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Newsflash - mit verpixelten Plattencovern, verunsicherten Freifunkern und Verhandlungen zur Netzneutralität | Wer regiert das Netz? | bpb.de

Newsflash - mit verpixelten Plattencovern, verunsicherten Freifunkern und Verhandlungen zur Netzneutralität

Merlin Münch

/ 3 Minuten zu lesen

Der Newsflash: drei wichtige Meldungen aus der Netzwelt und Umgebung von der Netzdebatte-Redaktion zusammengefasst und erklärt.

Was Google nicht passt, wird passend gemacht. Anstössige Bilder sind schlecht für die Werbung, also lässt sie das Unternehmen fortan entschärfen. Wer da nicht mitspielt, muss seine Werbung dann woanders schalten. (grigoriprime) Lizenz: cc by-nc-sa/2.0/de

Verpixelt: Google zensiert Albencover

Das waren noch Zeiten, als besorgte Väter die unsittlichen Seiten aus der Bravo wahlweise entfernten oder zusammenklebten, um die Sprösslinge wenigstens noch ein paar Jahre vor den nackten Tatsachen des Lebens zu bewahren. Google setzt da heute ganz andere Maßstäbe. Das Unternehmen aus Palo Alto, Kalifornien, forderte jüngst den englischen Musikblog ‚Drowned in Sound’ dazu auf, nicht ‚jugendfreie’ Plattencover zu verpixeln. Sollte der Blog der Forderung nicht nachkommen, sähe man sich gezwungen seine Werbung bei Google hauseigener Online-Werbeplattform 'Adwords' zu entfernen. Da der Blog seine Serverkosten mit den Gewinnen aus den bei Google geschalteten Werbeinhalten finanziert, sah man sich gezwungen der Forderung nachzukommen. Was dabei heraus kam, sieht ungefähr so aus:

Ein Paar im Adamskostüm auf einem Albumcover ist den Saubermännern bei Google wohl zu viel des Guten. Kurzerhand wurde also die Pixelpolizeit entsandt um das Bild zu entschärfen.

Der Fall berührt gleich einige der grundlegenden Fragen rund um die oft sehr diffuse Rechtslage im Internet. Darf ein Unternehmen seine Vormachtsstellung so gnadenlos ausspielen? Gelten hier die Geschäftsbedingungen mehr, als beispielsweise das Recht auf künstlerische Freiheit? Aufgrund ihrer Abhängigkeit von Googles dominanter Reichweite sehen sich viele Anbieter gezwungen, sich den Vorgaben des Internetriesen zu beugen. Selbst wenn dabei Werte und Regeln, die außerhalb des Internets allgemeingütig sind, außer Kraft gesetzt werden.

Mehr zum Thema Governance und der Rolle großer Unternehmen in der Regulierung des Internets:

  1. Interner Link: Jeanette Hofmann erklärt das 1x1 der Regulierung

  2. Interner Link: Martin Rotert im Interview über die 'Internet-Governance' und was dahinter steckt

via Externer Link: heise.de

Mitgehangen, mitgefangen? Freifunker wehren sich gegen Störerhaftung.

Ralf Gerlich und Bianco Veigel vom Berliner Freifunk e.V., einem Verein für freie WLAN Netzwerke, haben vor den Amtsgerichten in Neukölln und Lichtenberg Klage erhoben. Die beiden wehren sich dagegen, dass die Freifunker als s.g. ‚Nebenbei-Provider’ vom Providerprivileg ausgeschlossen sind. Das Providerprivileg besagt u.a., dass man als Betreiber eines Funknetzes nicht für mutmaßliches, illegales Filesharing unbekannter Nutzer/-innen im Netzwerk belangt werden kann. So kann z.B. die Telekom nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn jemand über einen ihrer Hotspots illegale Inhalte bezieht, oder sich anderweitig im Netz strafbar macht. Da die Freifunker mit ihren kostenlosen, offenen Netzwerken in Berlin prinzipiell jedermann Zugang zum Internet gewähren, ist diese Regelung natürlich besonders wichtig für den Verein. Um nun ein für alle mal rechtlich festzuhalten, dass auch die Freifunker vom Externer Link: § 8 Abs. 1 des Telemediengesetzes geschützt sind, haben die beiden eine Klage eingereicht. Bisweilen ist in Deutschland ungeklärt, inwiefern eben auch ‚Nebenbei-Provider’ rechtlich vor der Störerhaftung geschützt sind.

via Externer Link: Netzpolitik.org

Mehr zu den Freifunkern gibt es Externer Link: hier und bald auch auf netzdebatte!

Was ist Netzneutralität und wenn ja, wieviele?
BMWi richtet 5. Fachdialog zum Thema Netzneutralität aus

Ein Internet mit vielen verschiedenen Geschwindigkeiten. An der Netzneutralität scheiden sich nach wie vor die Geister. (CC, Campact)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, kurz BMWi, hat zum fünften Mal Vertreter verschiedener gesellschaftlicher Gruppen zum gemeinsamen Gespräch über das Thema Netzneutralität eingeladen. Die Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft haben darüber diskutiert, wie das Thema Netzneutralität nach dem Entschluss des EU-Parlaments im April in Deutschland verhandelt werden soll.

Dabei musste sich zunächst darauf geeinigt werden, was man denn überhaupt meint, wenn man von Netzneutralität spricht. Hier gehen die Meinungen unterschiedlicher Interessenvertreter stark auseinander, gleiches gilt für die umstrittenen Spezialdienste. Dass diese in der einen oder anderen Form erlaubt werden sollen, war Konsens. Nicht klar war, was als Spezialdienst gilt und was nicht.

Weiterhin diskutierte man darüber, warum es überhaupt sinnvoll ist eine Regelung wie die Netzneutralität auf europäischer Ebene zu regeln und was eine einheitliche Regulierung für den deutschen Markt bedeutet. Auch hier gingen die Meinungen und Vorstellungen der Akteure stark auseinander.

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Merlin Münch, 87er Jahrgang, hat seinen Bachelor in Soziologie und Politikwissenschaften, sowie einen Master in Techniksoziologie in Maastricht absolviert und arbeitet nun als Redakteur und freischaffender Journalist in Berlin. Sein besonderes Interesse gilt den wechselseitigen Einflüssen von Internet und Gesellschaft, vor allem im Hinblick auf Umbrüche im Bereich des kreativen Schaffens. Wenn sich die Gelegenheit bietet, lässt er Netz und Stadt aber auch gerne mal links liegen und verschwindet mit Hund und Kamera im Freien.