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Entzweite Freunde | Stasi | bpb.de

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Entzweite Freunde Die Beziehungen zwischen Stasi und rumänischer Securitate 1950 bis 1989

Dr. Georg Herbstritt

/ 31 Minuten zu lesen

Gemeinsame Entführungsoperationen prägten das erste Jahrzehnt ihrer Geheimdienstkooperation - dann fasste das MfS sein rumänisches Pendant, die Securitate, als Problemfall auf. Zunehmend wuchsen Misstrauen und Distanz. Der Historiker Georg Herbstritt hat das schwierige Verhältnis beider Geheimpolizeien zueinander erforscht. Ergänzend beschreibt er die schrittweise Aufarbeitung der Securitate in Rumänien.

Parole an der Hauswand der Berliner Stasi-Zentrale am 15. Januar 1990: "Securitate" (© Holger Kulick)

Zur Grundausstattung jedes Geheimdienstes zählen Geheimhaltung, Täuschung und Misstrauen. Diese Prinzipien vertragen sich im Grunde genommen nicht mit den Voraussetzungen für kooperative Beziehungen. Dennoch arbeiten Geheimdienste innerhalb der Bündnisgrenzen und Interessenssphären ihrer jeweiligen Staaten zusammen. Dies galt auch für die Staatssicherheitsdienste der sozialistischen Staaten Europas, zu denen die DDR und Rumänien gehörten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg baute die sowjetische Hegemonialmacht in den von ihr beherrschten Ländern Sicherheitsapparate nach eigenem Vorbild auf, die sie anfangs unter strenger Aufsicht selbst anleitete. Dieser gemeinsame Ursprung sowie identische Feindbilder und die Einbindung in ein gemeinsames politisches, militärisches und wirtschaftliches Bündnissystem begünstigten und erleichterten von Beginn an die Zusammenarbeit dieser Staatssicherheitsdienste. Im Laufe der Jahre intensivierten sie ihre Zusammenarbeit, die sich jedoch von Land zu Land unterschiedlich gestaltete und keineswegs reibungslos funktionierte.

Für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) zielte die grenzüberschreitende Kooperation zu einem wesentlichen Teil darauf ab, auch im sozialistischen Ausland Kontrolle über die Bürgerinnen und Bürger der DDR ausüben zu können. Je mehr Menschen ins Ausland reisten – sei es aus beruflichen oder familiären Gründen, sei es, um sich während eines Urlaubs zu erholen oder um zu studieren – desto mehr Anlass sah beispielsweise das MfS, auch im Ausland die Überwachung zu organisieren. Es wollte Kenntnis darüber erlangen, welche DDR-Bürger sich mit Menschen aus westlichen Ländern trafen, und es wollte Fluchtversuche über Drittstaaten in den Westen wirksam verhindern. Aber auch der Austausch von Spionageerkenntnissen oder die Verhinderung westlichen Einflusses auf die Menschen in den sozialistischen Ländern wurden zunehmend Gegenstand der geheimdienstlichen Kooperation.

Der nachfolgende Beitrag skizziert die Beziehungen zwischen den Staatssicherheitsdiensten der DDR und Rumäniens, also dem MfS und der Securitate, zwischen 1950 und 1989. Diese Geschichte hat nicht nur eine bilaterale Komponente, sondern ist darüber hinaus generell von Interesse, weil sie aufzeigt, wie weit sich Geheimdienste voneinander entfernen können, auch wenn ihre Staaten feste Verbündete sind.

Drei Phasen der Beziehungen zwischen MfS und Securitate

1. Phase: breite Zusammenarbeit

Beginnend in den frühen 1950er-Jahren entwickelte sich eine breit angelegte Zusammenarbeit, wie sie damals auch zwischen anderen sozialistischen Geheimdiensten aufgebaut wurde. Die Securitate richtete in der rumänischen Botschaft in Ostberlin eine so genannte Residentur bzw. Operativgruppe ein. Ihr gehörten fünf Securitate-Offiziere an, die nach außen als Botschaftsangehörige auftraten. Geschützt durch ihre diplomatische Abdeckung entfalteten sie in beiden Teilen Berlins sowie in Westdeutschland – weniger innerhalb der DDR – nachrichtendienstliche und geheimpolizeiliche Aktivitäten. Die Residentur erhielt vom MfS auf entsprechende Anforderung hin jede Art geheimpolizeilicher Unterstützung – etwa bei der Entführung von Emigranten in den Osten, bei Personenkontrollen und der Postüberwachung oder bei der Bereitstellung von Häusern und Wohnungen für geheime Treffs.

Die Zusammenarbeit umfasste darüber hinaus den Austausch von Spionageinformationen und Spionagetechnik sowie gegenseitige Besuche. Im Visier der gemeinsamen Operationen standen vor allem Emigranten und Flüchtlinge aus Rumänien, die in Westberlin, aber auch in anderen Gegenden Deutschlands lebten. Die Residentur bildete ein Scharnier für die Zusammenarbeit, wenngleich die Führungen beider Staatssicherheitsdienste auch direkt kommunizierten und beispielsweise Daten über Menschen austauschten, die von der einen oder der anderen Seite bearbeitet wurden.

Schriftliche Kooperationsvereinbarungen zwischen MfS und Securitate wurden allerdings nicht aufgefunden, darauf wurde offenbar verzichtet. Belegt ist nur aus Protokollen, dass sich am Rande einer offiziellen Reise des rumänischen Innenministers Alexandru Drăghici nach Ostberlin im Oktober 1955 die Führungsebenen beider Staatssicherheitsdienste in einer mündlichen Vereinbarung auf eine umfassende gegenseitige Unterstützung verständigten. In den Monaten zuvor hatte das MfS ähnliche Abmachungen, allerdings schriftlich, mit den Staatssicherheitsdiensten Polens und der Tschechoslowakei getroffen.

2. Phase: Sonderweg und Abgrenzung

Im April 1964 proklamierte die Rumänische Arbeiterpartei (Partidul Muncitoresc Român, RAP) in einer öffentlichen Erklärung ihren Anspruch auf einen nationalen Sonderweg innerhalb der kommunistischen Weltbewegung und grenzte sich damit politisch von ihren sozialistischen Verbündeten ab. Die Securitate vollzog diesen Schritt mit und stellte die Zusammenarbeit mit dem MfS - und wahrscheinlich auch mit den anderen Verbündeten - vorläufig ein. Im Jahr 1964 wurde das rumänische Autonomiestreben als eine Leitlinie der Außenpolitik öffentlich sichtbar, auch wenn die rumänische Führung diese Politik schon früher in die Wege geleitet hatte. Dieser rumänische Sonderweg wird meistens dem seit 1965 amtierenden Parteichef Nicolae Ceauşescu zugeschrieben. Doch tatsächlich führte Ceauşescu lediglich die Linie seines 1965 verstorbenen Amtsvorgängers Gheorghe Gheorghiu-Dej weiter.

Die nun folgende zweite Phase zwischen 1964 und 1973 ist geprägt von Abgrenzung und letztlich vergeblichen Versuchen einer Wiederannäherung. In dieser Phase veränderten sich die Beziehungen beider Staatssicherheitsdienste grundlegend. Sie kooperierten zwar in der zweiten Hälfte der 1960er- und zu Beginn der 1970er-Jahre noch einmal, aber auf sehr niedrigem Niveau. Zwischen 1966 und 1968 tauschten MfS und Securitate Spionageinformationen aus. Das MfS stellte seine Informationslieferungen jedoch 1968 endgültig ein, die Securitate fünf Jahre später.

Anfang der 1970er-Jahre unternahm die rumänische Seite einige Versuche, den Kontakt zum MfS nochmals zu intensivieren. So reiste im März 1971 der Chef der rumänischen Auslandsspionage, Nicolae Doicaru, unangemeldet zu einem Besuch nach Ostberlin, wo er lange mit seinem Amtskollegen, dem DDR-Spionagechef Markus Wolf konferierte. Doicaru hatte den fertigen Entwurf eines Zusammenarbeitsvertrages im Gepäck, Wolf aber wiegelte ab. Zum einen fühlte sich die MfS-Führung durch diesen plötzlichen Besuch überrumpelt. Wolf erklärte darüber hinaus, dass zuerst einige grundlegende politische Fragen zwischen den beiden Staatsparteien geklärt werden müssten, bevor man über eine engere Kooperation auf Geheimdienstebene sprechen könne. An rein formalen und sporadischen Kontakten, wie es sie in letzter Zeit gegeben habe, sei man seitens des MfS nicht interessiert.

Die MfS-Akten seit dieser Zeit widerspiegeln die Haltung, dass eine Zusammenarbeit mit der Securitate nicht möglich sei. Aus Sicht des MfS war die rumänische Seite für diesen Zustand verantwortlich. Andeutungsweise lagen die Ursachen hierfür in der rumänischen Sonderposition. Die Securitate-Akten der Jahre 1970 bis 1973 lassen die eigene Institution hingegen kooperationsbereit und entgegenkommend erscheinen. Sie vermerken, dass ihre Offerten in Ostberlin auf Ablehnung gestoßen seien.

3. Phase: Gegenerschaft und dauerhafte Distanz

Die dritte Phase überschneidet sich zeitlich mit der vorherigen. Nachdem Truppen des Warschauer Pakts im August 1968 die Tschechoslowakei besetzt hatten und Nicolae Ceauşescu offen dagegen Position bezogen hatte, sahen beide Staatssicherheitsdienste im jeweils anderen Land auch einen potenziellen Gegner. Die Securitate gründete noch 1968 eine Abteilung, die sich auf die Abwehr sozialistischer Geheimdienste spezialisierte (in der Literatur gelegentlich vereinfachend als „Anti-KGB-Abteilung“ bezeichnet).

Das MfS richtete ungefähr zur gleichen Zeit, etwa zwischen Herbst 1968 und Anfang 1969, eine Spionageresidentur in der DDR-Botschaft in Bukarest ein. Es war die einzige so genannte „legal abgedeckte Residentur“ des MfS in einem verbündeten Land. Üblicherweise unterhielt das MfS solche Residenturen in den DDR-Botschaften im westlichen oder blockfreien Ausland. Somit wurde Rumänien zu einem Spionageziel des MfS, das es bis 1989 blieb. Die Securitate sollte von dieser Residentur nichts erfahren, denn sie hatte einen anderen Charakter als jene, die die Securitate in den 1950er-Jahren mit dem Wissen des MfS in Ostberlin etabliert hatte: sie arbeitete gegen das Gastland, und nicht mit ihm zusammen.

Die Konfrontation mündete schließlich in dauerhafte Distanz. Nach 1973 ist in den Akten beider Geheimdienste keinerlei reguläre Zusammenarbeit mehr dokumentiert, vielmehr wird an einigen Stellen eben diese nicht mehr gegebene Zusammenarbeit angesprochen. Gleichwohl senkte sich kein geschlossener „Eiserner Vorhang“ zwischen den Verbündeten herab, denn es gab weiterhin punktuell Verbindungen zwischen Securitate und MfS. In den 1970er- und 1980er-Jahren intensivierten die übrigen Staatssicherheitsdienste allerdings ihre Zusammenarbeit, während Rumänien außen vor blieb. Während das MfS mit andere Verbündeten in immer größerem Umfang Spionageerkenntnisse austauschte, DDR-Bürger bei ihren Reisen ins sozialistische Ausland überwachen ließ und gemeinsame Aktionen gegen unbequeme Institutionen im Westen durchführte, fand mit der Securitate nichts dergleichen mehr statt.

Die Anfänge in den 50er-Jahren: Gemeinsame Menschenraubaktionen von MfS und Securitate verbreiteten dauerhaft Angst

Im Jahre 1987 siedelten die rumäniendeutschen Schriftsteller Helmuth Frauendorfer, Herta Müller, William Totok und Richard Wagner von Temeswar nach Westberlin über, zermürbt von dem Druck, den die Securitate jahrelang auf sie ausgeübt hatte. Von Westberlin aus setzten sie ihre kritische Auseinandersetzung mit dem Ceaușescu-Regime fort. Die Securitate schickte ihnen Spitzel und Morddrohungen hinterher. Herta Müller, die 2009 den Literaturnobelpreis zuerkannt bekam, schreibt rückblickend bildhaft über die damaligen Drohungen der Securitate nach Westberlin hinein: „Ihre Schlinge war mir nachgereist.“

Die Angst und die Bedrängung, die Herta Müller in diesen Worten ausdrückt, gründete auch auf dem Wissen - oder zumindest der Ahnung - um den „langen Arm“ der östlichen Geheimdienste. Tatsächlich waren in den 1950er-Jahren mehrere rumänische Emigranten aus dem Westen entführt worden, häufig in gemeinsamen Aktionen von MfS und Securitate. Berlin bildete dabei eine Drehscheibe. Diese Menschenraubaktionen waren vermutlich die verhängnisvollste und wirkmächtigste Form der geheimdienstlichen Zusammenarbeit. Man mag die Zahl der Entführungsopfer für überschaubar halten, doch die Zahl der mittelbar Betroffenen lag um ein Vielfaches höher. Denn jede Entführung, jedes spurlose Verschwinden eines Emigranten schürte unter anderen Emigranten die Angst, auch selbst bedroht zu sein und führte zu Verunsicherung und gegenseitigem Misstrauen. Die meisten Emigranten hielten sich politisch zunehmend zurück. Furcht und Argwohn wurden hingegen weitergegeben und mitunter durch neue Erfahrungen wieder entfacht, wie es in den Worten Herta Müllers zum Ausdruck kommt.

Im Folgenden werden Fälle beschrieben, in denen die Ostberliner Securitate-Residentur - zumeist in Zusammenarbeit mit dem MfS - rumänische Emigranten kidnappte. Zeitlich beschränkten sich die gemeinsamen Menschenraubaktionen auf die 1950er-Jahre, in den Jahren 1950 und 1951 wurden die ersten Fälle bekannt. In einigen Fällen sollten die Opfer offenkundig zu einer Zusammenarbeit mit dem Geheimdienst erpresst werden, in anderen Fällen handelte es sich um Strafaktionen, in wieder anderen Fällen sollten Emigrantenvereinigungen gezielt geschwächt und eingeschüchtert werden.

Der Fall Bucur 1953

Im März 1953 ereilte beispielsweise den Hochschullehrer Theodor Bucur dieses Schicksal. Bucur war 1942 als Stipendiat nach Berlin gekommen, blieb nach 1945 im Westteil der Stadt, unterrichtete aber an der im Ostteil gelegenen Universität, der späteren Humboldt-Universität. Auch nachdem er seine Stelle im Herbst 1952 verlor, hielt er sich gelegentlich zu Bibliotheksstudien in Ostberlin auf, so auch am 27. März 1953. Doch an diesem Tag nahm ihn das MfS unter einem Vorwand fest, behielt ihn eine Woche lang in Haft und übergab ihn dann der Securitate-Operativgruppe, die ihn nach Rumänien verbrachte.

Als Bucurs Ehefrau sich am 1. April 1953 beim Polizeipräsidium in Ostberlin nach dem Schicksal ihres Mannes erkundigte, sagte man ihr wahrheitswidrig, ein Herr Bucur sei hier nicht bekannt. Am 15. Mai 1953 ersuchte Frau Bucur in Ostberlin den früheren Vorgesetzten ihres Mannes, den weithin bekannten Sprachwissenschaftler und Romanisten Victor Klemperer, um Unterstützung. Klemperer schreibt darüber in seinem Tagebuch: „Grauenhaft war mir in Berlin der Besuch der jungen Frau Bucur. Der Mann, staatenlos gewordener Rumäne, [...] ist als rumän. Lektor von uns entlassen worden, als [Werner] Draeger, der Wissenschaftler kam. Aber nun weinte seine Frau, er sei seit 6 Wochen verschwunden, offenbar verhaftet, u. sie bekomme keine Auskunft, wo er sich befinde. Dieses Verschwindenlassen ist grauenvoll – warum sagt man nicht offen: Untersuchungshaft?“ Bucur blieb spurlos verschwunden. Tatsächlich musste er in Rumänien zweieinhalb Jahre - mutmaßlich ohne ein Urteil - im Gefängnis verbringen und durfte später nie mehr nach Deutschland zurückkehren.

Der Hintergrund dieser Entführung ist beinahe absurd: Theodor Bucur hatte 1950 in der rumänischen Botschaft in Ostberlin den Antrag gestellt, seine alleinstehende Mutter aus Bukarest nach Berlin holen zu dürfen. Dazu kam es zwar nie, aber er ließ sich bei dieser Gelegenheit als Informant anwerben und bespitzelte fortan für die Securitate rumänische Emigranten in Westberlin. Im September 1952 unterlief seinem Securitate-Führungsoffizier ein Fehler: er bestellte zur gleichen Zeit Theodor Bucur und einen weiteren, in Westberlin eingesetzten Spitzel in das selbe Ostberliner Treffquartier zur Berichterstattung. Dadurch wussten die beiden Spitzel um den geheimdienstlichen Hintergrund des jeweils anderen. Theoretisch hätte jeder der beiden den anderen nun in Westberlin enttarnen können. Um dieses Risiko auszuschließen, beschloss die Securitate-Führung kaltblütig, einen der beiden Agenten aus dem Weg zu räumen. Dieses Schicksal traf Theodor Bucur, weil die Securitate ihn für den weniger wichtigen Agenten hielt.

Die Fälle Eftimie 1956 und Beldeanu 1958

Im November 1956 lockten MfS und Securitate den stellvertretenden Vorsitzenden der in Westberlin ansässigen „Rumänischen Kolonie Berlin“, Vergiliu Eftimie, in den Ostteil der Stadt. Securitate-Offiziere verhörten ihn die ganze Nacht hindurch an einem unbekannten Ort, bis er schließlich einwilligte, als Informant für sie zu arbeiten. Eftimie gab damals diese Zusage, da er das spurlose Verschwinden Theodor Bucurs vor Augen hatte und dasselbe Schicksal befürchtete. Nach einer Nacht in der Gewalt der Securitate wurde er nach Westberlin entlassen, weigerte sich dann aber erfolgreich, als Informant tätig zu werden. Am 31. August 1958 verhafteten MfS-Mitarbeiter nach einem kurzen Schusswechsel in der Leipziger Straße in Ostberlin, nahe der Grenze zu Westberlin, den damals in Bayern ansässigen 34-jährigen Oliviu Beldeanu. Die Securitate hatte Beldeanu nach (West-)Berlin gelockt, wo ihn ein vermeintlicher Freund und Securitate-Spitzel empfing und unversehens im Auto über die offene innerstädtische Grenze nach Ostberlin chauffierte. Die Securitate hatte das MfS kurz zuvor über den Plan informiert. Als Beldeanu die Sektorengrenze überquerte, nahm ihn das MfS nach einem kurzen Schusswechsel fest. Zwei Tage später wurde er an die Securitate übergeben, die ihn nach Rumänien ausflog. Dort wurde er im November 1959 zum Tode verurteilt und am 18. Februar 1960 im Zuchthaus Jilava hingerichtet. Für die rumänischen Machthaber galt Beldeanu als Staatsfeind, denn er hatte im Februar 1955 mit vier Landsleuten die rumänische Gesandtschaft in Bern überfallen, um gegen das kommunistische Regime zu protestieren. Dabei erschossen sie einen Mitarbeiter der Gesandtschaft. Über Beldeanus Verhaftung berichteten damals Zeitungen in Ost und West. Es war allerdings die einzige der hier beschriebenen Menschenraubaktionen, die damals in den Medien aufgegriffen wurde.

Weitere Entführungsfälle

Im Frühsommer 1956 bezog die Securitate das MfS in zwei weitere Entführungspläne mit ein, die jedoch nicht ausgeführt wurden:

Der Emigrant Ferdinand Dorogi, der in der Westberliner Polizei arbeitete, sollte nach Ostberlin gelockt werden. Dort sollte er entweder als Informant angeworben und nach Westberlin zurückgeschickt oder nach Rumänien verbracht werden, um sein dienstliches Wissen auszunutzen und gegebenenfalls auch propagandistisch gegen den Westen zu verwenden.

Der Entführungsplan gegen den früheren Legionärskommandanten Ilie Gârneaţă, der mittlerweile in München lebte, richtete sich gegen die Führungsebene der in der Emigration weiterhin aktiven rumänischen Legionäre (Faschisten). Aus welchen Gründen die Staatssicherheitsdienste in diesen beiden Fällen von einer Entführung Abstand nahmen, geht aus den Akten nicht eindeutig hervor.

Die Securitate-Residentur in Ostberlin war noch in die Entführung von mindestens drei weiteren rumänischen Emigranten involviert, in die das MfS jedoch nicht einbezogen wurde. Im August 1951 wurde Constanţa Magoş aus ihrem Pariser Exil nach (Ost-)Berlin gelockt, im Dezember 1957 Aurel Decei aus Istanbul. Beiden wurde zum Verhängnis, dass sie sich im Exil politisch engagierten, beide erlitten in Rumänien lange Haftstrafen, und beide durften das Land später nicht mehr verlassen. Im Januar 1958 überwältigte die Securitate in Wien mithilfe eines Lockspitzels den dort lebenden Generalsekretär der Legionärsbewegung, Traian Puiu, und verbrachte ihn direkt nach Rumänien. Dort wurde er zu lebenslanger Zwangsarbeit verurteilt und 1964 amnestiert. Bei dem Lockspitzel handelte es sich um die in Westberlin lebende Agentin „Gerda“, eine Siebenbürger Sächsin, die heimlich für die Ostberliner Securitate-Residentur arbeitete. Auch in diesen Fall wurde das MfS nicht mehr einbezogen.

Offene Fragen und multilaterale Perspektiven ab 1964

Wenn ein Bündnispartner sich zurückzieht, so entstehen für die übrigen Verbündeten Defizite. Es ist anzunehmen, dass die MfS-Führung die ab 1964 ausbleibende Kooperation mit der Securitate analysierte, entstehende Sicherheitsdefizite und verloren gegangene Überwachungsmöglichkeiten identifizierte und eine Strategie für den Umgang mit der Securitate entwickelte. Doch in den MfS-Akten finden sich keine grundsätzlichen Dokumente zu diesen Fragen. Es sind keine Unterlagen darüber überliefert, wie sehr die MfS-Führung den Sonderweg der Securitate als sicherheitspolitisches Problem betrachtete. Zudem liegt kein genereller Beschluss der MfS-Führung vor, wonach die Zusammenarbeit mit der Securitate einzuschränken oder zu beenden sei. Die MfS-Akten dokumentieren nur den Umstand als solchen, dass die Securitate um 1964 den bisherigen Verbündeten den Rücken zuwandte. MfS-Chef Erich Mielke sprach in den 1970er Jahren mit der KGB-Führung in Moskau mehrfach über dieses "rumänische Problem" und erkundigte sich danach, wie das MfS mit der Securitate umgehen solle. Doch welche Ratschläge der KGB ihm erteilte, geht aus den Akten nicht hervor.

Erkennbar sind jedoch konkrete Reaktionen des MfS: Es richtete 1968/69 die schon erwähnte Spionageresidentur in Bukarest ein, die mithilfe einiger weniger Informanten aus Rumänien selbst Informationen sammelte, also klassische Spionage betrieb. Ferner schickte das MfS nun inoffizielle Mitarbeiter (IM) aus der DDR nach Rumänien, die dort DDR-Urlauber überwachten und Stimmungsberichte lieferten. Darüber hinaus übernahm das DDR-Konsulat in Bukarest seit den frühen 1970er-Jahren die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem rumänischen Passamt Fluchtversuche von DDR-Bürgern von Rumänien nach Jugoslawien zu verhindern und festgenommene Flüchtlinge sicher in die DDR zu überführen. Das Konsulat übernahm damit eine Funktion, die das MfS zuvor selbst ausgeübt hatte und in anderen Ländern wie Ungarn und Bulgarien auch weiterhin innehatte. In Rumänien waren somit der „Kontrollanmaßung“ des MfS und seinen operativen Möglichkeiten sehr enge Grenzen gesetzt.

Angst vor den Folgen des rumänischen Sonderwegs

Die Informationsgewinnung des MfS über Rumänien zielte zunächst darauf ab, den außenpolitischen Sonderweg des Landes möglichst genau einzuschätzen, um ihn womöglich auch einhegen zu können. Ab 1983 interessierte sich das MfS vorrangig für die innere Stabilität des Landes, denn angesichts der verheerenden Versorgungslage in Rumänien mit Lebensmittel- und Energieknappheit kam es immer wieder zu spontanen Streiks und Hungerrevolten. Es schien nicht ausgeschlossen, dass daraus eine breitere Protestbewegung gegen die politische Führung entstehen könnte, die auch Auswirkungen auf andere Länder haben könnte.

Der abgedruckte Text fasst Erkenntnisse aus dem Buch von Dr. Georg Herbstritt zusammen: Entzweite Freunde, Rumänien, die Securitate und die DDR-Staatssicherheit 1950 bis 1989. Erschienen 2016 im Verlag Vandenhoek & Ruprecht, Göttingen. Externer Link: Hier mehr dazu.

Die Perspektive der MfS-Akten ist selbstverständlich einseitig. Sie stellen die Securitate als unwillig und ungeeignet dar, um mit ihr zu kooperieren. Die Securitate-Akten hingegen zeichnen ein anderes Bild. Aus ihrem Blickwinkel sperrte sich das MfS gegen die Kooperationsangebote aus Bukarest. Die rumänischen Dokumente belegen zwar ebenfalls, dass sich die Securitate seit 1964 von den anderen sozialistischen Staatssicherheitsdiensten abgrenzte. Doch sie zeigen auch, dass die Securitate Ende der 1960er- und Anfang der 1970er-Jahre diesen Schritt zumindest partiell wieder rückgängig zu machen wünschte. Vermutlich scheiterte dieses Ziel nicht nur am Verhalten der Verbündeten, die im Umgang mit dem unzuverlässigen Partner Vorsicht walten ließen. Vielmehr trug die Securitate die Selbstisolation im Rahmen der nationalistischen Autonomiepolitik Nicolae Ceauşescus mit.

Wenn die Securitate in jenen Jahren gegenüber ihren Verbündeten die Bereitschaft zur Wiederannäherung signalisierte, so sind hierbei taktische Momente unübersehbar. Die Securitate lavierte zwischen Autonomie und Bündnistreue. Sie versuchte, sich rückzuversichern, indem sie sich kooperationsbereit gab, um auf diese Weise von gewissen Vorteilen der Zusammenarbeit zu profitieren und Zweifel an ihrer Verlässlichkeit zu zerstreuen. Sie hielt sich damit zugleich den Rücken frei, um ein größeres Maß an Autonomie gegenüber den Verbündeten zu erlangen. Zumindest zwei taktische Prinzipien, die die Securitate verfolgte, sind in den Akten belegt: Als der rumänische Spionagechef Nicolae Doicaru im März 1971 überraschend nach Ostberlin kam, um mit der MfS-Führung neue Möglichkeiten der Zusammenarbeit auszuloten, ließ er gegenüber Markus Wolf ein taktisches Motiv durchscheinen: „Wir haben die Initiative übernommen, um diese Kontakte zu festigen, weil wir nicht wollen, dass mit den Fingern auf uns gezeigt wird, dass wir abseits gestanden haben“, so Doicaru. Mit anderen Worten: die Securitate wollte dem Eindruck entgegenwirken, sie sei an ihrer Außenseiterposition selbst schuld. Andererseits zeigte sich der rumänische Geheimdienst grundsätzlich nicht bereit, sich an multilateralen Abmachungen und Projekten zu beteiligen. Er bewahrte sich auf diese Weise einen größeren Handlungsspielraum und entzog sich den Einschränkungen für die nationale Souveränität, die eine forcierte multilaterale Zusammenarbeit mit sich gebracht hätte.

Gegenüber ihren sozialistischen Verbündeten begründete die Securitate-Führung ihre Haltung mit Problemen der Geheimhaltung. In diesem Sinne reagierte die Securitate-Führung beispielsweise im Frühjahr 1970 auf eine Einladung aus Budapest: der ungarische Geheimdienst hatte damals die Leiter der verbündeten Auslandsspionagedienste zu einer multilateralen Besprechung für Dezember 1970 nach Budapest eingeladen. Die Securitate-Führung beschloss am 21. Mai 1970 den einladenden Kollegen „mit den höflichsten Worten mitzuteilen, dass seitens der Sicherheitsorgane der S[ozialistischen] R[epublik] Rumänien eine Delegation an der Beratung teilnehmen wird, aber wir keinerlei Vereinbarung unterzeichnen werden. Wir sollen aufzeigen, dass wir die Zusammenarbeit zwischen unseren Organen und den Sicherheitsorganen der sozialistischen Länder schätzen, die durch zweiseitige Vereinbarungen gut zu regeln ist, und dass wir im Hinblick auf das Prinzip der Konspiration eine andere Form der Zusammenarbeit nicht nützlich finden.“

Aus dieser Notiz wird deutlich, dass sich die Securitate bestimmten Formen der Zusammenarbeit widersetzte. Die Reaktion des MfS wiederum bestand darin, auf Distanz zu gehen und in Kauf zu nehmen, überhaupt keine Kooperationsbeziehungen mit der Securitate zu unterhalten.

Unter Ostblock-Geheimdiensten unterschiedliche Kooperations-Strategien

Geht man vom Bild eines von der Sowjetunion straff geführten sozialistischen Bündnissystems aus, so wäre zu erwarten, dass sich die übrigen Staatssicherheitsdienste ebenso verhielten wie das MfS. Doch das war nicht der Fall. Während das MfS die Securitate auf Distanz hielt, unterzeichneten die beiden Staatssicherheitsdienste Rumäniens und Bulgariens im Jahr 1968 einen Kooperationsvertrag. Am 22. Februar 1971 unterschrieben sie ein weiteres Protokoll über ihre Zusammenarbeit. Erst als im Juli 1971 der bisherige bulgarische Innenminister Angel Solakov von Angel Canev abgelöst wurde, setzte sich KGB-Chef Juri Andropow mit seiner Forderung durch, die bulgarisch-rumänische Geheimdienstkooperation auf Eis zu legen. Canev, so heißt es, habe sich bei Andropow damals ausdrücklich für den Fehler seines Vorgängers entschuldigt, derart enge Beziehungen zur Securitate zugelassen zu haben.

Die Beziehungen zwischen den Staatssicherheitsdiensten Ungarn und Rumäniens wurden infolge der rumänischen April-Deklaration 1964 eingefroren - analog zu den Beziehungen zwischen MfS und Securitate. Doch 1969 und 1972 vereinbarten Ungarn und Rumänien schriftlich, die geheimdienstliche Zusammenarbeit fortzusetzen. Allerdings erwiesen sich diese Abmachungen als eine rein formale Wiederannäherung. In der Praxis kam die Zusammenarbeit in den frühen 1970er-Jahren zum Erliegen.

Der unterschiedliche Umgang der kommunistischen Staatssicherheitsdienste Ungarns, Bulgariens und der DDR mit der Securitate zu dieser Zeit legt die Schlussfolgerung nahe, dass sie keine Standardantwort auf den rumänischen Sonderweg fanden. Oder aber, so kann vermutet werden, verfügten sie in dieser Frage doch über einen beachtlichen Ermessensspielraum und eine gewisse nationale Handlungsfreiheit. Womöglich hatten die unmittelbaren Nachbarn Rumäniens andere strategische, sicherheitspolitische und geheimpolizeiliche Interessen als die ferner gelegene DDR.

Erst in den frühen 1970er-Jahren entwickelte sich ein weitgehend einheitlicher Umgang der verbündeten Staatssicherheitsdienste mit der Securitate. Die Verbindungen zwischen der Securitate und ihren Verbündeten blieben in den 1970er- und 1980er-Jahren äußert begrenzt. Das MfS hatte beispielsweise keine Möglichkeiten mehr, Personen bei der Securitate überprüfen zu lassen, wie es das bei den anderen Verbündeten veranlassen konnte. Der Austausch von Spionageerkenntnissen zwischen MfS und Securitate endete Anfang 1973. Mit den Kollegen in der Sowjetunion und Bulgarien führte die Securitate den Informationsaustausch hingegen noch einige Jahre weiter. Innerhalb eines von Moskau gesetzten Rahmens gab es also durchaus eine gewisse Bandbreite an Möglichkeiten, wie die Staatssicherheitsdienste ihre Arbeitsbeziehungen untereinander ausgestalteten.

Betrachtet man die Beziehungen zwischen MfS und Securitate im Gefüge der gesamtstaatlichen Beziehungen zwischen der DDR und Rumänien, so erscheint die Distanz der beiden Staatssicherheitsdienste als eine Extremposition. Denn sowohl andere staatliche Stellen als auch die beiden herrschenden Parteien sowie etliche Staatsbetriebe und selbst führende Militärs pflegten bis 1989 einen mehr oder weniger regelmäßigen Austausch.

Aufschlussreiche SED-Dokumente über Strategie-Abstimmung mit russischer KP

Wenngleich in den Geheimdienstarchiven keine grundlegenden Dokumente über den Umgang mit dem schwierigen Verbündeten Rumänien zu finden sind, so gibt es derartiges immerhin in den Parteiarchiven. Aus diesen wird die Linie der SED ersichtlich. So erläuterte der Leiter der Abteilung „Internationale Verbindungen“ des SED-Zentralkomitees, Peter Florin, den Mitgliedern und Kandidaten des ZK knapp drei Wochen nach der rumänischen April-Deklaration von 1964 in einem vertraulichen Schreiben, wie man mit der rumänischen Autonomie-Politik künftig umgehen solle. Man solle die Meinungsverschiedenheiten nicht öffentlich austragen und vertiefen, sondern Rumänien weiterhin in die Zusammenarbeit einbinden. Diese Taktik verfolgte offenbar auch Moskau. Nachdem die Sowjetunion und Rumänien am 7. Juli 1970 einen neuen Freundschafts- und Beistandsvertrag abgeschlossen hatten, informierte der Sekretär des ZK der KPdSU, Konstantin Fjodorowitsch Katuschew, Walter Ulbricht am 17. Juli 1970 in einem Gespräch über die sowjetischen Erwartungen an die Vertragsunterzeichnung. Katuschew führte darin aus:

„Man [muss] die Lage in der RKP [Rumänische Kommunistische Partei] und SRR [Sozialistische Republik Rumänien] nehmen, wie sie ist. Die RKP wird zunächst ihren besonderen Kurs in der Außenpolitik und der kommunistischen Weltbewegung fortsetzen. Wir müssen dafür kämpfen, um auf allen Gebieten die SRR wieder stärker an uns heranzuziehen. Deshalb war die Unterzeichnung des Beistandspaktes eine positive Aktion. Sie ermöglicht es den Bruderstaaten, ihrerseits die Verträge mit der SRR abzuschließen und damit politisch einzuwirken.“

Dieses politische Einwirken beinhaltete auch, gewissen Druck auf Rumänien auszuüben. So gab es Hinweise auf sowjetische Pläne für eine Invasion in dem südosteuropäischen Land. Doch letztlich scheint der rumänische Sonderweg für die Sowjetunion nicht derart bedrohlich empfunden worden zu sein, dass sie das Risiko und die Verluste einer militärischen Intervention deshalb in Kauf genommen hätte. Als Rumänien in den 1980er-Jahren wirtschaftlich verarmte, verband die Sowjetunion ökonomische Unterstützungszusagen an Rumänien mit der Erwartung größerer Bündnistreue. Auf die Sonderposition der Securitate scheint sich diese Entwicklung jedoch nicht ausgewirkt zu haben. Ebenso wenig führte der politische Schulterschluss zwischen den Parteichefs Erich Honecker und Nicolae Ceauşescu in jenen Jahren zu einer Wiederannäherung ihrer Geheimdienste.

1988 wurde Rumäniens Diktator Ceaușescu zu seinem 70. Geburtstag von SED-Chef Erich Honecker empfangen und mit dem Karl-Marx-Orden ausgezeichnet. Damit wollte das DDR-Regime Ceaușescu für seine ablehnende Haltung zur sowjetischen Perestroika würdigen. (© Bundesarchiv, Bild 183-1988-1117-026 / Mittelstädt, Rainer / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5424478)

Schrittweise Aufarbeitung:
Zum Umgang mit der kommunistischen Vergangenheit in Rumänien heute

Bis heute wird in Rumänien darüber gestritten, wie der politische Umbruch Ende 1989 zu deuten sei, bei dem rund 1.100 Menschen ums Leben kamen und 3.400 verwundet wurden. Handelte es sich bei den „Dezemberereignissen“ um eine Revolution, um einen Staatsstreich oder um eine ausländische Verschwörung; oder war es eine Mischung davon?

Elitenkontinuität über das Jahr 1989 hinaus

Unstrittig ist nur die große Elitenkontinuität über das Jahr 1989 hinweg. Exemplarisch dafür steht die Person Ion Iliescus. Nach dem Sturz des Diktatorenehepaares Elena und Nicolae Ceauşescu am 22. Dezember 1989 übernahm Iliescu noch am selben Tag an der Spitze der „Front der Nationalen Rettung“ die Macht, das Ehepaar Ceauşescu wurde drei Tage später nach einem Schnellverfahren vor einem Militärgericht erschossen. Iliescu bestimmte von da an bis 1996 sowie 2000 bis 2004 als rumänischer Staatspräsident maßgeblich die Politik. Von 1969 bis 1984 war er unter anderem Mitglied des Zentralkomitees der Rumänischen Kommunistischen Partei und gehörte wie einige andere der neuen Führungsriege zu den vor 1989 marginalisierten Funktionären. Während in der Tschechoslowakei mit Václav Havel und in Polen mit Lech Wałęsa anerkannte Kämpfer gegen das kommunistische System die Präsidentschaft ihrer Länder antraten und für einen Neubeginn standen, verkörperte Ion Iliescu Kontinuität.

Auch die Securitate profitierte von dieser Kontinuität. Am 23. Dezember 1989 wurde sie dem Verteidigungsministerium unterstellt und am 30.12.1989 offiziell aufgelöst, doch viele ihrer Mitarbeiter kamen in den wenige Monate später gegründeten Nachfolge-Diensten unter, vor allem im rumänischen Inlandsgeheimdienst SRI, im Auslandsnachrichtendienst SIE sowie in kleineren Geheimdiensteinrichtungen wie der „Militäreinheit 0215“. Der Auslandsnachrichtendienst SIE wurde von 1990 bis 1992 sogar von einem früheren Generalmajor der Securitate geleitet: Mihai Caraman, seit Anfang der 1950er-Jahre Mitarbeiter der Securitate, 1979 in den Ruhestand geschickt, hatte von 1958 bis 1968 als Resident in Paris erfolgreiche Spionageoperationen gegen die NATO durchgeführt. Die Securitate-Akten verblieben bei SRI und SIE.

Aufarbeitung als Folge des Engagements kleiner Gruppen und engagierter Einzelpersonen

Es waren fast ausschließlich nichtstaatliche Initiativen und Einzelpersonen, die sich seit Beginn der 1990er-Jahre für eine kritische Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit einsetzten und auch Zugang zu den Securitate-Akten verlangten. Zu nennen ist hier beispielsweise Constantin „Ticu“ Dumitrescu, Vorsitzender des 1990 gegründeten Verbandes ehemaliger politischer Gefangener Rumäniens (AFDPR) und von 1990 bis 2000 Senator. Er hatte maßgeblichen Anteil daran, dass 1999 unter der Ägide des bürgerlichen Staatspräsidenten Emil Constantinescu ein Gesetz zur Öffnung der Securitate-Akten geschaffen wurde. Das Schriftstellerehepaar Ana Blandiana und Romulus Rusan initiierte 1993 in einem leerstehenden Gefängnisgebäude in der nordrumänischen Stadt Sighet die Gründung eines Museums für die Opfer der kommunistischen Herrschaft. Es ist wohl die bekannteste rumänische Gedenkstätte zur Erinnerung an die Jahre 1945 bis 1989; sie ist verbunden mit dem 1993 in Bukarest gegründeten „Internationalen Zentrum zum Studium des Kommunismus“.

Die „Gruppe für sozialen Dialog“, der Dissidenten wie Doina Cornea und Radu Filipescu angehören, vor allem aber Schriftsteller, Philosophen und Publizisten, begleitete intellektuell und publizistisch von Beginn an die Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit. Der Historiker und Schriftsteller Marius Oprea hatte als Berater von Staatspräsident Emil Constantinescu ebenfalls maßgeblichen Anteil am Zustandekommen des Aktenöffnungsgesetzes. Gemeinsam mit dem Historiker Stejărel Olaru profilierte er zu Beginn der 2000er-Jahre das „Rumänische Institut für Zeitgeschichte“ (IRIR), das der frühere niederländische Botschafter in Bukarest Coen Stork gegründet hatte, zu einem Forschungszentrum für die Auseinandersetzung mit der jüngsten Geschichte. Auch Einzelpersonen wie der frühere Dissident und Politikwissenschaftler Gabriel Andreescu förderten den Prozess der Aufarbeitung, wobei vor allem Andreescu auch einen kritischen Blick auf Fehlentwicklungen und Schieflagen bei der Vergangenheitsbewältigung hinweist, etwa auf die missbräuchliche und fahrlässige Verwendung von Securitate-Unterlagen.

Die „Proklamation von Temeswar" 1990 und ihre Folgen

Für große Aufmerksamkeit sorgte 1990 die „Proklamation von Temeswar“, die der Journalist George Şerban im März 1990 mitverfasste und verbreitete. Zu den politischen Forderungen für einen demokratischen Wandel im Land zählte unter Punkt 8, dass ehemalige Funktionäre der Rumänischen Kommunistischen Partei und der Securitate zehn Jahre lang von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sein sollten. Die Forderungen der „Proklamation von Temeswar“ wurden von den Protestierenden aufgegriffen, die von Mitte April bis Mitte Juni 1990 auf dem Bukarester Universitätsplatz für einen politischen Neuanfang unter Ausschluss ehemaliger kommunistischer Funktionäre und Securitate-Mitarbeiter demonstrierten. Sie erklärten den Universitätsplatz zur „neokommunismusfreien Zone“. Ion Iliescu holte schließlich Bergarbeiter nach Bukarest, die vom 13. bis 15. Juni 1990 die Demonstranten brutal zusammenschlugen und den Platz räumten. Dabei kamen mehrere Menschen ums Leben.

Nicht alle Antikommunisten strebten eine liberale Demokratie an. Bezeichnend für die damalige politische Gemengelage ist die Biografie Marian Munteanus. Er war Vorsitzender der Liga der Studenten und einer der Wortführer der antikommunistischen Demonstranten auf dem Universitätsplatz. Doch schon wenig später exponierte er sich am rechten Rand des politischen Spektrums, gründete Ende 1991 die rechtsradikale „Bewegung für Rumänien“ und äußerte sich positiv über die faschistische Legionärsbewegung Rumäniens in der Zwischenkriegszeit. Im Oktober 2016 gab die rumänische Aktenbehörde CNSAS (siehe folgenden Absatz) bekannt, dass Munteanu von März 1988 bis März 1989 Informant der Securitate gewesen sei und über ausländische Studenten und einen portugiesischen Dozenten berichtet habe. Der CNSAS stufte diese Tätigkeit allerdings als vergleichsweise harmlos ein.

Das Gesetz über die Öffnung der Securitate-Akten von 1999
und die Arbeit der Securitate-Unterlagen-Behörde CNSAS

Nach langem Ringen trat am 7. Dezember 1999 ein Gesetz in Kraft, das den Zugang zu den Securitate-Akten ermöglichen sollte: Das Gesetz 187/1999 „über den Zugang zur eigenen Akte und die Enttarnung der Securitate als politische Polizei“. Das Gesetz orientierte sich teilweise am deutschen Stasi-Unterlagen-Gesetz und den bisherigen Erfahrungen der Stasi-Unterlagen-Behörde BStU (Bundesbeauftragter für Stasi-Unterlagen). So wurde auf der Grundlage des Gesetzes 187/1999 eine Behörde geschaffen, die eine ähnliche Funktion ausübte wie der BStU: der „Landesrat für das Studium der Securitate-Archive“ (CNSAS). In der Praxis zeigten sich aber von Anfang an gravierende Mängel, so dass der frühere Dissident Gabriel Andreescu den CNSAS bereits nach einem Jahr als „Mittel zur Verschleierung und nicht zur Enttarnung der Securitate“ einschätzte. Auch Constantin „Ticu“ Dumitrescu, einer der Initiatoren der Aktenöffnung, zeigte sich mit dem Gesetz 187/1999 unzufrieden: es komme zu spät und bleibe hinter seinen ursprünglichen Forderungen zurück, kritisierte er.

Der gravierendste Mangel bestand darin, dass der CNSAS überhaupt nicht über die Akten verfügte. Vielmehr verblieben die Securitate-Akten weiterhin bei den Nachfolgediensten SRI und SIE. Wenn jemand beim CNSAS Einsicht in Securitate-Akten beantragte, musste der CNSAS diesen Antrag an SRI oder SIE weiterleiten, und die Geheimdienste teilten dann mit, ob es Akten gebe bzw. ob eine Einsichtnahme möglich sei. Erst der neue Staatspräsident Traian Băsescu, der im Dezember 2004 Ion Iliescu nachfolgte, nahm sich dieses Problems an. Im Hinblick auf den angestrebten Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union zum 1. Januar 2007 strebte er nach vorzeigbaren Resultaten bei der Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit. Băsescu verfügte daher 2005, dass SRI und SIE die Securitate-Akten an den CNSAS zu übergeben hatten, was dann auch umfänglich geschah. In den Folgejahren (mindestens bis 2015) übergaben SRI und SIE in kleinerem Umfang weitere Akten an den CNSAS. Faktisch ist der CNSAS somit erst seit 2006 arbeitsfähig. Infolge einer umstrittenen Rechtsprechung musste das Aktenöffnungsgesetz 187/1999 in den Jahren 2006 und 2008 modifiziert werden. Seither arbeitet der CNSAS auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 293/2008 „zur die Bestätigung der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 24/2008 über den Zugang zur eigenen Akte und der Enttarnung der Securitate“ vom 14.11.2008.

Der CNSAS verwaltet und erschließt die Securitate-Akten, legt sie Interessierten (Privatpersonen, Forschung, Medien usw.) auf Antrag zur Einsichtnahme vor, nimmt Überprüfungen auf Securitate-Verstrickungen vor, führt zeitgeschichtliche Forschungen durch, stellt Archivdokumente online zur Verfügung und wendet sich in Publikationen und Ausstellungen an die Öffentlichkeit. Darin ähnelt er dem deutschen BStU. Auf zwei wichtige Unterschiede sei nachfolgend hingewiesen:

1.) Das rumänische Aktenöffnungsgesetz schreibt verbindlich vor, dass ein festgelegter Personenkreis des öffentlichen Lebens (beispielsweise Abgeordnete, Regierungsmitglieder, Präfekten, Richter am Obersten Gerichtshof und viele andere) eine Erklärung über eine frühere Securitate-Mitarbeit abgeben muss. Im Falle von Parlamentskandidaten, Abgeordneten und Regierungsmitgliedern muss der CNSAS die Angaben von Amts wegen überprüfen. Ferner hat jeder rumänische Staatsbürger das Recht, vom CNSAS Auskunft darüber zu erhalten, ob jemand aus dem festgelegten Personenkreis des öffentlichen Lebens für die Securitate arbeitete. In Deutschland gibt es dagegen keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, Stasi-Überprüfungen durchzuführen. Der Einigungsvertrag und das Stasi-Unterlagen-Gesetz eröffnen lediglich die Möglichkeit zu Überprüfungen; doch es bleibt jedem Arbeitgeber, jeder öffentlichen Verwaltung, jedem Parlament selbst überlassen, ob eine Stasi-Überprüfung stattfindet und welche Konsequenzen gezogen werden. Ebenso wenig gibt es in Deutschland die Möglichkeit für interessierte Bürger, Auskunft über mögliche Stasi-Mitarbeit von Personen des öffentlichen Lebens zu erhalten.

2.) Das rumänische Aktenöffnungsgesetz enthält eine wichtige Einschränkung: es bezieht sich nur auf die „Enttarnung der Securitate als politische Polizei“. Hinter dieser Formulierung verbirgt sich die Annahme, dass nur ein Teil der Securitate im Sinne einer politischen Polizei - das heißt als Unterdrückungsinstrument - gearbeitet hat, andere Teile der Securitate hingegen „normale“ Geheimdienst-Tätigkeiten ausübten. Deshalb dürfen nicht sämtliche Securitate-Offiziere und -Informanten enttarnt werden, sondern nur jene, die im Sinne einer politischen Polizei tätig wurden. Das Gesetz von 2008 spricht diesbezüglich von denjenigen, die dazu beitrugen, „grundlegende Rechte und Freiheiten der Menschen“ zu unterdrücken oder einzuschränken. Der CNSAS ist daher verpflichtet, jede Zusammenarbeit mit der Securitate daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie Freiheits- und Menschenrechte einschränkte. Das lässt sich im Einzelfall schwer einschätzen. Doch nur diejenigen Securitate-Offiziere und -Informanten gelten im Sinne des Gesetzes als Securitate-Mitarbeiter, auf die dieses Kriterium zutrifft. In der Praxis bedeutet das, dass auch ein offenkundiger Securitate-Informant nicht als Securitate-Mitarbeiter im Sinne des Gesetzes gilt, wenn der CNSAS oder ein zuständiges Gericht ihm keine Verstöße gegen „grundlegende Rechte und Freiheiten der Menschen“ attestieren. Dementsprechend attestierte der CNSAS beispielsweise im Oktober 2016 dem weiter oben erwähnten früheren Studentenführer Marian Munteanu, er habe zwar als Informant für die Securitate gearbeitet, gelte aber nicht als Securitate-Mitarbeiter im Sinne des Gesetzes und sei daher entsprechend des Gesetzes als unbelastet einzustufen.

Der CNSAS ist gehalten, seine Entscheidungen öffentlich zu machen. Auf seiner Externer Link: Internetseite veröffentlicht er daher die Namen nachgewiesener Securitate-Offiziere. Ebenso veröffentlicht der CNSAS online seine Bescheinigungen, in denen er auf Anfrage mitteilte, ob eine bestimmte Person im Sinne des Gesetzes als Securitate-Mitarbeiter eingestuft wird. Der CNSAS befindet sich daher ständig in der Situation, inhaltliche Bewertungen vornehmen zu müssen. Der BStU hat sich dagegen zurückzuhalten. Er führt keine solche inhaltliche Prüfung durch. Er prüft nur, ob eine Stasi-Mitarbeit belegt ist, ohne sie inhaltlich zu bewerten. Ist eine Stasi-Mitarbeit belegt, informiert der BStU den Antragsteller darüber und übermittelt ihm gegebenenfalls weitere Informationen dazu. Auf deren Grundlage kann der Antragsteller, etwa eine Behörde im öffentlichen Dienst, entscheiden, für wie gravierend er die Stasi-Mitarbeit einschätzt. Die Öffentlichkeit wird vom BStU darüber nicht informiert. Ebenso wenig veröffentlicht der BStU listenweise die Namen hauptamtlicher oder inoffizieller Stasi-Mitarbeiter.

Obwohl das rumänische Aktenöffnungsgesetz verpflichtende Überprüfungen vorsieht und interessierten Bürgern diesbezüglich mehr Möglichkeiten einräumt als das deutsche Stasi-Unterlagen-Gesetz, hat es weitaus weniger praktische Auswirkungen gezeitigt als das deutsche Gesetz. Ein Grund hierfür ist die zeitliche Abfolge: Schon seit 1990 gab es - in der Person von Joachim Gauck - einen Sonderbeauftragten für die Stasi-Unterlagen. Und das noch heute gültige Stasi-Unterlagen-Gesetz trat - gegen großen, anfänglichen Widerstand der Regierenden in Ost- und Westdeutschland - schon Ende 1991 in Kraft. Die Frage nach Stasi-Verstrickungen konnte daher frühzeitig geklärt werden, und viele Institutionen in Deutschland machten rasch von der Möglichkeit Gebrauch, ihr Personal auf eine Stasi-Vergangenheit zu überprüfen. Mitunter kam es dabei allerdings zu unverhältnismäßigen Entscheidungen. In Rumänien sind solche Überprüfungen faktisch erst seit 2006 möglich, als sich neue Strukturen und Seilschaften längst etabliert hatten.

Der CNSAS verwaltete Ende 2016 über 25 laufende Kilometer Akten. Er unterhält damit eines der größten Archive Rumäniens und auch eines der größten zugänglichen Archive zu einem kommunistischen Staatssicherheitsdienst. Lediglich der BStU und das polnische Pendant IPN (Institut für nationales Gedenken) verfügen über noch umfangreichere Aktenbestände. Der Zugang zu den Securitate-Akten ist inzwischen unkompliziert möglich, sowohl für die Betroffenen oder überlebende Angehörige und ihre Nachfahren, als auch für Forschung und Medien. Dennoch haben zwischen 2000 und 2016 lediglich rund 40.000 Menschen einen Antrag gestellt, um Einsicht in die „eigene“ Securitate-Akte oder in diejenige eines verstorbenen Angehörigen zu nehmen. Beim BStU gingen zwischen 1990 und 2016 hingegen rund 3,2 Millionen Anträge auf persönliche Akteneinsicht ein (darin sind allerdings auch die zahlreichen „Wiederholungsanträge“ eingerechnet, also erneute Anträge ein und derselben Person auf Akteneinsicht). Ob das deutlich geringere Interesse an der „eigenen“ Akte in Rumänien nur dem späten Zeitpunkt der Aktenöffnung geschuldet ist, oder ob sich darin auch verschiedenartige Mentalitäten und Interessen der Menschen beider Länder ausdrücken, sei dahingestellt.

Juristische Vergangenheitsbewältigung

Einen Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung leisteten in Deutschland und Rumänien auch Gerichte, und in beiden Ländern ist die diesbezügliche Bilanz ambivalent. Rumäniens Justiz untersuchte vor allem die Verbrechen, die während des Umsturzes im Dezember 1989 begangen wurden. In dieser Sache leitete die rumänische Justiz in den 1990er-Jahren 4.495 Ermittlungsverfahren ein, an deren Ende 245 Personen angeklagt und größtenteils auch zu Haftstrafen verurteilt wurden, darunter 21 Politbüro-Mitglieder. Die Rechtsprechung erfolgte jedoch uneinheitlich, und die Politik griff bremsend oder fördernd in Verfahren ein. Dennoch wurden gerade hohe Verantwortungsträger vergleichsweise streng bestraft. Unrechtshandlungen aus den Jahrzehnten vor 1989 kamen indes nur in Ausnahmefällen vor Gericht.

Erst rund 25 Jahre nach dem Umbruch von 1989 befasste sich die Justiz systematisch mit den unmenschlichen Bedingungen in den Haftanstalten des stalinistischen Rumäniens der 1950er-Jahre. Im Juli 2015 wurde erstmals ein Urteil in dieser Sache gefällt: der inzwischen 89-jährige Alexandru Vişinescu, von 1956 bis 1963 Kommandant des berüchtigten Gefängnisses in Râmnicu Sărat, wurde zu zwanzig Jahren Haft verurteilt. Die Richter befanden ihn für schuldig, Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, politische Gefangene misshandelt zu haben und für den Tod von zwölf politischen Gefangenen verantwortlich gewesen zu sein. Weitere Strafverfahren gegen Schergen des damaligen Terrorsystems befinden sich in Vorbereitung.

Forschung und Film

Die wissenschaftliche Aufarbeitung profitierte sichtbar vom Zugang zu den Securitate-Akten und ebenso von dem seit 2007 deutlich erleichterten Zugang zu den Beständen der Nationalarchive Rumäniens, wo Akten der Rumänischen Kommunistischen Partei und des kommunistischen Regierungsapparats aufbewahrt werden. Seither sind zahlreiche quellenbasierte Studien erschienen, die eine sachliche Auseinandersetzung mit der jüngsten Geschichte ermöglichen. Einen Impuls für die Aufarbeitung gab auch die von Traian Băsescu im Frühjahr 2006 ins Leben gerufene „Präsidialkommission für die Analyse der kommunistischen Diktatur in Rumänien“. Ihr gehörten zahlreiche Fachleute an, die innerhalb eines knappen dreiviertel Jahres einen Abschlussbericht vorlegten, der die Geschichte des kommunistischen Rumäniens unter verschiedenen Aspekten beleuchtet. Dieser Abschlussbericht erschien 2007 in Buchform mit knapp 900 Seiten Umfang. Er ist entfernt vergleichbar mit den Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages von 1990 bis 1998 zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Traian Băsescu hatte den Abschlussbericht indes vor allem angefordert, um im Dezember 2006 vor dem rumänischen Parlament in aller Form offiziell das kommunistische System für „illegitim und kriminell“ erklären zu können.

Auch das Grenzregime rückt in den Fokus


Ungefähr seit 2005 erlebt der rumänische Film eine neue Blütezeit. Mehrere Regisseure begannen damals damit, sich in ihren Filmen mit der kommunistischen Zeit auseinanderzusetzen. Ihre Arbeiten finden zum Teil auch international große Beachtung. Zu nennen sind hier neben anderen Cătălin Mitulescu, Cristian Mungiu, Cristian Nemescu, Corneliu Porumboiu, Alexandru Solomon sowie Anca Miruna Lăzărescu, deren Kurzfilm "Apele tac" ("Die Gewässer schweigen") bei der Berlinale 2011 eine viel beachtete Premiere hatte. Ein filmisch und publizistisch behandeltes Thema ist dabei auch das - anders, als an der Berliner Mauer - bislang wenig erforschte Grenzregime Rumäniens. Wie in der DDR fanden an den Außengrenzen des Landes Menschen unter Fluchtverdacht durch Waffeneinsatz den Tod. So erschossen rumänische Grenzsoldaten im November 1973 den Geologen Günther Lange bei einem Fluchtversuch durch die Donau und im August 1972 starb der Pädagoge Rudolph B. kriechend auf offenem Feld durch Schüsse in den Rücken. Solche Fälle wurden tot geschwiegen oder verschleiert, im Fall des getöteten Rudolph B. lehnte der damals zuständige DDR-Konsul in Bukarest sogar dessen Leichenüberführung aus Temeswar in die DDR ab, schließlich habe der Flüchtling "seinen Staat verraten".

Der Ruf Nicolae Ceauşescus

Das Wissen um das vergangene Unrecht in Rumänien mit all seinen Facetten hindert viele Menschen allerdings nicht daran, die Ceauşescu-Diktatur rückblickend eher positiv einzuschätzen. Im Herbst 2009 wurde bei einer Umfrage in Rumänien die Frage gestellt: „Wie soll Ceauşescu in den Geschichtsbüchern dargestellt werden?“ 31 Prozent antworteten: „als eine Person, die mehr Gutes für Rumänien geleistet hat“; 13 Prozent meinten: „als eine Person, die mehr Schlechtes für Rumänien geleistet hat“; 52 Prozent sagten: „als eine Person, die Gutes wie Schlechtes in gleichem Ausmaß geleistet hat“; vier Prozent gaben keine oder andere Antworten. Dabei handelte es sich offenkundig nicht nur um eine Momentaufnahme. Denn im Frühjahr 2015 gaben 43 Prozent der befragten Rumänen an, Nicolae Ceauşescu zum Präsidenten zu wählen, wenn er aktuell zur Wahl stehen würde. Eine mögliche Erklärung für diese Aussage liefert eine Umfrage aus dem Sommer 2014. Damals äußerten 61 Prozent der Rumänen, dass ihr aktueller Lebensstandard schlechter sei als vor 1989. Immerhin 82 Prozent waren im Sommer 2014 aber auch der Auffassung, dass es in Rumänien gegenwärtig mehr Freiheit gebe als vor 1989. Vergangenheitsbewältigung hat viele Facetten.

Literaturhinweise:

Gabriel Andreescu: Landesrat erweist sich als Mittel zur Verschleierung und nicht zur Enttarnung der Securitate. Das Gesetz 187/1999 und das erste Tätigkeitsjahr des Landesrats für die Einsichtnahme in die Unterlagen der ehemaligen Securitate (CNSAS). In: Halbjahresschrift für südosteuropäische Geschichte, Literatur und Politik 14(2002)1, S. 5-26.

Gabriel Andreescu: Über den institutionalisierten Misserfolg der Aufarbeitung. Der Beitrag der Securitate-Akten-Behörde CNSAS und des rumänischen Verfassungsgerichts. In: Halbjahresschrift für südosteuropäische Geschichte, Literatur und Politik, 26(2014)1-2, S. 167-170 (Teil 1); 27(2015)1-2, S. 5-31 (Teil 2).

Axel Bormann: Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Rumänien. In: Friedrich-Christian Schroeder und Herbert Küpper (Hg.): Die rechtliche Aufarbeitung der kommunistischen Vergangenheit in Osteuropa. Frankfurt am Main: Lang, 2010, S. 157–185.

Dennis Deletant: Rumänien [Zur Geschichte der Securitate]. In: Łukasz Kamiński, Krzysztof Persak, Jens Gieseke (Hg.): Handbuch der kommunistischen Geheimdienste in Osteuropa 1944-1991. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2009, S. 341-393.

Raluca Grosescu: Interpretationen der rumänischen Dezemberereignisse 1989. In: Bernd Florath (Hg.): Das Revolutionsjahr 1989. Die demokratische Revolution in Osteuropa als transnationale Zäsur. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2011, S. 123–136.

Georg Herbstritt: Entzweite Freunde: Rumänien, die Securitate und die DDR-Staatssicherheit 1950 bis 1989. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2016.

Martin Jung: In Freiheit. Die Auseinandersetzung mit Zeitgeschichte in Rumänien (1989 bis 2009). Berlin: Franke & Timme, 2016.

Thomas Kunze: Nicolae Ceauşescu. Eine Biographie. 4. Aufl., Berlin: Chr. Links, 2017.

Carola Lau: Erinnerungsverwaltung, Vergangenheitspolitik und Erinnerungskultur nach 1989. Institute für nationales Gedenken im östlichen Europa im Vergleich. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 2017.

Dietmar Müller: Strategien des öffentlichen Erinnerns in Rumänien nach 1989. Postkommunisten und postkommunistische Antikommunisten. In: Ulf Brunnbauer und Stefan Troebst (Hg.): Zwischen Amnesie und Nostalgie. Die Erinnerung an den Kommunismus in Südosteuropa. Köln: Böhlau, 2007, S. 47–69.

Stejărel Olaru: The Communist Regime and its Legacy in Romania. In: Stejărel Olaru, Georg Herbstritt: Vademekum Contemporary History Romania. Berlin: Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, 2004.

Anton Sterbling: Alte Eliten in jungen Demokratien? Das Fallbeispiel Rumänien. In: Hans-Joachim Veen und Daniela Ruge (Hg.): Alte Eliten in jungen Demokratien? Wechsel, Wandel und Kontinuität in Mittel- und Osteuropa. Köln: Böhlau, 2004, S. 363–375.

Julie Trappe: Rumäniens Umgang mit der kommunistischen Vergangenheit. Eine Untersuchung aus strafrechtlicher Perspektive. Göttingen: Wallstein, 2009.

Fussnoten

Der Historiker Dr. Georg Herbstritt ist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU). Seine Forschungsschwerpunkte sind u.a. Rumäniens Geheimdienst Securitate, die "Westarbeit" des MfS sowie die Regional- und Zeitgeschichte Mecklenburg-Vorpommerns. 2016 erschien sein Buch: "Entzweite Freunde" - Rumänien, die Securitate und die DDR-Staatssicherheit 1950 bis 1989, erschienen in der Wissenschaftlichen Reihe des BStU (Band 47) beim Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, es ist Grundlage dieses Texts.

Weitere Publikationen: Der Deutsche Bundestag 1949 bis 1989 in den Akten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR. Gutachten für den Deutschen Bundestag gemäß § 37 (3) des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Hg.: Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, Berlin 2013.
Bundesbürger im Dienst der DDR-Spionage. Eine analytische Studie. Göttingen 2007.
Stasi securitatea (= Stasi und Securitate). Bukarest 2005 (gemeinsam mit Stejarel Olaru).
Vademekum Contemporary History Romania. A Guide through Archives, Research Institutions, Libraries, Societies, Museums and Memorial Places. Berlin, Bukarest 2004 (herausgegeben gemeinsam mit Stejărel Olaru)
Das Gesicht dem Westen zu ... DDR-Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland. Bremen 2003 (hg. gemeinsam mit Helmut Müller-Enbergs) u.a.m.