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19. - 23. Okt. 1954 | Deutschland-Chronik bis 2000 | bpb.de

Deutschland-Chronik bis 2000 I: Alliierte Besatzungspolitik 1. Vorentscheidungen der Siegermächte 2. Die Teilung Deutschlands 3. Wirtschafts- und Sozialreformen 4. Interzonale Verflechtungen und Sonderfall Saargebiet 5. Berlin und Berlin-Blockade II: Gründerjahre der beiden deutschen Staaten 6. Konstituierung der beiden deutschen Staaten 7. Bipolare Außenpolitik und Wiederaufrüstung im Kalten Krieg 8. Deutschlandpolitik und Berlin-Status im Kalten Krieg 9. Wirtschaft, Sozialpolitik und Gesellschaft 10. BRD und DDR: Bildungs-, Kultur-, Familien- und Jugendpolitik 1949 - 1955 III: BRD und DDR als Vorposten ihrer Schutzmächte 11. Regierung und Innenpolitik 12. Außen- und Sicherheitspolitik der beiden deutschen Staaten 13. Deutschlandpolitik und deutsch-deutscher Konflikt 1955 - 1961 14. Wirtschaft, Arbeit und Sozialpolitik 15. BRD und DDR: Bildungs- und Familienpolitik 1955 - 1961 IV: Deutschland in der Ära der Koexistenz 16. Regierungen, Parteien und Verfassung im politischen Wandel 17. Außen- und Sicherheitspolitik zwischen Konfrontation und Normalisierung 18. Deutsch-deutscher und Berlin-Konflikt im Übergang 1961 - 1969 19. Wirtschafts- und Sozialpolitik 20. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1961 - 1969/71 21. BRD und DDR: Bildung und Familie 1961 - 1969/71 V: Die deutschen Staaten im Wandel vom Ost-West-Konflikt zur Entspannung 22. Innenpolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 23. Außen- und Sicherheitspolitik in der Ära Brandt/Schmidt und Honecker 24. Zwei Staaten, eine Nation in Deutschland 1969 - 1982 25. Berlin-Regelung und Berlin-Politik 1971 - 1982 26. Ökonomie, Umwelt und soziale Sicherung 27. Entwicklungspolitik und Weltwirtschaft 1969 - 1982 28. Familie und Jugend, Bildung und Kultur VI: Von der Ost-West-Entspannung bis zum Vorabend der 'Wende' 29. Innenpolitik in der ersten Ära Kohl und am Ende der Ära Honecker 30. Außen- und Sicherheitspolitik 31. Deutsch-deutsche Sonderbeziehungen und Berlin 1982 - 1989 32. Wirtschaft und soziale Sicherung, Umwelt und Entwicklung 33. BRD und DDR: Familie und Bildung 1982 - 1989 VII: Von der friedlichen Revolution zur staatlichen Einheit 34. »Wir sind das Volk«: Die friedliche Revolution vor und nach dem 40. Jahrestag der DDR-Gründung 35. DDR und BRD: Von der Vertragsgemeinschaft zur Einheit 36. Internationale und sicherheitspolitische Rahmenbedingungen der deutschen Einheit 37. Die Wiederherstellung der Einheit Berlins als »kleine Wiedervereinigung« 1989 - 1990 VIII: Deutschland auf dem Weg zur inneren Einheit 38. Regierungssystem und Innenpolitik in der zweiten Ära Kohl 39. Deutsche Außen- und Sicherheitspolitik nach der Einheit 40. Wirtschaft, Steuern und Sozialpolitik in Deutschland 41. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1990 - 1998 42. Familien-, Jugend- und Bildungspolitik in Deutschland 1990 - 1998 IX: Kontinuität und Wandel 43. Regierungswechsel und Innenpolitik 44. Deutschland in der internationalen Politik 45. Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik 46. Weltwirtschaft, Dritte Welt und Umwelt 1998 - 2000 47. Familie und Bildung 1998 - 2000 Über die Chronik Redaktion

19. - 23. Okt. 1954

Auf vier Pariser Konferenzen werden - wie in London beschlossen - die Beziehungen zwischen den Staaten der »westlichen Gemeinschaft« vertraglich neu geregelt. Hauptergebnisse der Pariser Verträge: 1. Die Viermächtekonferenz (drei Westmächte und die BRD) fasst den Deutschlandvertrag nebst Zusatzverträgen neu, verabschiedet ein Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes und bekräftigt Sicherheitsgarantien der Westmächte bzw. Hilfeleistungen der BRD für Berlin. Mit dem Deutschlandvertrag wird die BRD souverän, jedoch unter Vorbehalten (Interner Link: 26. 5. 1952). Gestrichen worden sind aus der alten Fassung die Präambel und die modifizierte Bindungsklausel (Art. 7 Abs. 3: Die Rechte werden auf ein wiedervereinigtes Deutschland erstreckt, wenn es die Verpflichtungen der BRD übernimmt); erweitert ist die Revisionsklausel für den Wiedervereinigungsfall (Art. 10). 2. Die Neunmächtekonferenz (sechs EVG-Staaten, Großbritannien, Kanada, USA) ändert und ergänzt den Brüsseler Vertrag, dem Italien und die BRD beitreten, und gründet so die Westeuropäische Union (WEU). Die BRD verpflichtet sich, ABC-Waffen nicht herzustellen. Sie unterwirft sich weiteren Rüstungsbeschränkungen und der Aufsicht des Rüstungskontrollamts der WEU. Im Brüsseler Vertrag vom 17. 3. 1948 hatten Großbritannien, Frankreich und die Beneluxstaaten vereinbart, politisch, wirtschaftlich und kulturell enger zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig jeden in ihrer Macht liegenden Beistand für den Fall eines Angriffs zu gewähren. Die neue WEU tritt an die Stelle der gescheiterten EVG und soll die Integration Europas fördern. (Interner Link: 20. 3. 1948) 3. Die 15-Mächte-Konferenz (14 NATO-Staaten und die BRD als Beobachter) lädt die BRD ein, der NATO beizutreten. Sie erkennt die BRD als einzige legitime deutsche Regierung an und befürwortet als gemeinsames Ziel die Wiedervereinigung Deutschlands. Die BRD bekennt sich zur UN-Charta, zum Defensivcharakter der NATO/ WEU und sagt zu, Deutschland mit gewaltsamen Mitteln weder wiederzuvereinigen noch seine gegenwärtigen Grenzen zu ändern. Der Nordatlantikpakt (NATO) war am 4. 4. 1949 in Washington von den drei Westmächten, den Beneluxstaaten, Dänemark, Island, Italien, Kanada, Norwegen und Portugal als multilaterale Defensivallianz geschaffen worden. Er besteht aus einem zivilen und militärischen Teil. Oberstes Organ ist der Ständige Rat (Vorsitz: Generalsekretär), dem der Militärausschuss aus den Stabschefs unterstellt ist. Bereits in Friedenszeiten besteht ein integriertes Oberkommando, dem jedoch nicht alle Allianzmitglieder oder ihre Streitkräfte angehören. Anders als die WEU fordert die NATO keine automatische Beistandspflicht, da jeder Bündnispartner darüber entscheiden kann, ob und mit welchen Mitteln er seiner Beistandspflicht bei einem Fremdangriff nachkommt. Am 18. 2. 1952 waren Griechenland und die Türkei (Südostflanke) der NATO beigetreten. 4. Auf der Zweimächtekonferenz (Frankreich und die BRD) unterzeichnen Adenauer und MendeÁ s-France 1. das Saarstatut, das vorsieht, das politisch autonome, jedoch mit Frankreich durch eine Währungs- und Zollunion verbundene Saarland unter einem der WEU verantwortlichen Kommissar für Verteidigung und Außenpolitik zu »europäisieren« und alle demokratischen Freiheiten wieder herzustellen; die Saarbevölkerung soll über das Statut abstimmen, sobald es drei Monate in Kraft ist; 2. Vereinbarungen über die wirtschaftliche und kulturelle bilaterale Zusammenarbeit; vorgesehen sind ein Wirtschaftsausschuss, eine Handelskammer und ein Kulturaustauschprogramm.