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Debatte Rente

Pro Rentenversicherungspflicht

Pro: Rentenversicherungspflicht ist sinnvoll

Gert G. Wagner

/ 4 Minuten zu lesen

Der Flickenteppich des heutigen Rentensystems ist zwar historisch erklärbar, aber heute nicht mehr begründbar. Prof. Gert G. Wagner fordert deshalb die Einführung einer Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Warum sind nicht alle Erwerbstätigen gesetzlich rentenversichert? (© DIW Berlin)

Die gesetzliche Rente war bei vielen Mai-Kundgebungen ein Thema. Ausgangspunkt dafür war die Riester-Rente, die geschaffen wurde, um die Absenkung des Niveaus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente durch Kapitaldeckung zu kompensieren. Diese Ergänzung war und ist freiwillig, so dass es zu keinem flächendeckenden Ersatz der Rücknahmen bei der gesetzlichen Rente kam. Das größte Risiko, im Alter auf die Fürsorge angewiesen zu sein, erwächst allerdings nicht aus der Absenkung des Niveaus der gesetzlichen Rente, sondern aus zu kurzen Beitragszeiten oder gar – bei Selbständigen – aus dem Verzicht auf (ausreichende) Altersvorsorge.

Zur Person

Professor Gert G. Wagner ist Vorstandsmitglied des DIW Berlin, Mitglied im Sachverständigenrat für Verbraucherfragen und Vorsitzender des Sozialbeirats der Bundesregierung. Er gibt hier seine persönliche Meinung wieder.

Warum kein Rentenversicherungszwang?

Damit stellt sich die Grundsatzfrage: Warum sind eigentlich nicht alle Erwerbstätigen auch automatisch – wie abhängig Beschäftigte – in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert?

Die lückenhafte Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erklärt sich aus dem historischen Entstehungskontext dieser Sozialversicherung. Sie wurde von Reichskanzler Bismarck eingeführt, um dem eklatanten Problem der Altersarmut der Arbeiterschaft entgegenzuwirken und gleichzeitig sozialistische "Bestrebungen" klein zu halten. Mit der Etablierung des gesetzlichen Rentensystems Ende des 19. Jahrhunderts blieben jedoch etliche Erwerbstätige außen vor, also Angestellte, Beamte, Landwirte und Selbständige. Für wenige spezielle Berufsgruppen, wie beispielsweise Bergleute, gab es zum Teil schon seit Jahrhunderten ganz eigene Formen der "berufsständischen" Absicherung. Auch Beamte konnten sich im Alter seit jeher auf ihre Pensionen verlassen. Landwirte und Selbständige mussten hingegen selbst vorsorgen – wie sie das seit Jahrhunderten mehr oder weniger gut taten.

Noch zu Zeiten des Kaiserreichs wurden dann auch die Angestellten in die GRV aufgenommen und wenig später erfolgte auch die Einbeziehung der Handwerker. Nicht gesetzlich versichert blieben jene, die besser abgesichert waren. Dazu zählten neben Beamten zunehmend auch Freiberufler und Selbständige, wie etwa Rechtsanwälte, die ihre Freiheit bei der Gestaltung ihrer Altersvorsorge nicht aufgeben wollten.

Leicht zu erklären, schwer zu begründen

Doch wie vernünftig ist ein solcher Flickenteppich mit Blick auf die heute in Deutschland geltenden Ziele der Vermeidung von Altersarmut und des Statuserhalts? Aus historischer Sicht ist die Situation vielleicht gut erklärbar, aber heutzutage nur noch schwer begründbar. Mit der Versicherungspflicht in der GRV verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Altersarmut zu verhindern, welche sich sonst zur Kostenstelle für die steuerfinanzierte Grundsicherung entwickeln würde. Zudem soll denjenigen, die lebenslang erwerbstätig waren, eine auskömmliche Rente garantiert werden. Das System ist prinzipiell auf Risikoausgleich und Solidarität angelegt. Wer Pech hat und früh krank wird, der bekommt wegen Erwerbsminderung eine Rente. Auch wer lange lebt ist nicht auf das Glück angewiesen, im Laufe seines Lebens ein großes Vermögen angespart zu haben, da er bis ans Ende seiner Tage auf die Auszahlung seiner Rente vertrauen kann.

Nun kann man argumentieren, dass ein gut verdienender Selbständiger nicht auf die gesetzliche Rente angewiesen ist, und er deswegen nicht in das System gezwungen werden sollte. Das ist aber kurzschlüssig, denn hätte dieser Mensch Pech gehabt und würde nicht so gut verdienen, dann hätte ihn die GRV und der Staat aufgefangen. Da zu Beginn des Lebens niemand weiß, in welche berufliche Position der eigene Weg führt, ist es vernünftig alle Erwachsenen verpflichtend in die gesetzliche Rente einzubeziehen; zumindest so lange bis der individuelle Rentenanspruch über dem Betrag der steuerfinanzierten Grundsicherung liegt. Somit wären alle Erwerbstätigen in einem Idealsystem rentenversicherungspflichtig. Darüber hinaus könnte weiterhin jeder selbst vorsorgen; ggf. mit Hilfe des Arbeitgebers, also zum Beispiel im Falle der Beamten, des Staats. Zudem müsste über eine adäquate Lösung für Erwerbslose diskutiert werden.

Da es in einem historisch gewachsenen System – wie der Altersvorsorge-Flickenteppich in Deutschland gerne genannt wird – schwer ist alles gleichzeitig zu ändern, kann man aus den systematischen Überlegungen oben eine höchst pragmatische Reform ableiten.

Vor dem Hintergrund des überdurchschnittlichen Armutsrisikos von geringverdienenden Selbständigen und ihren Angehörigen und dem durch die Digitalisierung zu erwartenden Wachstum dieser Erwerbsgruppe, wäre es sinnvoll, alle Erwerbstätigen, die jünger als 45 Jahre sind, zu Pflichtmitgliedern in der gesetzlichen Rentenversicherung zu machen – es sei denn, sie sind bereits anderweitig, wie beispielsweise Anwälte oder Ärzte, über berufsständische Systeme (dazu gehört auch die Beamtenversorgung), abgesichert. Hierbei wäre es vorstellbar, sich am Modell der Handwerkerversicherung zu orientieren. Dort muss ein Mindestbeitrag von 84 Euro im Monat gezahlt werden und der empfohlene "Regelbeitrag" beläuft sich auf 543 Euro monatlich.

Die "Deutschland-Rente" birgt Potenzial

Wenn dieser Reformschnitt gegangen wird, ist aber das Problem fehlender privater Vorsorge, die für einen Statuserhalt im Alter heutzutage notwendig ist, noch nicht gelöst. Vor diesem Hintergrund ist ein Vorschlag dreier hessischer Landesminister, eine neue kapitalgedeckte Altersvorsorge namens "Deutschland-Rente" einzuführen, ausgesprochen diskussionswürdig. Die Idee der Deutschland-Rente unterscheidet sich von der Riester-Rente im Wesentlichen dadurch, dass ein Opt-Out (statt wie bei Riester ein Opt-In) implementiert würde. Wer nicht widerspricht, der ist dabei und wird sich im Alter über ein Einkommen freuen, das über dem seiner gesetzlichen Rente liegt. Der kolportierte Regelbeitrag erscheint auf den ersten Blick hoch, jedoch muss klar sein, dass die Sicherung des Lebensstandards im Alter nicht nebenbei zu erreichen ist.

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