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Förderausschreibung "Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien" | Förderung | bpb.de

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Förderausschreibung "Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien" Ausschreibung für anerkannte Träger der politischen Bildung / Antragsfrist: 09.09.2022

/ 5 Minuten zu lesen

Kurzbeschreibung

Gefördert werden soll die Entwicklung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Kompetenz im Wissen und Umgang mit Verschwörungsideologien von anerkannten Trägern der politischen Bildung.

Das Projekt kann frühestens ab dem 15.10.2022 beginnen und sollte bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Die Zuwendung beträgt bis zu 120.000 € pro Projekt.

Antragsberechtigt sind von der bpb anerkannte Träger der politischen Bildung sowie deren gegenüber der bpb benannten Unterträger. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Beantragt werden können zum einen Sachausgaben für die jeweiligen Projekte, aber auch projektbezogene Personalausgaben sind im Zuwendungsumfang enthalten.

Bewerbungen sind nicht geheftet mit dem anliegenden Antragsformular bis zum 09.09.2022 per Post und per E-Mail bei der Bundeszentrale für politische Bildung, Fachbereich Extremismus, Adenauerallee 86, 53113 Bonn / E-Mail Link: rex-verschwoerungsideologien@bpb.de (Betreff: Ausschreibung Verschwörungsideologien) einzureichen. Für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt des Posteingangs bei der Bundeszentrale für politische Bildung entscheidend.

Vorprüfungen von Konzepten sind nicht möglich.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch einen Projektbeirat. Die Mitteilung über die Bewilligung erfolgt bis zum 01.10.2022. Grundlage für die Bewertung sind die Kriterien, die in der Bewertungsmatrix dargelegt werden.

1. Förderziele

In Zeiten der massiven Verbreitung von Verschwörungserzählungen mit meistens rechtsextremem, menschenverachtendem und antisemitischem Antlitz sind die Träger der politischen Bildung besonders gefordert, sich den neuen Herausforderungen und Bedrohungen entgegenzustellen. Grundlage hierfür ist Hintergrundwissen zu den Strukturen, den Inhalten, den Akteuren und den Einstellungs- und Argumentationsmustern der verschwörungsideologischen Szenen, aber auch Kompetenz im Umgang mit Anhängerinnen und Anhängern dieser Mythen.

Diese Kompetenzen will die vorliegende Ausschreibung gezielt fördern. Aus diesem Grund werden mit dem Verfahren zur Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien für die Träger der politischen Bildung Projekte von anerkannten Trägern der politischen Bildung (sowie deren Unterträger) ausgewählt, die den Fokus auf die Qualifizierung und die Weiterbildung der Träger im Bereich der rechtsextremen Verschwörungsideologien legen. Gesucht sind Formatansätze zur internen Stärkung der Träger im Themenfeld, die das Hintergrundwissen und die Handlungskompetenz zu Verschwörungsideologien sowie die Medienkompetenz innerhalb des Trägers fördern. Entsprechende Aus- und Fortbildungen sollen die Träger – mit Blick auf die dynamische Entwicklung rechtsextremer Erzählungen und neuer Feindbilder – gut gegen die die neuen, vielfältigen Bedrohungen unseres demokratischen Zusammenlebens wappnen. Der Fokus soll in dieser Ausschreibung auf analogen Formaten der Auseinandersetzung mit rechtsextremen Verschwörungsideologien liegen. Eine Förderung setzt voraus, dass die eingereichten Projekte eine langfristige Wirkung anstreben und messbare sowie nicht messbare Projektziele benennen.

Zielgruppen

In den Blick genommen werden sollen Mitarbeitende der anerkannten Träger der politischen Bildung (bzw. deren Unterträger).

2. Gegenstand der Förderung

Förderfähige Maßnahmen sind Fortbildungen (z. B. Argumentationstrainings, Vermittlung von Handlungskompetenzen im Umgang mit aktuellen Formen von Rechtsextremismus und menschenfeindlichen Verschwörungsideologien oder Medienkompetenzen zur Identifizierung von Verschwörungsideologien etc.), Qualifizierungsangebote für Ehren- und Hauptamtliche, Veranstaltungen zur Diskussion und Informationsvermittlung zu oben genannten Themenfeldern, Vernetzungsangebote zur Bündelung von Synergien und Ressourcen, Angebote der politischen Bildung für Mitarbeitende.

Im Antrag (max. 15.000 Zeichen) soll klar formuliert auf Ziele und Hauptinhalte des Projekts eingegangen werden. Die Projektbeschreibung soll folgendermaßen strukturiert sein:

  • Titel

  • Inhaltliche Ausrichtung

  • Darstellung der Methoden

  • Programm

  • Mögliche einzubindende externe Institutionen, Akteurinnen und Akteure, Referentinnen und Referenten

  • Vorschlag möglicher Örtlichkeiten

  • Zeitplan

  • Darstellung bisheriger Erfahrungen und Ressourcen im Themenfeld

Bereits vorhandene fachliche Expertisen in den Themenfeldern sind zu erläutern. Ebenso soll die dem geplanten Projekt zugrunde liegende Problemlage oder Ausgangssituation in Bezug auf die internen Bedarfe an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen geschildert werden. Der zeitliche Ablauf des Projekts ist plausibel darzulegen.

Nicht gefördert werden können zum Beispiel:

  • Maßnahmen und Projekte, die nicht den didaktischen Prinzipien und den Grundlagen der politischen Bildung entsprechen,

  • Maßnahmen und Projekte, bei denen wirtschaftliche Interessen verfolgt werden.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der politischen Bildung (siehe FN 2) sowie deren Unterträger.

Es sollte Erfahrung mit der Konzeption, Bewerbung, Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorhanden sein. Auf diese Erfahrungen und Ressourcen muss in der Projektbeschreibung konkret eingegangen werden.

4. Art, Umfang und Dauer der Projektförderung

Gefördert werden zeitlich begrenzte Projekte, die die Expertise der anerkannten Träger der politischen Bildung im Themenfeld aktueller Formen des Rechtsextremismus und menschenfeindlicher Verschwörungsideologien sowie kompetenten Umgang und qualifizierte Entgegnung diesbezüglich stärken sollen.

Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage der Paragrafen 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne, abgegrenzte Vorhaben vergeben.

Zuwendungen werden grundsätzlich zur Teilfinanzierung bewilligt, können jedoch bei Vorliegen der Voraussetzungen als Vollfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt werden, vgl. 2.4 VV zu § 44 BHO.

Die maximale Fördersumme pro Träger beträgt 120.000 €. Förderfähig sind ausschließlich unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten. Investive Ausgaben und Ausgaben für Stammpersonal sind nicht zuwendungsfähig.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Zuwendungsempfänger ein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung des Zuwendungszwecks hat.

Die Antragstellung erfolgt auf dem der Ausschreibung beigefügten Antragsformular.

Die Zuwendung kann für einen Zeitraum ab dem 15.10.2022 beantragt werden. Als vorläufiges Ende der Förderdauer ist der 31.12.2023 vorgesehen. Abhängig von der Verfügbarkeit zukünftiger Sach- und Personalmittel könnte diese Förderung auf eine mindestens dreijährige Förderung verlängert werden.

Die Bundeszentrale für politische Bildung wird eine Evaluation der gesamten Ausschreibung und aller geförderten Projekte beauftragten. Die Bereitschaft zur Mitwirkung an der gegebenenfalls formativen Evaluation und die Kooperation mit dem evaluierenden Auftragnehmer werden vorausgesetzt.

5. Verwendungsnachweis

Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist durch Vorlage eines Verwendungsnachweises gemäß Ziffer 6.4 ANBest-P nachzuweisen.

6. Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung können Sie sich per E-Mail an Frau Kathrin Fitzek unter E-Mail Link: kathrin.fitzek@bpb.de wenden. Telefonisch erreichen Sie uns montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 14-16 Uhr unter der Telefonnummer 0228 99515 358.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Abhängig von der Verfügbarkeit zukünftiger Haushaltsmittel könnte diese Förderung auf eine dreijährige Förderung verlängert werden.

  2. Von der BpB gemäß den Richtlinien zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung anerkannte Träger der politischen Bildungsarbeit

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