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Fallbeispiel Kyoto-Prozess | teamGLOBAL | bpb.de

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Fallbeispiel Kyoto-Prozess

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Es war ein großer Schritt 1997 in Kyoto, als sich die größten Luftverschmutzer darauf einigten, ihre "Treibhausgas-Emissionen" in einem bestimmten Umfang zu verringern. Doch erst am 16. Februar 2005 waren die Bedingungen dafür erfüllt, dass das Klimaschutzabkommen in Kraft treten konnte.

Denn die unterzeichnenden Länder mussten mindestens 55 Prozent der Kohlendioxid-Emissionen von 1990 repräsentieren. Dies war erst mit der verzögerten Ratifizierung des Kyotoprotokolls durch Russland der Fall. Für die meisten Länder gibt es noch sehr viel zu tun.

Die internationale Klimapolitik konzentrierte sich seit Anfang der 1990er Jahre zunächst auf Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen. Mit der UN-Klimarahmenkonvention von 1992 verpflichtete sich die Staatengemeinschaft in Artikel 2, "die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene [menschenverursachte, Anm. des Autors] Störung des Klimasystems verhindert wird. Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraums erreicht werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird und die wirtschaftliche Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden kann". Eine solche Festlegung setzt freilich eine Verständigung darüber voraus, welche Risiken des Klimawandels tolerabel sind und welche nicht. Dies sind letztlich Wertentscheidungen. Die Rahmenkonvention stellte zunächst nur eine allgemeine Verständigung über die Zielsetzung des Klimaschutzes dar, die der konkreten Ausgestaltung im Rahmen der so genannten UN-Klimakonferenzen bedurfte. Die derzeit 189 Vertragsstaaten der Rahmenkonvention treffen sich jährlich zu einer UN-Klimakonferenz.

Ein wesentlicher Meilenstein wurde 1997 in Form des Kyoto-Protokolls erreicht. Hierin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten auf konkrete regionale Minderungsziele für ihre Treibhausgasemissionen. Eine der Maßnahmen, die mit den Vereinbarungen des Kyoto-Protokolls auf den Weg gebracht wurde, ist der Emissionsrechtehandel, der weltweit Staaten und Unternehmen die Möglichkeit gibt, von eigenen Investitionen in den Klima¬schutz zu profitieren. Die USA, Australien, Russland, China, und Indien beteiligen sich bislang nicht. Das Kyoto-Protokoll sieht – neben dem Emissionshandel – noch zwei weitere flexible Mechanismen vor, mit denen sich Länder Treibhausgasminderungen aus Projekten in anderen Ländern auf ihre Verpflichtungen zur Emissionsminderung anrechnen lassen können: bei Joint Implementation (JI) finden die Projekte in anderen Ländern mit eigenen nationalen Emissionsminderungszielen statt, beim Clean Development Mechanism (CDM) werden Emissionsminderungen vorwiegend in Schwellen- und Entwicklungsländern erreicht, ohne dass diese über eigene Emissionsminderungsziele verfügen. Obwohl die erste Kyoto-Verpflichtungsperiode für diese Mechanismen erst 2008 beginnt, ist die Nutzung dieser projektbasierten Mechanismen bereits in der ersten Handelsperiode des EU-Systems sinnvoll, da sie einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten können. Mit der Nutzung des CDM lässt sich zudem die spätere Ausweitung des Kyoto-Regimes auf Länder ohne eigene Emissionsminderungs-verpflichtungen fördern. Vor allem in den am wenigsten entwickelten Ländern könnte CDM eine wichtige Hilfe bei der Umstellung auf eine nachhaltige Energienutzung (erneuerbare Energien und Energieeffizienz) sein.

Der Post-Kyoto-Prozess beschreibt die gegenwärtig laufenden Verhandlungen zur zukünftigen Klimaschutzpolitik, die zu einer über das Jahr 2012 hinausgehenden, völkerrechtlich verbindlichen Regelung zur Reduktion von Treibhausgasen führen sollen. Denn 2012 läuft das bis dahin gültige Kyoto-Protokoll aus, und für den Zeitraum ‚nach Kyoto´ bestehen derzeit noch keinerlei Reduktionsverpflichtungen. Im Dezember 2005 begannen in Montreal Gespräche über den ‚Post-Kyoto-Prozess´. Ziel ist es, die Industrieländer einzubeziehen, die sich bislang nicht am Kyoto-Protokoll beteiligen, sowie schrittweise auch die Schwellen- und Entwicklungsländer. Der Prozess wird vor allem auf den jährlich stattfindenden UN-Klimakonferenzen vorangetrieben, auf denen sich gleichzeitig die Unterzeichnerstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen wie auch die Mitglieder des Kyoto-Protokolls (ein kleinerer Kreis der 189 Unterzeichnerstaaten der Klimakonvention) treffen. Bislang sind hier vor allem kleinere Fortschritte innerhalb des be-stehenden Klima-Regimes erzielt worden. Nach den Beschlüssen des G8-Gipfels im Juni 2007 sind die Chancen gestiegen, dass die Verhandlungen über ein Kyoto-Folgeabkommen auch die USA mit einschließen werden. Auf der Weltklimakonferenz auf Bali im Dezember 2007 konnte sich die Staatengemeinschaft jedoch noch nicht auf einen konkreten Fahrplan und klare Ziele für die weiteren Verhandlungen einigen.

Aus: Sascha Meinert, Michael Stollt (2007), Klima wandeln!, Handreichung für Multiplikatoren und Lehrkräfte, Landeszentrale für politische Bildung Baden Württemberg

Fussnoten