35.2. Die deutsch-deutsche Vertragsgemeinschaft
17. 11. 1989 ) vorgeschlagenen Vertragsgemeinschaft; 5. darüber hinaus konföderative Strukturen zwischen beiden Staaten als Übergangsstadium zu einer bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland; stufenweise seien nach freien Wahlen gemeinsame Institutionen der Regierungen, von Fachausschüssen und der Parlamente vorstellbar; 6. Verknüpfung der innerdeutschen Beziehungen mit der gesamteuropäischen Entwicklung und dem West-Ost-Verhältnis; 7. Abschluss eines Handels-und Kooperationsabkommens zwischen der DDR und der EG als Vorstufe einer Assoziierung; 8. Fortsetzung des KSZE-Prozesses, der »ein Herzstück dieser gesamteuropäischen Architektur« sei; 9. weitreichende Abrüstung und Rüstungskontrolle zur Überwindung der Trennung Europas und Teilung Deutschlands; 10. Ziel sei die Wiedervereinigung, d. h. die »Wiedergewinnung der staatlichen Einheit Deutschlands«. Den nicht mit ihnen abgestimmten Plan Kohls begrüßen CDU/CSU und FDP mit lebhaftem Beifall, Abgeordnete der SPD mit Beifall; doch rückt die SPD bereits tags darauf von ihm teilweise ab, da sie eine Garantie der Oder-Neiße-Grenze vermisst. Bei der Billigung des Plans im Bundestag am 1. 12. 1989 enthält sich die SPD der Stimme, die Grünen lehnen ab. In der DDR findet Kohls Stufenplan ein zwiespältiges Echo: Nach der DDR-Regierung geht er »an den Realitäten vorbei« und führt zu »Irritationen«. CDU-Ost und NDPD begrüßen ihn vorsichtig, SDP und DA lehnen ihn als verfrühtab. Das vorher nicht informierte Ausland reagiert verstimmt (Frankreich), reserviert (USA) oder ablehnend (Sowjetunion). Gorbatschow teilt Außenminister Genscher am 4. 12. 1989 in Moskau mit, dass die Sowjetunion jede künstlich forcierte Wiedervereinigung verurteile.