Die Europäische Kommission

  • ist die Exekutive der EU

  • kann als einziges Organ neue Gesetze für die EU vorschlagen (Initiativrecht)

  • stellt den EU-Haushalt auf und verwaltet die Gelder

  • besteht aus 28 Mitgliedern - je ein/e Vertreter/-in pro Mitgliedsstaat

  • hat mehr als 30.000 Mitarbeiter/-innen

  • Ihr Sitz ist in Brüssel.

Kommissionspräsident/-in

Aufgaben

  • Verteilung und Zuschnitt der Ressorts (außer des/der Außenbeauftragten)
  • Richtlinienkompetenz: bestimmt die politische Agenda
  • leitet die wöchentliche Sitzung u. legt die Tagesordnung fest
  • vertritt die Kommission bei EU-Gipfeln des Europäischen Rats, Debatten im Parlament, G7- oder G20-Gipfeln und Konferenzen der EU mit anderen Ländern

Wahl

  • Der europäische Rat nominiert eine Person für das Amt.
  • Seit dem Vertrag von Lissabon muss dabei das Ergebnis der Europawahl berücksichtigt werden.
  • Der/Die Kommissionspräsident/-in muss vom Parlament mit absoluter Mehrheit bestätigt werden.
  • Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Vizepräsidenten und -präsidentinnen

Aufgaben

  • Vizepräsidenten/-innen vertreten den/die Präsident/-in
  • leiten Projektteams zu zentralen Themen
  • drei "exekutive" Vizepräsident/-innen koordinieren die Bereiche
    • Klimapolitik
    • Digitalisierung
    • Wirtschaft und Finanzen
  • fünf weitere Vizepräsident/-innen (u.a. der/die Außenbeauftragte der EU

Wahl

  • werden von der/dem Kommissionspräsident/-in ernannt
  • müssen durch das EU-Parlament in ihren Ämtern bestätigt werden

Kommisare und Kommissarinnen

Aufgaben

  • Die Kommissar/-innen sind nicht nationalen sondern europäischen Interessen verpflichtet.
  • Jede/r Kommissar/-in bekommt ein Ressort, pro Kommissar/-in, z.B. Landwirtschaft, Justiz, Krisenmanagement.
  • Entscheidungen trifft die Kommission gemeinsam mit Mehrheitsbeschlüssen.

Wahl

  • werden von den Mitgliedsstaaten nominiert
  • Der/die Kommissionspräsident/-in stellt aus den Vorschlägen das Kommissionsteam zusammen.
  • Jede/r Kandidat/-in wird von Ausschüssen im Europaparlament beurteilt (Anhörungen).
  • Das Europäische Parlament billigt die Kommission mit einfacher Mehrheit.