Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

November 2020 | Deine tägliche Dosis Politik | bpb.de

November 2020 Deine tägliche Dosis Politik

/ 25 Minuten zu lesen

Hier findest du alle Beiträge vom November 2020.

(© bpb)

02.11.2020: Corona-Pandemie: Neue Maßnahmen - "Lockdown light"

Guten Morgen!

Der November hat begonnen – deutschlandweit treten heute für den ganzen Monat weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft.

Wie ist die aktuelle Lage?

  • Das Virus breitet sich in Europa momentan rasant aus. In vielen Ländern gelten bereits strikte Regeln, die eine weitere Ausbreitung verhindern sollen.

  • In Deutschland stieg die Zahl der täglichen Neuinfektionen am Samstag laut Robert Koch-Institut erstmals auf über 19.000.

  • Um einen weiteren Anstieg und eine drohende Überlastung der Intensivstationen zu verhindern, beschlossen Bundesregierung und die 16 Bundesländer letzte Woche einen "Lockdown light".

Kita, aber kein Kino: Was gilt ab heute?

  • Die Bürger/-innen sollen im November die Kontakte zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts auf ein absolutes Minimum reduzieren.

  • Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur noch mit maximal 10 Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt.

  • Hotelübernachtungen für touristische Zwecke sind nicht gestattet, auf private Reisen soll generell verzichtet werden.

  • Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung oder Unterhaltung dienen, bleiben geschlossen: u.a. Kinos, Bars, Theater, Fitnessstudios und Schwimmbäder

  • Kitas und Schulen sowie Supermärkte und Geschäfte bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet. Restaurants können Speisen zur Mitnahme anbieten.

  • Wie bisher kann es lokal und regional – je nach Infektionsgeschehen – weitere bzw. strengere Maßnahmen geben.

… und wie sind die Reaktionen?

  • Kritiker/-innen betrachten die Schließungen als zu undifferenziert: So sei nicht nachgewiesen, dass Restaurants oder Kinos bislang Ansteckungsorte waren.

  • Politiker/-innen der Opposition kritisieren, dass Bundestag und Länderparlamente bei den Entscheidungen bisher kaum beteiligt waren.

  • Die Maßnahmen stoßen aber auch auf viel positive Resonanz: So warnen Wissenschaftler/-innen seit längerem vor einer unkontrollierbaren "zweiten Welle" der Infektion und halten die Beschränkungen für unverzichtbar.

Funktioniert die Demokratie auch in Zeiten von Corona noch? Der Komiker Abdelkarim hat nachgefragt:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp765

Bleib' gesund!

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

03.11.2020: Wahl des US-Präsidenten

Guten Morgen!

Heute wählen die US-Bürger/-innen einen neuen Präsidenten. Gegenüber stehen sich Amtsinhaber Donald Trump von den Republikanern und Joe Biden von den Demokraten.

Wer darf wählen?

  • US-Bürger/-innen ab 18 Jahre, die ihren Wohnsitz in einem der 50 Bundesstaaten oder in der Hauptstadt Washington D.C. haben sowie im Ausland lebende US-Bürger/-innen. Wer in einem der US-Außengebiete lebt, etwa in Puerto Rico, darf nicht wählen.

  • Anders als in Deutschland muss man sich als Wähler/-in registrieren lassen. In einigen Bundesstaaten geht das online, in anderen nur persönlich.

Wie wird gewählt?

  • In der Regel im Wahllokal – Corona-bedingt haben aber viele bereits vorab per Briefwahl oder persönlich in einer so genannten „early voting location“ gewählt.

  • Der Präsident wird nicht direkt, sondern indirekt über "Wahlleute" gewählt. Jeder Bundesstaat hat unterschiedlich viele davon, u.a. abhängig von der Einwohnerzahl. Kalifornien stellt z.B. 55 Wahlleute, Arkansas nur 6.

  • Bis auf zwei Staaten gilt dabei das 'winner takes it all'-Prinzip: Der Kandidat mit den meisten Wähler/-innenstimmen, bekommt alle Wahlleute-Stimmen eines Bundesstaates.

Und wer gewinnt?

  • Wer insgesamt mindestens 270 von 538 Wahlleuten auf sich vereint. Mitte Dezember wählen dann die Wahlleute des "Electoral College" den Präsidenten.

  • Der Kampf ums Präsidentenamt entscheidet sich meist in den sogenannten Swing States – Bundesstaaten, die nicht traditionell die Republikaner oder Demokraten wählen: Spannend wird es dieses Jahr z.B. in Florida, Texas und Ohio.

  • Die Amtseinführung findet traditionell erst am 20. Januar 2021 statt.

Alles Wichtige zur US-Wahl (inkl. Erklärfilm) in kurz & knapp erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp766

Du willst mehr Hintergrundinformationen? Dann begleite uns auf einer "virtuellen" Reise durch die USA, u.a. mit Expert/-innen-Interviews und einer langen Wahlnacht:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp767

Du kennst dich schon aus? Dann teste dein Wissen und spiele unser Interner Link: Quiz zur US-Präsidentschaftswahl 2020.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

04.11.2020: Amerika hat gewählt

Guten Morgen!

Amerika hat gewählt. Die Wahllokale sind geschlossen. Das Ergebnis ist allerdings noch offen.

Ein Zwischenstand

  • Aus 41 von 50 Bundesstaaten liegen bereits erste Ergebnisse vor – nicht überall ist schon komplett ausgezählt.

  • Joe Biden hat u.a. Kalifornien (55), Minnesota (10) und Oregon (7) gewonnen und derzeit 219 Wahlleute-Stimmen auf seiner Seite.

  • Trump gewinnt u.a. wichtige Bundesstaaten und Swing States wie Florida (29), Ohio (18), Texas (38) und hat aktuell 212 Wahlleute.

  • Die Ergebnisse in Michigan, Wisconsin und Pennsylvania werden voraussichtlich die Wahl entscheiden.

  • Nur eins ist sicher: Anders als die Umfragen erwarten ließen, wird es ein knappes Rennen.

  • Kurzupdate Kongresswahlen: Im Repräsentantenhaus behalten die Demokraten voraussichtlich die Mehrheit, die Sitzverteilung im Senat ist noch nicht entschieden.

Wie geht es weiter?

  • Aufgrund der vielen Briefwähler/-innen und Early Voters kann die Auszählung der Stimmen noch dauern – vielleicht Tage oder sogar Wochen bis das endgültige Ergebnis feststeht.

  • In manchen Staaten wie Georgia (16 Wahlleute) wurde die Auszählung unterbrochen, dort wird erst morgen (US-Zeit) weiter gezählt, in anderen wie Pennsylvania (20 Wahlleute) dauert die Auszählung besonders lang.

  • In einigen Bundesstaaten wie Nevada gab es Unregelmäßigkeiten bei der Wahl.

Du willst mehr Infos?

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

05.11.2020: Wahl des US-Kongresses

Guten Morgen!

Die US-Bürgerinnen haben am Dienstag nicht nur über ihren künftigen Präsidenten abgestimmt, auch der Kongress der Vereinigten Staaten wurde zum Teil neu gewählt.

Was ist der Kongress?

  • Der Kongress ist das zentrale Organ der Gesetzgebung (Legislative) in den USA. Er besteht aus zwei Kammern: Repräsentantenhaus und Senat.

  • Im Repräsentantenhaus sitzen 435 Abgeordnete. Sie werden alle zwei Jahre nach Mehrheitswahlrecht neu gewählt. Wie viele Abgeordnete ein Bundesstaat stellt, hängt von seiner Einwohnerzahl ab.

  • Im Senat haben alle 50 Bundesstaaten das gleiche Stimmengewicht: Jeder Staat entsendet zwei Senator/-innen, die alle sechs Jahre von den Bürger/-innen direkt gewählt werden.

Welche Aufgaben hat der Kongress?

  • In den USA kann der Präsident / die Regierung nicht selbst Gesetze einbringen, dafür braucht es die Initiative von Abgeordneten aus beiden Kammern des Kongresses.

  • Damit ein Gesetz gültig wird, müssen sowohl das Repräsentantenhaus als auch der Senat zustimmen. ABER: Der Präsident kann Gesetze blockieren (Veto), was der Kongress nur mit Zweidrittelmehrheit (schwierig) überstimmen kann.

  • Neben der Beratung und Zustimmung zum Regierungshaushalt, muss er u.a. auch bei der Ratifizierung internationaler Verträge/Abkommen eingebunden werden.

  • Und er kann den Präsidenten seines Amtes entheben. Einem solchen Verfahren sind jedoch hohe Hürden gesetzt: Die Demokraten versuchten es 2019 bei Donald Trump, scheiterten aber an der notwendigen Zweidrittelmehrheit im Senat.

Wahlergebnisse & Ausblick

  • Im Repräsentantenhaus können die Demokraten ihre bisherige Mehrheit laut aktueller Prognosen verteidigen.

  • Im Senat verfügten bislang die Republikaner über eine knappe Mehrheit. Ob die Wahlen hieran etwas geändert haben, lässt sich bislang noch nicht absehen.

Es bleibt also spannend – nicht nur wer Präsident wird, sondern auch, wie die Mehrheitsverhältnisse im Kongress aussehen werden.

Mehr zu den Aufgaben und der Arbeit des Kongresses erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp770

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

06.11.2020: USA: Austritt aus Pariser Klimaabkommen

Guten Morgen!

Noch ist die US-Wahl nicht entschieden – doch in einer Sache hat sich Amtsinhaber Trump durchgesetzt: Die USA sind diese Woche offiziell aus dem Pariser Klimaabkommen ausgetreten.

Was regelt das Abkommen?

  • Das Klimaabkommen wurde 2015 in Paris zur Bekämpfung des Klimawandels beschlossen.

  • Dem Abkommen traten bislang fast 190 Staaten bei. Für sie gelten damit einheitliche Klimaziele:

  • die Erderwärmung auf deutlich unter 2°C – möglichst 1,5°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit – begrenzen,

  • den Ausstoß von Treibhausgasen (z.B. CO2) senken und

  • sich besser an Auswirkungen des Klimawandels anpassen.

  • Jedes Land soll eigene Maßnahmen entwickeln, um diese Ziele zu erreichen. Das soll alle fünf Jahre überprüft werden.

Warum ist das so besonders?

  • Im Gegensatz zum Kyoto-Protokoll von 1997 enthält das Abkommen konkrete Verpflichtungen: Länder müssen verbindlich nationale Klimaschutzpläne erarbeiten und umsetzen.

  • Fast alle Mitgliedstaaten der UN haben zugestimmt – selbst China und die USA, die beiden Länder mit den derzeit höchsten Treibhausgasemissionen.

  • Somit gibt es erstmals weltweite Klimaziele, auf die sich sowohl Industrie- als auch Schwellenländern einigen konnten.

Wie ist der aktuelle Stand?

  • Bisher haben zwar 188 Staaten das Abkommen ratifiziert, doch Experten/-innen bemängeln, dass nur wenige Länder daran arbeiten, die Ziele umzusetzen. Sie sehen das 2-Grad-Ziel in Gefahr.

  • Die USA sind bisher der einzige Staat, der das Abkommen wieder verlassen hat. Präsident Trump kündigte die Vereinbarung, da sie den USA wirtschaftlich schade. Er zweifelt den Klimawandel und dessen Folgen an.

  • Trumps Gegenkandidat Joe Biden will in das Abkommen zurückkehren, wenn er die Präsidentschaftswahl gewinnt.

Warum Klimawandel-Leugner in den USA so erfolgreich sind? Der fluter hat sich in Washington umgesehen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp771

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

09.11.2020: Der 9. November in der deutschen Geschichte

Guten Morgen,

9. November – das könnte der Titel einer fünfteiligen Historienserie über Wendepunkte der deutschen Geschichte sein.

Folge 1: 1848

Nachdem in Frankreich Revolutionäre die Zweite Republik ausgerufen haben, kämpfen auch die Menschen in den Staaten des Deutschen Bundes für demokratische Reformen und eine Verfassung. Die "Märzrevolution" scheitert allerdings am 9. November 1848 am Widerstand der konservativen Gegenrevolution.

Folge 2: 1918

Der Erste Weltkrieg ist für Deutschland so gut wie verloren, die deutsche Seekriegsleitung will aber ein letztes Gefecht: Dagegen wehren sich Matrosen, Soldaten und Arbeiter – es ist der Beginn der Novemberrevolution, die in der Ausrufung der Republik am 9. November endet.

Folge 3: 1923

In der jungen Weimarer Republik herrscht wirtschaftliches und politisches Chaos. Adolf Hitler plant gemeinsam mit dem ehemaligen General Erich Ludendorff und Mitgliedern der SA (Sturmabteilung) den "Marsch auf Berlin", um die Regierung abzusetzen. Weit kommen sie nicht: Der Hitler-Ludendorff-Putsch wird am 9. November noch in München gestoppt. Knapp zehn Jahre später wird Hitler zum Reichskanzler ernannt.

Folge 4: 1938

In der Nacht vom 9. auf den 10. November zünden Angehörige der nationalsozialistischen Vereinigungen SA und SS (Schutzstaffel) Synagogen an, zerstören jüdische Geschäfte und töten hunderte Jüdinnen und Juden. Die Novemberpogrome sind der Beginn der systematischen Ermordung von rund sechs Millionen Jüdinnen und Juden in Europa.

Folge 5: 1989

Mit der Parole "Wir sind das Volk" demonstrieren Tausende wöchentlich gegen das DDR-Regime und fordern u. a. politische Reformen und Reisefreiheit. Am 9. November gibt die SED-Führung dem Druck nach: Die Berliner Mauer und die innerdeutsche Grenze werden nach 28 Jahren der Teilung geöffnet. Damit ist der Weg zur deutschen Wiedervereinigung geebnet.

Mehr zum "Schicksalstag" der deutschen Geschichte:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp772

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

10.11.2020: Was plant Joe Biden für sein Präsidentenamt?

Guten Morgen!

Aller Voraussicht nach wird Joe Biden der 46. US-Präsident. Er will vor allem die Spaltung des Landes überwinden.

Was hat er u.a. innenpolitisch vor?

  • Ganz weit oben auf Bidens Liste steht die Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diese soll ein Expertenrat ab Januar unter Kontrolle bringen. Biden verspricht: kostenlose Tests für alle sowie eine bessere Nachverfolgung.

  • Ein Wirtschaftsprogramm soll neue Arbeitsplätze schaffen, die Energiewende beschleunigen und vor allem kleine und mittelständige Unternehmen unterstützen.

  • Biden plant die Gesundheitsreform "Obamacare" fortzuführen und das System der öffentlichen Krankenversicherung weiter auszubauen sowie den Zugang zu vereinfachen.

  • Als Unterstützer der Black Lives Matter-Bewegung will Biden die "rassistische Ungerechtigkeit" überwinden und People of Color u.a. wirtschaftlich unterstützen.

Wie steht's um die Außenpolitik?

Biden will die internationale Zusammenarbeit wieder intensivieren. Dazu zählt u.a.:

  • … sich der EU anzunähern und die Rolle der USA innerhalb der NATO zu stärken.

  • .… dem Pariser Klimaabkommen wieder beizutreten.

  • … das Atomprogramm mit dem Iran neu zu verhandeln.

  • …weniger Handelskrieg mit China zu führen. Eine grundsätzliche Umkehr von Trumps China-Politik wird aber nicht erwartet.

Was bedeutet die Wahl für D.?

Expert/-innen und dt. Politiker/-innen erhoffen sich jetzt wieder einen besseren Dialog mit den USA. Einige Streitpunkte bleiben. Biden…

  • … drängt wie Trump darauf, dass D. sich stärker finanziell an der NATO beteiligt.

  • … kritisiert ebenso den Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 zwischen Dt. und Russland.

  • … will am angekündigten Teilabzug der in D. stationierten US-Soldaten festhalten.

Was bleibt von Donald Trump? Eine Regierungsbilanz:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp773

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

11.11.2020: Waffenstillstand von Compiègne

Guten Morgen,

am 11. November 1918 unterzeichnete eine Delegation des Deutschen Reichs in der Nähe der nordfranzösischen Stadt Compiègne einen Waffenstillstand. Der Erste Weltkrieg (1914-1918) war damit beendet.

Der "Große Krieg"

  • Nach dem Attentat auf den österreichisch-ungarischen Thronfolger Franz Ferdinand am 28. Juni 1914 in Sarajevo eskalierten die Rivalitäten der europäischen Großmächte zu einem globalen Krieg.

  • Auf der einen Seite standen Österreich-Ungarn und das Deutsche Reich – die sog. "Mittelmächte". Auch das Osmanische Reich und Bulgarien verbündeten sich mit ihnen.

  • Auf der anderen Seite stand die "Entente" (auch "Triple-Entente"), bestehend aus dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Russland. Nach und nach schlossen sich ihnen zahlreiche Nationen an, ab 1917 auch die USA.

  • Der Erste Weltkrieg kostete rund neun Millionen Soldaten und mehr als sechs Millionen Zivilistinnen und Zivilisten das Leben.

Was wurde in Compiègne vereinbart?

  • Alle Kampfhandlungen sollten noch am gleichen Morgen beendet werden.

  • Die deutschen Truppen mussten sich aus den besetzten Gebieten in Frankreich, Belgien und Luxemburg sowie aus Elsass-Lothringen zurückziehen.

  • Die linksrheinischen Gebiete in Deutschland wurden von den Alliierten besetzt.

  • Das Deutsche Reich musste große Mengen an Kriegsmaterial ausliefern und Kriegsgefangene übergeben.

Ein echter Friedensvertrag war der Waffenstillstand allerdings noch nicht: Dieser wurde im Juni 1919 in Versailles unterzeichnet. Er wies dem Deutschen Reich (und seinen Verbündeten) die alleinige Kriegsschuld zu, es musste Gebiete abtreten und Reparationen zahlen.

Wie gut kennst du dich mit dem Ersten Weltkrieg aus? Teste dein Wissen im Quiz:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp774

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

12.11.2020: Gründung der Bundeswehr

Guten Morgen,

heute vor 65 Jahren, am 12. November 1955, wurde in Westdeutschland die Bundeswehr gegründet. An diesem Tag wurden die ersten 101 Freiwilligen zu Soldaten ernannt. Die Gründung einer eigenen (west-)deutschen Armee war nicht selbstverständlich: 10 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges standen einige Parteien und Teile der deutschen Bevölkerung einer Wiederbewaffnung kritisch gegenüber.

Heute soll die Bundeswehr als Verteidigungsarmee Deutschland vor militärischen Angriffen schützen, NATO-Partner bei Konflikten im Ausland unterstützen und in besonderen Ausnahmefällen auch im Inland der Polizei oder anderen Behörden helfen – aktuell z.B. bei der Corona-Pandemie.

Weißt du, wann die Wehrpflicht eingeführt wurde oder wann Frauen das erste Mal ihren Dienst leisten durften? Teste dein Wissen in unserem Interner Link: Quiz!

Mehr zur Gründung der Bundeswehr erfährst du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp775

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

13.11.2020: Islamistische Anschläge in Frankreich

Guten Morgen,

heute vor 5 Jahren töteten islamistische Attentäter in Paris und dem Vorort Saint Denis 130 Menschen. Auch aktuell gilt in Frankreich wieder die höchste Terrorwarnstufe.

Anschläge von 2015

  • Am Abend des 13.11. griffen Attentäter zeitgleich mehrere Orte der Stadt an – das Stadion Stade de France, Bars/Restaurants und einen Musikclub.

  • Der folgenschwerste Anschlag fand während eines Konzertes im Bataclan-Theater statt, 90 Menschen wurden ermordet. Insgesamt wurden über 130 Menschen getötet, mehr als 350 verletzt.

  • Zu den Taten bekannte sich die radikalislamistische Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS).

  • Bereits davor und danach wurde Frankreich immer wieder Ziel islamistisch motivierter Anschläge: 2015 der Angriff auf die Redaktion der Satirezeitschrift "Charlie Hebdo"; 2016 raste ein Lastwagen in eine Menschenmenge an der Strandpromenade von Nizza.

Wieder höchste Terrorwarnstufe

  • Mitte Oktober wurde in einem Pariser Vorort der Lehrer Samuel Paty auf offener Straße getötet. Er hatte im Unterricht als Beispiel für Meinungsfreiheit Karikaturen des Propheten Mohammed gezeigt.

  • In Nizza tötete Ende Oktober ein Attentäter aus mutmaßlich islamistischen Motiven drei Menschen in einer Kirche.

Debatte über den Umgang mit Islamismus

  • Diskutiert wird in Frankreich über die Gründe für die Anschläge: Sind sie in der Radikalisierung des Islam oder in einer Islamisierung der Radikalität zu suchen – also in sozialen Ursachen wie z.B. dem Leben in den gettoartigen Vorstädten?

  • Frankreichs Präsident Macron will nun härter gegen den politischen Islam und eine radikalisierte Parallelgesellschaft vorgehen, nicht aber gegen Muslime oder den Islam im Allgemeinen.

Was heißt eigentlich Islamismus? Ein Erklärvideo:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp776

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

16.11.2020: Schulbetrieb während Corona

Guten Morgen!

Unterricht im Klassenzimmer, von zu Hause aus oder bald schon in die Weihnachtsferien? Angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen wird darüber diskutiert, wie der Schulbetrieb weiterlaufen soll.

Wie ist die aktuelle Lage an den Schulen?

  • Der Deutsche Lehrerverband geht davon aus, dass sich ca. 300.000 der 11 Millionen Schüler/-innen in Deutschland in Quarantäne befinden.

  • Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt Hybrid-Unterricht ab einem Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner/-innen binnen 7 Tagen: Klassen sollen dann geteilt und zeitversetzt unterrichtet werden.

  • 370 der 401 Landkreise und Städte in Deutschland liegen über diesem Wert (Stand 15.11.). Die meisten Bundesländer haben aber angekündigt, den regulären Schulbetrieb so lange wie möglich fortsetzen zu wollen. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen außerdem beschlossen, die Weihnachtsferien um zwei Tage vorzuziehen.

Was spricht für Präsenzunterricht?

  • Die Betreuungssituation: In vielen Haushalten fehlt die technische Ausstattung (Laptops etc.) für das Homeschooling. Und nicht alle Eltern können ihre Kinder beim Lernen unterstützen.

  • Die Erfahrungen aus dem Lockdown im Frühjahr: Die tägliche Lernzeit verringerte sich damals deutlich – das wirft vor allem leistungsschwächere Schüler/-innen weiter zurück und fördert Bildungsungerechtigkeit.

… und was dagegen?

  • Infizierte Kinder haben häufig keine Symptome, können also unerkannt das Virus verbreiten – und es so in ihre Familien tragen oder Lehrkräfte anstecken, die z.T. zur Risikogruppe gehören.

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern kann in Klassenräumen oftmals nicht eingehalten werden – was auch bei regelmäßigem Lüften und Maskenpflicht die Übertragung erleichtert.

Welche Rolle Schulen bei der Virus-Verbreitung tatsächlich spielen, ist wissenschaftlich jedoch umstritten. Laut RKI sind Kinder und Jugendliche keine "Treiber" der Pandemie, aber genauso empfänglich für eine Infektion.

Heute trifft sich Kanzlerin Merkel wieder mit den Ministerpräsidenten/-innen der Länder. Dabei soll auch über die Schulen gesprochen werden.

Wie kommen Schüler/-innen weltweit mit dem Onlineunterricht zurecht?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp777

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

17.11.2020: Friedensnobelpreis für Abiy Ahmed

Guten Morgen!

2019 hat Äthiopiens Premierminister Abiy Ahmed den Friedensnobelpreis erhalten – doch zurzeit dringen wieder beunruhigende Nachrichten aus dem Land am Horn von Afrika.

Was ist passiert?

  • Anfang November hat die äthiopische Regierung eine Militäroperation in seiner autonom verwalteten Region Tigray im Norden begonnen.

  • Diese richtet sich gegen die Tigray-Volksbefreiungsfront (TPLF). Ihre Anhänger sollen zuvor eine Militärbasis der äthiopischen Streitkräfte attackiert haben.

  • Bei einem Massaker in Tigray wurden letzte Woche hunderte Menschen ermordet.

Bisher ist unklar, welche der Parteien dafür verantwortlich ist. Internet- und Telefonverbindungen in und nach Tigray sind gekappt, sodass es wenig gesicherte Informationen gibt.

Was sind die Hintergründe?

  • In Äthiopien leben mehr als 80 ethnische Gruppen. Die TPLF stellte fast 30 Jahre lang nicht nur die Regionalregierung in Tigray, sondern hatte auch eine Führungsrolle in der Bundesregierung inne, obwohl die Tigrinya nur rund 6 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

  • Mit Abiy Ahmed kam 2018 nach landesweiten Protesten erstmals ein Angehöriger der größten Bevölkerungsgruppe der Oromo an die Macht. Er stieß Reformen an, durch die der Einfluss der politischen Elite aus Tigray schwindet.

  • Für 2020 waren nationale Wahlen geplant. Doch die mussten u. a. wegen der Corona-Pandemie mehrfach verschoben werden. Die TPLF führte in Tigray trotzdem Wahlen durch – und erkannte die Zentralregierung nicht mehr an.

Wie geht es weiter?

  • Hunderte Menschen sind bereits durch den Konflikt gestorben, zehntausende fliehen in benachbarte Länder, vor allem in den Sudan.

  • Der Konflikt droht sich auszuweiten: Am Wochenende beschossen TPLF-Kräfte von Tigray aus das Nachbarland Eritrea mit Raketen.

Sie werfen Eritrea vor, die äthiopische Zentralregierung zu unterstützen. Unter Abiy Ahmed schlossen die beiden Länder nach jahrzehntelanger Feindschaft einen Friedensvertag.

Warum die Situation schon länger angespannt ist:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp778

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

18.11.2020: EU-Haushaltskrise

Guten Morgen,

ein milliardenschweres Corona-Hilfspaket wollte die EU mit ihrer Finanzplanung auf den Weg bringen. Doch jetzt haben Polen und Ungarn ein Veto eingelegt – und lösen damit eine Haushaltskrise aus.

Was ist passiert?

  • Die EU verhandelt zurzeit über ihre langfristige Finanzplanung bis 2027 (1,1 Bill. €) und den damit verbundenen Corona-Rettungsfonds (zusätzlich 750 Mrd.€).

  • Das ist ein langer Prozess: Der EU-Haushalt wird auf Vorschlag der EU-Kommission vom EU-Parlament und dem Rat der EU gemeinsam erarbeitet und beschlossen.

  • Größter Streitpunkt: Bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit soll es in Zukunft möglich sein, einem EU-Mitglied Finanzhilfen zu entziehen.

  • Die Regierungen von Polen und Ungarn sind gegen diesen sog. Rechtsstaatsmechanismus und wollen ihn mit ihrem Veto verhindern. Denn der Regelung (und dem EU-Haushalt) müssen im Rat alle 27 EU-Mitgliedsstaaten zustimmen.

Rechtsstaatlichkeit in Polen und Ungarn

  • Gegen die beiden Länder laufen seit Jahren Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

  • Der Vorwurf: Sie würden demokratische und rechtsstaatliche Grundprinzipien aufweichen. Ein kürzlich veröffentlichter EU-Bericht äußert Bedenken in den Bereichen:

  • Unabhängige Justiz

  • Korruptionsbekämpfung

  • Freiheit der Medien

  • Gewaltenteilung

Ungarn und Polen kritisieren, ihre Souveränität werde mit dem Rechtsstaatsmechanismus zu stark eingeschränkt.

Wie geht es weiter?

  • Sollte es zu keiner Einigung kommen, steht der EU für das nächste Jahr nur ein Nothaushalt zur Verfügung ohne das Corona-Hilfspaket.

  • Am Donnerstag wollen sich die Regierungschef/-innen in einer Videokonferenz beraten. Das EU-Parlament hat Nachverhandlungen schon ausgeschlossen.

Wie wird die EU eigentlich finanziert? Das erfährst du hier:
Externer Link: http://kurz.bpb.de/dtdp779

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

19.11.2020: Veränderung des IfSG

Guten Morgen,

in den letzten Monaten gab es immer mehr Kritik und Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Corona-Maßnahmen. Der Bundestag hat deshalb gestern u. a. das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert.

Warum?

  • Bisher beruhen die Corona-Maßnahmen auf einer sogenannten Generalklausel im IfSG, nach der bei einer Epidemie "notwendige Schutzmaßnahmen" getroffen werden können. Konkrete Maßnahmen sieht das Gesetz bislang nicht vor.

  • Gerichte hatten zuletzt immer wieder Schutzmaßnahmen gekippt, weil sie ihrer Ansicht nach unzureichend begründet oder nicht verhältnismäßig waren.

  • Das überarbeitete IfSG regelt nun genau, wann welche Grundrechtseinschränkungen erlaubt sind.

Was steht drin?

  • Der neu eingeführte Paragraf 28a im IfSG listet konkrete Schutzmaßnahmen auf, die Landesregierungen und Behörden im Falle einer Pandemie verhängen können, z. B. eine Maskenpflicht, Abstandsgebote, Restaurantschließungen oder Ausgangsbeschränkungen.

  • Weiterhin gilt: Bevor Schutzmaßnahmen verordnet werden können, muss der Bundestag die "epidemische Notlage" feststellen.

  • Zudem müssen die Maßnahmen verhältnismäßig, begründet und auf vier Wochen befristet sein, können aber verlängert werden.

Was gibt es für Kritik?

  • Oppositionspolitiker/-innen kritisierten, das Gesetz stärke den Handlungsspielraum der Regierung und ermögliche weitreichende Einschränkungen von Grundrechten.

  • Andere hatten sich eine größere Beteiligung des Parlaments erhofft, z.B. die vorherige Zustimmung des Bundestags bei landesweit abgestimmten Maßnahmen.

  • Kritik gab es auch an der Abstimmung im Schnellverfahren: Das Gesetz wurde gestern im Bundestag und Bundesrat beschlossen und noch am Abend vom Bundespräsidenten unterzeichnet.

Wie hart trifft Corona eigentlich die junge Generation?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp780

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

20.11.2020: Vor 75 Jahren: Beginn der "Nürnberger Prozesse"

So eröffnete der US-amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson heute vor 75 Jahren den ersten der sogenannten "Nürnberger Prozesse". Ziel der Prozesse war es nicht nur, die Schuldigen für die grausamen Verbrechen des NS-Regimes zu ermitteln und zu bestrafen, sondern auch das ganze Ausmaß der Gräueltaten der Nationalsozialisten sichtbar zu machen. Dem deutschen Volk sollte auch gezeigt werden, wie ein fairer Gerichtprozess in einem demokratischen Rechtsstaat abläuft.

Unter den über 20 angeklagten Hauptkriegsverbrechern befanden sich führende nationalsozialistische Politiker wie Hermann Göring, der unter Hitler Wirtschaftsminister und Luftwaffenchef war – oder der frühere Reichskanzler Franz von Papen. Andere Kriegsverbrecher hatten kurz vor oder nach Kriegsende Selbstmord begangen wie Adolf Hitler selbst, sein Propagandaminister Joseph Goebbels oder SS-Chef Heinrich Himmler.

Die Ankläger und Richter kamen aus den USA, Frankreich, Großbritannien und der Sowjetunion. Ihre Hauptanklagepunkte waren unter anderem "Verbrechen gegen den Frieden" und "Kriegsverbrechen". Zum ersten Mal vor einem internationalen Gericht verhandelt wurden auch "Verbrechen gegen die Menschlichkeit". Als solche galten Verbrechen an der Zivilbevölkerung, wie die Ermordung von Zivilistinnen und Zivilisten, die Deportation zur Zwangsarbeit oder die Verfolgung aus rassistischen, politischen oder religiösen Gründen.

In den folgenden Monaten sichtete das Gericht unzählige Beweisdokumente sowie Filmmaterial und hörte zahllose Zeuginnen und Zeugen an. Am 30. September und 1. Oktober 1946 sprachen die Richter ihre Urteile. Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, sieben zu Freiheitsstrafen. Drei Angeklagte wurden freigesprochen.

Der Prozess war auch der Auftakt für weitere Verfahren gegen NS-Verbrecher. Unter Führung der Amerikaner fanden in Nürnberg bis 1949 zwölf Folgeprozesse gegen Eliten aus Verwaltung, Wirtschaft und einiger NS-Organisationen statt. Allein in der sowjetischen Besatzungszone wurden bis 1949 über 8.000 Personen verurteilt.

Die bei den Nürnberger Prozessen vereinbarten Grundsätze gingen schließlich als "Nürnberger Prinzipien" in das Völkerrecht ein. Sie gelten als Wegbereiter für die UN-Kriegsverbrechertribunale und den Internationalen Strafgerichtshof.

Mehr zu den Prozessen und der Aufarbeitung der NS-Kriegsverbrechen erfährst du, wenn du dem Interner Link: Link in der Nachricht folgst.

Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Vielen Dank an das Externer Link: Memorium Nürnberger Prozesse in Nürnberg für die Bereitstellung des O-Tons in der Audio-Nachricht.

23.11.2020: Vor 25 Jahren: Ende des Krieges in Bosnien und Herzegowina

Guten Morgen,

heute vor 25 Jahren fand mit dem Dayton-Vertrag der Krieg in Bosnien und Herzegowina ein Ende.

Bosnienkrieg - noch nie gehört?

  • Anfang der 1990er Jahre zerfiel in Südosteuropa der Vielvölkerstaat Jugoslawien: Von sechs Teilrepubliken erklärten sich Slowenien, Kroatien und Mazedonien sowie im März 1992 auch Bosnien-Herzegowina für unabhängig.

  • Die neue Republik Bosnien und Herzegowina war tief gespalten:

  • Die meisten bosnischen Muslime/-innen (Bosniaken) und kroatischen Bosnier/-innen waren für die Unabhängigkeit.

  • Die Mehrheit der bosnischen Serben/-innen lehnte das ab und wollte Teil von Restjugoslawien bleiben.

  • Der Konflikt eskalierte zum Bürgerkrieg – bei dem sich zeitweise alle drei großen Volksgruppen bekämpften. Auch kroatische und jugoslawisch-serbische Truppen waren beteiligt.

  • Im Bosnienkrieg starben bis 1995 etwa 100.000 Menschen durch die Kämpfe und durch "ethnische Säuberungen" – also die gewaltsame Vertreibung oder Vernichtung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in einem Gebiet.

  • Weltweit löste das Massaker von Srebrenica Erschütterung aus, bei dem mehr als 8.000 Bosniaken/-innen von bosnisch-serbischen Soldaten ermordet wurden.

  • Erst danach erzwangen die USA und europäische Länder eine Ende des Krieges: Am 21. November 1995 einigten sich in der US-Militärbasis in Dayton, Ohio, die Präsidenten Bosnien-Herzegowinas, Kroatiens und Serbiens auf ein Friedensabkommen.

Was wurde vereinbart?

  • Der Dayton-Vertrag schuf einen komplexen multiethnischen Staat, der bis heute unter internationaler Kontrolle steht:

  • Bosnien und Herzegowina bleibt unabhängiger und ungeteilt – besteht aber aus zwei ethnischen Teilrepubliken: der serbischen Republika Srpska und einer bosnisch-kroatischen Föderation.

  • An der Spitze des Staates steht ein dreiköpfiges Präsidium mit jeweils einem bosnischen, kroatischen und serbischen Vertreter.

  • Einer "Hoher Repräsentant" überwacht im Auftrag der UN die Umsetzung des Abkommens. Das Amt hat – bis heute – weitreichende Befugnisse, um in die Politik des Landes einzugreifen, z.B. wenn sich die verschiedenen Gruppen nicht einigen können.

Der Dayton-Vertrag beendete den Bosnienkrieg – die ethnischen Konflikte blieben jedoch bestehen. Vor welchen Problemen Bosnien und Herzegowina heute steht:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp782

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

PS: Der O-Ton aus unserer Audionachricht vom Freitag wurde uns vom Memorium Nürnberger Prozesse (Externer Link: https://75jahre-nuernberger-prozesse.de/) zur Verfügung gestellt. Vielen Dank dafür!

24.11.2020: Geberkonferenz für Afghanistan

Guten Morgen,

gerade findet eine Geberkonferenz für Afghanistan statt. Unter der Leitung der Vereinten Nationen sollen Mitgliedsstaaten Hilfsgelder für das krisengeschüttelte Land aufbringen.

Was sind die Hintergründe?

  • Nach den Anschlägen u.a. auf das World Trade Center im Herbst 2001 stürzte eine von US-Truppen geführte Koalition die Taliban-Regierung. Sie war seit 1996 in Afghanistan an der Macht und hatte die Terrorgruppe al-Quaida, die für die Anschläge in den USA verantwortlich war, unterstützt.

  • Die neu eingesetzte Regierung war jedoch nicht in der Lage die Konfliktherde im Land zu befrieden und Macht über das gesamte Territorium zu erlangen: Heute kontrollieren die Taliban etwa 80% des Landes.

Wie ist die humanitäre und politische Situation?

  • Die Zivilbevölkerung leidet unter den Folgen des Bürgerkriegs: 2019 gab es 10.392 dokumentierte zivile Opfer, mehr als 460.000 Menschen wurden vertrieben. Fast 80 % der Afghaninnen und Afghanen leben unterhalb der Armutsgrenze.

  • Das politische System ist instabil: Die letzten Parlamentswahlen fanden mit dreijähriger Verzögerung statt, die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen 2019 wurden aufgrund von Manipulationsvorwürfen nicht von allen Seiten akzeptiert. Das wirkt sich auch auf den Staatshaushalt aus, der zu ca. 60% von ausländischen Geldgebern abhängig ist.

Auf der Geberkonferenz soll nun ein Finanzpaket geschnürt werden, um den zivilen Wiederaufbau voranzutreiben, doch wird das gelingen?

  • Durch die weitverbreitete Korruption kommt das Geld oft nicht bei der Zivilbevölkerung an.

  • Die Geldgeber befürchten eine stärker werdende Taliban, was Fortschritte etwa im Bildungsbereich für Mädchen und Frauen zunichte machen könnte.

  • Der teilweise Abzug der US-Truppen aus Afghanistan könnte die Situation weiter destabilisieren und den zivilen Wiederaufbau erschweren.

Mehr Details über den komplexen Konflikt findest du hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp783

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

25.11.2020: Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Guten Morgen,

jede dritte Frau weltweit ist mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen. Der heutige "Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen" macht auf diesen Missstand aufmerksam.

Gewalt gegen Frauen...

  • äußert sich in körperlicher, sexueller aber auch emotionaler und psychischer Gewalt.

  • findet weltweit am häufigsten in Partnerschaften und im häuslichen Umfeld statt.

  • hat gravierende Folgen. Viele Mädchen und Frauen, die Gewalt erlebt haben, leiden danach z.B. unter Depressionen.

Situation in Deutschland

  • Laut Bundeskriminalamt (BKA) wurden 2019 knapp 114.903 Frauen Opfer von Gewalt durch ihren (Ex-)Partner. In über 300 Fällen handelte es sich um Mord oder Totschlag.

  • Von Gewalt betroffen sind Frauen aus allen sozialen Schichten und Milieus.

  • Rund 12 % der in Deutschland befragten Frauen über 15 Jahre haben laut einer EU-Studie aus 2014 in ihrem Leben bereits sexuelle Gewalt erlebt.

  • Im Zuge der Corona-Pandemie zeichnet sich laut UN Women weltweit ein Anstieg häuslicher Gewalt ab.

Was wird dagegen getan?

  • In der EU gibt es mit der "Istanbul-Konvention" ein gemeinsames Übereinkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

  • In Deutschland gibt es gesetzliche und institutionelle Schutzmaßnahmen, wie Frauenhäuser und Beratungsstellen. 2016 wurde auch das Sexualstrafrecht reformiert ("Nein heißt Nein").

  • Zuletzt verabschiedete der Bundestag ein Gesetz gegen das „Upskirting“: Für heimliche Aufnahmen unter den Rock oder in den Ausschnitt drohen jetzt eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren.

Mehr Infos zum heutigen Aktionstag sowie Zahlen und Fakten gibt es hier:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp784

Du bist selbst von Gewalt betroffen oder kennst jemanden der betroffen ist? Die Telefonhotline 08000 116 016 ist kostenlos und bundesweit rund um die Uhr erreichbar.

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

26.11.2020: 40 Unternehmen im DAX

Guten Morgen,

40 ist das neue 30 – zumindest beim Deutschen Aktienindex (DAX). Ab September 2021 sollen hier 40 statt 30 Unternehmen vertreten sein.

Was ist eigentlich der DAX?

  • Ein Börsenbarometer, das anzeigt, wie sich die Aktienkurse der umsatzstärksten Unternehmen in Deutschland entwickeln – und zwar minütlich.

  • Vertreten sind hier Branchen wie die Auto- und Chemieindustrie sowie Banken, Versicherungs-, Immobilien- und Energieunternehmen.

Was war noch mal…? -> Eine Aktie ist ein Anteil an einem Unternehmen. Beim Aktienkurs handelt es sich um den Preis für eine Aktie. Diese Kurse unterliegen Schwankungen, die durch die wirtschaftliche Lage des Marktes oder des Unternehmens verursacht werden.

Wer kommt in den DAX?

  • Darüber entscheidet die Deutsche Börse gemeinsam mit Bankenvertreter/-innen – übrigens auch, wer aus dem DAX rausfliegt, wie jüngst Lufthansa und Wirecard.

  • Ein wichtiges Kriterium ist der aktuelle Börsenwert eines Unternehmens. Außerdem müssen DAX-Unternehmen u.a. internationale Transparenzanforderungen erfüllen und einen Sitz in Deutschland haben.

  • Auch die perspektivische Entwicklung einer Aktie spielt eine Rolle, da Stabilität für den DAX wichtig ist, u. a. um die Vergleichbarkeit des Index zu gewährleisten.

DAX-Reform?

  • Mit der Aufnahme von mehr Unternehmen im DAX soll die deutsche Wirtschaft besser repräsentiert werden.

  • Zudem gelten künftig strengere Regeln für die Mitgliedschaft – Unternehmen müssen häufiger Berichte vorlegen und z.B. nachweisen, dass sie in den vergangenen 2 Jahren Gewinne gemacht haben.

  • Nach dem milliardenschweren Wirecard-Skandal soll durch die Reformen auch das Vertrauen in den deutschen Börsenmarkt wieder gestärkt werden.

Mehr zur Geschichte des DAX kannst du hier nachlesen:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp785

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

27.11.2020: Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rassismus

Guten Morgen!

Mehr tun gegen Rechtsextremismus und Rassismus – das war das Ziel eines Kabinettsausschusses der Bundesregierung. Nun hat er seine Ergebnisse präsentiert.

Hintergrund

  • Der Ausschuss wurde nach dem rechtsextremen Anschlag in Hanau 2020 eingerichtet. Das Ziel: Konkrete Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus entwickeln.

  • Auch andere Ereignisse spielten eine Rolle: rassistische Chatnachrichten bei Polizei-Einheiten, der Anschlag in Halle sowie der Mord an Walter Lübcke.

  • Im beschlossenen Maßnahmenpaket sind nun 89 Projekte aufgelistet, für die bis 2024 über 1 Mrd. Euro bereitgestellt werden soll.

Was steht drin?

In kurz: Mehr Präventionsarbeit, Schutz von Betroffenen und ein verschärftes Strafrecht.

Geplant ist u.a.:

  • durch mehr politische Bildung ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus zu schaffen.

  • eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene einzurichten, inklusive einer Hilfe-Hotline.

  • das Strafrecht gegen rassistische Hetze weiter zu verschärfen.

  • mehr Forschung, z.B. zu Aspekten wie Alltagsrassismus in Unternehmen und öffentlichen Institutionen, aber auch bei Sicherheitsbehörden.

  • ein Demokratiefördergesetz zur Unterstützung von Anti-Extremismus-Projekten.

Reaktionen

  • Der Zentralrat der Sinti und Roma begrüßt das Paket, mahnt jedoch an, Betroffenenorganisationen besser auszustatten.

  • Migrantenorganisationen fordern einen stärkeren Fokus auf strukturellen Rassismus in Institutionen wie der Polizei.

  • Die Neuen Deutschen Medienmacher/-innen – ein Zusammenschluss von Medienschaffenden mit und ohne Migrationsgeschichte – kritisieren, dass die Teilhabe von Migrantenorganisationen nicht rechtlich verankert wird.

Noch unklar ist, wann die Vorhaben in Gesetze gegossen werden.

Auch der Anschlag auf eine Synagoge in Halle 2019 hat bei den Beratungen eine Rolle gespielt. Im Videointerview bei fluter erzählt eine Betroffene, wie dieser ihr Leben verändert hat:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp786

Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

30.11.200: Vor 30 Jahren: Haftbefehl gegen Honecker

Guten Morgen!

Erich Honecker war der mächtigste Mann der DDR. Heute vor 30 Jahren, am 30.11.1990, wurde Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags gegen ihn erlassen. Der Vorwurf: Honecker trage durch den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze eine Mitschuld am Tod von mindestens 90 Menschen.

Wer war Erich Honecker?

  • 1912 im Saarland geboren, war Honecker schon als Jugendlicher aktiv in der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Dafür wurde er vom NS-Regime verurteilt und inhaftiert.

  • Nach dem Zweiten Weltkrieg machte er Karriere in der DDR: 1960 wurde er Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates (NVR), 1971 Generalsekretär der SED, 1976 dazu noch Staatsratsvorsitzender – das oberste Amt der DDR.

  • Noch bevor die Berliner Mauer fiel, trat er im Oktober 1989 auf innerparteilichen Druck hin von allen Ämtern zurück.

Was war der Schießbefehl?

  • Gemeint sind Anweisungen an DDR-Grenzsoldaten, Fluchtversuche an der innerdeutschen Grenze nach Westdeutschland mit Waffengewalt zu verhindern.

  • Kurz nach Errichtung der Mauer 1961 erklärte Honecker in seiner Funktion als NVR-Vorsitzender, dass "gegen Verräter und Grenzverletzer (...) die Schusswaffe anzuwenden" sei.

  • Mindestens 140 Menschen wurden zwischen 1961 und 1989 an der innerdeutschen Grenze getötet oder kamen unmittelbar im Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben, 90 von ihnen wurden erschossen.

Wie ging es mit Honecker weiter?

  • Honecker befand sich zum Zeitpunkt des Haftbefehls unter dem Schutz des sowjetischen Militärs – der Haftbefehl konnte nicht vollstreckt werden.

  • Im März 1991 floh er nach Moskau. Erst mehr als ein Jahr später wurde er nach Deutschland ausgeliefert und wegen Totschlags angeklagt.

  • Das umstrittene Verfahren wurde aufgrund von Honeckers schlechten Gesundheitszustandes eingestellt. Er reiste daraufhin nach Chile aus, wo er im Mai 1994 starb.

Mehr Hintergründe zum Schießbefehl:
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp787

Wer waren die Opfer des DDR-Grenzregimes?
Externer Link: https://kurz.bpb.de/dtdp788

Viele Grüße
Deine bpb-Online-Redaktion

Fussnoten

Weitere Inhalte