Das Menschenrecht auf Bildung
Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Dazu haben sich über 160 Staaten dieser Welt in einem Internationalen Pakt bekannt. Doch was heißt das eigentlich genau, zumal (gute) Bildung in vielen Gesellschaften ein Privileg Weniger bleibt? Was beinhaltet dieses grundlegende Menschenrecht und wie wird es in Deutschland und weltweit umgesetzt?”
"Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung."
- Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
- Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
- Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Einleitung
Die Idee, dass jeder Mensch auf der Welt gleichermaßen ein Recht auf Bildung haben sollte, ist bahnbrechend! Dazu haben sich mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der das Recht auf Bildung in Artikel 13 enthält, 160 Staaten der Welt bekannt. Doch der Weg von der Absichtserklärung zur konkreten Umsetzung ist auch heute noch lang und voller Barrieren. Denn Bildung ist in vielen Gesellschaften noch immer ein Privileg der wenigen, die sich Bildung leisten können, und keineswegs ein Recht für alle. Vielen Kindern und Jugendlichen aus sozial schlechter gestellten Familien bleibt die Verwirklichung ihres Rechts auf Bildung verwehrt. Dies gilt weltweit nicht nur für die armen Länder des Südens, sondern zunehmend auch für die reichen Industriestaaten des Nordens. Dies ist ausdrücklich zu betonen, denn nicht selten und fälschlicherweise herrscht die Wahrnehmung vor, Menschenrechte wie das Recht auf Bildung seien lediglich in den Ländern des Südens ("Entwicklungsländer") gefährdet, dagegen in westlichen Demokratien längst durchgesetzt. Als 2006 der UN-Sonderberichterstatter für das Menschenrecht auf Bildung, Vernor Muňoz, Deutschland besuchte, reagierten einige Medien und Kultusministerien regelrecht abwehrend nach dem Motto: "Was will der überhaupt hier?". Muňoz untersuchte zwei Wochen lang das deutsche Bildungssystem. In seinem Bericht kritisierte er das deutsche gegliederte Schulsystem als "selektiv", da es bestimmte Gruppen deutlich benachteilige und damit zu ihrer de facto Diskriminierung führe (siehe unten).
Hintergrund: Das Recht auf Bildung als universelles Menschenrecht
Die Menschenrechte sind Antworten auf Gewalt- und Unrechtserfahrungen, gegen die sich Menschen erfolgreich zur Wehr gesetzt haben (Bielefeldt 2006). Denn sie wurden in der Auseinandersetzung mit Verbrechen gegen die Menschheit gefordert und in völkerrechtlichen Verträgen festgeschrieben. Zentrale Grundlage für ihre heutige Form ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die am 10.12.1948 von der Generalversammlung der damals noch jungen Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde. Auf ihr beruht die gegenwärtige Kontur des Menschenrechts auf Bildung, welches in Artikel 26 wie folgt formuliert wird:- "Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
- Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen (…) beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
- Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll."
- Verfügbarkeit: Schulen müssen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen und funktionsfähig sein. Hierzu muss gewährleistet sein, dass ausgebildete Lehrkräfte unterrichten und ausreichend Unterrichtsmaterialien vorhanden sind.
- Zugänglichkeit: Keinem Menschen darf der Zugang zu Bildung rechtlich und faktisch verwehrt werden. Insbesondere für die schwächsten Gruppen muss Bildung frei zugänglich sein (wirtschaftlich und physisch), was beispielsweise behinderte Kinder und Kinder aus armen oder sozial benachteiligten Familien besonders betrifft.
- Angemessenheit: Form und Inhalt von Bildung soll relevant, kulturell angemessen und hochwertig sein. Methodik und Didaktik sollen Kinder und Jugendliche in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit fördern und sich an ihren Lebenslagen orientieren. Lehrmittel dürfen keine falschen oder überholten Informationen enthalten und sind an das Gleichheitsgebot gebunden, d.h. sie erfüllen eine wichtige Funktion bei der Herstellung von Lernumwelten, frei von Diskriminierung.
- Adaptierbarkeit: Bildung muss sich an die Erfordernisse sich verändernder Gesellschaften und Gemeinwesen anpassen. Wenn sich die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen ändern, dann muss sich das Bildungssystem darauf einstellen – und nicht etwa umgekehrt, d.h. Kinder und Jugendliche sollen nicht für die existierenden Strukturen im Bildungswesen "passend" gemacht werden.
Bildung für alle Menschen weltweit!?
In vielen Ländern und Regionen der Welt ist Bildung nach wie vor ein Luxusgut und weit davon entfernt, als universelles Menschenrecht realisiert zu werden. Dies gilt für die armen Staaten des globalen Südens, aber zunehmend auch für die reichen Staaten desDie UNESCO, die United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation, hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Recht auf Bildung weltweit durchzusetzen. Seit 1990 koordiniert sie das Aktionsprogramm "Education for All – Bildung für alle". Es ist das größte Programm der UNESCO im Bildungsbereich. Entscheidend für die aktuelle Kampagne ist auch das Weltbildungsforum in Dakar, Senegal 2000. Hier formulierten 164 Staaten gemeinsam sechs Bildungsziele und einigten sich darauf, diese bis zum Jahr 2015 zu erreichen (siehe: Deutsche UNESCO-Kommission). Hierfür sollen Regierungen, UN-Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und die Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Die sechs Bildungsziele lauten:
- Ausbau und Verbesserung der frühkindlichen Bildung, insbesondere für benachteiligte Kinder
- Zugang zu unentgeltlicher, obligatorischer und qualitativ hochwertiger Grundschulbildung für alle Kinder
- Zugang zu Lernangeboten und Training von Basisqualifikationen (life skills)
- Alphabetisierungsrate von Erwachsenen, besonders von Frauen, um 50 Prozent erhöhen
- das Geschlechtergefälle in der Primar- und Sekundarbildung überwinden und die Lernchancen für Mädchen verbessern
- Allgemeine Qualitätsverbesserungen in der Bildung
- Mangelernährung: 178 Millionen Kinder sind weltweit von Mangelernährung betroffen mit steigenden Tendenzen (Hauptbarriere beim Zugang zu Bildung).
- Verfügbarkeit: 67 Millionen Kinder und Jugendliche weltweit besuchen keine Schule (davon 28 Millionen in Kriegs- und Krisengebieten).
- Geschlecht: Von allen Kindern und Jugendlichen, die keine Schule besuchen können, sind Mädchen nach wie vor die Mehrheit (54 %).
- Personelle Ressourcen: 10,3 Millionen zusätzliche Lehrkräfte werden benötigt, um das Ziel einer universellen Grundschulbildung zu erreichen.
- Alphabetisierung: 796 Millionen erwachsene Menschen auf der Welt sind nicht alphabetisiert; beim Ziel der Halbierung der Analphabeten-Raten bis 2015 wurden nur wenige Fortschritte erzielt.