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Selbstverpflichtungen für einen fairen digitalen Wahlkampf

Julian Jaursch

/ 6 Minuten zu lesen

Politischer Onlinewerbung kommt eine steigende Bedeutung in politischen Kampagnen zu. Besondere gesetzliche Regeln dafür gibt es aber im Gegensatz zum Rundfunk in Deutschland nicht. Deshalb spielen nun Selbstverpflichtungen eine Rolle.

Ob Twitter, Tik Tok, Facebook oder Messenger-Dienste wie Whatsapp, Telegram und Signal, der Wahlkampf findet immer mehr im Digitalen statt, daraus ergeben sich Probleme. (© picture alliance / Markus Mainka | Markus Mainka)

Der klassische Straßenwahlkampf zur Bundestagswahl 2021 mit Wahlplakaten und Flyern hatte in Deutschland noch gar nicht begonnen, da kursierten schon Hunderte von Werbeanzeigen von Kandidierenden im Netz. Zudem gab es bereits im Frühsommer Fälle von digitaler Desinformation: Beispielsweise verbreiteten sich online falsche beziehungsweise aus dem Kontext gerissene Zitate, die angeblich von Externer Link: Kandidierenden für die Externer Link: Kanzlerschaft stammten. Auch Externer Link: gefälschte Wahlkampfseiten, die sich selbst als Satire bezeichneten, wurden teilweise als Desinformation eingestuft. Nicht zuletzt zeigten persönliche Externer Link: Berichte und Externer Link: Fallstudien immer wieder, welche hasserfüllten, teils strafbaren, Botschaften Politikerinnen und Politiker online erreichten.

Dass Wahlkämpfe hart geführt werden können, steht außer Frage, ebenso, dass der Wahlkampf im Netz viele positive Möglichkeiten zur Wähleransprache und politischem Austausch bietet. Doch der digitale Wahlkampf birgt besondere Gefahren. Desinformation und Hetze können sich schnell verbreiten, wie die Beispiele aus Deutschland, aber auch Fälle aus anderen Ländern wie den USA oder England gezeigt haben. Generell kann Nutzerinnen und Nutzern eine Unterscheidung und Einordnung von Inhalten, zum Beispiel ob es sich um Werbung, Information oder Falschnachrichten handelt, schwerfallen. Das belegte zuletzt eine Externer Link: repräsentative Untersuchung zu digitaler Nachrichten- und Informationskompetenz der deutschen Bevölkerung.

Gesetzeslücken beim digitalen Wahlkampf

Zudem Externer Link: fehlen für den digitalen Wahlkampf klare gesetzliche Regeln, im Unterschied zur analogen Welt, wo es beispielsweise Transparenzregeln für politische Werbung im Fernsehen gibt. Für Rundfunk und Straßenplakate ist auch etwa gesetzlich festgelegt, Externer Link: wann und in welchem Umfang solche politische Werbung erlaubt ist. Im Internet hingegen ist es meist privaten Unternehmen überlassen, die Rahmenbedingungen für den digitalen Wahlkampf festzulegen: Es sind die "Gemeinschaftsstandards" oder Geschäftsbedingungen von Tech-Konzernen wie Facebook/Instagram, Twitter, TikTok, Google/YouTube und Snapchat, die bestimmen, Externer Link: ob und wie politische Onlinewerbung erlaubt ist und auf welche Art und Weise Kandierende, Parteien und politische Gruppierungen ihre Kampagnen gestalten können. Konkrete Gesetze für den digitalen Wahlkampf sind in Deutschland Externer Link: kaum vorhanden. Zum Beispiel gibt es nur wenig detaillierte Berichtspflichten für Parteien und politische Werbetreibende hinsichtlich der Onlinewerbung und es Externer Link: mangelt an einer starken Wahlkampfaufsicht sowie an klaren gesetzlichen Verpflichtungen für Plattformen, etwa hinsichtlich Kennzeichnungspflichten für Werbung und den Umgang mit Desinformation. Auf große Plattformen könnten allerdings bald neue Transparenz- und Rechenschaftspflichten zukommen, da die Europäische Union an einem "Externer Link: Digitale-Dienste-Gesetz" ("Digital Services Act", DSA) arbeitet. Die EU plant außerdem ein eigenes Regelwerk speziell für politische Onlinewerbung, wobei sie hier nur begrenzt handlungsfähig ist, da zum Beispiel Gesetze zu Parteien im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten liegen.

Selbstverpflichtungen als Alternative

Bis solche Gesetzesinitiativen umgesetzt werden, bestehen weiterhin Gesetzeslücken, weshalb verstärkt Selbstverpflichtungen für fairen digitalen Wahlkampf diskutiert werden. Parteien und teils auch Plattformen verpflichten sich dabei freiwillig auf Maßnahmen, um für Transparenz, Diskriminierungsfreiheit und Fairness im digitalen Wahlkampf zu sorgen. Solche Selbstverpflichtungen sind in Europa bisher auf unterschiedliche Weise entstanden: Sie stammten von Parteien selbst, wurden vom Parlament gefordert oder von Zivilgesellschaft und Wissenschaft entwickelt.

Als Beispiel für eine Selbstverpflichtung, die von Parteien selbst ausging, kann der Entwurf in Nordrhein-Westfalen von 2017 gelten. Dort versuchten die Parteien im Landtagswahlkampf eine gemeinsame Selbstverpflichtung zu etablieren, konnten sich aber Externer Link: nicht einigen. Auch auf Bundesebene kam es in jenem Jahr nicht zu einer gemeinsamen Verpflichtung, lediglich Bündnis 90/Die Grünen hatte eine Externer Link: eigene Erklärung abgegeben. In den Niederlanden forderte das Parlament die Regierung auf, eine Selbstverpflichtung auszuarbeiten. Zwar wurden auch dort Reformen des Parteienrechts diskutiert, doch für die Parlamentswahl im März 2021 wurde zunächst ein "Code of Conduct" entwickelt. Neben den Parteien unterzeichneten auch große Plattformen wie Facebook und Google diesen Verhaltenskodex. Den Externer Link: Kodex erarbeitete und verhandelte die Nichtregierungsorganisation International IDEA (International Institute for Democracy and Electoral Assistance) im Auftrag des niederländischen Innenministeriums. Eine Externer Link: Selbstverpflichtung für fairen digitalen Wahlkampf unterschrieben 2020 auch die größten irischen Parteien – auf Initiative zivilgesellschaftlicher und wissenschaftlicher Organisationen. Ähnliche Initiativen gab es in Externer Link: Österreich 2017 und im Externer Link: Vereinigten Königreich 2021.

Im Wahljahr 2021 werden in Deutschland Selbstverpflichtungen für Parteien stärker diskutiert als in Wahlkämpfen zuvor, auch dank des Drucks aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Der SPD-nahe digitalpolitische Verein D64 (Zentrum für Digitalen Fortschritt) entwickelte zum Beispiel einen Externer Link: Vorschlag. Daneben rief ein Externer Link: größeres Bündnis aus mehr als 20 Organisationen im Juni 2021 deutsche Parteien öffentlich dazu auf, einen gemeinsamen Verhaltenskodex zu entwickeln und zu unterzeichnen. Die Initiative "Campaign Watch", die unter anderem Gewerkschaften, wissenschaftliche Einrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Organisationen aus den Bereichen Meinungsfreiheit, Antidiskriminierung und Digitalpolitik umfasst, lieferte dazu konkrete Vorschläge, was ein solcher Verhaltenskodex umfassen könnte. Zum Externer Link: Zeitpunkt des Aufrufs hatte Externer Link: Bündnis 90/Die Grünen bereits eine eigene Selbstverpflichtung veröffentlicht, es folgten die Externer Link: SPD, Externer Link: CDU, Externer Link: FDP und Externer Link: Linke. Die AfD sieht keinen Bedarf für eine wahlkampfspezifische Selbstverpflichtung, und die CSU hat zumindest keine entsprechende Einlassung öffentlich gemacht.

Einen parteiübergreifenden, gemeinsamen und umfangreichen Kodex aufzustellen, misslang jedoch erneut. Die Parteien einigten sich lediglich auf einen Externer Link: Minimalkonsens. Allerdings gibt es deutliche Externer Link: Überschneidungen zwischen den Parteien und auch zu den Externer Link: Ideen zivilgesellschaftlicher Initiativen. Beispielsweise findet sich in allen Selbstverpflichtungen ein Bekenntnis dazu, keine Desinformation zu verbreiten und auf eigenen Onlineangeboten aktiv gegen Diskriminierungen sowie hasserfüllte Botschaften und Kommentare vorzugehen. Auch eine Kennzeichnung parteieigener Inhalte – zur klaren Abgrenzung von Meinungsbeiträgen oder journalistischen Inhalten – wird zugesagt. Aber im Punkt der zielgerichteten Werbung nehmen die Parteien keine Einschränkungen hin. Dies war ein Vorschlag von "Campaign Watch", um der Gefahr vorzubeugen, dass basierend auf persönlichen, teils sehr sensiblen, Verhaltensdaten unbemerkt kleine, homogene Gruppen im Netz angesprochen werden – beispielsweise über Soziale Medien. Zwar gehen einige Selbstverpflichtungen auf dieses sogenannte "Microtargeting" ein, jedoch sind die Formulierungen vage genug, dass es in der Praxis kaum zu mehr Transparenz und weniger ‘Targeting‘ kommen dürfte.

Erfahrungen mit Selbstverpflichtungen

Ob solche Maßnahmen vorbeugend gegen unfaires Verhalten im Wahlkampf helfen, ist schwer einzuschätzen. Erfahrungen aus Irland und den Niederlanden wie auch erste Beispiele aus Deutschland zeigen, dass Selbstverpflichtungen dazu beitragen, Aufmerksamkeit für das Thema zu schaffen und Fehlverhalten im Nachhinein anhand klarer Maßstäbe aufzudecken. Dabei fällt der Beobachtung durch Medien, Forschung, Öffentlichkeit und auch der jeweiligen politischen Gegenseite eine wichtige Rolle zu. Die Selbstverpflichtungen sind freiwillig und sehen keine Durchsetzungsmechanismen vor. Dadurch besteht die Gefahr, dass Selbstverpflichtungen wenig mehr als leere Versprechungen sind. Öffentliche Debatten zu Fehltritten und unfairem Verhalten sind die einzige Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass Parteien sich an Selbstverpflichtungen halten. In Deutschland beispielsweise haben die Organisationen hinter "Campaign Watch" eine Art Monitoring etabliert, indem sie den digitalen Wahlkampf und ihre Vorschläge für einen Verhaltenskodex mit der Öffentlichkeit und Politikerinnen und Politikern diskutieren und dabei auch Unterstützung aus der Forschung erhalten. Auf diese Weise können Selbstverpflichtungen dazu dienen, freiwilligen Maßnahmen der Parteien und auch der Plattformen eine gewisse Verbindlichkeit zu verleihen: Parteien und Unternehmen müssen sich nicht nur an den eigenen Aussagen messen lassen, sondern an einem öffentlichen, schriftlichen Bekenntnis.

Parteien haben einen erheblichen Anteil an der politischen Kommunikation im Wahljahr und tragen daher eine große Verantwortung für fairen digitalen Wahlkampf. Selbstverpflichtungen können ein Baustein sein, wie Parteien dieser Verantwortung gerecht werden. Im besten Fall senden Selbstverpflichtungen ein starkes positives Signal an die Bevölkerung, dass sich die Verantwortlichen für einen fairen Wahlkampf einsetzen. Wenn dieses Signal zusätzlich aus dem Parlament kommt (wie in den Niederlanden), unterstreicht dies die Bedeutung der Verhaltensregeln. Dies ist in Deutschland bisher nicht der Fall. Daneben sind auch die Plattformen gefragt, genau wie Werbeagenturen, andere politische Werbetreibende und Medien eine wichtige Rolle im digitalen Wahlkampf spielen. Um einen möglichst fairen und offenen digitalen Wahlkampf herzustellen und notfalls auch Sanktionen für unfaires Verhalten verhängen zu können, müssten daher gesetzliche Regelungen entwickelt werden, die den digitalen Wahlkampf in seiner Gesamtheit umfassen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Der Arbeitgeber des Autors war Teil der Initiative.

  2. Siehe etwa das gemeinsame Projekt "Externer Link: Zahlen zur Wahl" der European New School of Digital Studies, des Weizenbaum Instituts für die Vernetzte Gesellschaft, der NRW School of Governance und des Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut.

Weitere Inhalte

ist Projektleiter beim gemeinnützigen Think Tank Stiftung Neue Verantwortung (SNV) und befasst sich dort unter anderem mit den Themen Desinformation und Plattformregulierung aus deutscher, europäischer und transatlantischer Sicht. Zusammen mit mehr als 20 anderen Organisationen rief die SNV im Wahlkampf die Parteien zu einer Selbstverpflichtung für fairen digitalen Wahlkampf auf.