Jugend-KZ Uckermark
In unmittelbarer Nähe zum Frauenlager Ravensbrück wurde 1942 das Jugend-KZ Uckermark erbaut. Bis 1945 waren 1.200 Mädchen und junge Frauen dort inhaftiert. Martin Guse schildert die Verfolgtengruppen und die Haftgründe, ebenso die Bewachung, die Schikanen und das Strafsystem im Jugend-KZ Uckermark. Nach der Auflösung 1945 wurde Uckermark Sterbe- und Selektionslager für Frauen aus dem Lager Ravensbrück.Einleitung
Im Juni 1942 wurden die ersten Mädchen und jungen Frauen nach Uckermark eingeliefert. Sie waren zuvor von nationalsozialistischen Behörden als "gemeinschaftsfremd", "asozial" oder "politisch unzuverlässig" eingestuft worden. Sie galten der Fürsorge, der Polizei oder der SS als Jugendliche, die sich nicht in die "Volksgemeinschaft" einfügen wollten. Bis zum Kriegsende waren insgesamt etwa 1.200 Mädchen und junge Frauen im Lager Uckermark inhaftiert, das zum Lagerkomplex des KZ-Ravensbrück gehörte.Die Debatte über den Umgang mit vermeintlich "unerziehbaren" Jugendlichen reicht bis in die Anfänge der Weimarer Republik zurück. Die Fürsprecherinnen und Fürsprecher eines letztlich nicht vollendeten "Bewahrungsgesetzes", das die Zwangsinternierung der Betroffenen in geschlossenen Anstalten vorsah, bezogen sich auf wissenschaftlich-theoretische Überlegungen von Vertreterinnen und Vertretern der Biologie, der Fürsorge und der Medizin, die eine Aussonderung der "Auffälligen" forderten. Sie folgten der Idealisierung des "gesunden, edlen, leistungsfähigen" Menschen, dem im sozialdarwinistischen Prinzip der "unedle, belastete und nicht leistungsfähige" Mensch gegenüberstehe. Diese sozialpolitische Entwicklung innerhalb maßgeblicher Kreise der Weimarer Fürsorge wurde indirekt vom nationalsozialistischen Polizei- und SS-Apparat aufgegriffen und fortan als "eigene", polizeiliche Aufgabe umdefiniert. So beschloss der Reichsverteidigungsrat am 1. Februar 1940 die Einrichtung so genannter "Jugendschutzlager" unter Federführung des Reichskriminalpolizeiamtes (RKPA) und der SS. Grundlage bildete auch das von den Nationalsozialisten "legalisierte" Prinzip der "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung" und das ab 1939 in mehreren Entwürfen diskutierte "Gesetz über die Behandlung Gemeinschaftsfremder". Beide Maßnahmenkataloge richteten sich gegen die als "asozial" oder "kriminell" klassifizierten gesellschaftlichen Außenseiter. Neben Uckermark entstand 1940 ein Jugend-KZ für männliche Jugendliche in Moringen bei Göttingen.
