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Zur Lage der Türkeistämmigen auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt | 50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei | bpb.de

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Zur Lage der Türkeistämmigen auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt

Aysel Yollu-Tok

/ 15 Minuten zu lesen

Auch nach 50 Jahren zeigt sich eine Pfadabhängigkeit bei der Arbeitsmarktintegration von Türkeistämmigen. Zurückzuführen ist das auf die "Vererbung" von Bildungsnachteilen und auf die Segmentation des Arbeitsmarkts.

Einleitung

Die Einwanderung von Türkeistämmigen in Deutschland begann mit dem "Wirtschaftswunder": Der Arbeitsmarkt der 1950er Jahre war von einem enormen Wirtschaftswachstum geprägt, das 1955 mit zwölf Prozent den historisch höchsten Wert erreichte. Die dynamische Entwicklung der Wirtschaftskraft spiegelte sich in der starken Nachfrage nach Arbeitskräften wider, die aufgrund von demografischen und strukturellen Entwicklungen in Deutschland nicht ausreichend zur Verfügung standen: Durch eine geringe Geburtenrate während des Ersten Weltkriegs waren kleinere Geburtenkohorten auf dem Arbeitsmarkt; gleichzeitig schrumpfte die Zahl der Erwerbsfähigen während des Zweiten Weltkriegs; auch kamen in den 1960er Jahren geburtenstarke Jahrgänge in das Rentenalter.

Die strukturellen Ursachen lagen in der beginnenden Bildungsexpansion und den damit verbundenen längeren Schul- und Ausbildungsjahren sowie dem sinkenden Renteneintrittsalter. Schließlich waren der Bau der Mauer im Jahr 1961 und die Schließung der Grenze zwischen der BRD und der DDR eine weitere Zäsur, da die ostdeutschen Arbeitskräfte wegfielen. Kurzum: Die hohe Arbeitskräftenachfrage stand einem geringeren Angebot gegenüber, so dass die Arbeitslosenquote in den 1960er Jahren auf einem historischen Tiefstand von 0,7 Prozent lag.

Die Lücke zwischen offenen Stellen und vorhandenen Arbeitskräften sollte durch die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte aus Italien (1955), Spanien (1960) und Griechenland (1960) gefüllt werden. Im Oktober 1961 wurde das Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und der Türkei unterzeichnet.

Die Anfänge

Durch die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften sollte eine flexible Steuerung der Arbeitsnachfrage sichergestellt werden. Daher wurde in der Anfangsphase die Aufenthaltserlaubnis auf maximal zwei Jahre begrenzt; danach sollten die "Gastarbeiter" zurückkehren und durch "neue" ersetzt werden. Die mit dem Rotationsverfahren verbundenen Fluktuationskosten für die Arbeitgeber stellten sich aber als zu hoch heraus und sollten durch längere Beschäftigungsphasen gesenkt werden. Daher wurde die Dauer des Aufenthalts verlängert.

Zum Einwanderungsland wurde Deutschland aber erst mit dem Anwerbestopp 1973. Die flexible Arbeitskräftewanderung wurde unterbrochen - ausländische Arbeitskräfte konnten nicht mehr nach Bedarf einreisen -, wodurch nicht nur die Zuwanderung, sondern vor allem die Rückkehrbereitschaft der "Gastarbeiter" gebremst wurde. In der Retrospektive wird daher deutlich, dass der Anwerbestopp die ausländischen Arbeitskräfte ermunterte (und auch zwang), ihre Familien nachzuholen. Die türkeistämmigen Arbeitskräfte wurden hauptsächlich in Branchen des produzierenden Gewerbes wie Bergbau, Eisen-, Stahl- und Automobilindustrie eingesetzt. Aus dieser Einwanderungshistorie der Türkeistämmigen formierte sich im Zuge des ökonomischen Strukturwandels eine Pfadabhängigkeit: Der Strukturwandel in diesen Industriezweigen setzte im Laufe der 1970er Jahre ein und bewirkte, dass Arbeitsplätze im produzierenden Sektor ab- und im Dienstleistungsbereich ausgebaut wurden. Die Arbeitsmarktlage der Türkeistämmigen muss daher aus der mangelhaften Wettbewerbsfähigkeit der Branchen erklärt werden, in denen sie eingesetzt wurden. Die Auswirkungen dieser Pfadabhängigkeit sind bis heute spürbar und werden im Folgenden nachgezeichnet.

Status quo der Erwerbstätigkeit

Die Zahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland nahm zwischen 2000 und 2009 um 1,6 Prozent ab. Bei Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit ist dieser Wert sogar um 14,8 Prozent gesunken. Zurückzuführen ist dies auf die veränderten Arbeits- und Beschäftigungsformen, insbesondere im Zuge der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005: Normalarbeitsverhältnisse werden immer stärker von atypischen Beschäftigungsverhältnissen - wie Teilzeitarbeit, geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung, Leiharbeit und gewisse Formen der Selbstständigkeit - verdrängt. Mit diesen gehen nicht nur Einschnitte im Erwerbseinkommen einher. Auch die Stabilität von Erwerbsbiografien und die Grundlage der sozialen Absicherung werden ausgehöhlt. Inwieweit sind erwerbstätige Türkeistämmige von diesem Wandel betroffen?

Die Teilzeitarbeit stellt die häufigste und die am wenigsten vom Normalarbeitsverhältnis abweichende Form der atypischen Beschäftigung dar. Vor allem Frauen sehen in dieser Beschäftigungsform die Möglichkeit, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren, und nehmen im Gegenzug ein geringeres Erwerbseinkommen sowie geringere Leistungen aus dem Sozialversicherungssystem in Kauf. Gerade bei Frauen mit türkischer Staatsangehörigkeit ist mit 38,3 Prozent im Jahr 2009 die sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung eine weit verbreitete Erwerbsform (bei Männern mit türkischer Staatsangehörigkeit sind es 7,8 Prozent). Die Quote ist aber sowohl bei anderen Ausländergruppen (Männer: 9,3 Prozent, Frauen: 35,9 Prozent) als auch bei Personen mit deutscher Staatbürgerschaft (Männer: 5,5 Prozent, Frauen: 34,5 Prozent) ähnlich verteilt. Die Geschlechtertrennung zieht sich demnach durch alle gesellschaftlichen Gruppen.

Auch bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, sogenannten Minijobs, ist eine Geschlechtertrennung zu erkennen: 19,9 Prozent der türkeistämmigen Frauen beziehungsweise 7,1 Prozent der türkeistämmigen Männer haben 2009 einen Minijob ausgeübt. Damit liegt der Wert bei Türkeistämmigen im Vergleich zu anderen Personengruppen mit Migrationshintergrund im Mittelfeld, aber weit über dem Wert der Personen ohne Migrationshintergrund (Männer: 4,4 Prozent, Frauen: 12,6).

Trotz des ökonomischen Strukturwandels zeigt sich auch heute ein hoher Anteil von Türkeistämmigen im produzierenden Gewerbe (über 40 Prozent der türkeistämmigen Erwerbstätigen). Gleichzeitig hat auch der Dienstleistungsbereich mit über 30 Prozent an Bedeutung gewonnen. Hierbei ist zu unterstreichen, dass Zugewanderte "mit einer Diversifikation ihrer Beschäftigung in Branchen des Dienstleistungsgewerbes und als selbständige Gewerbetreibende positiv auf den Strukturwandel reagiert" haben. Durch die Bildung von Nischenökonomien und die höhere Akzeptanz von Niedrigeinkommen in der Selbstständigkeit wurden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Doch gerade Erwerbstätige in einfacheren Dienstleistungsbereichen wie Handel und Gastgewerbe (über 20 Prozent der Türkeistämmigen) sind verstärkt von atypischen Beschäftigungsverhältnissen betroffen - und damit auch von einer geringeren materiellen und sozialen Absicherung, einer hohen Beschäftigungs- und Planungsunsicherheit sowie der gesellschaftlichen Stigmatisierung.

Status quo der Erwerbslosigkeit

Die Erwerbslosenquote ist der prozentuale Anteil der Erwerbslosen an den Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie lag 2009 bei Personen mit Migrationshintergrund (13,1 Prozent) fast doppelt so hoch wie bei Personen ohne Migrationshintergrund (6,6 Prozent). Hierbei haben Personen mit russischem Hintergrund die höchste Erwerbslosenquote (Männer: 20,5 Prozent, Frauen: 17,2 Prozent), gefolgt von den Türkeistämmigen (Männer: 18,2 Prozent, Frauen: 11,6 Prozent) und den Personen mit serbischer Abstammung (Männer: 18,2 Prozent, Frauen: 8,3 Prozent).

Die hohe Erwerbslosigkeit spiegelt sich auch in der Grundsicherungsleistung wider: Personen mit Migrationshintergrund (19 Prozent) sind mehr als dreimal so oft auf Grundsicherung angewiesen als Personen ohne Migrationshintergrund (6 Prozent). Mit 28 Prozent sind am stärksten Migrantengruppen aus den mittel- und osteuropäischen Staaten (einschließlich aus Staaten der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) und mit 19 Prozent Türkeistämmige betroffen. Nach der aktuellen Datenlage ist es nicht möglich, Aussagen darüber zu treffen, inwieweit der Bezug von Grundsicherung zur Aufstockung des Erwerbseinkommens dient. Türkeistämmige verfügen aber im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen über ein besonders niedriges Einkommen, so dass in Verbindung mit der Haushaltszusammensetzung - Haushalte, die vermehrt aus Paaren mit Kindern bestehen - davon ausgegangen werden kann, dass das Erwerbseinkommen nicht zur Existenzsicherung der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen reicht.

Zusammenfassend heißt dies, dass das Arbeitsangebot an Personen mit türkischer Abstammung einer geringeren Nachfrage gegenübersteht. Das Ungleichgewicht ist hierbei gößer als bei Personen ohne Migrationshintergrund. Besonders prekär ist die Lage für türkeistämmige Frauen. Die schlechte Arbeitsmarktintegration spiegelt sich auch in der höheren Armutsgefährdungsquote wider, die 2006 bei Personen mit türkischer Staatsbürgerschaft bei 26 Prozent und bei deutschen Staatsbürgern bei 16 Prozent lag. Gerade vor diesem Hintergrund hat die Erwerbsintegration der Türkeistämmigen für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Arbeitsmarkts einen hohen Stellenwert. Hierzu reicht nicht die Diagnose der schlechten Arbeitsmarktlage aus, die in der Medienlandschaft oftmals auf die "Unfähigkeit der Betroffenen" reduziert wird. Erforderlich ist eine mehrdimensionale Erklärung, weshalb sich der vor 50 Jahren eingeschlagene Pfad auch bei den Nachfolgegenerationen fortsetzt.

Pfadabhängigkeit der Qualifikationsstruktur

Die Humankapitaltheorie des Ökonomen Gary Becker besagt, dass das Arbeitslosigkeitsrisiko einer Person höher ist, je geringer die Investitionen in das eigene Humankapital in Form von schulischer und beruflicher Bildung ausfällt. Die Humankapitalausstattung der ersten Generation türkeistämmiger Einwanderer war gering, da nicht die Qualifizierung der Arbeitskräfte, sondern ihre physische Verfassung im Vordergrund stand. Auch die Migration an sich führte zu einer "negativen Selektivität": Die türkischen Arbeitsmigranten waren oftmals im Vergleich zu den anderen Bevölkerungsgruppen des Herkunftslands geringqualifiziert. Zusätzlich nahm das vorhandene Humankapital durch die Wanderung ab: Ihre Sprachkenntnisse waren in Deutschland kaum relevant, erworbene Schul- und Berufsabschlüsse wurden nicht anerkannt.

Die Investitionsbereitschaft in das Humankapital der angeworbenen Arbeitskräfte war schließlich sowohl von Seiten der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer durch die "fiktive Rückkehroption" (die Vorstellung, nach einigen Jahren wieder in die Heimat zurückzukehren) eingeschränkt. Die geringere Arbeitsmarktintegration der ersten Generation kann damit durch ihre fehlende Humankapitalausstattung erklärt werden. Inwieweit sind diese Erklärungen aber für die Nachfolgegenerationen relevant?

Das Bildungsniveau auch der Nachfolgegenerationen mit türkischer Abstammung zeigt erhebliche Defizite: Der Anteil derjenigen 14- bis 45-Jährigen, die keinen Schulabschluss haben, lag 2001 noch bei zwei Prozent und ist 2006 auf vier Prozent gestiegen, wohingegen der Anteil derjenigen mit Haupt- oder Realschulabschluss gesunken ist. Der Anteil der türkeistämmigen Abiturienten ist von 13 Prozent auf 16 Prozent gestiegen - dennoch liegt dieser Wert im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund (36 Prozent) auf einem geringeren Niveau. Im Bereich der beruflichen Bildung ist das Bild ebenfalls kritisch: Der Anteil derjenigen, die keine berufliche Ausbildung haben, ist von 44 Prozent (2001) auf 57 Prozent (2006) gestiegen. Im Umkehrschluss dazu ist der Anteil derjenigen mit Berufsausbildung von 55 auf 40 Prozent gesunken. Einen akademischen Abschluss hatten im Jahr 2006 lediglich drei Prozent der Nachkommen von türkischen Zuwanderern.

Nach der Humankapitaltheorie sind die schlechteren Arbeitsmarktbedingungen der Nachfolgegeneration auf die mangelnde Investition in das eigene Humankapital zurückzuführen. Hierbei wird angenommen, dass der Mensch losgelöst von jeglichen äußeren Einflüssen rationale Entscheidungen trifft und folglich "Armut und Arbeitslosigkeit entsprechend dem Präferenzmuster und Rationalverhalten individuell verschuldet" seien. Doch die Annahme eines rein rationalen Verhaltens von Menschen stellt eine Verkürzung der Realität dar, so dass nach weiteren Begründungszusammenhängen gefragt werden muss.

Aus der Bildungssoziologie ist bekannt, dass sich Bildungsnachteile auch bei Folgegenerationen fortsetzen können. Gerade dem deutschen Bildungssystem werden regelmäßig schichtabhängige Bildungsbiografien attestiert. Die elterlichen Bildungsentscheidungen sind hier von zentraler Bedeutung: Diese Entscheidungen sind Investitionen, deren Kosten in der Gegenwart, aber deren Nutzen in der Zukunft liegen. Die zeitliche Abweichung von Kosten und Nutzen führt in Kombination mit kognitiven Grenzen zur Unterbewertung und damit zur Ablehnung von Bildungsinvestitionen. Fehlendes Wissen und fehlende Erfahrung der Elterngeneration verfestigen somit zusätzlich das pfadabhängige Verhalten der Nachfolgegeneration. Doch weitere Untersuchungen zeigen, dass gerade bei der Gruppe der Türkeistämmigen die Arbeitsmarktungleichheiten nicht alleine durch die Humankapitalausstattung erklärbar sind; denn auch bei gleichen Bildungsqualifikationen werden Ungleichheiten festgestellt.

Pfadabhängige Segmentierung

Innerhalb der Arbeitsmarktökonomie ist bekannt, dass Arbeitsmärkte in der Realität nicht vollkommen sind, sondern nach der Segmentationstheorie auch geschlossene Teilarbeitsmärkte aufweisen können; diese wiederum produzieren ebenfalls Arbeitsmarktungleichheiten. Unterschieden werden primäre und sekundäre Teilarbeitsmärkte: Primäre Teilarbeitsmärkte zeichnen sich aus durch "relativ stabile Arbeitsplätze, gute Arbeitsbedingungen, stabiles Erwerbsverhalten, geringe Fluktuation, Aufstiegschancen und festgelegte Karrieremuster, formelle oder informelle Aufstiegskriterien, hohes Einkommen". Sekundäre Teilarbeitsmärkte sind durch "fehlende Aufstiegschancen, restriktive Arbeitsbedingungen und niedrige Löhne sowie hohe Fluktuationsraten gekennzeichnet".

Die Tatsache, dass die erste Generation der türkeistämmigen "Gastarbeiter" hauptsächlich auf Arbeitsplätze im sekundären Teilarbeitsmarkt verteilt wurde, ist - neben ihrer Rückkehroption - unter anderem auf das Machtgefälle innerhalb der Arbeitnehmerschaft zurückzuführen. Die Rückkehroption begünstigte beziehungsweise rechtfertigte eine "Alternativrolle" für sie, die je nach Lage auch anderen Problemgruppen des deutschen Arbeitsmarkts zugeschrieben wird: Frauen finden in Krisenzeiten im Haushalt, Ältere in der Rente, Jugendliche bei den Eltern - und eben Türken in ihrer Heimat - eine Alternative zur Erwerbstätigkeit und können daher flexibel gesteuert werden. Diese Logik beherrschte nicht nur die Kalkulation vieler Arbeitgeber, sondern auch vieler Arbeitnehmervertreter - die sich auf die Vertretung der Gruppe ohne die genannten "Alternativrollen" konzentrierten. Das daraus entstehende Machtgefälle innerhalb der Arbeitnehmerschaft führte dazu, dass es den Zugewanderten vielerorts an Interessenvertretern fehlte.

Der "Wilde Streik" in den Kölner Ford-Werken 1973, der vor allem von den 12000 türkeistämmigen Ford-Arbeitern getragen wurde, ist ein exemplarisches Beispiel für die fehlende Interessenvertretung der Randbelegschaft: Die Arbeitsniederlegung wurde sowohl vom Betriebsrat und der IG Metall als auch von der deutschen Stammbelegschaft abgelehnt und nicht mitgetragen, so dass der bislang größte Streik ausländischer Arbeiter mit Polizeigewalt beendet wurde.

Für die Nachfolgegenerationen treffen diese Rahmenbedingungen - die bei der "ersten Generation" eine Verortung im sekundären Arbeitsmarkt begünstigten - nicht mehr zu: Einerseits gibt es keine Rückkehroption (mehr), andererseits hat sich der Organisationsgrad der Türkeistämmigen innerhalb von Betriebsräten und Gewerkschaften verbessert. Damit liefert die Segmentationstheorie zwar Erklärungen für die Arbeitsmarktungleichheit (trotz gleicher Qualifikation) der ersten, nicht aber für die der Nachfolgegenerationen.

Vor diesem Hintergrund könnte an dieser Stelle die Frage nach der Art des Ausbildungsberufs eine Erklärung für die nach wie vor vorhandenen Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt bieten. Hierzu ist die Situation am Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt zu betrachten, denn der Arbeitsmarkterfolg hängt neben dem Bildungsabschluss auch von der Berufserfahrung ab. Im Jahr 2002 schaffte nur die Hälfte der Ausbildungsabsolventen mit einem türkischen Pass den Übergang aus der Ausbildung in ein Beschäftigungsverhältnis. Im Gegensatz dazu gelang fast zwei Drittel aller Personen mit deutschem Pass der Übergang.

Übergangsprobleme an dieser sogenannten zweiten Schwelle (die "erste Schwelle" ist der Übergang von der Schule in die Ausbildung) können auf die Rahmenbedingungen des Ausbildungsbetriebs und die Wahl des Ausbildungsberufs zurückgeführt werden: Ausbildungsbetriebe, für welche die Kosten der Ausbildung gering sind, können es sich eher leisten, ausgebildete Mitarbeiter nicht zu übernehmen. Die Ausbildungskosten sind gerade in den Berufen gering, in denen die Investitionsleistung in das Humankapital des Auszubildenden auf einem geringen Niveau gehalten wird. Hier werden die Kosten der Ausbildung bereits während der Ausbildung amortisiert, da der Auszubildende als volle Arbeitskraft eingesetzt wird und einen hohen Produktionsbeitrag leistet. Schulbildung und Alter hingegen haben einen geringeren Einfluss auf das Arbeitslosigkeitsrisiko nach der Berufsausbildung.

Kurzum: Allein durch die Wahl des Ausbildungsberufs und Ausbildungsbetriebs können Nachfolgegenerationen der Zugewanderten ihre Verortung im sekundären Teilarbeitsmarkt zementieren und so eine geringere Arbeitsmarktintegration aufweisen. Nähere Untersuchungen hierzu sind aber bisher nicht vorhanden und stellen eine Lücke innerhalb der Arbeitsmarktforschung dar. Festzuhalten bleibt auch, dass die Wahl des Ausbildungsberufs und Ausbildungsbetriebs nicht nur von individuellen Präferenzen abhängt, sondern auch von sozialen Netzwerken determiniert wird. Daher ist zu vermuten, dass es neben der "Vererbung" von Bildungsnachteilen auch zu einer "Vererbung" der Ausbildungsentscheidung kommt.

Zwischen Strukturwandel und Eigenverantwortung

Im Jahr 2011 wird die 50-jährige Geschichte der Türkeistämmigen in Deutschland gefeiert. Sie ist auch eine Geschichte des deutschen Arbeitsmarkts. Die Arbeitsmarkthistorizität der Türkeistämmigen bildete sich im Zuge des ökonomischen Strukturwandels aus: Der Zusammenbruch der Hauptbeschäftigungsbranchen und die daraufhin mangelhafte Bewältigung der strukturellen Arbeitslosigkeit seitens des deutschen Staates wirken sich bis heute auf die Nachfolgegenerationen aus. Erklärungen für die Arbeitsmarktungleichheiten können innerhalb der Humankapital- und der Segmentationstheorie gefunden werden. Doch liefern sie lediglich für die erste Generation eine gute Erklärungsgrundlage, nicht jedoch für die Nachfolgegenerationen.

In den öffentlichen Debatten wird deren mangelhafte Arbeitsmarktintegration oftmals auf fehlende schulische und berufliche Bildung zurückgeführt, doch erklärt wird sie dadurch nicht - die einfache Zuweisung auf die individuelle "Eigenverantwortung" bei der Qualifikation greift zu kurz. Hier muss die Bildungssoziologie eine größere Beachtung finden, die für Deutschland die "Vererbung" von Bildungsnachteilen attestiert. Damit liegen neben individuellen vor allem strukturelle Gründe für die mangelhafte Arbeitsmarktintegration vor.

Auch gilt es, zu klären, weshalb gerade Türkeistämmige trotz eines vergleichbaren Bildungsniveaus geringere Arbeitsmarktchancen aufweisen. In der bisherigen Forschungslandschaft ist keine fundierte Erklärung dieses Ungleichgewichts vorhanden. Zurückzuführen wäre dies durchaus auf die Wahl des Ausbildungsberufs: Ausbildungsberufe, die für den Betrieb mit geringeren Kosten verbunden sind, werden eher den sekundären Arbeitsmärkten (das heißt Arbeitsmärkten mit geringeren Arbeitsmarktsicherheiten) zugewiesen. Die Bereitschaft von Ausbildungsbetrieben, ihre Ausbildungsabsolventen in ein festes Arbeitsverhältnis zu übernehmen, nimmt erst mit den Kosten der Ausbildung zu.

Ausblick

Für einen zukunftsfähigen Arbeitsmarkt ist die Integration der Türkeistämmigen unabdingbar - vor allem der stark benachteiligten Frauen. Die oben zitierten Forschungsergebnisse zeigen, dass Arbeitsmarktungleichheiten pfadabhängig sind und sich auch nach 50 Jahren bei ihren Nachfahren widerspiegeln. Daher ist ein politisch gestalteter Pfadwechsel dringend erforderlich, der auch (und gerade) mit einer Bewusstseinsänderung einhergehen muss. In diesem Sinne ist schließlich anzumerken, dass die letzte große Arbeitsmarktreform 2005 zwar die einzelnen Problemgruppen des Arbeitsmarkts im Gesetzestext berücksichtigt hat, jedoch nicht die Problemgruppe der Migrantinnen und Migranten. Das 50-jährige Jubiläum wäre ein guter Anlass, um das Versäumte nachzuholen.

Ich danke Prof. Dr. Werner Sesselmeier für hilfreiche Kommentare.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Zur Analyse der Situation von Türkeistämmigen auf dem deutschen Arbeitsmarkt bedarf es Arbeitsmarktstatistiken, die nicht nur die türkischen Staatsbürger, sondern auch Eingebürgerte berücksichtigen (das Statistische Bundesamt begann erst 2005 damit, den Migrationshintergrund einer Person zu erfassen). Analysen auf Grundlage von Daten, in welchen lediglich anhand der Staatsbürgerschaft kategorisiert wird, sind daher verzerrt. Im vorliegenden Beitrag wird der Begriff türkeistämmig verwendet. Damit sind Personen gemeint, die selbst oder deren Eltern- oder Großeltern eine türkische Migrationserfahrung haben. Abweichungen werden explizit angemerkt.

  2. Vgl. Ulrich Herbert, Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland, München 2001; Rainer Münz/Wolfgang Seifert/Ralf Ulrich, Zuwanderung nach Deutschland, Frankfurt/M. 1999.

  3. Es folgten Anwerbeabkommen mit Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und Jugoslawien (1968).

  4. Vgl. R. Münz/W. Seifert/R. Ulrich (Anm. 2).

  5. Der Anwerbestopp wurde im Zuge des steigenden Arbeitskräfteangebots Anfang der 1970er Jahre verhängt, da nun die geburtenstarken Nachkriegskohorten vermehrt in den Arbeitsmarkt eintraten. Hinzu kam, dass einhergehend mit der ersten Ölkrise 1973 die Arbeitskräftenachfrage abnahm.

  6. Vgl. Stefan Bender et al., Migration und Arbeitsmarkt, in: Klaus J. Bade/Rainer Münz (Hrsg.), Migrationsreport 2000. Fakten-Analysen-Perspektiven, Frankfurt/M. 2000.

  7. Vgl. Katharina Seebaß/Manuel Siegert, Migranten am Arbeitsmarkt in Deutschland, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Working Paper, (2011) 36.

  8. Unter Normalarbeitsverhältnis wird eine unbefristete und kontinuierliche Vollzeitbeschäftigung verstanden, die nach Beendigung der Ausbildung in einer kollektivvertraglich vereinbarten monatlichen oder wöchentlichen Regelarbeitszeit bis ins Rentenalter ausgeübt wird und gesetzliche sowie kollektivvertragliche Schutz- und Teilhaberechte garantiert. Vgl. Ulrich Mückenberger, Krise des Normalarbeitsverhältnisses - ein Umbauprogramm, in: Zeitschrift für Sozialreform, 4 (2010), S. 403-420.

  9. Vgl. K. Seebaß/M. Siegert (Anm. 7).

  10. Vgl. ebd. Weitere Formen der atypischen Beschäftigung sind Leiharbeit, befristete Beschäftigung sowie gewisse Formen der Selbstständigkeit. Auf diese Formen wird im Folgenden aufgrund der fehlenden Daten nicht näher eingegangen.

  11. Vgl. Destatis/GESIS-ZUMA/WZB, Datenreport 2008, Bonn 2008, S. 205.

  12. Heiko Körner, Arbeitsmarkt und Immigration, in: Albrecht Weber (Hrsg.), Einwanderungsland Bundesrepublik Deutschland in der Europäischen Union, Osnabrück 1997, S. 85-93.

  13. Vgl. Werner Sesselmeier, Die wirtschaftliche und soziale Situation, in: Carmine Chiellino (Hrsg.), Interkulturelle Literatur in Deutschland. Ein Handbuch, Stuttgart-Weimar 2000.

  14. Vgl. Berndt Keller/Hartmut Seifert (Hrsg.), Atypische Beschäftigungsverhältnisse - Flexibilisierung und soziale Risiken, Berlin 2007.

  15. Im Gegensatz zur Arbeitslosenquote werden hier nicht nur die Personen erfasst, die sich offiziell als Arbeit suchend gemeldet haben, sondern alle im Alter von 15 bis 65 Jahren, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

  16. Vgl. K. Seebaß/M. Siegert (Anm. 7).

  17. Vgl. Bruno Kaltenborn/Nina Wielage, Hartz IV. Haushaltsstrukturen und Lebensbedingungen, in: Matthias Knuth (Hrsg.), Arbeitsmarktintegration und Integrationspolitik - zur notwendigen Verknüpfung zweier Politikfelder, Baden-Baden 2010, S. 93-110; Matthias Knuth/Martin Brussig, Zugewanderte und ihre Nachkommen in Hartz IV, in: APuZ, (2010) 48, S. 26-32.

  18. Vgl. B. Kaltenborn/N. Wielage (Anm. 17).

  19. Vgl. Olaf De Groot/Lutz Sager, Migranten in Deutschland: Soziale Unterschiede hemmen Integration, in: DIW Wochenbericht, 77 (2010) 49, S. 2-8.

  20. Vgl. B. Kaltenborn/N. Wielage (Anm. 17).

  21. Armutsgefährdet ist eine Person, wenn ihr monatliches Einkommen bei beziehungsweise unter 60 Prozent des Medianeinkommens liegt.

  22. Vgl. Destatis et al. (Anm. 11), S. 201.

  23. Vgl. Gary S. Becker, Investment in Human Capital, in: The Journal of Political Economy, 70 (1962) 5, S. 9-49; Werner Sesselmeier/Lothar Funk/Bernd Waas, Arbeitsmarkttheorien. Eine ökonomische und juristische Einführung, Heidelberg 20103.

  24. Vgl. Nadia Granato, Ethnische Ungleichheit auf dem deutschen Arbeitsmarkt, Opladen 2003.

  25. Vgl. Destatis et al. (Anm. 11), S. 203.

  26. W. Sesselmeier/L. Funk/B. Waas (Anm. 23), S. 154.

  27. Vgl. Petra Satnat/Aileen Edele, Migration und soziale Ungleichheit, in: Heinz Reinders et al. (Hrsg.), Empirische Bildungssoziologie, Wiesbaden 2011.

  28. Vgl. Frank Kalter, Ethnische Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt, in: Martin Abraham/Thomas Hinz (Hrsg.), Arbeitsmarktsoziologie, Wiesbaden 20082, S. 303-330.

  29. Vgl. Raymond Boudon, Education, Opportunity, and Social Inequality, New York 1974; Hartmut Esser, Familienmigration und Schulkarriere ausländischer Kinder und Jugendlicher, in: ders./Jürgen Friedrichs (Hrsg.), Generation und Identität, Opladen 1990, S. 127-146.

  30. Vgl. Nadia Granato/Frank Kalter, Die Persistenz ethnischer Ungleichheit auf dem deutschen Arbeitsmarkt, in: Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 53 (2001), S. 497-520; Holger Seibert/Heike Solga, Gleiche Chancen dank einer abgeschlossenen Ausbildung?, in: Soziologie, 34 (2004) 5, S. 364-382.

  31. Vgl. Peter Doeringer/Michael J. Piore, Internal Labour Markets and Manpower Analysis, Lexington 1971.

  32. W. Sesselmeier/L. Funk/B. Waas (Anm. 23), S. 276.

  33. Ebd., S. 283.

  34. Vgl. N. Granato (Anm. 24).

  35. Vgl. Claus Offe/Karl Hinrichs, Sozialökonomie des Arbeitsmarktes und die Lage "benachteiligter" Gruppen von Arbeitnehmern, in: Projektgruppe Arbeitsmarktpolitik/Claus Offe (Hrsg.), Opfer des Arbeitsmarktes. Zur Theorie der strukturierten Arbeitslosigkeit, Neuwied-Darmstadt 1977, S. 3-61.

  36. Vgl. Wolfgang Kraushaar, Aus der Protest-Chronik, in: Mittelweg 36, (2004) 2.

  37. Vgl. N. Granato (Anm. 24).

  38. Vgl. Andreas Damelang/Anette Haas, Berufseinstieg. Schwieriger Start für junge Türken, IAB Kurzbericht, (2006) 16.

  39. Ein weiteres häufig genanntes Argument, Sprachprobleme, scheint zu kurz zu greifen, da sich auch bei Hochqualifizierten, die keine Sprachprobleme haben, die Arbeitsmarktungleichheiten fortsetzen. Vgl. Thomas Liebig/Sarah Widmaier, Children of Immigrants in the Labour Markets of EU and OECD Countries, OECD-Working Paper, (2009) 97.

  40. Vgl. Gabriele Somaggio, Start mit Hindernissen. Eine theoretische und empirische Analyse der Ursachen von Arbeitslosigkeit nach der dualen Berufsausbildung, Frankfurt/M. 2009.

  41. Vgl. Horst Beyer, Berufswahl als Gegenstand sozialwissenschaftlicher Theoriebildung, Dissertation an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg, Augsburg 1992.

  42. Vgl. APuZ "Arbeitslosigkeit", (2010) 48.

Dr. rer. pol., geb. 1979; Gastdozentin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin; wissenschaftliche Mitarbeiterin bei der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt, Universität Koblenz-Landau, August-Croissant-Straße 5, 76829 Landau. E-Mail Link: yollu@uni-landau.de E-Mail Link: aysel.yollu-tok@hwr-berlin.de.