven Abfällen verbinden? Es ist das größte anzunehmende Experiment: ein Suchverfahren, das sich auf wissenschaftliche Erkenntnis stützt und Bürgerinnen und Bürger in jeder Etappe einbezieht, in der Hoffnung, dass es gelingen kann, das Atomzeitalter endgültig hinter sich zu lassen. Denn um dessen Reste geht es: abgebrannte Brennelemente, nukleare Abfälle aus der Wiederaufarbeitung.

Stiefkind Atommüll

Wenn Ende 2022 die letzten deutschen Atomkraftwerke abgeschaltet werden, dann werden 27.000 Kubikmeter hochradioaktive Abfallstoffe übrig sein. Derzeit lagern die Abfälle in Zwischenlagern, teils bei den Reaktoren selbst, teils in zentralen Lagern – verpackt in sogenannten Castorbehältern. Nach dem Ende der deutschen Atomkraft-Ära wird es 1900 dieser Behälter geben. Dies entspricht nur einem Anteil von fünf Prozent der radioaktiven Abfälle. Die übrigen 95 Prozent bestehen aus schwach- und mittelradioaktiven Abfällen. Dabei handelt es sich vor allem um kontaminierten Schutt aus dem Abriss der deutschen Atomkraftwerke. Für diese Abfälle ist ein Endlager schon seit vielen Jahren in Bau, in einem ehemaligen Erzbergwerk bei Salzgitter, dem Schacht Konrad. 2026 soll es fertig sein, nach einem elend langen Vorlauf. Aber das war der leichtere Teil der Übung. Denn in den Castoren stecken zwar nur fünf Prozent der Abfallmenge – aber 99 Prozent der Radioaktivität. Es sind die Hinterlassenschaften einer Euphorie.

In den 1950er Jahren galt die "friedliche Nutzung der Kernenergie" als Schlüssel für künftigen Wohlstand. Sie sollte den immensen Energiebedarf rasant wachsender Volkswirtschaften decken, auch Deutschland wollte diese Entwicklung nicht verschlafen. Er sei überzeugt, dass die Nutzung der Atomenergie "denselben Einschnitt in der Menschheitsgeschichte bedeutet wie die Erfindung des Feuers für die primitiven Menschen", sagte der erste deutsche Atomminister, der CSU-Politiker Franz Josef Strauß, 1955 in einem Radiointerview. "Dieser Standpunkt wird von vielen erfahrenen Wissenschaftlern geteilt."

Dass es für dieses Abenteuer zwar eine Startrampe, aber noch keine Landebahn gab, rückte erst langsam ins Bewusstsein. 1959 kamen in Monaco Experten aus 30 Ländern zusammen, um über die Endlagerung der radioaktiven Abfälle zu diskutieren. Als potenzielle Atommüll-Deponien galten in diesen ersten Jahren noch die Ozeane oder auch das antarktische Inlandeis – Ideen, die rasch wieder verworfen wurden, ebenso wie später die Entsorgung im Weltraum. In Deutschland aber kam zu dieser Zeit die Endlagerung in Salzstöcken ins Gespräch.

Als Ende der 1960er Jahre die ersten Reaktoren in Deutschland kommerziell Strom erzeugten, wurde die Frage drängender. So wurde 1977 ein Flecken an der Elbe bekannt, der mit der ungelösten Endlagerfrage zusammenhängt wie kein anderer: Gorleben. Bis heute schwingt dieser Name in allen Debatten mit – für die einen als verpasste Chance, rasch ein Endlager zu errichten; für die anderen als Symbol ihres Kampfes nicht nur gegen die Atomenergie, sondern auch um Teilhabe an einer Entscheidung, die nicht nur eine Region betrifft, sondern auch die nachfolgenden Generationen.

Akte "Gorleben"

Der Salzstock an der Elbe ist bis heute eine Art Gegenentwurf zur offenen Suche nach einem Endlager. Gorleben war das Ergebnis eines bestenfalls oberflächlichen Vergleichs verschiedener Standorte, die alle in Niedersachsen lagen. Mindestens so interessant wie die Geologie des Salzstocks war die Geografie des Wendlands: Vor der Wiedervereinigung lag Gorleben in einem Zipfel der alten Bundesrepublik, gleich an der Grenze zur DDR. Die Gegend war dünn besiedelt, die nächste größere Stadt fern. Der Salzstock bei Gorleben galt als unversehrt. Beste Bedingungen, so befand die damalige niedersächsische Landesregierung – nicht nur für ein Endlager, sondern auch für ein riesiges "Nukleares Entsorgungszentrum", Wiederaufarbeitungsanlage inbegriffen. Die geologischen Nachteile des Endlagers, etwa das lückenhafte Deckgebirge über dem Salzstock, traten dabei in den Hintergrund.

Gorleben steht aber nicht nur für den gescheiterten Versuch, den Atommüll rasch aus der Welt zu schaffen. Die Geschichte des Projekts verrät auch viel über gesellschaftlichen Wandel in der Bundesrepublik. Ende der 1970er Jahre war die einstige, in Teilen von Politik und Gesellschaft nahezu blinde Euphorie längst verflogen. An ihre Stelle trat eine wachsende Besorgnis rund um Frieden und Umwelt – eine Besorgnis, die weit über das linke Spektrum hinausreichte: In Gorleben und an anderen Orten der Republik kämpften auch Landwirte gegen die Atomkraft. Und mit jeder Katastrophe – Harrisburg 1979, Tschernobyl 1986 – wuchs auch im bürgerlichen Lager der Widerstand, bis der Super-GAU in Fukushima 2011 das Schicksal der Atomenergie in Deutschland besiegelte.

Seinerzeit beschloss die Regierungskoalition aus Union und FDP nicht nur die schrittweise Abschaltung der deutschen Atomkraftwerke bis 2022. Auch Vorarbeiten zu einer neuen Endlagersuche sollten beginnen, zunächst zwischen Bund und Ländern. Die Gelegenheit war günstig, denn schon seit 2010 quälte die Opposition die Bundesregierung mit einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu Gorleben, genauer: zu einem Kabinettsbeschluss vom Juli 1983, mit dem Gorleben als Endlagerstandort auserkoren worden war. Der Ausschuss sollte unter anderem der Frage nachgehen, von wem diese Entscheidung auf welcher fachlichen Grundlage "und aus welchen Beweggründen getroffen wurde". Es waren Zweifel an Auswahl und Verfahren, die sich durch den Ausschuss zogen – ebenjene Zweifel, die bei dem neuen Suchverfahren nicht mehr aufkommen sollen.

Neuer Anlauf

2013 verabschiedete der Bundestag mit breiter Mehrheit das "Standortauswahlgesetz". Alles sollte diesmal anders laufen als einst in Gorleben. Nicht Bund und Länder legten die Kriterien fest, die ein künftiges Endlager erfüllen muss, sondern eine "Endlagerkommission", bestehend aus stimmberechtigten Wissenschaftlern und Vertretern von Interessengruppen. Die Kommission rang öffentlich darum, welchen Bedingungen ein Endlager genügen muss, wie sich Atommüll am besten lagern lässt, wie ein faires Verfahren für die Auswahl aussehen kann – und an welchen Stellen das Gesetz noch geändert werden muss. Nicht mehr politische Opportunität, sondern Geologie und Wissenschaftlichkeit sollten entscheiden, in einem transparenten Verfahren. Eine Festlegung aber trafen die Experten vorab: Der Abfall soll unterirdisch gelagert werden, im tiefen Untergrund.

Diese Entscheidung ist nicht trivial: Je tiefer die radioaktiven Abfälle vergraben werden, desto schwieriger lassen sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder bergen – etwa, weil neue Verfahren entwickelt wurden, um das strahlende Erbe doch noch unschädlich zu machen. Wer aber bewacht das Endlager in der Zwischenzeit? Wer verhindert, dass sich – nur zum Beispiel – Terroristen Zutritt verschaffen und dort Material für Atomwaffen rauben? Wer weiß schon, wie lange es friedlich bleibt in Mitteleuropa, was ein Krieg mit einem solchen Endlager anrichtet? Wird es zum Angriffsziel? Diese Fragen werfen ein Schlaglicht auf die schwierigen Abwägungen. Die Kommission wählte den Schutz der Geologie.

Und die kommt Deutschland dabei durchaus zugute. Denn infrage kommen für den Atommüll im Wesentlichen drei Gesteinsarten: Salz, Ton und Kristallin, also Granit. Alle drei gibt es in Deutschland: im Norden und in der Mitte eher Salz, im Süden und Südosten eher Kristallin, und Ton sowohl im Norden als auch im Süden. All diese Gesteine haben ihre Vor- und Nachteile. Salz leitet sehr gut die Wärme ab, die dieser Abfall über Jahrtausende hinweg abstrahlt. Dafür ist es wasserlöslich. Ton ist dagegen nahezu wasserdicht – dafür kann er die Wärme nicht so gut ableiten. Kristallin wiederum ist ein festes, stabiles Gestein. Doch können sich darin feine Klüfte bilden, durch die wiederum Wasser eintreten kann. Es bräuchte neben der natürlichen Barriere des Gesteins noch eine menschgemachte, etwa Beton. "Die Untersuchungen haben gezeigt, dass für alle in Deutschland relevanten Wirtsgesteinsformationen angepasste Endlagerkonzepte entwickelt werden können", schloss 2005 ein Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz.

Dazu passt der Startpunkt der ganzen Suche: die "weiße Landkarte". Kein Fleck der Bundesrepublik, so die Philosophie, sollte von vornherein ausgeschlossen sein. Ob ein Ort tatsächlich für ein Endlager taugt, das sollte und soll sich letztlich an der Geologie entscheiden. Eine erste Einengung dieser Landkarte legte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im September 2020 vor. Sie verantwortet gewissermaßen die geologische Seite der Auswahl. In einem ersten Schritt sollte sie Teilgebiete definieren, die für ein Endlager infrage kommen: Regionen, in denen sich Salzstöcke finden, in denen mächtige Tonflöze schlummern, oder aber ausgedehnte Granitformationen, in denen es keinen Vulkanismus gibt und keine Erdbeben, in denen keine Gebirgshebungen zu erwarten sind, in denen der tiefe Untergrund unberührt von Bergwerken oder Bohrlöchern ist. Die BGE bediente sich dazu der Daten, die Geologen über Jahrzehnte hinweg zusammengetragen hatten – etwa bei Probebohrungen nach Rohstoffen.

Als die Geologen fertig waren, blieben von der weißen Landkarte 90 Teilgebiete mit einer Fläche von 194157 Quadratkilometern übrig – 54 Prozent der deutschen Landesfläche. Gorleben, mehr als drei Jahrzehnte lang der Favorit für die Endlagerung, fiel raus, unter anderem wegen jenes unterbrochenen Deckgebirges, auf das Kritiker jahrzehntelang hingewiesen hatten. Der Salzstock habe sich nach "Anwendung der geowissenschaftlichen Anwendungskriterien" als "nicht günstig" erwiesen, befand die BGE auf Basis jener Kriterien, die Experten zuvor ersonnen hatten. 40 Jahre lang war Gorleben Synonym für den Widerstand – nicht nur gegen die Atomenergie, sondern auch gegen einen Staat, der über seine Bürgerinnen und Bürger hinweg entscheidet. Nun ist zumindest dieser Teil der deutschen Atomdebatte Geschichte.

Beispielloses Verfahren

Doch für die Suche nach einem anderen Standort war diese erste Vorauswahl der leichtere Schritt. Was nun folgen soll, ist ein einzigartiges Experiment nicht an, sondern mit der Gesellschaft. Kann es gelingen, ein Verfahren einerseits partizipativ, also mit möglichst viel Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, zu gestalten – ohne es aber andererseits zu sehr zu verzögern?

Der Philosoph Niklas Luhmann hat für diesen Ansatz schon 1969 die Formel von der "Legitimation durch Verfahren" geprägt. Danach könnten Betroffene eine Entscheidung eher hinnehmen, wenn sie bei ihrem Zustandekommen beteiligt wurden. Ein transparentes, partizipatives Verfahren würde im konkreten Fall zur Bedingung, um überhaupt ein Endlager zu finden, das im Wesentlichen akzeptiert wird. Bürgerinnen und Bürger wären von A bis Z beteiligt gewesen, ihre Einwände hätten Gehör gefunden, grundsätzliche Streitfragen wären ausdiskutiert worden. Und dieses Verfahren läuft gerade an.

Es ist absehbar, dass sich neuer Widerstand aufbauen wird. Noch ist der Kreis potenzieller Standortregionen so groß, dass sich die Sorgen in Grenzen halten. Doch dieser Kreis wird, so will es das Verfahren, immer kleiner werden. Im nächsten Schritt werden Gebiete herausfallen, in denen schon die Gegebenheiten an der Erdoberfläche nicht den Bau eines Endlager-Bergwerks erlauben – größere Siedlungen und Städte zum Beispiel, oder Moorgebiete, Nationalparks, Seen. Geologische Daten werden in den verbleibenden Regionen genauer ausgewertet, bis Gegenden übrigbleiben, in denen erst oberirdisch und später – an einigen wenigen Orten – auch unter Tage erkundet wird, ob sich der Standort eignet.

Das Verfahren ist ohne Beispiel in der deutschen Geschichte. Der Gesetzgeber hat ein "Nationales Begleitgremium" geschaffen, das die Suche beäugen soll – zu einem Drittel besetzt aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, darunter auch zahlreiche junge Menschen als Vertreter der jungen Generation. In sogenannten Fachkonferenzen sollen sich darüber hinaus alle Interessierten in die Endlagersuche einbringen können. Organisiert werden diese Konferenzen wiederum von Bürgerinnen und Bürgern, sie bestimmen die Tagesordnung und laden Referenten ein. Jeder, der sich über die Endlagersuche schlau machen möchte, soll das hier können. Umgekehrt sollen die Bürgerinnen und Bürger auch Informationen von der BGE einfordern können. Später soll es Regionalkonferenzen geben, für jene Gebiete, die in die engere Wahl gekommen sind, und einen Rat der Regionen als übergeordnetes Gremium. Zuständig für die Beteiligung der Öffentlichkeit ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Nach jeder weiteren Stufe legt es dem Bundestag Vorschläge zur Entscheidung vor: erst für die eingehendere Untersuchung einzelner Regionen, dann für die "untertägige" Erkundung einiger weniger Standorte und schließlich für den Endlagerfavoriten.

Das Verfahren kann Beteiligung garantieren, aber noch lange keinen Jubel in jenen Orten, die in die engere Wahl kommen. Wird es gelingen, dort Verständnis aufzubauen? Werden die Bürgerinnen und Bürger sich auf dem Weg dorthin so mitgenommen fühlen, dass jedenfalls eine übergroße Mehrheit nachvollziehen kann, warum dieser und nicht jener Ort in die engere Wahl kam, warum am Ende an Standort A und nicht an Standort B das Endlager entsteht?

Den Einstieg in die Atomkraft hat eine Generation vorangetrieben, die beseelt war von deren technischen Möglichkeiten. Sie sah in der Kernspaltung ein Perpetuum mobile des Wirtschaftswachstums. Der Ausstieg aber wird für diese und die nächste Generation ein nie dagewesenes Demokratie-Experiment. Ein Vorbild dafür gibt es nicht, und es wird viele Hindernisse geben. Zwar entscheidet mit dem Bundestag letztlich der Souverän über alle Stufen der Auswahl. Aber mit welchen Mehrheiten? Politische Konstellationen können sich ändern. Die Frage nach dem Endlager wird in den betroffenen Regionen Wahlkämpfe prägen. Es wird Abgeordnete geben, denen Stimmen vor Ort wichtiger sind als Gesteinsformationen untendrunter. Gelingt es aber, dieses Verfahren in allen Schritten nachvollziehbar und transparent zu gestalten, und bleibt es zugleich ein "lernendes Verfahren", in dem berechtigte Kritik auch Konsequenzen hat, dann könnte am Ende tatsächlich ein Endlager stehen, das das Prädikat "bestmöglich" verdient – wie es das Gesetz vorsieht. Es kommt alles auf das Verfahren an, auf die mitunter mühselige, manchmal auch langwierige Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Expertinnen und Experten. Ob das alles bis 2031 gelingt, wie es das Gesetz will, steht in den Sternen. Bei Schacht Konrad etwa, jenem Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle, das 2026 fertig sein soll, begann das Genehmigungsverfahren 1982 – und dauerte 15 Jahre. Allerdings nur mit einem Bruchteil der Beteiligung, die nun vorgesehen ist.

Und wenn es überhaupt nicht gelingt?

Erfolg alternativlos

Hinter der Endlagersuche steht ein ethisches, aber auch ein ganz praktisches Problem. Das ethische heißt: Wer den Müll gemacht hat, schafft ihn auch weg. Schon jetzt wird das nicht mehr ganz gelingen: Denn die Generation, die einst in die Atomenergie einstieg, wird schon lange nicht mehr leben, wenn die ersten Behälter in die Tiefe fahren. Es ließe sich aber kaum rechtfertigen, anderen die Abfälle aufs Auge zu drücken, sei es den Bewohnern Sibiriens oder anderer ferner Regionen. Der Export von Atommüll wäre gleichsam eine umweltpolitische Kapitulation, eine Flucht aus der Verantwortung. Das Scheitern dieser Suche ist keine Option.

Das gilt auch aus ganz praktischer Sicht. Denn die Atomabfälle sind keineswegs abstrakt. Es gibt die Castorbehälter mit dem Müll schon, verteilt auf 16 sogenannte Zwischenlager, häufig angelegt gleich neben den einstigen Atomkraftwerken. Sie sind eingezäunt und werden bewacht; die Behälter lagern in Hallen. Diese Lager waren, wie der Name sagt, nie auf Dauer angelegt. Sie sollten die Zeit überbrücken, bis ein Endlager gefunden ist. Von 2034 an laufen die Betriebsgenehmigungen dieser Lager peu à peu aus. Schon jetzt ist absehbar, dass sie verlängert werden müssen. Doch so, wie es absehbar an potenziellen Endlagerstandorten Widerstände geben wird, gibt es auch Widerstand an den Standorten der Zwischenlager. Dort fürchten Bürgerinnen und Bürger, aus den Zwischenlösungen könnten Dauerlösungen werden. Allein das wird den Druck erhöhen, möglichst schnell ein Endlager zu finden und zu errichten. Und nicht von ungefähr sollen diese Orte auch in dem Rat der Regionen vertreten sein, in dem Bürgerinnen und Bürger die Endlagersuche überwachen und diskutieren können. Als Stimme derjenigen, die den Atommüll gerne loswerden wollen.

Leben allerdings müssen am Ende Generationen mit dem Endlager, die an der Auswahl gar nicht beteiligt waren. Sie müssen darauf vertrauen, dass die Generationen zuvor sorgfältig gearbeitet haben, nicht nur bei der Auswahl, sondern auch bei der Einrichtung des Endlagers.

Und was die genaue Dokumentation des Ortes angeht, da ist einstweilen eine Lösung gefunden. Die Industrieländer-Gruppe OECD richtete dafür bei ihrer Kernenergie-Agentur NEA ein eigenes Experten-Projekt ein: "Keeping memory". In einem Report empfahlen sie alterungsbeständiges Papier, das von Generation zu Generation weitergegeben wird. Mindestens zwei Kopien müssten aufbewahrt werden, etwa in den Nationalarchiven. Wie lange dieses Papier nicht altert, weiß keiner so genau. Es scheine das beste Medium zu sein, um den genauen Ort dauerhaft zu sichern, heißt es in dem Bericht. Jedenfalls gelte das zu dem Zeitpunkt, an dem er geschrieben wurde.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, Die Infoplattform zur Endlagersuche, Hochradioaktive Abfälle, Externer Link: http://www.endlagersuche-infoplattform.de/webs/Endlagersuche/DE/Radioaktiver-Abfall/Abfallarten/Hochradioaktive-Abfaelle/hochradioaktive-abfaelle_node.html.

  2. Zit. nach Otto Zierer (Hrsg.), Franz Josef Strauß. Ein Lebensbild, Frankfurt/M., Berlin 1989, S. 245.

  3. Vgl. Forschungszentrum Karlsruhe, 40 Jahre Forschung und Entwicklung für die sichere Endlagerung hochradioaktiver Abfälle: Wo stehen wir?, Karlsruhe 2008, S. 131.

  4. Bundestagsdrucksache 17/13700, 23.5.2013, S. 30.

  5. Bundesamt für Strahlenschutz, Konzeptionelle und sicherheitstechnische Fragen der Endlagerung radioaktiver Abfälle. Wirtsgesteine im Vergleich, Salzgitter 2005, S. 150.

  6. Vgl. Bundesgesellschaft für Endlagerung, Zwischenbericht Teilgebiete gemäß §13 StandAG, Stand 28.9.2020, Peine 2020, S. 24.

  7. Dies., §36 Salzstock Gorleben. Zusammenfassung existierender Studien und Ergebnisse gemäß §§22 bis 24 StandAG im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten gemäß §13 StandAG, Peine 2020, S. 41.

  8. Vgl. NEA/OECD, Preservation of Records, Knowledge and Memory (RK&M) Across Generations. Compiling a Set of Essential Records for a Radioactive Waste Repository, Paris 2019, S. 38.

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Dieser Text ist unter der Creative Commons Lizenz "CC BY-NC-ND 3.0 DE - Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland" veröffentlicht. Autor/-in: Michael Bauchmüller für Aus Politik und Zeitgeschichte/bpb.de

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ist Korrespondent in der Parlamentsredaktion der "Süddeutschen Zeitung" in Berlin, unter anderem mit den Schwerpunkten Umwelt- und Energiepolitik. E-Mail Link: michael.bauchmueller@sueddeutsche.de